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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: et am 12.09.2014, 20:51 Uhr
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Hallo,
ich hab eine Frage an die Experten! Der Freund meiner Tochter wollte heute Abend mit AUA von Kopenhagen nach Wien fliegen. Der Flug wurde gecancelt - Begründung Lack of Crew. Er bekommt ein Hotelzimmer und wurde auf die Frühmaschine nach Wien gebucht.
Hat er nach den geltenden Fluggastrechten Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung?
Danke für diesbezügliche Antworten und Info!
glg Toni
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Hat er nach den geltenden Fluggastrechten Anspruch auf eine zusätzliche Entschädigung?
Ja. Bei der Begründung (also mit ziemlicher Sicherheit Schuld der Airline) und der Entfernung (< 1.500 km) besteht Anspruch auf 250,- Euro Ausgleichszahlung.
Und zwar unabhängig davon, ob die Airline die Hotelübernachtung bezahlt hat - das müssen sie nämlich auch.
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Dürfte ein Entschädigungsfall sein - denn "Mangel an Crew" ist definitiv keine höhere Gewalt.
Man hätte ihm zudem seine Fluggastrechte aushändigen müssen.
Bei ihm trifft zu:
Verpflegung und Übernachtung
Sie haben unter Umständen Anspruch auf Erfrischungen, Mahlzeiten, Kommunikationsmöglichkeiten (kostenloses Telefonat) und ggf. auch auf eine Übernachtung, je nach Flugstrecke und Länge der Verspätung.
Finanzielle Entschädigung
Daneben haben Sie bei Nichtbeförderung, Annullierung oder Ankunft am Zielflughafen (laut Flugschein) mit mehr als dreistündiger Verspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 250–600 Euro, je nach Flugstrecke:
Flüge innerhalb der EU
1 500 km oder weniger - 250 Euro
Heir sind einige (nicht 100 % identische) Beispiele genannt:
http://flotte.de/magazine/flottenmanagement-magazin/2011/5/58/dienstreise/2551/fluggastrechtevo--welche-rechte-stehen-dem-geschftsreisenden-zu.html
Die Gerichte haben den Punkt höhere Gewalt sehr sehr eng gefaßt - Lack of Crew ist keiner.
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Guten Morgen,
Danke für die Infos!
Schönes Woe
Toni