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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Davidc am 27.07.2014, 09:21 Uhr
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Luft stärker belastet als gedacht:
http://www.welt.de/wirtschaft/article130593937/Luft-in-Flugzeugen-ist-gefaehrlicher-als-bekannt.html
Wie soll man den folgenden Satz verstehen?
"Seit 2002 besteht eine Unfallversicherung, bei der das Unternehmen seine Crewmitglieder gegen die Unfälle, die mit kontaminierter Kabinenluft zusammenhängen, versichert hat."
In allen mir bekannten Versicherungsbedingungen, z. B. der gesetzlichen Unfallversicherung aber auch aus dem Beamtenrecht bezüglich Dienstufall gilt: Ein Unfall wird folgendermaßen definiert: „Ein Unfall liegt vor, wenn die versichert Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.“ Betonung auf plötzlich.
Sind also Allmählichkeitsschäden der Gesundheit bei Condor nicht mitversichert?
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Da kann man als Außenstehender nur rätselraten. Es kann eine Ungenauigkeit der Zeitung sein - so meine Vermutung - und es sich tatsächlich um eine Versicherung mit Kranken- und Rentenbestandteilen handeln oder aber gemeint sind tatsächlich Unfallschäden, d.h. nicht die Gesundheitsschäden durch die Luftqualität. Das wäre dann aber wohl nur ne Alibiversicherung, da kaum Fälle denkbar sind, wo sie interessant wäre. Vielleicht wenn eine benebelte Stewardess ihrer Kollegin mit dem Trolley über den Fuss fährt.
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Hallo,
in dem Artikel ist doch schon ein (eingetretener) Beispielsfall genannt: aufgrund der Dämpfe bricht eine Flugbegleiterin unmittelbar zusammen. Daraus resultierende gesundheitliche und ggfs. sonstige Schäden sind Folge eines Unfalls.
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Hallo,
in dem Artikel ist doch schon ein (eingetretener) Beispielsfall genannt: aufgrund der Dämpfe bricht eine Flugbegleiterin unmittelbar zusammen. Daraus resultierende gesundheitliche und ggfs. sonstige Schäden sind Folge eines Unfalls.
Wenn das nur in diesem Falle versichert ist wären schätzungsweise 80 % - 90 % der Schäden durch die Gifte außen vor. Wäre natürlich clever von Condor. Aber so verarsch ..... lassen sich die Condormitarbeiter wohl eher nicht?
Naja, bei der Bundeswehr gab es ja ähnliche Fälle mit Strahlengeschädigten an den Radaranlagen. Die haben in der Regel ja auch nie eine Leistung bekommen.
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Wenn das nur in diesem Falle versichert ist wären schätzungsweise 80 % - 90 % der Schäden durch die Gifte außen vor. Wäre natürlich clever von Condor. Aber so verarsch ..... lassen sich die Condormitarbeiter wohl eher nicht?
das ist wohl kein Thema von Condor, sondern die Frage, was bei einer Unfallversicherung (egal von welchem Versicherungsträger) mit abgedeckt ist. Für allfällige langsam auftretende Dauerschäden stellt sich die Frage der Berufsunfähigkeit nach BU-Versicherung bzw. Rentenversicherungsrecht.