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Autor Thema: Lufthansa ändert Ticketbedinungen bei Stornierungen von Billigtickets  (Gelesen 1553 mal)

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tom22

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Die Lufthansa hat zum 8. März 2010 die Erstattungsregelungen bei Billigtickets in der economy class geändert.

Zukünftig bekommt man keine Sicherheits- und Treibstoffzuschläge mehr erstattet, wenn man den Flug nicht antreten kann. Die Begründung für die Änderung ist, dass dies marktüblich sei.

http://www.sueddeutsche.de/reise/73/506255/text/

Gruss Tom

TGW712

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Halte ich für gewagt und wird wohl mal die Verbraucherzentralen und dann die Gerichte betreffen.
Bei nem no-show und ner Storno innerhalb 24h ok aber so pauschal? Ersparte Aufwendungen muss sich ein Anbieter abzüglich einer Bearbeitungsgebühr eigentlich immer gegenrechnen lassen. Und da Tax, Sicherheitsgebühr und Kerosinzuschlag an den Antritt der Reise gekoppelt sind hab ich da so meine Zweifel.

Smartmatze

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Wieder mal ein kleines Steinchen mehr, das Lufthansa wieder ein Stückchen mehr weg von der  "Premium-Airline" rückt, das sie glauben zu sein...
2005 LV-SF-LA-GC-MV-LV www.janaundmatze.de
2007 SF, LV, Caymans und N.Y.
2008 FL und N.Y.
2010 Hawaii (Oahu, Kauai, Big Island)

search_182

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There are better ways not to fly  :lol:

Es war ja irgendwie damit zu rechnen, dass das kommen würde.

Tenere

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Dazu kommt bei Tickets unter 200 EUR (?) eine Bearbeitungsgebühr von 30 EUR wenn mich nicht täuscht. Was nichts anderes bedeutet, daß LH damit zuviel Storno vermeiden will.

Wird aber hier in diesem Forum nur wenige betreffen :lol:

Antje

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Hi

ich werd es sicher nicht durchklagen - aber die Klage wird kommen so sicher wie das Amen in der Kirche - schon allein deswegen, weil diese Praxis nur bestimmte Buchungsklasse betrifft.

Damit hat sich LH selbst rechtlich ein Bein gestellt - denn sie werden vor Gericht enorme Beweisprobleme haben, warum bei einigen Buchungsklassen diese Gebühren erstattet werden und bei einigen nicht. Wieso die Hausjuristen das abgenickt haben, ist mir ein Rätsel. Gerade weil die EU-Rechtslage in Bezug auf die Erstattung von Steuern und Kerosinzuschlägen sehr eindeutig ist.

Mit dieser Regelung hat man sich auf Ryan-Air Ebene begeben - von denen man sich doch immer abgrenzen möchte.

Bei einem 1 € oder 5 € oder auch nem 10 € Ticket nehm ich den Verfall von Gebühren ja auch in Kauf - aber nicht bei mehreren 100 € bei einem USA-Flug....

Antje

freddykr

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Nur mal kurz zur Klarstellung:
Die Sicherheitsgebühr, von der hier die Rede ist, sind nicht Gebühren, die von dritter Seite (Flughafen, Staat) pro Passagier abgerechnet werden, sondern Kosten, die der Airline für den gesamten Flug allgemein aufgelegt werden und stellen in diesem Fall die gestiegenen Kosten seit 11.09.2001 dar.

dazu betrifft es in diesem Fall nur die nicht erstattbaren Eco-Tickets. Ich würde hier mal ins Blaue tippen, aber das wird somit kaum einen Reisenden wirklich betreffen, denn wer von den "Günstig-Buchern" storniert wirklich und hat keine Reiserücktrittsversicherung?

Rechtlich gesehen muss eine Airlines nur Steuern&Gebühren bei Stornierung zurückerstatten, die direkt an dritte weitergereicht werden. Den Rest kann die Airline selbst entscheiden.

Aber ehrlich gesagt, verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Zum einen wird sich aufgeregt, wenn eine Airline Kosten für Treibstoff etc. extra ausweist und diesen dann mal erhöht, respektive nicht senkt, nimmt auf der anderen Seite aber wohlwollend in Kauf, dass man dieses bei Stornierung zurück bekommt, respektive über irgendwelche Tricks die Bezahlung dieser gleich ganz aussetzt.

Auf der anderen Seite lobt man Airlines, die den Treibstoff nicht extra ausweisen. Dass man hier von vornherein bei Stornierung nichts zurückbekommt, bzw. überhaupt keine Chance auf Preisminderungstricks hat, wird dann gern verschwiegen.
Irgendwas stimmt doch da nicht. ;-)

Im Endeffekt ist doch der Preis den jeder zahlen muss und das was jeder von Gesetz her bei Stornierung wieder bekommt von der Theorie bei jeder Airline der gleiche.

Also --> Who cares?

So, und jetzt fröhliches einschlagen. ;-) :nixwieweg:
Viele Grüße,
Danilo


Tenere

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dazu betrifft es in diesem Fall nur die nicht erstattbaren Eco-Tickets. Ich würde hier mal ins Blaue tippen, aber das wird somit kaum einen Reisenden wirklich betreffen, denn wer von den "Günstig-Buchern" storniert wirklich und hat keine Reiserücktrittsversicherung?


erstens: betrifft schon, aber man muss sich als Billigbucher eben drauf einstellen, null-niente zurück zu bekommen! Es betrifft auch "billigtickets" nach Übersee, die schon mal 500-700 eUR kosten (Klasse W, U, E, T), dabei ist die YQ bei LH ca. 180-200 EUR!
zweitens: Reiserücktrittsversicherung hat in der Regel eine SB von ca. 200 EUR, also nicht relevant!:dozent:

Ich stimme Antje zu, daß es nicht sein kann, daß LH Unterschiede macht bei Buchungsklassen. Sie können die Stornogebühr auf die billigen Klassen erheben aber Dinge wie YQ nur für teuer Tickets zu erstatten ist BS!

Der tiefere Grund für die YQ als extra Position liegt in den Awardtickets!!! Hierbei müssen für ein RT-Ticket z.B. nach USA 60k Meilen eingesetzt werden plus den "Steuern und Gebühren" von 260 EUR (bei 2 Flughäfen) bis zu 340 EUR (Zubringer in DE) oder auch noch mehr wenn gegabelt wird. Diese "Gebühren" werden als "Kostendeckungsbeitrag" gerne genommen! Die Awards sind ja nur verfügbar, wenn der Roboter berechnet, daß der Flug trotz agressivem (Zubringer-)Verkauf aus Italien, Frankreich, Osteuropa wohl nicht voll werden wird. Wenn sich der Robot hier etwas verrechnet hat: auch egal, man deckt ja mit den 260-350 EUR dieses Risiko. Wäre die YQ wie bei AA oder UA (und von der IATA vorgeschrieben) im Ticketpreis, würde ein Prämienticket nurmehr 60k Meilen+80/130 EUR kosten. Damit entfiele der Deckungsbeitrag, die Risikoabsicherung und womöglich allerdings auch die Verfügbarkeit!

Ganz nebenbei haben diese europäische Unart (macht BA noch extremer) uns hier immerhin schon einige toll Error-Fares beschert (YQ vergessen zu berechnen)

Problem wie immer (so agrumentiert der schlaue LH Syndikus): wo kein Kläger da kein Richter!!

Fistball

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dazu betrifft es in diesem Fall nur die nicht erstattbaren Eco-Tickets. Ich würde hier mal ins Blaue tippen, aber das wird somit kaum einen Reisenden wirklich betreffen, denn wer von den "Günstig-Buchern" storniert wirklich und hat keine Reiserücktrittsversicherung?


erstens: betrifft schon, aber man muss sich als Billigbucher eben drauf einstellen, null-niente zurück zu bekommen! Es betrifft auch "billigtickets" nach Übersee, die schon mal 500-700 eUR kosten (Klasse W, U, E, T), dabei ist die YQ bei LH ca. 180-200 EUR!
zweitens: Reiserücktrittsversicherung hat in der Regel eine SB von ca. 200 EUR, also nicht relevant!:dozent:

Ich stimme Antje zu, daß es nicht sein kann, daß LH Unterschiede macht bei Buchungsklassen. Sie können die Stornogebühr auf die billigen Klassen erheben aber Dinge wie YQ nur für teuer Tickets zu erstatten ist BS!

Der tiefere Grund für die YQ als extra Position liegt in den Awardtickets!!! Hierbei müssen für ein RT-Ticket z.B. nach USA 60k Meilen eingesetzt werden plus den "Steuern und Gebühren" von 260 EUR (bei 2 Flughäfen) bis zu 340 EUR (Zubringer in DE) oder auch noch mehr wenn gegabelt wird. Diese "Gebühren" werden als "Kostendeckungsbeitrag" gerne genommen! Die Awards sind ja nur verfügbar, wenn der Roboter berechnet, daß der Flug trotz agressivem (Zubringer-)Verkauf aus Italien, Frankreich, Osteuropa wohl nicht voll werden wird. Wenn sich der Robot hier etwas verrechnet hat: auch egal, man deckt ja mit den 260-350 EUR dieses Risiko. Wäre die YQ wie bei AA oder UA (und von der IATA vorgeschrieben) im Ticketpreis, würde ein Prämienticket nurmehr 60k Meilen+80/130 EUR kosten. Damit entfiele der Deckungsbeitrag, die Risikoabsicherung und womöglich allerdings auch die Verfügbarkeit!

Ganz nebenbei haben diese europäische Unart (macht BA noch extremer) uns hier immerhin schon einige toll Error-Fares beschert (YQ vergessen zu berechnen)

Problem wie immer (so agrumentiert der schlaue LH Syndikus): wo kein Kläger da kein Richter!!

Muss ich das jetzt verstehen?

freddykr

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Ich stimme Antje zu, daß es nicht sein kann, daß LH Unterschiede macht bei Buchungsklassen. Sie können die Stornogebühr auf die billigen Klassen erheben aber Dinge wie YQ nur für teuer Tickets zu erstatten ist BS!
Sowas nennt man unternehmerische Freiheit. ;-)
So lange es vorher bekannt ist, sehe ich da überhaupt kein Problem.
Viele Grüße,
Danilo