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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: illum2k2 am 27.09.2011, 16:41 Uhr
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Hallo Zusammen,
die Suchfunktion ergab leider kein passendes Ergebnis. Und aus dem Gesetzestext werd ich auch nicht so wirklich schlau. Daher versuch ichs mal mit einem neuen Thema.
Wir haben für kommenden November Flüge in die USA gebucht. Streckenverlauf Von DUS über LHR nach DFW.
Beim Zusammenstellen der Reiseunterlagen ist mir jetzt aufgefallen, das BA 45 Kracher Luftverkehrssteuer bei der Aufschlüsselung des Ticketpreises angibt.
Ist das so richtig? Ich fliege doch eigentlich erstmal nur von DUS nach LHR ergo in ein Land der Anlage 1 (Kurzstrecke) des Luftverkehrsgesetzes. Also 8 und nicht 45 Euro.
Drei Tickets, macht also 111 Euro zuviel. Diese Steuer gilt doch nur hier in Deutschland oder?
Ich habe zumindest einen Kollegen der eben wegen dieser Steuer ab Amsterdam fliegt um diese damit zu sparen.
Danke für Eure Antworten
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Hi,
die Luftverkehrssteuer ist entfernungsabhängig und wird für in Deutschland beginnende Flüge eben (entfernungsbedingt) bis zum Ziel berechnet. Die Luftverkehrssteuer gibt es in den Niederlanden nicht, aber in anderen Ländern schon, z.B. Austria.
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Hi!
Hier findest Du auch Hinweise
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_54020/DE/Wirtschaft__und__Verwaltung/Steuern/20100906-Luftverkehrsabgabe.html
Gruß Heiner
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Es gilt also, bei Buchung mit Stopover generell das Endziel der Reise?!
Würde ich also einen einzelen Flug nach LHR buchen und bezahlen und dann noch einen von LHR nach DFW, würde ich nur für die erste Strecke die Luftverkehssteuer zahlen.
Vorausgesetzt GB hat nicht auch irgendeine Steuer dieser Art! Allerdings wird das wohl keine wirkliche Ersparnis bringen oder?
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Allerdings wird das wohl keine wirkliche Ersparnis bringen oder?
Bringt keine Ersparnis, eher teurer. Es sei denn Du fliegst mit einem Billigflieger, könnte eventuell was bringen. Verpaßt man dann allerdings irgendwie seine Anschlüsse, dann gute Nacht!
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Danke für Eure schnelle Hilfe!