Da würde ich mir aber keine großen Gedanken machen, die einschlägigen Bestimmungen beziehen sich auf das Tragen von Scheinwaffen etc. Allerdings sollte man dabei die Bestimmungen in diverse Länder beachten, so sind Klingenlänge bei feststehenden Messern ab einer bestimmten Länge verboten. Dazu gehört z.B. England (7cm) die schon mal rigoros durchgreifen und empfindliche Strafen aussprechen.
Dabei werden aber auch generell Unterschiede gemacht, so zum Beispiel dürfte es kaum Schwierigkeiten geben wenn man mit einem Tojiro Messerset einreist aber garantiert ein Fall für die Polizei wird wenn man ein Type der Firma Glock sein eigen nennt.
Solange sich ein Messer eindeutig zur Kategorie von Outdoor/Tauchmesser etc. zuordnen lässt, dürfte es kein Problem werden. Denn das Verbot was im Koffer transportiert wird bezieht sich generell auf Stoffe die explodieren können (Sprühdosen etc.).