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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Anonymous am 14.03.2005, 13:11 Uhr
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Hallo,
habe bei meinen 2 Flügen in 2004 keine Miles & More beantragt. Nun habe ich mich online angemeldet.
Meine Frage:
Kann ich nur für mich, also meine Flüge in mein Miles & More Konto eintragen lassen, oder ist es auch möglich die Meilen von meiner Freundin auf mein Konto eintragen zu lassen. Leider konnte ich in den Bestimmungen keine Antwort auf diese Frage finden.
Die Meilen kann man bis 12 Monate nach dem Flug noch nachträglich eintragen lassen!
Gruß Tom
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Hallo Tom,
kurz und knapp, Du kannst nur Deine Meilen auf Dein Konto gutschreiben lassen.
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Hallo,
die Regelung mit den 12 Monaten gilt erst ab der Beantraung der miles&more Mitgliedschaft.
Wenn du vorher geflogen bist, bekommst du die Meilen nicht mehr gutgeschrieben.
Gruss Tom
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Hi,
das mit der Frist "innerhalb von 12 Monaten nach dem Flug" stimmt und ist unabhängig vom Bestehen einer Mitgliedschaft.
Einfach Mitgliedschaft beantragen und gleich die alten Flüge mit einreichen.
Hans
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Auszug aus den Miles & More Teilnahmebedingungen (Abschnitt 2.3):
Der Meilenerwerb ist ab Teilnahmebeginn möglich. ...
Für einen Flug oder eine zum Meilensammeln berechtigenden Partnerleistung, die im Zeitraum zwischen Antragstellung und Eröffnung des Meilenkontos in Anspruch genommen wird, können Meilen nach dem Verfahren gemäß Ziffer 2.3.6 gutgeschrieben werden.
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Na hat wohl Tom recht und Hans bekommt einen Stern abgezogen. :D
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Nein, Hans hat schon Recht. Der Absatz bedeutet lediglich, daß Deine Meilen auf Deinem Konto gutgeschrieben werden können, nicht von anderen Personen, wie Andy es schon geschrieben hat.
Gruß
Axel
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Es haben beide Recht. Die Teilnahmebedingungen lassen vom Wortlaut her in der Tat den Schluß zu, daß man nur Flüge ab Antragstellung gutschreiben lassen kann, in der Realität sind es aber alle Flüge, die nicht länger als 12 Monate zurückliegen.
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Hallo,
ich spreche aus eigener leidvoller Erfahrung. Die Meilen wurden bei mir mit der Begründung nicht anerkannt, dass ich zum Zeitpunkt des Fluges noch kein registrierter Miles&More Teilnehmer gwesen sei (der Flug fand 5 Monate vor der Registrierung statt).
Versuchen kannst du es ja trotzdem.
Gruss Tom
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Das hätte ich aber auf jeden Fall nochmal versucht.
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Hi,
MEINE Erfahrung ist ebenfalls keine genussvolle: habe für mich, für meine Frau und für meinen Sohn gleichzeitig die Mitgliedschaft (in Wien) nachträglich beantragt. Mein Sohn und ich bekamen alle Flüge bis 12 Monate zurück anstandslos gutgeschrieben, nur meine Frau musste (für die gleichen Flüge) warten und mehrfach urgieren.
Nein, keine Verweigerung mit irgendeiner Begründung, sondern einfach keine Antwort. Nicht auf die erste und nicht auf die zweite und nicht auf die dritte Erinnerung. Erst ein Einschreiben mit Kopie an Lufthansa in Frankfurt brachte die Airline in entsprechende Stimmung und uns die dazugehörigen Meilen. Also, es hat hat funktioniert, aber letztlich länger als ein halbes Jahr gedauert.
Sauhaufen ...
Hans
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Sollte man dann besser Kopien der Tickets einschicken, oder müssen es die orginal Tickets sein?
Gruß TomTom
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Hallo,
man muss Kopien von den Tickets und die Originale der Boardkarten einsenden. Ich empfehle aber dringend, Kopien davon machen, dann kann man immer noch nachsetzen (siehe mein letztes Posting).
Hans
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Hallo, wenn es LH Flüge waren dann kann man die auch Online eingeben. Siehe hier http://www.miles-and-more.com/mam/de/de/mym/0,3678,0-0-737509,00.html
auf dieser Seite ist auch ein pdf für nicht LH Flüge, das geht allerdings dann nur schriftlich.
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richtig, seit einem Jahr gibt es auch die Online-Erfassung. Das dürfte wohl das allereinfachste sein.
Hans
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Ja aber wie gesagt nur für LH Flüge. Wenn man z.B. United geflogen ist, dann gehts nur per Post, wird aber auch, so bei uns, anstandslos gut geschrieben.
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Mit dem online-nachmelden von LH-Flügen habe ich übrigens gute ERfahrungen gemacht. Ging innerhalb einer Woche. Und der Vorteil (in meinen Augen) ist, dass man die Unterlagen zu Hause behält, u.z. im Original, sodass man noch was in der Hand hat, wenn man nachhaken muss. (siehe weiter oben)