usa-reise.de Forum

Autor Thema: Muss ein Flugsegment mit Zug (ZWS-FRA) zwingend angetreten werden?  (Gelesen 5757 mal)

0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

Microbi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.263
  • "il vino si puo fare anche con l'uva"
So wie ich es lese (ich kann mich aber irren), ist es eben kein Rail & Fly, sondern ein Tarif ZWS-YVR. Das ist nicht das Gleiche, wie FRA-YVR, somit ist die Zugfahrt ein Segment und muss "angeflogen" werden.

Mic

147VNN

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.960
Das war ja nun von Anfang an klar. Die Frage, die gestellt wird ist ja eher, ob es jemand merkt, wenn das Segment nicht "abgebahnfahrt" wird. Beim Flieger wird die Bordkarte gescannt, wenn nicht, dann no show. Beim Zug ist die Frage kontrolliert wer oder nicht und werden bei Kontrolle Ausreden akzeptiert ("ich war schon da, aber ne Stunde auf dem Klo"). Einchecken muss man in jedem Falle vorher, das Gepäck KANN man erst in FRA abgeben. Sollbruchstellen sind die Kontrolle im Zug (vielleicht gibts an dem Tag gerade ein Audit, ob das auch ordentlich gemacht wird :D), die Gepäckabgabe nicht vor Ankunft des Zuges, evtl. Zugverspätung mit Umbuchung des Fluges oder schlicht - was mir auch schon passiert ist - dass der Online Check in nicht funktionierte. Wenn ich da abfliege wo ich soll ist das kein Problem, in dem Fall aber schon.

Besonders nett finde ich den Tipp, bei der Airline zu fragen :lol:.

leia

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.536
Okay... vielleicht hatte ich die Frage auch ungünstig formuliert - mir ging es hauptsächlich wie das Procedere in einem solchen Fall funktioniert. Die Risikoabwägung muss ich natürlich selbst vornehmen. Bei der Airline nachzufragen kann ich mir in dem Fall wohl sparen.

Es werden ganz verschiedenen Anreisemöglichkeiten angeboten. Ich könnte frühestens knapp 3 h vor Abflug in FRA sein. Das wäre dann wohl auch die Verbindung, die ich wählen würde. Ich werde nun in mich gehen und mir Gedanken dazu machen :-)
Viele Grüße Leia


partybombe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.068
Es war also ein Test?

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.389
Das war ja nun von Anfang an klar. Die Frage, die gestellt wird ist ja eher, ob es jemand merkt, wenn das Segment nicht "abgebahnfahrt" wird.
Teils fahren in den Airrail-Abteils LH-Mitarbeiter mit, die entsprechende Listen abhaken.
Was dann passiert, oder nicht passiert, kann jeder in einem Selbstversuch selbst feststellen. ;)
Viele Grüße,
Danilo


bacchus85

  • Gast
Also ich hab das schon 3 mal ab Köln gemacht, ohne Probleme.

Online Einchecken (das macht man doch in der Regel sowieso) und in Frankfurt die Koffer abgeben (natürlich erst nach der Ankunft des Zuges).

Hat problemlos geklappt.

Wenn man keine Lust auf den "Nervenkitzel" hat kann man aber natürlich auch am Vorabend in die jeweilige Stadt fahren und sich noch einen schönen Abend machen. Dann im Hotel schlafen und ganz regulär den geplanten Zug nehmen. Kostet dann halt ein paar Euro mehr, dafür ist man auf der sicheren Seite.

Microbi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.263
  • "il vino si puo fare anche con l'uva"
Das war ja nun von Anfang an klar. Die Frage, die gestellt wird ist ja eher, ob es jemand merkt, wenn das Segment nicht "abgebahnfahrt" wird. Beim Flieger wird die Bordkarte gescannt, wenn nicht, dann no show. Beim Zug ist die Frage kontrolliert wer oder nicht und werden bei Kontrolle Ausreden akzeptiert ("ich war schon da, aber ne Stunde auf dem Klo"). Einchecken muss man in jedem Falle vorher, das Gepäck KANN man erst in FRA abgeben. Sollbruchstellen sind die Kontrolle im Zug (vielleicht gibts an dem Tag gerade ein Audit, ob das auch ordentlich gemacht wird :D), die Gepäckabgabe nicht vor Ankunft des Zuges, evtl. Zugverspätung mit Umbuchung des Fluges oder schlicht - was mir auch schon passiert ist - dass der Online Check in nicht funktionierte. Wenn ich da abfliege wo ich soll ist das kein Problem, in dem Fall aber schon.

Besonders nett finde ich den Tipp, bei der Airline zu fragen :lol:.

Sorry, dann habe ich es nicht richtig verstanden.

Mic

Drummond

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.980
Das war ja nun von Anfang an klar. Die Frage, die gestellt wird ist ja eher, ob es jemand merkt, wenn das Segment nicht "abgebahnfahrt" wird.
Besonders nett finde ich den Tipp, bei der Airline zu fragen :lol:.

Will nur freundlicherweise darauf hinweisen,
es kommt nicht darauf an ob es "irgendeiner merkt" sondern ob das Tun Konsequenzen hat.
Und das weiß sicher die Airline. :groove:

Flicka

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.978
Diese ganze Diskussion ist doch mal wieder nur ein Auswuchs aus der Tatsache, dass ein Flug von A über B nach C oft günstiger ist als ein Flug direkt von B nach C. Und der Kombination mit der Tatsache, dass die LH um Flüge einzusparen inzwischen manche Züge wie Flüge behandelt. Einem normal denkenden Menschen ist das ganz ja kaum noch vermittelbar, von daher stellt sich natürlich das Problem, ob man an die Ausgangsfrage überhaupt noch mit gesundem Menschenverstand herangehen kann. Ich korrigiere mich: Gesunder Menschenverstand ist hier vermutlich völlig fehl am Platz.  :D

Das war ja nun von Anfang an klar. Die Frage, die gestellt wird ist ja eher, ob es jemand merkt, wenn das Segment nicht "abgebahnfahrt" wird.
Besonders nett finde ich den Tipp, bei der Airline zu fragen :lol:.

Will nur freundlicherweise darauf hinweisen,
es kommt nicht darauf an ob es "irgendeiner merkt" sondern ob das Tun Konsequenzen hat.
Und das weiß sicher die Airline. :groove:


Hier hats offenbar mal jemand getan:

https://de-de.facebook.com/lufthansa/posts/liebes-lufthansa-team-was-passiert/10152393592434004/

Klingt fast, als wäre der Passagier dafür verantwortlich, seine Kontrolle sicherzustellen....  :roll:

Microbi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.263
  • "il vino si puo fare anche con l'uva"

Ich habe jetzt nicht das ganze Urteil gelesen, aber das Gericht versuchte auf beiden Seiten das "Tricksen" auszuschalten:
 - Die Fluggesellschaften sollten nicht ohne Grund (nur weil es in den AGBs steht) auf alle Segmente bestehen können bzw. das Ticket für ungültig erklären.
 - Passagiere sollten jedoch keine Vorteile dadurch erlangen, dass sie Segmente nur wegen des Preises wählen, ohne sie nutzen zu wollen.

Im Übrigen: Warum sollte man Passagieren nicht zumuten können im richtigen Wagen zu fahren und für eine Kontrolle der Tickets (mit) zu sorgen?
Ich muss doch auch so schon den Wagen mit der richtigen Klasse finden und ggf. als auch mit meinem reservierten Sitzplatz. Und im öffentlichen Verkehr gibt es gar keine Schaffner mehr, die meine Fahrkarte entwerten. Das muss ich selbst machen. Warum sollte man AirRail-Kunden besserstellen?
Wer aus Preisgründen ein AirRail Ticket kauft, der sollte auch in den saueren Apfel beißen und die Leistung komplett in Anspruch nehmen.

Aber AirRail macht da nicht so viel her. Was kann man da sparen?
Typisch ist z.B. der Fall: Sparfuchs bucht ATH-MUC-ORD/ORD-MUC-ATH in der Business Class, weil das ca. 1.500,- € weniger kostet, als MUC-ORD/ORD-MUC und will fröhlich in München "zusteigen". Der BGH hat solche Tricks eben unterbinden wollen, aber solche Kombinationen sind der Hintergrund, warum Airlines auf das Abfliegen der Segmente bestehen.
Im Ergebnis aber wird man nun auch dann befördert, wenn man nicht alle Segmente abfliegt, man bekommt allerdings eine neu kalkulierte Rechnung, die den Bedingungen des Zeitpunktes der Buchung der nun geänderten Strecke entsprechen.
Im obigen Beispiel also wird der PAX von MUC nach ORD befördert, aber zu dem Preis, den er gezahlt hätte, wenn er direkt diese Strecke gebucht hätte. Das gilt auch für zufällige Planänderungen der Passagiere. Rechtlich hat er ja eine Teilleistung "gekündigt".
Dass danach neu kalkuliert wird, leuchtet doch ein: Ich kann beim Autohändler nicht einen Preis für 10 Autos aushandeln und dann nur eins nehmen, aber zu dem Preis, den ich bei Abnahme von 10 gezahlt hätte.
Mehrsegmentflüge haben einen Komplettpreis, für ein selbständiges Produkt und nicht zwangsläufig identisch mit der Summe der Einzelteile.

Mic

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Mehrsegmentflüge haben einen Komplettpreis, für ein selbständiges Produkt und nicht zwangsläufig identisch mit der Summe der Einzelteile.

Solange es sich tatsächlich um Flüge handelt mag man der Logik ja auch noch folgen - wobei die generelle Preisgestaltung bei den Verbindungen für Otto Normalverbrauchern schon längst nicht mehr nachzuvollziehen ist.

Wenn jetzt aber Zugfahrten zu "Flügen" deklariert werden, man trotzdem das Gepäck erst am Flughafen dann aufgeben muss, die Airline bis zur Gepäckaufgabe am Flughafen eh nicht weiß ob der Passagier tatsächlich kommt und wie er zum Flughafen gekommen ist und generell weder der Bahn noch der Airline ein wie auch immer gearteter "Schaden" entsteht wenn man sich eben nicht in den Zug quetscht ist es  - wie schon geschrieben  - mit dem gesunden Menschenverstand nicht mehr zu erklären warum auf die Nutzung der Bahnverbindung bestanden wird. 

Microbi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.263
  • "il vino si puo fare anche con l'uva"
In München gibt es keine AIRail Angebote.
Und ich fliege eigentlich immer von München weg, so dass ich diese Angebote nicht richtig kenne.

Irgendwie ist es ein Produkt für den näheren Einzugsbereich von FRA und sollte die Flugstrecken entlasten. Manche gibt es gar nicht mehr.
Früher checkte man auch das Gepäck am Bahnhof ein. Jetzt erst in Frankfurt, weil das wohl schneller geht (oh Wunder).
Ich sehe da keinen wesentlichen Unterschied ob ein Segment geflogen, oder gefahren wird. Ich könnte nml. auch sagen, dass ein nicht angetretener Flug der Fluggesellschaft auch nicht schadet. Im Gegenteil: Die haben ja einen Platz mehr, den sie nochmal belegen, oder leerlassen und Sprit sparen können. Warum das nicht maßgeblich ist sah man am Beispiel ATH-MUC-ORD.
Wie das jetzt einen Unterschied auf der Strecke - was weiß ich - Köln-Frankfurt bedeutet... keine Ahnung.
Auf jedem Fall stehen den Passagieren bestimmte Wagen bei den Zügen zu. Und sicher ist das dann bei einem einheitlichen Produkt so, dass bei Verspätung des Zuges die Airline einen umbucht. Wenn man aber nicht den Zug genommen hat und sich dennoch verspätet.... dann ist das Geschrei groß.  :bang:
Hat das jemand schon eventuell durchgemacht und weiß sicher, dass das AIRail und nicht Rail & Fly war? Wie läuft es und wann macht es Sinn?

Und andersherum gefragt: Wieso bucht man AIRail, wenn man es gar nicht braucht/will?  :think:

Mic

partybombe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.068
Weil es günstiger sein kann

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.775
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Dass danach neu kalkuliert wird, leuchtet doch ein: Ich kann beim Autohändler nicht einen Preis für 10 Autos aushandeln und dann nur eins nehmen, aber zu dem Preis, den ich bei Abnahme von 10 gezahlt hätte.
Wie alle Vergleiche hinkt auch der - wenn ich die 10 Autos zu einem Preis bekomme, der unter dem Preis für ein Auto liegt (so ist das nämlich bei den hier angesprochenen Flügen), wo liegt dann der Schaden für den Hersteller/Verkäufer, wenn ich nur ein Auto zu diesem Vorzugspreis abnehme ???
Gruß
mrh400

Microbi

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.263
  • "il vino si puo fare anche con l'uva"
Ja, ja....Vergleiche sind nun mal nur Vergleiche.  :roll:
Ob es einen konkreten Schaden gibt? Den sehe ich eh nicht. Um beim Beispiel zu bleiben: Der Airline kann es egal sein, ob ein Grieche, oder eine Deutscher den Flug ATH-MUC-ORD fliegt und ab MUC ist es der selbe Flug. Und es ist klar, dass unterschiedliche Märkte unterschiedliche Preise zulassen. Da verweise ich nur mal an die Buchungen v. Mietwagen auf den versch. nationalen Seiten von Hertz. Das Auto (oder zumindest Buchungsklasse) wird immer das Gleiche sein, der Preis jedoch nicht.
Bei AIRail ist mir der Zusammenhang nicht so klar. Vielleicht gibt es den gar nicht. Das soll bitte ein Kaufmann beantworten. Ich sehe nur die Analogie, der Grund muss aber nicht logisch sein.

Mic