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Autor Thema: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?  (Gelesen 820 mal)

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Mobiltiger

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Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« am: 05.06.2004, 23:40 Uhr »
Hallo,

Ich habe gestern in den Nachrichten bzw. im Radio gehört, das die Fluggesellschaften planen, alle bereits vorhandenen Tickets "nachzuverrechnen".
Natürlich mit den Grund, wegen des extrem orbitanten gestiegenen Rohölpreises.... :evil:

Des weitern soll das auch möglich sein, wenn man seinen Flug noch nicht angetretten hat... Ich weiß nicht so recht, ob das vielleicht die Vorreiter des berühmten Sommerloches waren, oder ob da wirklich was dran ist. :lol:

Ich kann es mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, aber es ist ja sovieles möglich, hat vielleicht da noch jemand was mitbekommen ? :?:

Liebe Grüße
Christian

nypete

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #1 am: 06.06.2004, 10:05 Uhr »
Hallo,

die IATA hat allen Fluggesellschaften empfohlen, die Flugpreise vor allem bei Langstreckenflügen um bis zu 5 % anzuheben wegen der hohen Kerosinpreise. LH wird um 3 % erhöhen, steht heute in der Zeitung. In wieweit es bereits bezahlte Flüge betrifft, ist offen.

Gruß NYPete
Gruß nypete


Easy Going

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #2 am: 06.06.2004, 12:12 Uhr »
Sowas ähnliches habe ich mal vor 4 Jahren erlebt. Mein Reisebüro wollte nachdem ich von einer USA-Reise zurück war,  90 DM nachberechnen wegen gestiegenem Dollar-Kurs.

Ich habe dann da mal angerufen, verdeutlicht daß ich sowohl meine Anzahlung als auch die Restzahlung fristgerecht eingehalten hatte, damals von einer Erhöhung keine Rede war, mit meinem Geld auch entsprechend vor meinem Reiseantritt gearbeitet werden konnte und was im Fall eines sinkenden Dollar gewesen wäre - hätte ich dann Geld zurück bekommen ???

Die Mitarbeiterin des RB hat meine Argumentation verstanden mich aber auf ihren Chef verwiesen. Dem habe ich das ganze nochmal schriftlich mitgeteilt und auch danach gefragt wie sich die Summe von 90 DM überhaupt errechnet hat (hatte damals Flug und Mietwagen)?

Darauf gab's keine Information dafür sich von Monat zu Monat steigernde Drohungen des RB's mit Gerichtsvollzieher etc.

Ich habe das ganze ignoriert - nach einem Jahr danach nichts mehr gehört und dieses Reisebüro danach nicht mehr "weiterempfohlen".
Wenn mir wenigstens ein Gutschein oder irgendein Entgegenkommen signalisiert worden wäre - aber stures Beharren einer nicht nachgewiesenen Summe x zu bezahlen sah ich IMHO zurecht keinen Handlungsbedarf.

Wenn man allerdings direkt bei einer Airline bucht und der Flug noch nicht angetreten wurde - würde ich mich mal (wenn vorhanden) bei der Rechtschutz erkundigen.
Gruß Easy


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Andre

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #3 am: 06.06.2004, 14:58 Uhr »
Prinzipiell behaelt es sich jede Airline vor, Preisaenderungen vorzunehmen. Der Passagier hat in solch einem Fall das Recht vom Kauf zurueck zu treten bzw. die bereits ausgestellten Tickets kostenfrei zu stornieren.
Wenn allerdings die Tickets bereits ausgestellt sind, halte ich es fuer kaum praktisch durchfuehrbar, eine Nachbelastung vorzunehmen. Einerseits entsteht ein sehr hoher Aufwand, um mehr Geld vom Kunden einzufordern, andererseits geht die Airline damit auch das Risiko ein, dass der Kunde ganz zuruecktritt.
Sind die Tickets noch nicht ausgestellt, waren Gebuehrenanpassungen (und damit Korrekturen bereits frueher erstellter Rechnungen) in den letzten Wochen aufgrund der Treibstoffzuschlaege leider an der Tagesordnung.

@Easy Going
Eine Nachbelastung zu verlangen, nachdem die Reise stattgefunden hat, halte ich fuer Bauernfaengerei.

Easy Going

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #4 am: 06.06.2004, 17:43 Uhr »
Zitat von: Andre

@Easy Going
Eine Nachbelastung zu verlangen, nachdem die Reise stattgefunden hat, halte ich fuer Bauernfaengerei.


Sehe ich auch so Andre, deshalb wurde der Bauer auch nicht gefangen  :wink:
Gruß Easy


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PeterBauer

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #5 am: 06.06.2004, 18:42 Uhr »
Also für bereits bezahlte Tickets kann kein zuschlag erhoben werden, da ein Vertrag geschlossen wurde. Ich habe meinen Teil des Vertrages erfüllt ( Reisepreis bezahlt ) , sollte die Fluggesellschaft auf die Idee kommen einen Zuschlag erheben zu wollen kann sie das gerne ,aber sicherlich ohne Aussicht auf Erfolg. Ich kann auf Vertragserfüllung bestehen , wie bei jedem Vertrag. Ansonsten ist sogar eine Schadensersatzklage meinerseits möglich.
Peter
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Andre

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #6 am: 06.06.2004, 18:50 Uhr »
Die "mögliche Preisanpassung" (auch nach Ticketausstellung) ist Bestandteil des Vertrages, denn du geschlossen hast.

PeterBauer

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #7 am: 06.06.2004, 20:10 Uhr »
ich kann mir kaum vorstellen, das ein deutsches Gericht irgendwelche AGB's eines Unternehmens über das BGB stellen wird.
Peter
Peter Bauer

Mobiltiger

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #8 am: 06.06.2004, 22:14 Uhr »
Guten Abend,

Jetzt war ich doch ein wenig verblüfft, das es doch noch ein "hintertürchen" gibt. Bin offensichtlich so ein wenig naiv an die Sache gegangen.
Ich habe meine Tickets sofort im Reisebüro bekommen, wo ich gebucht hatte, Delta hat dann die Flüge knapp 2 Monate später über meine Kreditkarte abgebucht.
Deswegen schafft es mir unbehagen, wenn es ihnen paßt verrechnen sie mir einfach auf meine CC die zusätzlichen Kosten... na ja da kann ich ja die Zahlung verweigern. Werde aber sicherheitshalber meinen Rechtsanwalt kontaktieren.

lg
Christian

PeterBauer

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #9 am: 06.06.2004, 22:29 Uhr »
Also da würde ich mir ml keinen Kopf machen , das müssen sie ersteinmal versuchen und dann müssen sie Deine Zustimmung einholen und dann verweigerst Du. Was wollen sie machen ? Sie haben einen Vertrag zu erfüllen .
Peter
Peter Bauer

nomad

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #10 am: 07.06.2004, 09:38 Uhr »
Hi,

manchmal hilft ja einfach in Blick in die entsprechenden AGBs weiter. Hier der Auszug von LH:

Zitat
Der Flugpreis wird in Uebereinstimmung mit den Tarifen verrechnet, die am Tage der Bezahlung des Flugscheins fuer die darin genannten Flugdaten und Flugstrecken gueltig sind.


Das wuerde also bedeuten, dass fuer den tatsaechlichen Preis entscheidend ist, welche Tarife (also auch welche Treibstoffzuschlaege) am Tag der Bezahlung gelten. Und das koennen natuerlich Preise sein, die von denen am Tag der Buchung abweichen!

Tatsaechlich koennen die AGBs uebrigens sehr wohl von den Bestimmungen des BGB abweichen. In Deutschland gilt Vertragsfreiheit, d.h. ich darf meine Vertraege so aushandeln, wie ich es will. Nur wenn etwas nicht ausreichend vereinbart wurde, gelten automatisch die BGB-Bestimmungen. Nun ist es allerdings nicht so, dass den Kunden per AGB alles zugemutet werden darf, dagegen steht naemlich das AGB-Gesetz. Z.B. ueberraschende Klauseln in den AGB sind nichtig.

Also, lest die AGBs Eurer Vertragspartner (Airlines, Reisebueros) und dann ueberlegt Euch, ob Ihr bereit seid, diesen Vertrag zu schliessen.

Gruesse,

nomad.

PeterBauer

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Re: Nachträgliche Preissteigerung bei Flügen ?
« Antwort #11 am: 07.06.2004, 09:48 Uhr »
Hi auch, also

1. ich habe meine Flugscheine schon bezahlt und somit sind Preiserhöhungen ausgeschlossen , also auch wenn die Reise schon angetreten wurde , denn ohne Zahlung kein Ticket. Es ging ja hierum, ob nachträglich eine Berechnung möglich wäre, nicht was vor Ticketing und Zahlung ist.

2. das mit den AGB / BGB stimmt nicht so. Wenn die AGB den Kunden schlechter stellen als die Bestimmungen im BGB sind sie nichtig, so kann z.B. keine Garantie oder Gewährleistung oder z.B. die Rückgabe eines im Internet bestellten Standardartikels ausgeschlossen werden. Selbst wenn sowas drin steht in den AGB zählt das nicht.

Peter
Peter Bauer