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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: SteveHH am 04.10.2009, 10:34 Uhr
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Hallo wir sind gut in FL angekommen :-)
Nun mal ne Frage zur Rückeinfuhr von Alkohol.
Man darf ja pro Person >17 Jahre 1 Liter Alk mit in die EU einführen.
Was ist wenn man bei der Rückreise durch den roten Bereich geht und sagt ich habe 3 Flaschen dabei.
Was kommen da für Kosten auf mich zu ?
Die erlaubten 1 Liter werden ja nicht in die 430 Warenwertgrenze eingerechnet, was ist jedoch mit der Falasche die zuviel dabei ist ?
Danke Euch
Stephan
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Berechnungsgrundlage für den eigentlichen Zoll ist der integrierte Tarif der Europäischen Gemeinschaft (TARIC). Dieser ist nicht nur von der Art des Getränkes abhängig (es gibt da sogar unterschiedliche Codierungen, je nachdem ob es sich um Wodka, Cognac oder sonstwas handelt), sondern (zumindest theoretisch) auch von dem Land, aus dem das Getränk importiert wird. Bei den erwähnten geringfügigen Mengen ist der Zoll aber nahezu Null.
Details: http://ec.europa.eu/taxation_customs/dds/tarhome_de.htm
Sodann gibt es als Verbrauchssteuer die Branntweinsteuer. Diese beträgt nach § 131 (1) BranntwMonG € 1.303,-- pro Hektoliter reinen Alkohols bei 20°C. Also bei z. B. 1,5 Litern Single-Malt-Whisky mit 43 % Vol. wäre die Berechnung € 1.303,-- : 100 x 1,5 x 0,43 = € 5,60
Details: http://bundesrecht.juris.de/branntwmong/__131.html
Und schließlich wird noch Einfuhrumsatzsteuer (der Regelsatz entspricht dem der Mehrwertsteuer) auf den Warenwert erhoben. Der Warenwert wiederum wird ermittelt nach dem GATT-Zollwertkodex (GZK).
Details: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/index.html
Viele Grüße - Dirk
P.S.: Ist fast wörtlich von dieser Webseite (http://www.wer-weiss-was.de/theme101/article2473859.html) übernommen, nur die Links habe ich verifiziert und aktualisiert.
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es würde sich um einen Liter Rum mit 30 Vol% handeln.
einen Rum dessen Sorte man in Deutschland nicht bekommt :-(
2 Flaschen wollten wir mitnehmen und sind am überlegen ob noch eine Flasche mehr
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Wobei man (wie hier sicherlich sinnvoll) auch die "Vereinfachte Abgabenberechnung" heranziehen (pauschalierte Berechnung) kann, die unter bestimmten Voraussetzungen (stehen im Text) angewendet werden darf. Am wichtigsten erscheint mir dort der nicht zu überschreitende Warenwert von 700,-€ (was bei drei Flaschen Whiskey bzw. Rum möglich sein sollte).
Der pauschalierte Abgabensatz für Branntwein beträgt demnach 6,80€ pro Liter für "nicht präferenzberechtigte Waren" (bzw. 6,60€ für präferenzberechtigte Waren - dazu zählen aber Waren aus den USA nicht, macht sowieso nicht viel aus).
Siehe http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/b0_reisen_ausserhalb_eg/b0_rueckreise_aus_dritt/c0_freimengen_ueberschr/a0_pauschalierung/index.html
Man "darf" natürlich den normalen Abgabensatz wählen (siehe Dirks Posting), der aber meistens teurer ausfällt. Vielleicht rechnen die Herren Zöllner ja beispielhaft vor, was das kosten würde.