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Autor Thema: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?  (Gelesen 3500 mal)

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Rene

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NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« am: 17.02.2008, 10:13 Uhr »
Hallo Forianer!

Ich brauche mal Eure Hilfe bzw. Eure Meinung zu folgendem Problem:

Freunde von uns fliegen im Juni mit NWA nach Las Vegas. Die Flugbuchung erfolgte via Internet bei LTUR.de.

Die Buchungsplattform liess für den Nachnamen nur eine begrenzte Buchstabenanzahl zu. Nun hat aber eine Freundin einen (zugegeben) relativ langen Doppelnamen (z.B. Müllerschulze-Maier). Bei der Buchung hat sie diesen sinnvoll (Müllerschulze-M.) abgekürzt.

Ein paar Tage nach der Buchung wurde sie etwas unruhig und hat telefonisch bei Ltur nach der Zulässigkeit dieser Abkürzung nachgefragt. Die Antwort war: Dafür wäre die Airline zuständig. Für Ltur wäre die Buchung so kein Problem. Man hat ihr dann noch freundlicherweise die Hotline von NWA gegeben und sie dahin verwiesen.

Die Auskunft von NWA war jedoch eindeutig: Die Buchung könne so nicht stehen bleiben, der Passagiername müsse genau mit dem Namen im Reisepass übereinstimmen, sonst könne es bei der Immigration Probleme geben. Als unsere Freundin daraufhin bat, NWA möge den Namen dann doch im System ausschreiben, was technisch wohl möglich war, bekam sie die Antwort: Das dürfe die Airline nicht, sondern dies müsse der Vermittler machen, der die Reise auch ins System eingestellt habe, also Ltur.

Wieder ein Anruf bei Ltur. Dort zeigte man sich erstaunt über die Antwort von NWA und wolle das prüfen. Ein versprochener Rückruf ist dann nicht erfolgt.

Also ein zweiter Anruf bei Ltur. Dort verwies man erst wieder auf NWA, als unsere Freundin dann aber hartnäckig am Telefon blieb, setzte sich Ltur dann wohl parallel mit NWA in Verbindung und bestätigte schliesslich die Aussage: Buchungsname=Name im Reisepass!

Soweit, so gut. Als unsere Freundin dann Ltur aber bat, Ihren Namen im System auszuschreiben, erklärte Ltur: Das würde eine Stornierung der alten Buchung bedeuten und eine Neubuchung. Dies wäre mit Gebühren verbunden: Nämlich der Stornogebühr (wohl rd. 50% des Flugpreises) + Gebühr für die neue Buchung. Damit landet man fast wieder bei einen neuen Ticketpreis!

Das kann doch wohl nicht wahr sein! Nur weil die Internetmaske die Buchstabenzahl begrenzte, sollen jetzt für die manuelle Änderung diese Gebühen fällig werden?

Bis jetzt hat Sie erst einmal nichts unternommen, sondern sich schriftlich bei Ltur beschwert. Allerdings seit nunmehr 14 Tagen ohne Reaktion.

Was würde Ihr raten?

Rene


Dania

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #1 am: 17.02.2008, 11:42 Uhr »
Hallo Rene!

So richtig einen Rat habe ich nicht, sorry. Kann aber die Problematik sehr gut nachvollziehen: mein Mädchenname bestand aus mehreren Teilen und passte mit meinem Vornamen auch auf kein Papierticket. Meist gab es damit keine Probleme, nur einmal in Hong Kong wollte Cathay Pacific mich nicht mitnehmen, da der Name auf dem Ticket nicht mit dem im Reisepass übereinstimmte :roll:. Ging nach einiger Diskussion dann doch (die Dame glaubte mir einfach, dass es kein Ticket mit meinem korrekten Namen gebe). Seit der Einführung der E-Tickets ging es immer problemlos, den Namen korrekt zu hinterlegen. Und mittlerweile habe ich meinen Nachnamen dank Heirat halt verkürzen können.
Deine Freundin sollte auf jeden Fall im Vorfeld versuchen, die Sache richtig zu biegen (auf jeden Fall mit E-Ticket, da ist es am problemlosesten), denn nicht nur bei der Immigration, sondern auch beim Rückflug kann sie ansonsten vor massiven Problemen stehen.

Lg Dania

toka

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #2 am: 17.02.2008, 12:48 Uhr »
Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem mit dem Doppel-Vornamen meines Mannes. Die Buchung ging direkt über die Homepage von LTU/Air Berlin. Nachdem ich den abgekürzten Namen sah habe ich mich sofort telefonisch mit AB in Verbindung gesetzt. Die kannten das Problem und haben den Namen sofort korrigiert. War überhaupt kein Problem, dauerte keine 2Minuten und hat auch NICHTS gekostet. Ich würde auf jeden Fall hartnäckig bleiben.

Liebe Grüße,Angelika

freddykr

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #3 am: 17.02.2008, 12:57 Uhr »
Hallo Rene,

prinzipiell ist erstmal LTUR Euer Ansprechpartner, da das Ticket über die gebucht wurde.

Ein Problem ist jetzt allerdings, daß das Ticket von NWA schon ausgestellt wurde. Da NWA wie viele andere Airlines, keine Namensänderungen ohne weiteres zulassen, habt Ihr jetzt ein Problem.
Vom Prinzip kann der Name auf einem Ticket maximal 40 Zeichen haben. Warum die LTUR Seite nur 20 zulässt, weiß nur LTUR.
Hier hättet Ihr schon bei der Buchung stutzig werden müssen und vor der Buchung mal LTUR anzurufen, aber das hilft Euch jetzt auch nicht mehr weiter.

Wenn Ihr für Eure Reise auf Nummer sicher gehen wollt und LTUR von sich aus sich nicht bewegt, müsst Ihr wohl oder übel in den sauren Apfel beißen und die Flüge stornieren und neu buchen und im Nachinein (notfalls per Anwalt) versuchen etwas zu erreichen.
Ob Euch NWA mit dem "falschen" Namen mitnimmt, weiß ich nicht; es kann alles passieren.
Viele Grüße,
Danilo


Rene

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #4 am: 18.02.2008, 16:25 Uhr »
Ob Euch NWA mit dem "falschen" Namen mitnimmt, weiß ich nicht; es kann alles passieren.

Hi!

Ja, genau das ist auch meine Befürchtung. Zumal die Hotline von NWA da wohl ziemlich entschieden klang.

Meine jetzige Lösung ist die: Ltur die Änderung machen lassen und die Gebühren erst einmal schlucken. Dann auf das neue eTicket warten und ggf. die Abbuchung der Gebühren von Ltur bei der Bank stornieren (lassen).

Das ist zwar nicht ganz die feine (englische) Art, aber zumindest müsste Ltur dann sich irgendwie zu dem ganzen Vorgang einmal äussern. Momentan reagieren die weder auf (Ein-)Schreiben noch um emails.

Andere Ideen?

Viele Grüsse
Rene

salial

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #5 am: 18.02.2008, 22:56 Uhr »
Hallo Rene!
Andere Idee habe ich zwar leider keine, aber die Befürchtung, dass es durch dein geplantes Vorgehen m.E. wahrscheinlich noch teurer wird. Du kannst eine Lastschrift nicht so einfach zurückgehen lassen, kenne mich nicht genau aus, aber ich glaube da entstehen dir noch weitere Kosten, vor allem, wenn dir nachgewiesen werden kann, dass dein Einschreiten nicht berechtigt gewesen sein sollte.

Hast du L`tur mal gefragt, wie sie sich das vorstellen mit ihrer Buchungsmaske, die nicht alle Buchstaben annimmt? Die müssen dazu doch irgendwie Stellung nehmen? Kannst ja nicht der einzige Fall sein? (oder hab ich das weiter oben überlesen  :oops:?)

Viel Glück
Salial
 

Chisum

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #6 am: 19.02.2008, 15:23 Uhr »
Prinzipiell kann der Namenseintrag bei der Ausstellung von E-Tickets nur maximal 27 Zeichen lang sein. Unabhaengig von der Airline. Bindestriche sind darin nicht zulaessig und werden ueblicherweise "verschluckt".
Dein Problem ist wohl zeitlicher Natur, da offensichtlich die E-Tickets schon ausgestellt wurden. Damit kann dein Reisebuero nur noch den "Dienstweg" (Storno + Neuausstellung) gehen. Alle Macht zu Service auf Kulanzbasis liegt nun in Haenden der Airline.
Da aber auch solche Faelle (mehr als 27 Zeichen) nicht sooo selten sind, werden normalerweise ueberschuessige Zeichen einfach abgeschnitten. Ich habe noch nie gehoert, dass es dadurch irgendwelche Probleme bei der Immigration geben sollte. Allerdings eigenmaechtige Abkuerzungen vorzunehmen, ist wohl nicht die korrekte Vorgehensweise.
Der richtige Weg waere also NWA zu kontaktieren und um name change zu bitten (falls der Name in die 27 Felder passt).
Verschuldet habt ihr die Sache wohl selbst, weil man unverzueglich nach Erhalt der Buchungsbestaetigung alle Angaben selbst genauestens pruefen sollte, da nach Ticketausstellung kaum kostenfreie Aenderungen moeglich sind.

Reggie Dunlop

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #7 am: 20.02.2008, 17:04 Uhr »
Hallo, ich hatte ein ähnliches Problem mit dem Doppel-Vornamen meines Mannes. Die Buchung ging direkt über die Homepage von LTU/Air Berlin. Nachdem ich den abgekürzten Namen sah habe ich mich sofort telefonisch mit AB in Verbindung gesetzt.

Das war aber ein Doppelvorname mit Bindestrich wie Karl-Heinz oder Karl-Friedrich, oder?

Ich habe nämlich auch einen Doppelvornamen, der im Reisepass allerdings ohne Bindestrich geschrieben wird, so daß im maschinenlesbaren Teil nur der eine Vorname auftaucht und mein Flugticket vom Reisebüro entsprechend auch nur auf den einen Vornamen ausgestellt wurde!

Rene

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #8 am: 22.02.2008, 12:08 Uhr »
Hallo Leute!

Danke für Ihre Anregungen. Erfreulicherweise kann ich aber Entwarnung geben! Gestern kam bei unserer Freundin ein Schreiben aus der Rechtsabteilung von LTur an und siehe da: Es geht!

Ltur hat sich entschuldigt und "natürlich sofort die Namensänderung" an NWA weitergegeben. Das Problem bei der Buchungsplattform sei bekannt und man arbeite an einer technischen Lösung.

Offensichtlich haben die Einschreiben dann doch endlich Wirkung gezeigt. :-) Das das Problem "bekannt" ist, scheint aber noch nicht bis zum Call-Center durchgedrungen zu sein.

Naja, was soll's. Problem gelöst und die Nerven sind wieder beruhigt. :-)

Viele Grüsse
Rene

salial

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Re: NWA und Doppelname = Buchung unmöglich?
« Antwort #9 am: 22.02.2008, 22:03 Uhr »
Gratulation! Vielleicht gilt auch hier: Gut Ding will Weile haben?

Lg
Salial