Hallo Forianer!
Ich brauche mal Eure Hilfe bzw. Eure Meinung zu folgendem Problem:
Freunde von uns fliegen im Juni mit NWA nach Las Vegas. Die Flugbuchung erfolgte via Internet bei LTUR.de.
Die Buchungsplattform liess für den Nachnamen nur eine begrenzte Buchstabenanzahl zu. Nun hat aber eine Freundin einen (zugegeben) relativ langen Doppelnamen (z.B. Müllerschulze-Maier). Bei der Buchung hat sie diesen sinnvoll (Müllerschulze-M.) abgekürzt.
Ein paar Tage nach der Buchung wurde sie etwas unruhig und hat telefonisch bei Ltur nach der Zulässigkeit dieser Abkürzung nachgefragt. Die Antwort war: Dafür wäre die Airline zuständig. Für Ltur wäre die Buchung so kein Problem. Man hat ihr dann noch freundlicherweise die Hotline von NWA gegeben und sie dahin verwiesen.
Die Auskunft von NWA war jedoch eindeutig: Die Buchung könne so nicht stehen bleiben, der Passagiername müsse genau mit dem Namen im Reisepass übereinstimmen, sonst könne es bei der Immigration Probleme geben. Als unsere Freundin daraufhin bat, NWA möge den Namen dann doch im System ausschreiben, was technisch wohl möglich war, bekam sie die Antwort: Das dürfe die Airline nicht, sondern dies müsse der Vermittler machen, der die Reise auch ins System eingestellt habe, also Ltur.
Wieder ein Anruf bei Ltur. Dort zeigte man sich erstaunt über die Antwort von NWA und wolle das prüfen. Ein versprochener Rückruf ist dann nicht erfolgt.
Also ein zweiter Anruf bei Ltur. Dort verwies man erst wieder auf NWA, als unsere Freundin dann aber hartnäckig am Telefon blieb, setzte sich Ltur dann wohl parallel mit NWA in Verbindung und bestätigte schliesslich die Aussage: Buchungsname=Name im Reisepass!
Soweit, so gut. Als unsere Freundin dann Ltur aber bat, Ihren Namen im System auszuschreiben, erklärte Ltur: Das würde eine Stornierung der alten Buchung bedeuten und eine Neubuchung. Dies wäre mit Gebühren verbunden: Nämlich der Stornogebühr (wohl rd. 50% des Flugpreises) + Gebühr für die neue Buchung. Damit landet man fast wieder bei einen neuen Ticketpreis!
Das kann doch wohl nicht wahr sein! Nur weil die Internetmaske die Buchstabenzahl begrenzte, sollen jetzt für die manuelle Änderung diese Gebühen fällig werden?
Bis jetzt hat Sie erst einmal nichts unternommen, sondern sich schriftlich bei Ltur beschwert. Allerdings seit nunmehr 14 Tagen ohne Reaktion.
Was würde Ihr raten?
Rene