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Autor Thema: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal  (Gelesen 1707 mal)

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freddykr

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BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« am: 29.04.2010, 16:21 Uhr »
Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der gebuchten Flugreihenfolge für ungültig erklären.

[...]
Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Fluggast entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt wird, wenn ihm das Recht, die Beförderungsleistung nur teilweise in Anspruch zu nehmen (z.B. nur einen von zwei gebuchten Flügen anzutreten), generell genommen wird.[...]

Quelle: BGH

Lufthansa hat bereits angekündigt, die Beförderungsbestimmungen entsprechend zu ändern, und dem Gast die Wahl zu geben (wahrscheinlich dann mit unterschiedlichen Preisen).
Viele Grüße,
Danilo


search_182

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #1 am: 29.04.2010, 16:50 Uhr »
Meiner Meinung nach ein guter Schritt, auch wenn die im letzten Absatz erwähnte Alternativregelung für den einen oder anderen Passagier eine saftige Preiserhöhung nach sich ziehen könnte, z.B. wenn aus dem Return ein One-Way wird...

mrh400

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #2 am: 29.04.2010, 18:49 Uhr »
Hallo,
Meiner Meinung nach ein guter Schritt, auch wenn die im letzten Absatz erwähnte Alternativregelung für den einen oder anderen Passagier eine saftige Preiserhöhung nach sich ziehen könnte, z.B. wenn aus dem Return ein One-Way wird...
nicht könnte, sondern wird
Gruß
mrh400

Palo

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #3 am: 29.04.2010, 19:39 Uhr »
Waas? Kein Schwanz mehr?

Gruß

Palo

Tinerfeño

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #4 am: 29.04.2010, 19:47 Uhr »
Waas? Kein Schwanz mehr?

Interessiert doch eh keinen, wenn man über US-Seiten US-Airlines bucht... oder?
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

EasyAmerica

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #5 am: 29.04.2010, 22:05 Uhr »
Die Frage ist, inwieweit das Urteil ausländische Fluggesellschaften bindet. Ja wohl kaum.
Viele Grüße
Heinz

Wolfgang

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #6 am: 29.04.2010, 23:47 Uhr »
Die Frage ist, inwieweit das Urteil ausländische Fluggesellschaften bindet. Ja wohl kaum.

Hi Heinz,

da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Tickets in Deutschland verkauft wurden, unterliegen sie dem deutschen (Reise-)Recht und der Kunde könnte die Fluggesellschaft (auch ausländische) in D vor Gericht zerren.
Gruß

Wolfgang

Wilder Löwe

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #7 am: 30.04.2010, 08:51 Uhr »
Heute morgen wurde das bei uns in der Zeitung nochmals erläutert. Da heißt es, dass man einen Teilabschnitt verfallen lassen kann, wenn man das nicht von vornherein geplant hat, um damit einen günstigeren Preis zu erzielen.

Wir hatten vor Jahren mal den Fall, dass mein Mann zum Zeitpunkt unserer Abreise nach USA bereits beruflich in Frankfurt war und nur für die Anreise zum Frankfurter Flughafen noch einmal nach Hannover zurückkehren musste. Eigentlich wäre ich gerne mit den Kindern von HAJ nach FRA geflogen und hätte ihn in Frankfurt getroffen und wir wären gemeinsam weiter in die USA geflogen. Das Ticket für meinen Mann FRA-LAX-FRA-HAJ hätte aber 600 Euro mehr gekostet als mein Ticket HAJ-FRA-LAX-FRA-HAJ. Wir haben damals mit dem Gedanken gespielt, HAJ-FRA-LAX-FRA-HAJ für ihn zu buchen und den Abschnitt HAJ-FRA verfallen zu lassen. Aber nach Rücksprache mit dem Reisebüro war klar, dass dann der Rest der Tickets verfallen würde. Also musste er am Abend vor unserem Urlaub nach Hause kommen, um am nächsten Morgen wieder nach Frankfurt zu fliegen.
Interessant ist nun die Frage, ob so etwas nach dem neuen Recht ginge, wobei ich vermute, dass die Airline in ihrer Argumentation hier auch auf Kostenersparnis abzielen würde und sich somit eigentlich nichts geändert hat.

Viele Grüße
Katrin

freddykr

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #8 am: 30.04.2010, 09:07 Uhr »
Interessant ist nun die Frage, ob so etwas nach dem neuen Recht ginge, wobei ich vermute, dass die Airline in ihrer Argumentation hier auch auf Kostenersparnis abzielen würde und sich somit eigentlich nichts geändert hat.
Steht ja im letzten Absatz:

Zitat:
Die Luftverkehrsunternehmen könnten ihre Interessen zumutbarerweise durch eine andere, mildere Regelung ebenso wahren. Hierzu genügte eine Regelung, die den Fluggast gegebenenfalls zur Zahlung eines höheren Entgeltes verpflichtet, wenn die Beförderung auf einer vorangehenden Teilstrecke nicht angetreten wird, etwa, indem in den Beförderungsbedingungen bestimmt würde, dass bei Nichtantritt eines Flugs für den verbleibenden Flug derjenige (höhere) Preis zu zahlen ist, der zum Zeitpunkt der Buchung für die isolierte Buchung nur dieses Flugs verlangt worden ist.

Die Airline darf nicht einfach mehr den gesamten Flug stornieren, wenn man ein Segment auslässt, sie darf aber für das "neue" Routing den Preis neu berechnen.

M.E. besteht nun endlich für in Deutschland gekaufte Tickets für beide Seiten (Passagier und Airline) rechtliche Sicherheit (bis evtl. jemand vor dem EGH klagt).
Viele Grüße,
Danilo


EasyAmerica

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #9 am: 30.04.2010, 10:54 Uhr »
Die Frage ist, inwieweit das Urteil ausländische Fluggesellschaften bindet. Ja wohl kaum.

Hi Heinz,

da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn die Tickets in Deutschland verkauft wurden, unterliegen sie dem deutschen (Reise-)Recht und der Kunde könnte die Fluggesellschaft (auch ausländische) in D vor Gericht zerren.
Ich bin mir ja auch nicht sicher. Deshalb werfe ich ja die Frage auf.

Klar ist mir
- wenn ich bei einer deutschen Airline in D buche, kann ich mich auf die BGH-Entscheidung berufen.

Unklar sind mir z. B. folgende Möglichkeiten:
- Ich buche im Ausland (z. B. ausländisches Reisebüro) bei einer deutschen Airline
- Ich buche auf einer nicht-deutschen Internet-Seite bei einer deutschen Airline
- Ich buche im Inland bei einer ausländischen Airline mit Sitz in D
- Ich buche im Inland bei einer ausländischen Airline ohne Sitz in D

Es gibt noch weitere Varianten.
Viele Grüße
Heinz

freddykr

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #10 am: 30.04.2010, 11:15 Uhr »
Laut einem Urteil des EuGH kann der Gerichtsstand der Abflugort und muss nicht der Firmensitz der Airline sein.
--> http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-07/cp090062de.pdf

Somit wird das Urteil wohl für alle Abflüge ex Deutschland anwendbar sein.
Alles aber ohne Gewähr. Bin kein Jurist. ;-)

Edith sagt: LH hat bereits reagiert. Die teuren Buchungsklassen (Economy Super Flex) sind jetzt in beliebiger Reihenfolge abfliegbar.
Viele Grüße,
Danilo


EasyAmerica

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #11 am: 30.04.2010, 11:28 Uhr »
Laut einem Urteil des EuGH kann der Gerichtsstand der Abflugort und muss nicht der Firmensitz der Airline sein.
--> http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2009-07/cp090062de.pdf
Ach ja, Zwischen EU-Airlines und nicht EU-Airlines gilt es evtl. auch noch zu unterscheiden. Aber BGH-Entscheidungen sind nur in D bindend. Da tun sich mir noch tausend Fragen auf. Eine davon: Was ist mit diesen ganzen Allianzen? Das ist doch wie Kraut & Rüben.

Für mich scheint nur eins sicher: In D bei einer deutschen Airline (also mit Sitz in D) gebucht. Dann gilt das Urteil.

Ich hatte kürzlich mit einem KLM-Flug von Düsseldorf über Amsterdam nach Kanada geliebäugelt. Ich wollte aber - aus jetzt nicht näher zu erläuternden Gründen - nicht von Düsseldorf, sondern von Amsterdam aus fliegen. Ab Amsterdam war der Flug aber teurer. Es wäre interessant zu wissen, ob KLM sich jetzt an dem BGH-Urteil orientiert oder nicht. Ich glaube kaum.
Viele Grüße
Heinz

Bookworm

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #12 am: 30.04.2010, 12:02 Uhr »
Das Urteil wird m.E. erheblich Folgen haben für Error-Fares! Denn bei Nichtantritt des Schwanzes kann die Fluggesellschaft jetzt noch nachträglich mit der Rechnung kommen, wenn dieser letzte Flug die Reise verbilligt hat. Es muss sich ja nicht immer nur um die ersten Flüge handeln, der BGH hat es sicherlich nicht so gemeint, dass nur in diesen Fällen "nachberechnet" werden darf!

Oder sehe ich das falsch? Es muss ja nicht immer dazu kommen weil nicht immer auffallen, aber grundsätzlich besteht dieses Risiko doch jetzt! Die alte Regel des bestätigten Ticketpreises bei Ausstellung des Tickets würde dann also nicht mehr gelten!!

Iceland

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Re: BGH Urteil - Ticketreihenfolge egal
« Antwort #13 am: 10.05.2010, 12:41 Uhr »
Das Urteil wird m.E. erheblich Folgen haben für Error-Fares! Denn bei Nichtantritt des Schwanzes kann die Fluggesellschaft jetzt noch nachträglich mit der Rechnung kommen, wenn dieser letzte Flug die Reise verbilligt hat. Es muss sich ja nicht immer nur um die ersten Flüge handeln, der BGH hat es sicherlich nicht so gemeint, dass nur in diesen Fällen "nachberechnet" werden darf!

Oder sehe ich das falsch? Es muss ja nicht immer dazu kommen weil nicht immer auffallen, aber grundsätzlich besteht dieses Risiko doch jetzt! Die alte Regel des bestätigten Ticketpreises bei Ausstellung des Tickets würde dann also nicht mehr gelten!!

Es geht bei der ganzen Diskussion nicht um error-fares. Es geht darum, dass bspw. die Lufthansa Tickets für eine Strecke EU-FRA-USA deutlich günstiger verkauft als für FRA-USA. Oftmals wird dann von einem sparsamen Gast EU-FRA-USA gebucht, obwohl der Gast in FRA wohnt. Der Rechtsstreit sollte darauf zielen, dass Lufthansa den Gast nicht mehr von der Beföderung ausschließen kann, wenn er den Flug EU-FRA verfallen lässt. Der Schuss ist allerdings nach hinten losgegangen, da der BGH zwar das Verfallenlassen der Restsegmente für unzulässig erklärte, aber eine Möglichkeit aufzeigte, wie Airlines dennoch die Coupon Reihenfolge erzwingen können.

Das Risiko, dass dein Flugpreis bei einem Schwanzflug den du dann nicht wahrnimmst nachberechnet wird, bestand übrigens schon immer. Es wird faktisch allerdings so gut wie nie gemacht (Ausnahmen bestätigen die Regel, hier sind die Betroffenen aber oftmals selber schuld).