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Autor Thema: PDF Rechte & Schadenersatz als Fluggast bei Verspätung / Annullierung  (Gelesen 1181 mal)

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pxl

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Hier gibst die offizielle Datei als pdf zum Download
Eventuell sollte man diese als Dauerlink oben posten?

Hätte ich diese Datei schon im Anschluß an meinem Urlaub gehabt,
wo sich der Flug um einen Tag verschoben hatte, aufgrund technischer Defekte,
hätte ich wahrscheinlich mehr Schadenersatz fordern können, bzw mir den ganzen lästigen Schriftwechsel sparen können.
Schadenersatz zahlen die auch für Mietwagenausfall, hinfällige Hotelbuchung,Extratransfers

Man bekommt zwar auch ohne Nennung von Gesetzen Recht,
sollte aber peinlichst auf die Formulierung seiner Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft achten!

Die tun dann hinterher immer so, als ob sie freiwillig großzügig Schadenersatz leisten,  :lol:
obwohl sie ganz genau wissen, das sie dazu verpflichtet sind .

:wink:   Freimeilengutscheine / Bargeldgutscheine die nur zum Buchen eines Fluges nutzbar sind, kann man super bei e.Bay verticken,
wenn man die selber nicht nutzen kann/möchte .
Ist nicht illegal, weder für e.bay noch für die Fluggesellschaft.
Dafür gibst bei e.bay durchaus Interessenten die ganz gut mitbieten, manchmal bis zu 100% des Wertes, den der Voucher darstellt  :lol:



1999.Florida.
2004.New York & Westküste.Arizona.Utah.Nevada
2005.New York & Florida bis South Carolina.
2007.Route66 > Chicago bis L.A.
2008.NeuEngland Staaten + Canada & New York
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USAflo

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Hätte ich diese Datei schon im Anschluß an meinem Urlaub gehabt,
wo sich der Flug um einen Tag verschoben hatte, aufgrund technischer Defekte,
hätte ich wahrscheinlich mehr Schadenersatz fordern können, bzw mir den ganzen lästigen Schriftwechsel sparen können.
Schadenersatz zahlen die auch für Mietwagenausfall, hinfällige Hotelbuchung,Extratransfers


Guter Link zur Erstinformation!

Aber letztendlich rate ich bei solche Fällen und insbesondere bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung nicht zur "Eigen-Rechtsfindung über Google & Co." , sondern zum Gang zum Rechtsanwalt, denn dafür gibt es ja Rechtsanwälte...!
Man operiert sich ja auch nicht selber am gebrochenen Bein über Infos aus dem I-net, sondern geht zum dafür ausgebildeten Arzt!

Tschau
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

pxl

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 8) Stimmt!
Mit den oben genannten Infos hätte ich mir nun auch 100%ig einen Anwalt genommen.

Aufgrund aber von Informationsdefiziten machts man nicht, wenn man keine Rechtsschutz hat, da ein Anwalt erstmal kostet.
Mein eigenmächtiges "Rumdoktern" brachte trotzdem eine einigermaßen zufriedenstellende Lösung.




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gabenga

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Klasse, danke für den Link. Der kommt gleich auf die iDisk.  :D

Michael

search_182

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In meinen Augen ist ein sofortiger Gang zum Rechtsanwalt überflüssig. Ich konnte bereits in zwei Fällen meine Ansprüche von je 250€ ohne Anwalt durchsetzen, indem ich die Rechtslage genannt und Urteile dazu angeführt habe. Die Zahlung erfolgte anstandslos und recht zügig nach der Forderung. Wenn die Airline nicht auf Anhieb zahlt lohnt hingegen ein Gang zum Rechtsanwalt in vielen Fällen denke ich.

USAflo

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In meinen Augen ist ein sofortiger Gang zum Rechtsanwalt überflüssig. Ich konnte bereits in zwei Fällen meine Ansprüche von je 250€ ohne Anwalt durchsetzen, indem ich die Rechtslage genannt und Urteile dazu angeführt habe. Die Zahlung erfolgte anstandslos und recht zügig nach der Forderung. Wenn die Airline nicht auf Anhieb zahlt lohnt hingegen ein Gang zum Rechtsanwalt in vielen Fällen denke ich.

letztendlich muss das ja auch jeder für sich entscheiden! Ich (der eine juristische Ausbildung genossen hat) würde aber immer raten (zumindest eben mit Rechtsschutzversicherung) einen Anwalt zu kontaktieren. Man spart sich Zeit und Ärger!

Tschau
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search_182

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Ich spare mir lieber Geld, als Zeit und Ärger :wink: Die Sachlage war bei meinen Streichungen allerdings auch eindeutig. Die Airline hat zugegeben, dass ein technischer Defekt am Flugzeug vorlag, was sie nach einem Urteil des EuGH (C-542/07) verpflichtet eine Ausgleichszahlung zu leisten.

Eine schöne Übersicht über Urteile zum Thema gibt es hier.

Der Vergleich mit dem gebrochenen Bein hinkt ziemlich, da es sich in vielen Fällen sicherlich nur um eine kleine Schramme handelt :wink: Bei größeren Streitsummen, sagen wir mehreren Personen und einem Langstreckenflug, würde ich natürlich auch den Gang zum Anwalt in Betracht ziehen und mindestens eine Erstberatung einholen.