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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: lurvig am 11.04.2008, 10:49 Uhr

Titel: Rückerstattung von Steuern & Gebühren bei Storno
Beitrag von: lurvig am 11.04.2008, 10:49 Uhr
Hallo zusammen,

wie immer kurz vor (m)einer Reise gibts Probleme und ich brauche mal ein paar Infos.
Wir wollten ja in zwei Wochen zu zweit nach Denver fliegen und (mal wieder) hat meine Freundin kurzfristig einen neuen Job angetreten und bekommt natürlich keinen Urlaub. Will heissen: ich fliege allein. Das ist ärgerlich, aber mit diesem Risiko haben wir vorher gerechnet und daher kann man damit irgendwie leben.
Nun sind wir immer davon ausgegangen, dass man ein nicht erstattungsfähiges Ticket zwar nicht wirklich stornieren kann, aber immerhin Steuern und Gebühren zurück bekommt, wenn man es doch storniert. Das hat mir so vor Wochen auch eine expedia-Mitarbeiterin an Telefon erzählt (Ticket wurde bei expedia gekauft). Jetzt rufe ich heute nochmal dort an um die Storno-Fristen zu erfragen und erfahre, dass wir wohl nicht mal Steuern und Gebühren zurück bekommen, weil die erste Langstrecke des Fluges (FRA-ORD) von United bedient wird und US-Airlines eben nichts zurückerstatten. Na prima! Da blieben wir also auf den vollen Kosten sitzen.  :heulend: :ohjeee: :schmoll :sprachlos: :bang:
Da ich nun zwei widersprüchliche Aussagen von expedia habe, frage ich mich, ob das wirklich so ist? Kann jemand was dazu sagen?

Falls von Interesse, hier die Flugdaten:

LEJ-FRA -> LH1107
FRA-ORD -> UA8834
ORD-DEN -> UA717
DEN-FRA -> LH447
FRA-LEJ -> LH1104

Unter diesen Umständen ist es also wohl auch sinnlos, den Flug überhaupt zu stornieren. Da die Airline das geld eh behält, möchte ich denen auch keine Chance bieten, den schon bezahlten Sitz nochmal zu verkaufen. Dann bleibt er eben leer oder ich habe zwei Sitze.... :(

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: playmaker11 am 11.04.2008, 10:59 Uhr
Hallo,

ich hab eben mal schnell in die AGB geschaut, da steht folgendes:
Zitat
Im Falle eines endgültigen Rücktritts vom Vertrag durch Sie richtet sich die Höhe der hierfür anfallenden Kosten nach den Bestimmungen des Reiseveranstalters bzw. Anbieters. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
.

Demnach siehst Du alt aus, wenn US- Air eben keine Erstattung vornimmst, Expedia ist (leider) nur Vermittler.....


Gruß (und Kopf hoch)
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: freddykr am 11.04.2008, 11:07 Uhr
Theoretisch ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Steuern und Gebühren zurückzuerstatten (deutsches Recht)

Kurz nachzulesen z.B. hier (Absatz "Rückerstattungen von Steuern und Gebühren"):
http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448

Allerdings verweigern manche Airlines dies, wo dann der Reisende der Dumme ist.

Du kannst evtl. im Airliners.de Forum mal nach Deiner Situation fragen.
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: tom22alsgast am 11.04.2008, 11:27 Uhr
Ich habe gerade einen enstsprechenden Thread in einem amerikanischen Forum verfolgt. Dort wurde die gleiche Frage gestellt und die meisten Poster haben berichtet, dass sie ihre Steuern zurückerhalten haben. Allerdings wurde nicht immer der Treibstoffzuschlag zurückerstattet.

Bei einigen airlines wurde auch angeboten, dass man das Ticket gegen eine Bearbeitungsgebühr trotzdem auf einen anderen Termin umbuchen konnte, obwohl es eigentlich nicht änderbar war.

Wahrscheinlich will expedia nur den Aufwand meiden und dich nicht weiter unterstützen. Daher wird etwas behauptet, ohne dass dies für den Einzelfall verifiziert wurde.

Vieleicht kannst du bei united direkt anrufen.

Gruss Tom
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Tommy am 11.04.2008, 11:37 Uhr
Da UA in Deutschland einen Sitz hat und der ausgehende Flug von Duetschalnd startet, ist deutsches Recht anwendbar.

Ich persönlich würde Expedia nochmals darauf hinweisen, das sie freundlicherweise mitwirken können, deine Zahlung zurückerstattet zu bekommen...(damals hat mir das Intervinieren bei exepdia.com sehr viel gebracht, die haben die Airline zur Rückerstattung ermahnt)


Wenn das nichts hilft, an die deutsche UA-Vertretung in FRA wenden.


Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Perkolai am 11.04.2008, 11:41 Uhr
Hallo,

wir mussten unsere USA-Reise 2006 sehr kurzfristig stornieren und wären damals mit UA geflogen. Gebucht war der Flug über Explorer. Die Steuern und Gebühren haben wir problemlos erstattet bekommen und uns wurde gesagt, dass diese immer erstattet werden müssen, auch von US-Airlines.

Tanja
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: helny am 11.04.2008, 12:15 Uhr
Ich musste letztes Jahr zwei Flüge mit US Airways von Hannover nach Charlotte stornieren, weil einer der Reisenden wegen eines Unfalls die Reise nicht antreten konnte und der Termin verschoben werden musste. Die schriftliche Auskunft von Expedia war:
Zitat
Der Fluganteil der US Airways ist nicht erstattbar, lediglich den Anteil der Lufthansa können wir erstatten, insofen das Ticket ungenutzt geblieben ist und Sie den Flug am ... nicht angetreten hatten.
Tatsächlich haben wir die Erstattung dann auch 8 Monate später erhalten. Ich habe die Beträge nicht nachgerechnet, erstattet wurden ca. 250,- € bei einem Gesamtpreis von ca. 1400,- € (2 Personen).
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 11.04.2008, 12:24 Uhr
diverse Telefonate mit expedia (insgesamt 3x), Lufthansa (1x) und United (2x) ergeben folgendes Bild:


- expedia will zunächst nicht erstatten
- LH verweist an UA
- UA sagt "klar, kann erstattet werden, muss aber expedia machen"
- expedia sagt "wenn die das sagen, wirds stimmen, wir brauchen aber einen Vermerk von UA in unseren System, dass das ok ist"
- UA sagt "klar, den Vermerk machen wir sofort (tipp, tipp...), aber eigentlich sollte expedia das auch so wissen..."
- expedia sagt: Vermerk kann nicht gefunden werden, aber wenn es ihn gibt, ist Erstattung kein Problem. Ich soll Montag nochmal fragen

Ach ja.... da versucht der eine wieder die "Schuld" auf den anderen abzuwälzen, keiner ist so richtig zuständig und zahlen will eigentlich auch niemand. Hauptsache, der Kunde hat schon gezahlt. Man kennt das ja. Aber ich bleibe darn! Das Ding wird noch geklärt ;)

Frage mich, was ein Kunde macht, der nicht so gerne herumtelefoniert? Der bleibt wohl auf den Kosten sitzen und alle anderen reiben sich die Hände. Naja...  noch ist nicht sicher, ob wir nicht auf drauf sitzen bleiben.

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: freddykr am 11.04.2008, 13:03 Uhr
Also Rückerstattung von Steuern/Gebühren muss immer über die Stelle gemacht werden, über die gebucht wurde.
Das sich expedia hier jetzt so anstellt, ist nicht gerade kundenfreundlich. Wahrscheinlich ein unerfahrener Mitarbeiter in Callcenter.

Halt der nächste Vorteil, wenn man direkt bei der Airline bucht.
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 11.04.2008, 13:17 Uhr
Das sich expedia hier jetzt so anstellt, ist nicht gerade kundenfreundlich. Wahrscheinlich ein unerfahrener Mitarbeiter in Callcenter.

da waren mehrere Mitarbeiter mit so ziemlich der gleichen Ansicht. Das Vorgehen scheint mir als "Befehl" zu sein.
Mal sehen, wie das ausgeht....

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Chisum am 11.04.2008, 15:13 Uhr
Hier muss unterschieden werden, wo du das Ticket gekauft hast.
Hast du es in D gekauft, erfolgt normalerweise die Abrechnung ueber den BSP der IATA (Billing and Settlement Point der International Air Transport Association), die die treuhaenderische Hoheit ueber alle in Deutschland verkaufte Linienflugtickets hat.
Ist dies so geschehen, greifen auch die von der IATA festgelegten Regeln, dass natuerlich keine Tax auf Leistungen erhoben werden kann, die gar nicht erbracht bzw. storniert wurden. Du hast also theoretisch vollen Anspruch auf Rueckerstattung der Steuern/Gebuehren. Abzueglich eines eventuell anfallenden Bearbeitungsentgelts des verkaufenden Reisebueros.

Ist die Strecke allerdings in einem anderen Land abgerechnet und separat gebucht, wie z.B. Teilstrecken in Nordamerika, Asien oder sonstwo und wurde nicht ueber die IATA abgerechnet, gelten die Vorgaben der Airline bzw. des Abrechnungs-Fullfillment-Unternehmens. Allerdings auch hier waere nach meinem Rechtsempfinden das Erheben von reinen Steuern durch das individuelle Unternehmen illegal. Steuern werden vom Staat bzw. den regionalpolitischen Einheiten erhoben und nicht von Unternehmen und sind somit naturlich auch zu erstatten, wenn die Grundlage der Besteuerung wegfaellt.
Dass es da Probleme bei United geben soll, wuerde mich aber wirklich wundern. In jedem Fall ist zunaechst Expedia dein erster Ansprechpartner. Die haben dir offensichtlich das Ticket verkauft und sind somit auch zur Bearbeitung des Tax Refunds verpflichtet. Du solltest natuerlich unbedingt darauf dringen, dass die Plaetze auf den Flugsegmenten auch tatsaechlich storniert werden. Andernfalls koennte die Airline sagen, dass von ihrer Seite ja die Leistung erbracht wurde bzw. koennte sogar noch eine zusaetzliche No Show Fee erhoben werden, mit der man aufrechnen koennte.
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: reh am 11.04.2008, 16:14 Uhr
Danke. Ich habe nämlich das gleiche Problem mit expedia und allerdings NWA.

Genau die Auskunft hatte ich auch von Expedia, dass Steuern und Versicherung nicht zurück erstattet werden.
Da ich nach meiner Expedia-Buchung ein neues Reisebüro meines Vertrauens gefunden habe, habe ich dort mal nachgefragt. Klare Aussage: das muss auf jeden Fall zurückerstattet werden.

Und da die RRV nur 80% zurückerstattet, ist der Unterschied schon einiges.

Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: PK am 12.04.2008, 00:51 Uhr
...die erste Langstrecke des Fluges (FRA-ORD) von United bedient wird.
Falls von Interesse, hier die Flugdaten:

FRA-ORD -> UA8834
Hi,

die Strecke mit der Flugnummer wird nicht von UA selber bedient das ist die UA Codesharenummer für den Flug mit LH 432.

Du Fliegst in einer LH Maschine rüber nach ORD

Du hast eine UA Codesharenummer über expedia gebucht deshalb hat dich LH an UA oder expedia verwiesen.

Gruss Patric
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 12.04.2008, 22:01 Uhr
ja, alles etwas undurchsichtig. Ich weiss, dass UA8834 = LH432 ist und eine LH-Maschine gehört. laut expedia ist mein Ticket aber von United ausgestellt und daher gelten die United-Konditionen. So sagte es jedenfalls expedia. Mein Anruf bei LH brachte ja auch nix, die haben auch an UA verwiesen und UA zeiget sich ja bisher am kooperativsten und kompetentesten. Entspricht eigentlich auch meinen Erfahrungen mit US-Airlines. Was letztes Jahr beim deutschen Reisebüro unmöglich war (Umbuchung auf späteren Flug) war mit einem (!) Anruf bei Continental in USA erledigt. Naja... gehört nicht zum Thema. Mal sehen, wie es weitergeht.

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: PK am 12.04.2008, 22:19 Uhr
..laut expedia ist mein Ticket aber von United ausgestellt und daher gelten die United-Konditionen.
Ja das ist auch richtig so, deshalb hatt dich ja die LH auch gleich an UA verwiesen.

Das mit den US Airlines und den Servicehotlines hab ich bisher auch nur Positiv erlebt, konnte nach Fluplanänderungen ohne weiteres auf jeden Flug der noch Platz hatte umbuchen und als Bonus hatte der Herr bei AA mich dann noch gefragt ob ich die Notausgänge will und mich dort eingebucht und dort haben wir dann auch gesessen. :wink:

Gruss Patric

Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Jack Black am 12.04.2008, 22:47 Uhr
Urlaubssperre wegen neuem Arbeitsplatz ist übrigens ein anerkannter Grund, wann Reiserücktrittskostenversicherungen einspringen - nur für den Fall dass Ihr so eine abgeschlossen habt und diese Möglichkeit aber nicht in Betracht gezogen habt.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 12.04.2008, 23:06 Uhr
leider würde in unserem Fall eine Versicherung nicht zahlen, da die das bei unerwartetem Arbeitsantritt nur tut, wenn man zur Zeit des Versicherungsabschlusses arbeitslos gemeldet war. In unserem Fall war das nicht so und deshalb haben wir auch gar nicht erst eine Versicherung abgeschlossen.
Ich denke, dass ich das mit expedia und UA geklärt kriege. Der Flug war recht günstig und wenn Steuern und Gebühren zurückkommen ist das ok und entspricht dem einkalkulierten Risiko. No risk, no fun ;)

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Jack Black am 13.04.2008, 00:11 Uhr
leider würde in unserem Fall eine Versicherung nicht zahlen, da die das bei unerwartetem Arbeitsantritt nur tut, wenn man zur Zeit des Versicherungsabschlusses arbeitslos gemeldet war.

Was andersherum natürlich vermuten läßt, dass Deine Freundin selbst gekündigt hat und den Arbeitsplatzwechsel geplant hat - das ist natürlich gezockt gewesen. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber wäret Ihr versichert gewesen.

Ich frage mich nur, wenn man das ganze Szenario doch schon ahnt - wieso habt Ihr mit dem neuen Arbeitgeber nicht einen späteren Start vereinbart oder ggf. direkt zu Anfang einen Urlaub eingereicht (letzteres ist zwar untersagt durch das BUrLG - aber da richten sich ja eh die wenigsten nach)? Ihr verschenkt jetzt ein komplettes Ticket - einfach so.

Grüße
Rainer

P.S.: >No risk, no fun

Jaja, aber in Las Vegas die Zocker für bekloppt erklären - das Ticket hat sicherlich an die 500,- Euro gekostet, dafür hätte man auch 800,-$ in Las Vegas verzocken können - was allerdings erheblich mehr Spass gemacht hätte....
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: zoostation am 13.04.2008, 10:59 Uhr
Ihr hättet doch auch eine Reiserücktritts-Versicherung abschliessen können und dann wegen Krankheit zum Arzt gehen?

Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Aaronp am 13.04.2008, 11:12 Uhr
Eine Erkältung oder Magenverstimmung reicht da nicht... muss schon
eine schwere Krankheit sein. Und die kann die Gesellschaft nachprüfen.
Genau um solchen Missbrauch zu verhindern.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 13.04.2008, 19:51 Uhr
Was andersherum natürlich vermuten läßt, dass Deine Freundin selbst gekündigt hat und den Arbeitsplatzwechsel geplant hat - das ist natürlich gezockt gewesen. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber wäret Ihr versichert gewesen.


wir werden schon wissen, was wir machen und/oder gemacht haben. Und die Arbeitssituation ist etwas kompliziert und nicht ansatzweise so, wie hier vermutet wird.
So ganz dumm sind wir beide nicht, es wird schon Gründe geben, dass wir so gehandelt haben.
Und da das nicht Thema des Threads ist und ich ja eigentlich schon wusste was passiert, wenn man auf bestimmte Beiträge antwortet, werde ich zum Punkt "Versicherung und Arbeit etc."  nichts mehr schreiben, denn darum gehts hier nicht. Und ich bitte alle anderen auch, beim Thema zu bleiben (bis auf die, die es halt einfach nicht können... ;) )

P.S.
das Ticket hat sicherlich an die 500,- Euro gekostet,

und selbst wenn das Ticket 500,-€ gekostet hätte, wird es Gründe für unsere Entscheidung gegeben haben...

Und nun Schluss mit dem Unsinn.

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Jack Black am 13.04.2008, 22:29 Uhr
Und ich bitte alle anderen auch, beim Thema zu bleiben (bis auf die, die es halt einfach nicht können... ;) )

Treffer,  versenkt: grandioses Eigentor!

Du hast doch ohne Not und frei aus der Luft das neue Thema angeschnitten und auch noch gleich kommentiert ("No risk no fun"). Auf meinen völlig sachlichen und absolut themenbezogenen Hinweis mit der Reiserücktrittsversicherung hätte es doch völlig genügt, entweder gar nichts zu antworten (das war ja gar nicht notwendig und gefragt hatte ich ja auch nicht), und wenn überhaupt wäre es absolut ausreichend gewesen, kurz klarzustellen, dass es keine Rücktrittsversicherung gibt. Fertig!

Aber Du mußtest vom Thema abweichen, mit Deiner Risikofreudigkeit kokettieren, bekommst dann selbstverständlich Antworten auf die neue Thematik und nun suchst Du die Schuld bei anderen - ganz schlechter Stil.
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: In-Tim am 13.04.2008, 22:44 Uhr
Sagmal muss so ein Kommentar wieder kommen? Wie war das nochmal, "Der Klügere gibt nach". Denk mal drüber nach. Es sollte eigentlich nur heißen "Back to Topic". Ist das so schwer rauszulesen gewesen? tztztz..
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 14.04.2008, 08:27 Uhr
Rainer!!!!!  :groove:

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: freddykr am 14.04.2008, 08:29 Uhr
Jetzt aber zurück zum Thema.
Eure Nettigkeiten könnt Ihr per PN austauschen. Danke.
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 14.04.2008, 10:19 Uhr
zum Thema:
Haben eben nochmal mit expedia telefoniert. Rückerstattung von Steuern und Gebühren im Falle eines Stornos ist geklärt. Der United-Mitarbeiter, mit dem im am Freitag telefoniert habe, hat einen entsprechenden Vermerk in der Amadeus-Buchung hinterlassen und damit ist es für expedia kein Problem mehr, Steuern und Gebühren zurückzuzahlen, wenn wir den Flug absagen. Auf dem reinen Flugpreis bleiben wir natürlich sitzen, aber dieses "Risiko" war von Anfang an eingeplant und das ist ok.
Tipp für alle, die mal in einer solchen Situation sind: wenn expedia sich anfangs nicht auf eine Rückzahlung einlassen will, hilft wohl meist ein Anruf bei der Airline, die das Ticket ausgestellt hat. Gerade bei amerikanischen Airlines in Verbindung mit einer expedia-Buchung scheint das wohl notwendig zu sein. Lohnt sich aber.

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Chisum am 14.04.2008, 14:33 Uhr
Tipp für alle, die mal in einer solchen Situation sind: wenn expedia sich anfangs nicht auf eine Rückzahlung einlassen will, hilft wohl meist ein Anruf bei der Airline, die das Ticket ausgestellt hat. Gerade bei amerikanischen Airlines in Verbindung mit einer expedia-Buchung scheint das wohl notwendig zu sein. Lohnt sich aber.

Lurvig

Ich vermute mal, 90% der Leser, die einen Flug stornieren, werden nie in diese Situation kommen, weil sie einfach bei ihrem Reisebuero stornieren und das RB sich um alles weitere kuemmert (ohne dass der Reisende sich durch Airline Hotlines hangeln muss und von einem zum anderen verwiesen wird). Dieser normale, kurze und einfache Weg scheint bei Expedia wohl nicht zu funktionieren.
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: freddykr am 14.04.2008, 14:43 Uhr
Tipp für alle, die mal in einer solchen Situation sind: wenn expedia sich anfangs nicht auf eine Rückzahlung einlassen will, hilft wohl meist ein Anruf bei der Airline, die das Ticket ausgestellt hat. Gerade bei amerikanischen Airlines in Verbindung mit einer expedia-Buchung scheint das wohl notwendig zu sein. Lohnt sich aber.

Lurvig

Ich vermute mal, 90% der Leser, die einen Flug stornieren, werden nie in diese Situation kommen, weil sie einfach bei ihrem Reisebuero stornieren und das RB sich um alles weitere kuemmert (ohne dass der Reisende sich durch Airline Hotlines hangeln muss und von einem zum anderen verwiesen wird). Dieser normale, kurze und einfache Weg scheint bei Expedia wohl nicht zu funktionieren.
Ich würde eher sagen, daß 90% der Personen, die einen Flug stornieren, nicht wissen, daß sie die Steuern/Gebühren zurückfordern können. ;-)
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: lurvig am 14.04.2008, 14:47 Uhr
Ich würde eher sagen, daß 90% der Personen, die einen Flug stornieren, nicht wissen, daß sie die Steuern/Gebühren zurückfordern können. ;-)

... oder den Aufwand eigener Recherchen scheuen und eben auf den ganzen Kosten sitzen bleiben. Ich war nach der ersten Aussage von expedia auch drauf und dran, das als gegeben hinzunehmen. Aber - wie so oft - loht es sich auch hier, mehrere Infos von verschiedenen Stellen einzuholen. Also: im Zweifelsfall lieber 3x mehr fragen als 1x zu wenig ;)

Lurvig
Titel: Re: Rückerstattung von Steuern&Gebühren bei Storno. (US-Airline)
Beitrag von: Vic am 15.04.2008, 07:08 Uhr
Ich hatte einen Flug von LA nach Düsseldorf über Expedia gebaucht. Dieser wurde leider um einen Tag nach vorne verlegt. Das passte irgendwie nicht in meine/unsere Reiseplanung. Expedia zeigte sich sehr "unflexible"... sehr zu meinem Unmut.
Die blockade Haltung von Expedia finde ich absolut uneinsichtig und unnötig.

Im Endeffekt haben wir den Flug dann storniert und auch alle Kosten der Fluggesellschaft erstattet bekommen. Aber hätte ich mich nicht selber drum gekümmert wäre nichts passiert.
Jetzt fliegen wir 3 Tage später von Las Vegas nach Frankfurt (aber nicht über Expedia gebucht).

grüne Füße

Vic
Titel: Rückerstattung ? eine Frage an die Ticketexperten
Beitrag von: Buick am 26.05.2008, 19:20 Uhr
Sorry, auch wenn's ein wenig OT ist:

Eine Frage an die Ticketexperten:

Ich habe für meine Lebensgefährtin einen Flug von Bremen nach Stuttgart mit LH gebucht.
Auf Grund einer akuten Erkrankung ihres Vaters wird sie wohl nicht fliegen können.

Es sind zwar "nur" 100 € , und ich habe bei Expedia akzeptiert, dass die Tickets in der Regel nicht rückerstattbar sind.

Fallen da dann auch die Steuer und Gebühren rein ?
Ticketpreis: € 13,00 Steuern und Gebühren € 75,63 Buchungspauschale € 10,00 (die werde ich nicht wiederkriegen, kann Expedia ja nichts dafür )

Danke für Eure Tips !
Titel: Re: Rückerstattung ? eine Frage an die Ticketexperten
Beitrag von: freddykr am 26.05.2008, 21:15 Uhr
Die Steuern & Gebühren bekommst Du wieder (über Expedia).
Nicht erstattbar ist der Ticketpreis (je nach Buchungsklasse) und die Service-Charge.