usa-reise.de Forum
Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Frischlinge am 11.02.2008, 09:25 Uhr
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Hallo Zusammen,
ich habe gerade von Air Berlin die Mitteilung bekommen, dass unser Rückflug von LAX nach DUS vom 25.05.08 auf den 26.05.08 verschoben worden ist.
Mietwagen und Hotel sind natürlich nur bis zum 25.05. gebucht und mein erster Arbeitstag wäre am 27.05.08 gewesen.
Habt ihr schon einmal etwas Ähnliches erlebt und was kann ich jetzt tun.
Schließlich kommen da ja jetzt nicht unerhebliche Kosten auf uns zu. Muss Air Berlin dafür nicht aufkommen?
Schon mal Danke im Voraus
Monika
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Ich sehe gerade, daß die geplanten 3x wöchentlich bei AB/LTU nicht wie geplant ab 25. Mai kommen, sondern erst ab 20.06., und dann 5x pro Woche (Mo/Mi/Do/Fr/So)
Bis dahin gibt es nur Flüge am Montag und Donnerstag nach LAX und Mo/Do ab LAX.
Dies mal nur als Info für andere.
Da Du rechtzeitig informiert bist, kannst Du wahrscheinlich wegen Hotel/Mietwagen nichts machen.
Ich würde allerdings mal bei denen anrufen und versuchen, eine Umbuchung auf eine andere Airline zu bekommen, damit Du pünktlich zu Hause bist.
Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).
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Hallo,
ich würde mich freuen, wenn unser Rückflug nach hinten verschoben wäre :(. Unser Rückflug wurde vom 24.10.08 auf den 23.10.08
um ganze 24 Stunden vorverlegtund wir hatten eh nur 12 Urlaubstage.
Gruß Grumpy
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Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).
Nein. Nur geschäftsmäßige Rechtsberatung (sprich: für Geld) dürfen nur Rechtsanwälte ausüben.
Irgendwer hat das mal unvollständig kolportiert und seitdem hält es sich hartnäckigst als gefürchtetes Gerücht im Internet.
Selbstverständlich darf jeder Laie jedem zu irgendetwas raten, auch in Internetforen. Egal ob es Gesundheit, Recht, Ordnung oder Fussball betrifft. Bleibt jedem frei, sich daran zu halten.
Grüße
Rainer
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habe bisher nur erlebt, dass ein gebuchter und bezahlter AB-Flug von London nach Leipzig komplett gestrichen wurde (Strecke wurde eingestellt) und ich auf einen anderen Flug nach Berlin (wie toll) umgebucht wurde. Nach einigen Telefonaten mit AB konnte ich den Flug aber stornieren. Da ein Komplett-Storno aber für euch sicher nicht in Frage kommt und vermutlich auch nicht machbar sein wird, wäre es wohl das beste (wenn auch nicht billigste), sich über den gewonnen Urlaubstag zu freuen und Mietwagen- und Hotelbuchungen entsprechend anzupassen.
Lurvig
P.S. nicht böse gemeint, aber da sieht man mal wieder, wie problematisch feste Hotelvorbuchungen werden können. 8)
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Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).
Nein. Nur geschäftsmäßige Rechtsberatung (sprich: für Geld) dürfen nur Rechtsanwälte ausüben.
Irgendwer hat das mal unvollständig kolportiert und seitdem hält es sich hartnäckigst als gefürchtetes Gerücht im Internet.
Selbstverständlich darf jeder Laie jedem zu irgendetwas raten, auch in Internetforen. Egal ob es Gesundheit, Recht, Ordnung oder Fussball betrifft. Bleibt jedem frei, sich daran zu halten.
Nicht ganz korrekt. Wenn es es sich um einen konkreten Einzelfall handelt, dann sind jegliche Rechtsberatungen in Foren von Laien verboten.
Wenn es sich um einen "fiktiven" Fall handelt, ist es erlaubt.
Siehe z.B.:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/diskussion/beschraenkung/65459.html
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Nicht ganz korrekt. Wenn es es sich um einen konkreten Einzelfall handelt, dann sind jegliche Rechtsberatungen in Foren von Laien verboten.
Wenn es sich um einen "fiktiven" Fall handelt, ist es erlaubt.
Siehe z.B.:
http://www.rechtsberatungsgesetz.info/diskussion/beschraenkung/65459.html
Ein "Michi" (der somit 100% kein Jurist ist, weil er sonst dort Rechtsberatung nach eigenem Maßstab betriebe) schreibt das einfach mal so. Ist eine "Handlung" dann schon "geschäftsmässig", wenn man sie regelmäßig ausführt oder auf reale Dinge bezieht? Niemals. Sonst wären wir hier ALLE(!) "geschäftsmäßig ausübende Berater". Das kann nicht sein. Ich bin kein USA-Reise-Berater und werde es auch nicht dadurch, dass ich in diesem Forum Beiträge schreibe.
Wesentlich interessanter ist übrigens das veröffentlichte Urteil http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040729_1bvr073700.html
Da ging es um (umgekehrten) Fall, dass ein ausgebildeter Jurist (ehemaliger Richter) mehrfach Rechtsberatung "für lau" gegeben hat. Die Verfassungsbeschwerde gegen eine entsprechende Verurteilung hat er vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen (s.o.).
Ein "Nichtjurist" kann anderen "erzählen" was er will. Das ist keine "Rechtsberatung", sondern seine Meinung im Rahmen der verfassungsrechtlichen zugesicherten Meinungsfreiheit und Handlungsfreiheit (kommt auch in der Urteilsbegründung zur Sprache). Mehr ist es nicht und mehr kann es auch gar nicht sein.
Grüße
Rainer
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ich glaube, hier ging es um einen verschobenen Flug :wink:
Lurvig
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Hallo Zusammen,
ich habe gerade von Air Berlin die Mitteilung bekommen, dass unser Rückflug von LAX nach DUS vom 25.05.08 auf den 26.05.08 verschoben worden ist.
Mietwagen und Hotel sind natürlich nur bis zum 25.05. gebucht und mein erster Arbeitstag wäre am 27.05.08 gewesen.
Habt ihr schon einmal etwas Ähnliches erlebt und was kann ich jetzt tun.
Schließlich kommen da ja jetzt nicht unerhebliche Kosten auf uns zu. Muss Air Berlin dafür nicht aufkommen?
Schon mal Danke im Voraus
Monika
Auf jeden Fall mal Air Berlin dazu befragen. Nach meinem Dafürhalten müssen die alle nachweisbaren Kosten übernehmen, die Euch durch die Umbuchung entstehen. Aber Air Berlin ist relativ bekannt dafür, auf solche Anfragen (insbesondere auf Anfragen nach Umbuchungen auf Fremdcarrier, also z.B. auf Lufthansa) erst zu reagieren, wenn es von einem Anwalt kommt...
Viele Grüße - Dirk
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Auf jeden Fall mal Air Berlin dazu befragen. Nach meinem Dafürhalten müssen die alle nachweisbaren Kosten übernehmen, die Euch durch die Umbuchung entstehen. Aber Air Berlin ist relativ bekannt dafür, auf solche Anfragen (insbesondere auf Anfragen nach Umbuchungen auf Fremdcarrier, also z.B. auf Lufthansa) erst zu reagieren, wenn es von einem Anwalt kommt...
Viele Grüße - Dirk
Ist vielleicht 'ne bloede Frage, aber wieso "muessen" die das? Nach meiner laienhaften Interpretation des sog. Montrealer Abkommens entstehen irgendwelche Ansprueche doch erst, wenn die "Aktion" (bzw. die diesbezuegliche Benachrichtigung) 14 Tage oder weniger vor Abflug stattfindet...? (Hoffe, das geht jetzt nicht zuweit in den Bereich "Rechtsberatung" :oops: )
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Neee, das ist klassisches deutsches Vertragsrecht.
Air Berlin hat einen Vertrag mit Dir abgeschlossen, Dich am Tag X von A nach B zu befördern und den nun durch die Umbuchung einseitig gekündigt. Das ist so ohne weiteres aber nicht möglich, daher machen sie sich (nach meiner nicht maßgeblichen Meinung) damit vollumfänglich schadensersatzpflichtig. Das Montrealer Abkommen hat hierbei keinerlei Bedeutung...
Viele Grüße - Dirk
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ich glaube, hier ging es um einen verschobenen Flug :wink:
Ja. Und inwiefern nutzt nun diese Feststellung dem Fragesteller?
Der Gegenfrage vorbeugend: immerhin antworten jetzt Forumsteilnehmer mit konkreten Rechtshinweisen, die sicherlich sonst unterdrückt worden wären. Findest Du das nun wirklich kontraproduktiv, oder was ist der (absolut nicht hilfreiche) Zweck Deiner Feststellung?
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Air Berlin hat einen Vertrag mit Dir abgeschlossen, Dich am Tag X von A nach B zu befördern und den nun durch die Umbuchung einseitig gekündigt.
Dies halten sie sich in den AGB aber offen.
Ebenso besteht kein Recht auf Ausgleichsleistung bei Information über die Annullierung mindestens 14 Tage vor dem gebuchten Abflug,
Was man von Airline-AGBs allerdings halten mag, steht auf einem anderen Blatt.
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Ist das denn wirklich absolut ausgeschlossen und vollständig unmöglich, dass Du erst am Mittwoch (28.5.) wieder anfängst zu arbeiten statt am Dienstag? Welcher Chef ist denn so uneinsichtig und herzlos, in so einer Problematik die offensichtlich naheliegendste Lösung zu vereiteln?
Dann entsteht kein Schaden, Du hast einen Tag mehr Urlaub, brauchst nichts umzubuchen und hast lediglich für den Rest des Jahres einen Urlaubstag weniger. Das wäre es mir allemal wert.
Da der Flug noch recht weit in der Zukunft liegt, halte ich es nicht für ausgeschlossen, dass Dir kein Schadensersatz in irgendeiner Form zusteht (allein schon aufgrund der Schadenminimierungspflicht), sondern dass Du allenfalls das Recht hast, kostenfrei von der Buchung zurückzutreten.
Grüße
Rainer
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Die AGB dürften kaum zu beanstanen sein, denn überraschend ist dioe Klausel nicht und entgegenstehende Rspr. ist mir auch nicht bekannt.
Demnach sieht es schlecht aus, allerdings dürfte Dir ein kostenloses Storno zustehen - mehr aber auch kaum.....
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Die AGB dürften kaum zu beanstanen sein, denn überraschend ist dioe Klausel nicht und entgegenstehende Rspr. ist mir auch nicht bekannt.
Demnach sieht es schlecht aus, allerdings dürfte Dir ein kostenloses Storno zustehen - mehr aber auch kaum.....
Na, wenn der Verstoß gegen einschlägige BGB-Regeln nicht überraschend ist, was ist er dann? Zumindest aber benachteiligt diese Klausel auf jeden Fall einen Vertragspartner unangemessen, in sofern ist diese Klausel schlicht unwirksam:
§ 307 Inhaltskontrolle
(1) 1 Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unwirksam, wenn sie den Vertragspartner des Verwenders entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen.
(2) Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
Aber auch hier gilt natürlich: Zwei Juristen, drei Meinungen...;-)! Nach meiner Erfahrung wird sich AB gegenüber einem Kunden zuerst einmal auf die entsprechde (und hier zitierte) AGB-Klausel berufen. Wenn dann aber ein Anwalt eingeschaltet wird oder man durch entsprechenden Schriftwechsel entsprechende Neigung, einen einzuschlaten, hinreichend deutlich macht, lenkt AB dann in der Regel ein und bietet eine Lösung, z.B. Übernahme des zusätzlichen Hotels, an. Eine Umbuchung auf LH am gebuchten Tag hingegen wird man vermutlich nur mit viel Aufwand hinbekommen, ggf. unter Verauslagung des Flugpreises für das LH-Ticket und anschließender gerichtlicher Geltendmachung. Aber auch das wird schlußendlich, wenn man es ordentlich betreibt, gelingen.
Viele Grüße - Dirk
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Mir scheint Rainers Vorschlag immer noch der praktikabelste bzw. pragmatischste zu sein. Ich würde mit meinem Chef reden, ihm die Situation erklären und wenn irgend möglich den Urlaub um einen Tag verlängern. Dann kann man ja versuchen, ob man Air Berlin die Kosten für die zusätzliche Übernachtung aus den Rippen leiern kann.
Auf längere Schriftwechsel, Anwalt, etc. würde ich mich nur einlassen, wenn an den ursprünglich gebuchten Terminen gar nicht zu rütteln und kein adäquater Ersatzflug zu bekommen ist.
Ist ja schön, recht zu haben aber wenn das durchsetzen mit soviel Stress verbunden ist, trägt das ja nun nicht gerade zur Urlaubsvorfreude bei.
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Hallo,
unser Flug von Los Angeles nach Düsseldorf wurde ja um 24 Stunden vorverlegt, aber wir konnten den Flug kostenlos (anstatt 25 % Stornogebühren) stornieren.
Sylvia
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Ich sehe gerade, daß die geplanten 3x wöchentlich bei AB/LTU nicht wie geplant ab 25. Mai kommen, sondern erst ab 20.06., und dann 5x pro Woche (Mo/Mi/Do/Fr/So)
Bis dahin gibt es nur Flüge am Montag und Donnerstag nach LAX und Mo/Do ab LAX.
Dies mal nur als Info für andere.
Da Du rechtzeitig informiert bist, kannst Du wahrscheinlich wegen Hotel/Mietwagen nichts machen.
Ich würde allerdings mal bei denen anrufen und versuchen, eine Umbuchung auf eine andere Airline zu bekommen, damit Du pünktlich zu Hause bist.
Zwecks Rechtsauskünfte können wir Dir nicht weiterhelfen (Rechtsberatung dürfen nur Anwälte machen).
Das kann ich seit dem heutigen Tag nicht so stehen lassen. Mir wurde gerade eben der für September geplante Flug um einen Tag gekürzt. Mittwochs würde nicht mehr geflogen !
Wahrscheinlich wird nur die Sommersaison voll abgeschöpft - Ferien - und danach wieder eingekürzt. Toll. Wir sitzen auf den Umbuchungen-super-Danke Air Berlin.
gruss
Merengue
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@merengue: Wie lange dies gilt, hatte ich natürlich nicht geschaut. :oops:
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Wer führt denn nun eigentlich die USA-Flüge durch? LTU oder AirBerlin?
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Wer führt denn nun eigentlich die USA-Flüge durch? LTU oder AirBerlin?
Die Firma heißt "airberlin". Die Flugzeuge sind die ehemaligen LTU-Flieger.
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@freddykr
du konntest das auch nicht ahnen...selbst heute steht auf dem Flugplan noch das sie mehr als 5x Düsseldorf-Los Angeles fliegen. Nur Dienstag und Samstag nicht bis Oktober 2008 ! Die wissen es offenbar selber noch nicht. Mich würde auch nicht wundern dass, nachdem ich auf einen Urlaubtag verzichte und Auto und Hotel umgebucht habe, doch wieder am Mittwoch geflogen würde. Wegen der starken Nachfrage z.B.
Es ist zum :bang:. Die machen doch was sie wollen !!
viele grüsse
Merengue
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du konntest das auch nicht ahnen...selbst heute steht auf dem Flugplan noch das sie mehr als 5x Düsseldorf-Los Angeles fliegen
Buchbar auf der Airberlin-Seite direkt ist aber nur 4 mal wöchentlich für September (Mo, Do, Fr, So).
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Obwohl ich keinen rechtlichen Anspruch habe, bin ich doch mal an den Kundendienst herangetreten und habe mein Anliegen freundlich in einem Brief niedergeschrieben.
Und siehe da....
AB wird sich an den dadurch entstandenen zusätlichen Kosten für das Zimmer und den Mietwagen beteiligen :lol:
Offenbar ist es AB doch noch wichtig, sich mit Kunden gütig zu einigen.
Ich kann also jedem nur empfehlen es nicht nur einfach hinzunehmen -auch wenn man eigentlich keinen Anspruch hat.
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hallo,
ich bin neu hier am Forum und wohne in die Niederlande. Mein Deutsch isst nicht so gut. Aber ich habe eine wichtige frage.
Wir fliegen mit Air Berlin von Dusseldorf nach Los angeles. Von 07-07-08 ( am Monntag) und kommen am Mittwoch 30-07-2008 zuruck. Aber jetzt lese ich hier im diesen tread dass am Mittwoch keine Fluge sind? Stimmt dass oder habe ich dass falsch verstanden?
Ich habe keinen e-mail von air berlin bekommen und wenn ich eine neue buchung online mache dann sehe ich noch immer mittwoch......
I hope you understand my question .
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@jokaluma:
Erstmal willkommen. :winke:
Dein Flug am 30.07.08 findet natürlich statt.
Die gestrichenen Flüge befinden sich ausserhalb der Hauptreisezeit, wo AB kurzfristig den Flugplan umgestellt hat.