usa-reise.de Forum
Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: gast1 am 19.10.2011, 14:41 Uhr
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Hallo und sorry, daß ich hier als Gast schreibe, hab grad die einlogdaten nicht hier.
Folgender Sachverhalt: Gebuchte Flüge D-USA mit einem carrier der star alliance. hinflug 30.09. ganz normal angetreten. Rückflug gebucht für den 28.10. wird wegen vorzeitiger Heimreise (Todesfall) nicht angetreten, wir haben über den ADAC einen AirBerlin Flug bekommen.
Frage: Die Meilen dürfte man ja dann wohl für den Rückflug nicht bekommen, wenn man nicht "onboard" ist, oder ? Gibts da einen Trick ? Der Flug ist ja bezahlt und kann auch nicht storniert werden. Kosten für Umbuchung ebenfalls uninteressant, so daß der Flug wohl einfach nicht angetreten wird. Hilft evtl. ein online check-in 1 Tag vorher oder verschafft man sich dadurch nur Ärger ?
Danke & Grüße
Corry
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Hi!
Da du nicht an Bord bist, werden Dir auch keine Meilen gutgeschrieben.
Wegen der Stornierung hast Du diesen Thread (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=37984.msg495168#msg495168) mal gelesen?
Gruß Heiner
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Aber vorsicht, da du den Hinflug bereits angetreten hast, könnte es bei Rückforderung der Taxen zu einer Neuberechnung des Flugpreises kommen und dadurch würde ein verdammt teurer Oneway rauskommen. Ich selbst habe es zwar noch nicht erlebt, aber das vielleicht einfach im Hinterkopf behalten. Allerdings kannst du ja auch nachweisen, dass du nicht absichtlich einen Return gebucht hast und nur Oneway fliegen wolltest...
Grüße
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Aber vorsicht, da du den Hinflug bereits angetreten hast, könnte es bei Rückforderung der Taxen zu einer Neuberechnung des Flugpreises kommen und dadurch würde ein verdammt teurer Oneway rauskommen.
Nein.
Diese falsche Behauptung wurde schon mehrfach hier im Forum kommuniziert, aber sie bleibt falsch. Es gibt keine rechtliche Grundlage dafür.
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Wäre schön gewesen, wenn du das nicht aus dem Kontext gerissen hättest. Wie ich im folgenden Satz geschrieben habe, ist es mir noch nicht passiert. Aber in der Tat hält sich diese Warnung immer und ich könnte mir zumindest vorstellen, dass dies genutzt wird, um die Taxen nicht erstatten zu müssen. Eine rechtliche Grundlage gibt es für viele Dinge in der Luftfahrt nicht, was nicht heißt, dass es auch nicht vorkommt. ;)
Grüße
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Aber in der Tat hält sich diese Warnung immer ...
Das stimmt, aber es ist eben auch ein typischer Fall von "Spinne in der Yukkapalme".
Es bringt doch nichts, diese haltlose Behauptung immer wieder zu publizieren, anstatt klar zu stellen, dass es ein Phantasiegebilde ist (entstanden aus der wilden Fehlinterpretation eines Urteils, nach welchem Fluggesellschaften Tickets für ungültig erklären dürfen, wenn Teilstrecken nicht angetreten wurden). Niemand hier zahlt im Nachhinein ein teures OneWay Ticket, weil er den Rückflug nicht antreten konnte (selbst wenn er ihn nie antreten wollte).
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Aber in der Tat hält sich diese Warnung immer ...
Das stimmt, aber es ist eben auch ein typischer Fall von "Spinne in der Yukkapalme".
Es bringt doch nichts, diese haltlose Behauptung immer wieder zu publizieren, anstatt klar zu stellen, dass es ein Phantasiegebilde ist (entstanden aus der wilden Fehlinterpretation eines Urteils, nach welchem Fluggesellschaften Tickets für ungültig erklären dürfen, wenn Teilstrecken nicht angetreten wurden). Niemand hier zahlt im Nachhinein ein teures OneWay Ticket, weil er den Rückflug nicht antreten konnte (selbst wenn er ihn nie antreten wollte).
Hi JackBlack,
so ganz haltlos ist die Behauptung nicht. Für Flüge der AUA bzw. der AGB gibts es in Österreich dazu ein Gerichtsurteil:
http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=43831.msg717137#msg717137
Ob da Einspruch erhoben wurde, ob es in eine höhere Instanz gegangen ist, wie weit das auch auf Deutschland/EU Auswirkungen haben könnte - keine Ahnung...
Axel
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Ob da Einspruch erhoben wurde, ob es in eine höhere Instanz gegangen ist,
Im Artikel steht, dass der Kläger "bis zur obersten Instanz" weiter klagt.
wie weit das auch auf Deutschland/EU Auswirkungen haben könnte - keine Ahnung...
Ob in Zukunft ggf. deutsche Fluggesellschaften entsprechende Aufpreisklauseln in ihre Verträge übernehmen wollen (es geht ja zunächst um die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Vertragsklausel der AUA), kann natürlich niemand wissen. Und ob dann ggf. so eine Klausel in Deutschland rechtmäßig wird, kann erst Recht niemand wissen. Aber das sind ja maßlose Spekulationen.
"Hier und Heute" in Deutschland gibt es weder eine entsprechende Vertrags-Klausel, geschweige denn eine anhängige Klage. Und schon gar nicht gibt es einen konkreten Fall, wo die (sowieso nicht existierende) Klausel rechtmäßig zur Anwendung gebracht wurde. Das wären alles noch sehr, sehr weite Wege.
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Ob in Zukunft ggf. deutsche Fluggesellschaften entsprechende Aufpreisklauseln in ihre Verträge übernehmen wollen (es geht ja zunächst um die Rechtmäßigkeit einer entsprechenden Vertragsklausel der AUA), kann natürlich niemand wissen.
Das stimmt natürlich - aber immerhin ist die AUA eine Tochter der Lufthansa ;-)
Grüße
Axel
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Hilft evtl. ein online check-in 1 Tag vorher oder verschafft man sich dadurch nur Ärger ?
Das würde ich nicht tun, weil man dann ja ggf noch auf dich wartet und mehrfach im Terminal ausruft, du aber nicht erscheinst. Halte ich für denkbar unglücklich.
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Hilft evtl. ein online check-in 1 Tag vorher oder verschafft man sich dadurch nur Ärger ?
Das würde ich nicht tun, weil man dann ja ggf noch auf dich wartet und mehrfach im Terminal ausruft, du aber nicht erscheinst. Halte ich für denkbar unglücklich.
Außerdem bringt es auch nichts. Meilen gibt es nicht fürs einchecken, sondern fürs Fliegen. Genauer: die Meilen werden gutgeschrieben, wenn der Status "geboarded" in der Datenbank steht. Einchecken alleine reicht nicht aus.
nomad.