usa-reise.de Forum

Autor Thema: Scheussliches Erlebnis  (Gelesen 1316 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Buick

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 76
    • Handball ? Aber immer !
Scheussliches Erlebnis
« am: 01.02.2004, 13:22 Uhr »
Tach Leute !
Ich möchte Euch hier von einem nicht so angenehmen Erlebnis mit der KLM und derem Partner North-West berichten:

Wir wollten von Las Vegas aus über Memphis und Amsterdam zurück nach Bremen fliegen. Eigentlich die Route, die wir schon mehrere Male ohne Probleme gereist sind. Da zu spät geboardet wurde, standen wir in LV zwei Stunden auf dem Taxiway, ehe wir starten konnten. Dadurch verpassten wir ( vier Reisende ) und 70 anderen ihren Anschlussflug in Memhis. Das Hotet durften wir freundlicher Weise selber zahlen.

Abgefertigt wurden wir mit einer Umbuchung von Memhis nach Houston. Der Flug ging am Folgetag immerhin pünktlich. Leider wurde in Houston auch zu spät geboardet, so daß wir auch mit Verspätung in Amsterdam ankamen. Im Dauerlauf ging es durch den ganzen Airport. Eine Viertelstunde vor Abflug des Cityhoppers standen wir am Gate, durften aber nicht mehr mit, da die KLM natürlich die Sitze schon weiterverkauft hatte.

Alle Flüge nach Bremen, auch mit Umwegen waren bis Montag ausgebucht. Das ich auf Grund dieser Situation der Prototyp des "bösen" Deutschen abgegeben habe, mag man bitte verzeihen. Aber wenn man drei Tag unterwegs ist..... Na ja, ich habe die Tickets dann gegen Bahnfahrkarten erster Klasse eingetauscht (immerhin!) und bin dann mit meinen Leuten über Osnabrück nach Bremen gefahren.

Seit September letzten Jahres versuche ich mich mich der KLM zu einigen.
Außer eine Empfangsbestätigung kam aber erst mal gar nichts. Auf meine Nachfrage wurde ein nicht mehr dort beschäftigtet Mitarbeiter verantwortlich gemacht.

Nun hat man mir für vier Leute 30.000 Goodwill Bonusmeilen meinem Dutchman - Konto gutgeschrieben, das Hotel wurde bezahlt. Eine versprochen, nächträgliche Bonifizierung meiner gebuchten Flügen hat man allerdings noch nicht vorgenommen.

Ich bin eigentlich mit dieser Regelung nicht einverstanden und möchte meinen Rechtsanwalt mit einer Schadensersatzklage beauftragen.

Jedenfalls bin ich mit KLM und Partner durch. Schade es war immer so bequem. von Bremen aus zu fliegen..


Frank
Pain is temporary. Pride is forever !

Tazmania

  • Gast
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #1 am: 01.02.2004, 13:39 Uhr »
Auf was willst Du klagen?

Meiner Meinung nach hast Du schon in Memphis einen schweren Fehler begangen und nicht gleich entsprechend was gefordert (neben der Hotelübernachtung).

GreyWolf

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.531
    • http://www.greywolfsreisen.de
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #2 am: 01.02.2004, 14:05 Uhr »
Hi,

Du hast mein tiefstes Mitgefühl - das war ja wirklich oberübel!
(Ich weiß schon, warum ich maximal einmal umsteige, da reduziert sich das Risiko etwas).

Zu Deinen Schadensersatzansprüchen:

Als Jurist interessiert mich natürlich erstmal, wo Du den Flug gebucht hast - hier oder drüben? Internet?
Am leichtesten hat man es natürlich, wenn man über einen deutschen Reiseveranstalter bucht, dann kann man den nämlich in Regreß nehmen.

Solltest Du über Internet praktisch in den USA gebucht haben, sehe ich schon schlechtere Karten für Dich. Du wirst zwar hier KLM verklagen können, aber Du musst ja ggfs. ein Urteil auch vollstrecken, um an Dein Geld zu kommen. Das ist kein Problem, wenn Du eine Adresse in Deutschland hast, aber im Ausland wird das sehr schwierig.

Ansonsten stellt sich natürlich die Frage, welchen Schaden Du geltend machen willst.

Befördert worden bist Du - nicht so wie Du dachtest, aber angekommen bist Du.
Das Hotel wurde Dir bezahlt, außerdem hast Du ja auch Bonusmeilen (welcher Wert ist das?) bekommen. Damit dürftest Du einen wirklichen geldmäßigen Schaden nicht geltend machen können.

Bleibt so eine Art Schmerzensgeld, entgangene Urlaubsfreude o.ä.. Da ich mich mit Reiserecht nicht auskenne, müsste ich dazu mal nachsehen.
Da es aber auf dem Rückflug war, ist Dir ja eigentlich kein Urlaub entgangen, oder?? (Dass Du angesichts dieses Rückfluges keinerlei Erholungseffekt hattest, steht da wohl auf einem anderen Blatt).

Ich weiß, dass es bei Überbuchungen durch eine EG-Verordnung erhebliche Pauschalbeträge als Schadensersatz gibt, aber gibt es so etwas auch für reine Verspätungen?

Wie gesagt, bin kein Reiserecht-Experte. Kann vielleicht auch viel einfacher sein, als ich denke.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

Tazmania

  • Gast
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #3 am: 01.02.2004, 14:14 Uhr »
Kann ich GreyWolf nur zustimmen, nachträglich was einzutreiben ist fast aussichtslos.
Wie gesagt, hättest Du in Memphis gleich Dampf gemacht hätte man Dir sicher einen Gutschein oder Bares über einige Dollar ausgestellt (so. $200-300 pro Personen wären da sicherlich drin gewesen).

@GreyWolf
Kann ich ein Resiebüro bei dem ich den Flug gebucht habe in Regress nehmen? Das dürfte doch gar nicht gehen, da dies ja quasi nur als Vermittler auftritt und somit gar nicht  unmittelbar dafür verantwortlich sein kann.

Andre

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.779
    • Günstige USA Flüge
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #4 am: 01.02.2004, 15:00 Uhr »
Nein, kannst du nicht.
Solange der Flug nicht als Pauschalreise gebucht wurde, kannst du dich mit Forderungen wegen Nichterfuellung nur an die Airline wenden.
Anders sieht's aus, wenn ein Pauschalreisepaket gebucht wurde, bei dem der Flug nur EIN Bestandteil der desselben war. In dem Fall ist aber auch das RB nicht zustaendig, sondern der Veranstalter der Pauschalreise.

Buick

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 76
    • Handball ? Aber immer !
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #5 am: 01.02.2004, 19:47 Uhr »
Vielen Dank erstmal für die Tips ! Ich buche eigentlich meine Flüge immer über die Bremer Filiale von Travel Overland. Bin da eigentlich immer sehr kompetent beraten worden.

Die erste Verspätung ist, so weit ich das weiss, geschickter Weise  als heavy air traffic eingestuft worden. Was in diesem Fall meine Schadenersatzforderungen gegen Null tendieren läßt. Es geht mir eigentlich auch nur um den verpassten Anschluss in Amsterdam. Meiner Frau und mir wäre es egal gewesen. Ich hatte noch meine Eltern dabei, meine Mutter noch von einer Lebensmittelvergiftung geschwächt......

Ich bin mit der KLM eigentlich immer gut geflogen. Auf Grund meiner Känge von 202 cm habe ich mit dem Sitzen so meine Probleme. Bei der KLM habe ich immer einen Sitz an der Exit Row bekommen. Das ist woanders nicht selbsverständlich, bei der BA habe ich von Dallas nach London auch schon mal fast den ganzen Flug gestanden.

Nach Euren Tips werde ich versuchen, die Goodwill Meilen auf 50.000 zu erhöhen. Das ist die Menge die ich für zwei Overseas - Tickets brauche.

Gruss Frank
Pain is temporary. Pride is forever !

GreyWolf

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.531
    • http://www.greywolfsreisen.de
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #6 am: 03.02.2004, 20:49 Uhr »
Wie gesagt, mit Reiserecht habe ich mich nie richtig beschäftigt.
Das Reisebüro kann man wohl nicht verklagen. Die sind ja nicht Vertragspartner für den Flug, die vermitteln nur die Leistung. (Etwas anderes dürfte nur gelten, wenn das Reisebüro Dich falsch berät, weil dann im Zweifel ein konkludenter Auskunftsvertrag zustande kommt.)

Anders ist aber nach meiner Erinnerung, wenn Du über einen deutschen Veranstalter (TUI, Dertour etc.) den Flug buchst. Denn dann ist Dein Vertragspartner eben dieser Veranstalter, der sich zur Durchführung der Fluglinie bedient.

Wenn also Travel Overland nur den Flug vermittelt hat, kannst Du Dich nur an KLM wenden.
Wer schon immer mal wissen wollte, wie man früher gereist ist: Alte Reiseberichte

Jeb

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 194
Re: Scheussliches Erlebnis
« Antwort #7 am: 03.02.2004, 23:23 Uhr »
Massgebend ist das sog. Warschauer Abkommen (Abkommen zur Vereinheitlichung von Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr)

Der Luftfrachtführer (= Airline) hat den Schaden zu ersetzen, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Reisenden, Gepäck oder Gütern entsteht (Art. 19). Das "Problem" im konkreten Fall ist aber, dass kein Schaden eingetreten ist resp. bereits ersetzt wurde, da die Mehrkosten für Hotel und Bahn von KLM übernommen wurden. Buick ist damit vermögensmässig nicht schlechter gestellt, wie wenn er püntktlich Zuhause angekommen wäre. Der Zeitverlust, entgangene Urlaubsgenuss, nicht mögliche Erholung, etc sind als sog. Frustrationsschäden in Kontinentaleuropa nicht ersatzfähig. Vereinzelt und in krassen Fällen haben jedoch Gerichte erster Instanz eine Entschädigung gesprochen. In vorliegenden Fall zu klagen, wäre ein steiler Uphill-Battle und damit nicht empfehlenswert.

Gruss, Jeb