usa-reise.de Forum
Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: seb am 10.08.2009, 19:07 Uhr
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Delta / Air France - New York für 144 Eurohäppchenalarm: Da hat wohl jemand bei Delta und Air France falsche Preise eingepflegt. New York kann man derzeit auf verschiedenen Buchungsseiten ab 144 Euro kommen. Ansonsten noch interessant: Westküste ab 300 Euro, Florida ab ca. 200 Euro!
Reisezeitraum ist scheinbar ein Großteil der Herbst- / Wintersaison bis in März!
Infos und ein paar Preisbeispiele gibts auch unter www.travelox.de (http://www.travelox.de/usa-reisen) !
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Weg isses. Die YQ fehlte bei den Preisen, AF hat es korrigiert.
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Wollte grad LAS für 237 Euro im Nov. buchen - und dann wars weg.
Schade.
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Düsseldorf-Los Angeles für 316,19 Euro p.P. vom 17.-31. März 2010 über Expedia geht noch! :D
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Hallo boehm22,
ab wo wärst Du nach LAS geflogen?
Grüße
Björn
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über www.swoodoo.com (http://www.swoodoo.com) findet man ne ganze Menge...
z.B. Düsseldorf - San Diego, 2.2 - 16.2 für 333€
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FRA - FLL
21.11 - 03.12
geht noch 198 euro
eben gebucht
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DUS - LAS
17.3 - 31.3
250€
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jetzt gehts bei mir auch nicht mehr
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hmm, bei mir schon:
DUS - SFO
10.3 - 25.3
302€
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Schade, müsste am 2. Januar in LAS sein, finde leider keine passende Verbindung.
Aber man kann ja net immer Glück haben, war ja schon bei der LAN und der BA Aktion dabei ;)
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gerade bei expedia.de gebucht: STR-MIA am 04.11. zurück am 21.11.09 MIA-STR
für sagenhafte € 222,95 pro Person. 8)
Heute mittag habe ich noch Preise für € 395,-- gefunden und fand die schon toll :lol:
Danke seb!!
Gruß
Anja
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Scheint vorbei zu sein....war ungefähr 2 Minuten zu spät am buchen... :|
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Hallo,
es scheint Probleme mit den gebuchten Flügen zu geben, anscheinend hat als erstes fly.de eine Nachricht von Airfrance bekommen, dass ein Fehler vorliegt und Airfrance trotz E-Ticket die Austellung verweigert. Der entsprechende Beitrag findet sich im Vielfliegerforum.
Hat hier bereits jemand eine ähnliche E-Mail erhalten?, bei mir ist noch nichts angekommen
Allerdings kann ich keine Sitzplätze reservieren, hat sonst jemand der gebucht hat auch dieses Problem?
Viele Grüße Jürgen
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Hallo,
es scheint Probleme mit den gebuchten Flügen zu geben, anscheinend hat als erstes fly.de eine Nachricht von Airfrance bekommen, dass ein Fehler vorliegt und Airfrance trotz E-Ticket die Austellung verweigert. Der entsprechende Beitrag findet sich im Vielfliegerforum.
Hat hier bereits jemand eine ähnliche E-Mail erhalten?, bei mir ist noch nichts angekommen
Allerdings kann ich keine Sitzplätze reservieren, hat sonst jemand der gebucht hat auch dieses Problem?
Viele Grüße Jürgen
Hallo Jürgen,
bei uns kam heute auch eine Email von Fly.de, dass wir zu den 212.-€(Miami)noch 180.-€ (vergessene Steuern) pro PÖerson nachzahlen sollen.
Muß man die nachzahlen? Schließlich ist es nicht unser Problem wenn die was vergessen.
Man kann natürlich von dem geb.Flug zurücktreten. Tolles Angebot :koch: :koch: :koch:
Gruß
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Das sowas bei Error Fares passieren kann, ist doch klar. Entweder hat man Glück, wie
in der Vergangenheit bei LAN oder aber es gibt die Nachforderung mit der Möglichgkeit
zu stornieren. Sich darüber aufregen, finde ich schon sehr komisch...
Tolles Angebot
Gruß
Aaronp
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Das sowas bei Error Fares passieren kann, ist doch klar. Entweder hat man Glück, wie
in der Vergangenheit bei LAN oder aber es gibt die Nachforderung mit der Möglichgkeit
zu stornieren. Sich darüber aufregen, finde ich schon sehr komisch...
Naja, ich weiß nicht, wie die rechtliche Situation ist. Aber der Vermittler/Reiseveranstalter hat doch mit dem Reisenden einen Vertrag geschlossen, oder kommt der Vertrag erst mit der Abbuchung von der KK zustande? (Wurde viell. schon abgebucht?) Und bei einem abgeschlossenen Vertrag gibt es m.E. doch nur sehr begrenzte Möglichkeiten diesen Einseitig zu ändern/stornieren.
Also ich denke, spätestens, wenn die Zahlung erfolgt ist, stehen die Chancen gut für den Reisenden.
Wenn ich im Laden etwas kaufe, was falsch ausgezeichnet ist, und bezahlt habe, kann ja auch niemand hinter der Kasse noch stehen, und sagen die Umsatzsteuer wurde vergessen, die müsste ich jetzt nachzahlen.
Was sagen denn die AGB's von Fly und Co dazu aus?
Gruß Markus
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Ein Ticket wird innerhalb einer bestimmten Frist ausgestellt und bis dahin kann sich
der Preis ändern.
Gerade gestern ist ein Urteil gefallen, wo jemand in einem Internetshop wohl mit Kreditkarte
40 DVD Player zum Preis von 0,01 EUR pro Stück bestellt hat. Vor Gericht ist dem Händler
Recht gegeben worden, dass er zu dem falsch eingepflegten Preis nicht verkaufen muss.
Gruß
Aaronp
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Wenn die Tickets von AF noch nicht ausgestellt sind, hat man als Kunde leider wenig Möglichkeiten.
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Meine Buchung via expedia scheint okay zu sein - mit dem Buchungscode auf der AF-homepage habe ich Sitzplätze reserviert - direkt nach der Buchung gestern abend und heute stehen die Ticketnummern drin und alles steht auf "bestätigt".
Was sagen die Fachleute - kann ich nun durchatmen? :roll:
Wie kann ich eigentlich die Buchungsklasse herausfinden? die steht weder bei expedia noch bei AF in meiner Buchung!?
Danke und Gruß
Anja
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Hallo dana,
hattest du bereits eine E-Ticketnummer und vor 19:00 Uhr gebucht, zu dieser Zeit hat Airfrance wohl den Fehler entdeckt.
Allerdings scheint auch die E-Ticketnummer nicht zu helfen, da angeblich der user im Vielfliegrforum bereits eine Nummer hatte. Daher kann zur Zeit wohl niemand sagen ob, die gebuchte Flüge so durchgehen.
Ich habe noch keine Storno Nachricht, kann aber immer noch keine Sitzplätze reservieren.
Gruß Jürgen
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Hier mal ein paar Auszüge aus dem Vertragsrecht (lt. BGB)
a) Das Angebot
Ein Angebot ist stets bindend § 145 BGB. Die Bindung an das Angebot (auch Antrag) kann aber ausgeschlossen werden (durch Floskeln, wie "freibleibend", "ohne obligo"). Die Bindungswirkung besagt, dass der Empfänger des Angebotes jederzeit durch eine einseitige Annahmeerklärung einen Vertrag zustande kommen lassen kann. Das Angebot kann nicht mehr zurückgenommen werden. ...
Ein Vertrag kommt zustande, wenn über die wesentlichen Bestandteile eine Einigung erzielt wurde.
Inhaltliche Übereinstimmung: heißt dabei nicht wörtliche Übereinstimmung.
Es muss nur eine Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile vorliegen. Wesentliche Vertragsbestandteile werden nach dem Vertragstyp unterschieden. Wesentliche Bestandteile sind in der Regel nur Leistung und Gegenleistung.
Dissens (Gegenteil von Konsens = Uneinigkeit):
bezüglich der wesentlichen Vertragsbestandteile hat zur Folge, dass der Vertrag nicht zustande gekommen ist.
So einfach ist es nämlich nicht. Wenn also der Preis - der wesentliche Bestandteil - nicht stimmt, ist kein Vertrag zustande gekommen. Der Anbietende KANN aber MUSS nicht aus Kulanz daran festhalten. Das ist ein vielverbreiteter Irrtum. Allerdings wird ein Kaufhaus bei falscher Auszeichung von ein paar Euros nicht rummachen. Eine Fluggesellschaft, die aus wirtschaftlichen Gründen allein schon die Mehrwertsteuer braucht, hat auch das Recht, diese nachzufordern.
(so mein Stand, BWL Studium)
Was sagen die Experten ??
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Habe auch von sky.de eine E-Mail erhalten. Hat denn einer diese Mail auch von einem anderen Anbieter wie expedia, lastminute.... erhalten oder ist sky.de da bisher der einzige Anbieter?
Gruß
Hannes
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Stimmt leider nicht, die Preisvorstellung war ja zum Zeitpunkt des Angebots auf beiden Seiten gleich. Erst NACHTRÄGLICH bemerkte Fly.de, dass das doch nicht so war.
WENN dann zu diesem Zeitpunkt der Vertrag geschlossen war - PECH für Fly.de
WENN nicht - Pech für den Kunden.
Es dreht sich also alles um den ZEITPUNKT des Vertragsschlusses, das ist nicht zwangsläufig das Absenden der Buchung. Nicht umsonst legen sämtliche große Versandhäuser (nach entsprechend schlechten Erfahrungen) den Zeitpunkt des Kaufvertragsschluss auf die Zusendung der Ware, damit sind sämtlich Fehler im Angebot ohne Folgen. Wenn sich ein Händler NACH Kaufvertragsschluss auf einen "Irrtum" beruft, funktioniert das nämlich NICHT MEHR (selbst wenn man die Formulierung "Irrtum vorbehalten" in den AGB stehen hat.
Ich habe nun die AGB von Fly.de nicht im einzelnen nachgeprüft, aber der Zeitpunkt des Kaufvertragsschluss ist nicht NUR durch die Angabe in den AGB bestimmt. Wenn die Zahlung beispielsweise schon angefordert und geleistet ist, außerdem die LEISTUNG von Fly.de auch schon erbracht ist (weil die Tickets schon von der Airline ausgestellt sind), ist dies ein doch relativ KLARES Indiz dafür, dass der Vertrag schon geschlossen ist - egal was die AGB sagen (denn diese können sich nicht über das BGB und die darauf resultierende Rechtspraxis hinwegsetzen).
Realistisch betrachtet wird man sich da aber wohl "reinklagen" müssen... es wird einfach um zu viel Geld gehen, dass - in diesem Fall offenbar - Fly.de drauflegen muss, da Air France die Tickets gegen später nur noch mit Zuschlag ausgestellt hat...
P.S: Keine Rechtsberatung ;)
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Ob die angebotene Leistung und der Vertrag darüber Recht ist oder nicht, klärt eindeutig Artikel 2.3 aus den AGB von fly.de. Dort heißt es:
2.3 Die von Ihnen getätigte Buchung gilt erst zu dem Zeitpunkt von uns angenommen, zu dem Sie die Rechnung (nicht E-Mail-Buchungsbestätigung) von Fly.de/Ostteam GmbH oder dem entsprechenden Leistungsträger erhalten haben.
...
Das hängt nun davon ab, was der einzelne Kunde bekommen hat. Manchmal bekommt man zunächst nur die E-Mail-Buchungsbestätigung (die reicht NICHT für das Zustandekommen des Vertrags), manchmal bekommt man aber auch direkt (auch oft via E-Mail) eine gültige Rechnung (die ja meist sogar bezahlt ist, weil mit KK abgeschlossen wurde).
Das müßt Ihr jetzt im Einzelfall überprüfen. Liegt eine Rechnung vor, über den genannten Flugpreis, so muss fly.de die entsprechende Leistung auch vermitteln - wohl oder übel.
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Hallo,
Aus Vielfliegerforum, die Argumentation von fly.de
bedauerlicherweise hat die Air France die ersten eingehenden Tickets zum falschen Preis ausgestellt. Diese werden natürlich in den nächsten Stunden storniert. Es besteht dann also keine aktive Buchung mehr von Ihnen.
Nun dann leigt da der Fehler auch bei AF, aber was das hilft?
So können wohl nur die nächsten Stunden zeigen was passiert.
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Mit dem Ausstellen des Tickets ist der Vertrag zustande gekommen. Auch ist der Preis nicht so überraschend, dass man von vorne herein von einer Nichtigkeit ausgehen musste.
In sofern glaube ich kaum, dass Air France da irgendwelche Tickets storniert, da sie sich damit massiven Problemen aussetzen würden. Dies wird auch davon gestützt, dass bisher keine andere Seite als Sly.de solche eMails verschickt hat.
Meine Vermutung ist vielmehr, dass die Tickets dort von Hand ausgestellt wurden, und zwar nur bis 20 Uhr oder so. Alles, was später gebucht wurde, ist dann nur in der Queue aufgelaufen und sollte heute früh bearbeitet werden, was natürlich wegen des korrigierten Fehlers nicht mehr ging. Also hat man sich alle Air France Buchungen des gestrigen Tages herausgesucht und alle Kunden mit der Standard-eMail angeschrieben, egal ob ein Ticket vorhanden war oder nicht.
In sofern wäre meine Vermutung: Wenn Ticket ausgestellt, ist alles gut, wenn nicht: Pech gehabt. Und mein persönliches Bild von sly.de ist mal wieder bestätigt...vielleicht sollte man bei solchen Geschichten eher bei anderen Portalen buchen, die eine Ticketrobot haben (z.BV. Expedia und Opodo).
Viele Grüße - Dirk
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@ djohannw:
woher weiß ich denn das das ticket ausgestellt wurde?
ich meine die Leute die gebucht haben über Fly.de hatten doch eine TicketNr.und auf der AF Seite stand der Flug als bestätigt
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Hallo,
wie verhalten sich denn andere Anbieter wie expedia oder ebookers in dieser Sache?
Gruß
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@ djohannw:
woher weiß ich denn das das ticket ausgestellt wurde?
ich meine die Leute die gebucht haben über Fly.de hatten doch eine TicketNr.und auf der AF Seite stand der Flug als bestätigt
Ticket-Nummer bedeutet ausgestellt. AF wird meiner Einschätzung nach den Teufel tun und solche Tickets stornieren... Bliebe also nur sly.de, die das in blindem Gehorsam einer nicht-vorhandenen Order folgend tun könnten.
Viele Grüße - Dirk
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ich hab bei ebookers gebucht
hab von denen bis jetzt nur eine mail gestern erhalten
"Reiseunterlagen"
mehr ist bis jetzt noch nicht gekommen
in der stand auch meine TicketNr.
auf der AF Seite und auf der Delta Seite sind die Flüge noch immer bestätigt
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ich hab bei ebookers gebucht
hab von denen bis jetzt nur eine mail gestern erhalten
"Reiseunterlagen"
mehr ist bis jetzt noch nicht gekommen
in der stand auch meine TicketNr.
auf der AF Seite und auf der Delta Seite sind die Flüge noch immer bestätigt
Hallo Lotus,
wie bei mir, du hast also auch AF und Delta Flüge. Kannst du bei AF deine Sitzplätze reservieren, bei mir geht nur Delta. AF bockt, noch was hast du auf deinem E-Ticket auch unterschiedliche Gepäck Angaben (AF 2, Delta 1). Da frage ich mich was letztendlich gilt.
Gruß Jürgen
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Kannst du bei AF deine Sitzplätze reservieren, bei mir geht nur Delta. AF bockt,
ist zwar off topic, aber ich kann bei AF auch keine Sitze reservieren, irgendwie geht das nicht richtig. Bei Delta gehts grundsätzlich.
Habe ebenfalls einen gemischten AF/DL-Flug, allerdings mit einem Delta-Ticket (woanders teurer gekauft ;) )
Lurvig
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@ Lurvig,
danke für die Info, also gibt es bei einer Sitzplatzreservierung für AF auch so Probleme, nun das beruhigt schon mal.
Gruß Jürgen
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Ob die angebotene Leistung und der Vertrag darüber Recht ist oder nicht, klärt eindeutig Artikel 2.3 aus den AGB von fly.de.
Da irrst du dich, denn das BGB, in dem das Vertragsrecht einschl. Kaufvertrag geregelt wird, steht meilenweit über irgendwelchen AGB's. Dort kann stehen was will, solange das Zivilrecht etwas anderes aussagt.
Und ein Ticket ist nicht aussgestellt, sobald eine Buchungsnummer oder Ticketnummer vergeben ist. Ich denke, wenn hier jemand zu dem besagten Preis fliegen darf, dann ist das eindeutig Kulanz des Veranstalters. Die Fluggesellschaft lässt sich bestimmt auf nichts ein.
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Nun gut gehe ich mal davon aus, daß ebookers und wie die ganzen anderen noch heißen mögen, das ganze noch stornieren kann, ab wann kann ich denn sicher sein, daß ich auch mitfliegen darf zu dem Preis? Am Abflugtag wenn ich in der Maschine sitze?
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Hier noch ein kleiner Ausflug ins Zivilrecht:
"Unter Erklärungsirrtum versteht das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch folgenden rechtlich relevanten Irrtum: Eine Person gibt eine Willenserklärung ab, das Erklärte stimmt aber nicht mit dem überein, was erklärt werden sollte.
Die häufigsten Fälle des Erklärungsirrtums sind diejenigen des Verschreibens, Versprechens und Vergreifens.
Der Erklärungsirrtum ist in § 119 Abs. 1 2. Alt. BGB geregelt[1] und berechtigt zur Anfechtung, wodurch das angefochtene Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig wird "
Aus dem BGB:
§ 119
Anfechtbarkeit wegen Irrtums(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
(2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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Nun gut gehe ich mal davon aus, daß ebookers und wie die ganzen anderen noch heißen mögen, das ganze noch stornieren kann, ab wann kann ich denn sicher sein, daß ich auch mitfliegen darf zu dem Preis? Am Abflugtag wenn ich in der Maschine sitze?
Na wenn es storniert ist, kannst du auch nicht mitfliegen, weil du nicht gebucht bist. Buchung kann man ja online kontrollieren, wenn keine da ist, gibt es auch keine.
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naja aber wie lange können sie das stornieren?
ist mir schon klar das ich online meine buchung sehen kann.
ich meinte damit auch eher ob es eine frist gibt in der ebookers oder AF widersprechen kann
bevor der "Kaufvertrag" endgültig zustande gekommen ist?
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Oh ne, muss das eigentlich bei jedem Error-fare von neuem diskutiert werden? Hier werden doch ständig neue Fehler veröffentlichst und ich bin dieses Jahr auch schon zweimal für 140€ an die Ostküste und einmal für 290€ nach los Angeles geflogen. hat wunderbar funktioniert wie bei tausenden anderen auch. Wartet eine Woche ab, wenn es dann noch alles steht wird das wohl auch so bleiben.
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Heißt ja nicht In-Tim wenn du 3 mal gefogen bist, daß das alles rechtens war.
Wenns dich stört - ließ doch einfach nicht!!! Nachfragen darf ja wohl erlaubt sein, ich dachte ich bin hier in einem Forum!!!
Bin auch mit KLM nach Boston geflogen für 130 EUR aber da wurde nichts geschrieben, daß expedia die tickets anschließend storniert hat.
VG
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Was rechtens ist entscheidet ein Richter und nicht das Forum. Da es aber wohl bisher keinen Fall gab in dem das durchgeboxt wurde wird auch niemand sagen können wie es rechtlich ausschaut. Die Erfahrung zeigt, dass die Airlines das durchgehen lassen. Wenn nicht, dann hat man halt Pech gehabt. Was willst du den mehr wissen?
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Da irrst du dich, denn das BGB, in dem das Vertragsrecht einschl. Kaufvertrag geregelt wird, steht meilenweit über irgendwelchen AGB's. Dort kann stehen was will, solange das Zivilrecht etwas anderes aussagt.
Leider übersiehst Du die kleine Unwesentlichkeit, dass ein "Angebot" und die "Annahme" des Angebots nicht dem übereinstimmt, wie Du es hier implizierst. Und das BGB sagt hier überhaupt nichts "anderes" aus, als die AGB. Im Gegenteil, sie ergänzen sich, was auch Sinn der ABG ist. Erst wenn in den AGB Klauseln stehen, die dem BGB widersprechen, dann sind diese ungültig - aber das sehe ich hier nicht. Die AGB sind eindeutig, unmißverständlich und keinesfalls nicht konform zum BGB.
Ein Preis an einem Artikel ist kein Angebot, sondern stellt eine "Invitatio ad offerendum" dar, d.h. der Kunde wird gebeten, ein Angebot (in Höhe des vorgeschlagenen Wertes) zu machen. Das erst ist das Angebot. In diesem Fall stellt der Kunde also ein Angebot aus, ein Ticket für xxx Euro über fly.de zu erwerben.
Die "Annahme" ist dann die Rechnung (in diesem Fall), das regeln die AGB, dazu sind sie da. AGBs regeln natürlich nicht das Vertragsrecht (das regelt das BGB), aber die AGB regeln, unter welchen Bedingungen der Vertrag entsteht. Das kann das BGB natürlich nicht, da es zu viele verschiedene Formen des Angebots und der Annahme gibt.
Wenn also fly.de eine Rechnung verschickt hat, dann hat sie das Angebot gemäß BGB angenommen. Und dann sind sie laut Vertragsrecht an den damit geschlossenen Kaufvertrag gebunden.
Ein Erklärungsirrtum liegt nicht vor, denn fly.de hat zwar einen fehlerhaften Angebotspreis im Internet publiziert, worauf der Kunde ein eigentlich zu niedriges Angebot abgegeben hat, aber spätestens an dieser Stelle hätte fly.de dies bemerken MÜSSEN. Wenn sie eine Rechnung verschicken, kann unmöglich von einem Erklärungsirrtum gesprochen werden, denn für die Rechnung müssen sie den Vorgang schon abgewickelt haben. Wenn dann immer noch nicht aufgefallen ist, dass AirFrance lieber mehr Geld hätte, ist das endgültig nicht mehr das Problem des Kunden.
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Hi Jack Black,
ich gehe davon aus, dass die Bestätigungen der Vermittler elektronisch verschickt werden. Und wenn ich das hier richtig lese ist dieses Error Fare gerade mal wenige Stunden online gewesen, zu dass die Anfechtung durchaus in einem angemessenen zeitlichen Rahmen stattfindet.
Ich bin schon der Meinung, dass hier der Erklärungsirrtum greift, aber Gesetze sind eben oft Interpretationssache und bei guter Begründung durchaus in verschiedene Richtungen durchsetzbar.
Zu den AGB's... wenn dort juristisch der gleiche Inhalt wie im Gesetz steht, dann ist das ja in Ordnung. In den AGB's können nur nicht Dinge anders geregelt werden, wie ist das Zivilrecht vorschreibt.
Mit dem "Invitatio ad offerendum" hast du natürlich recht, das meinte ich ja auch damit, dass ein Preis-Angebot bis zur Annahme nicht bindend.
Wie letztendlich die Air France oder wer auch immer entscheidet, ich denke rechtlich gesehen, hätten die Gesellschaften das Recht, den Vertrag wegen Unwirksamkeit zu widerufen und der Kunde hat dann eben Pech gehabt.
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Hi Jack Black,
ich gehe davon aus, dass die Bestätigungen der Vermittler elektronisch verschickt werden.
Um diese Bestätigung geht es doch gar nicht! Lies doch meinen ersten Beitrag noch einmal: es geht NICHT um die Bestätigungsemail. Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.
Dabei ist es unerheblich, ob diese Rechnung elektronisch oder schriftlich verschickt wurde. Die AGBs regeln das Zustandekommen des Vertrags eben genau damit, dass eine Rechnung verschickt worden ist. Dann wurde das Angebot angenommen. Wenn nur die Bestätigungsemail vorliegt, ist der Vertrag laut AGB noch nicht zustande gekommen.
Darum geht es.
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Ich bin schon der Meinung, dass hier der Erklärungsirrtum greift, aber Gesetze sind eben oft Interpretationssache und bei guter Begründung durchaus in verschiedene Richtungen durchsetzbar.
Der Erklärungsirrtum ist in der Tat eine spannende Kiste - er greift sicher bei einem Geschäft, welches sich rein auf Deutschland erstreckt. Hier sind aber mindestens drei Rechtsräume betroffen: Deutschland (Sitz des Kunden, des Vermittlers und des Abflugortes), Frankreich (Sitz des Leistungserbringers) und USA (Ziel des Fluges). Nur in einem davon ist das Prinzip des Erklärungsirrtums bekannt, sowohl Frankreich wie auch die USA kennen diesen in ihren jeweilige Vertragsrechten nicht. In USA z.B. gilt platt "consideration for consideration" - Geld gegen Ware. Und genau das ist hier durch die Ausstellung eines Flugtickets geschehen.
Und ja, die Ausstellung des Tickets manifestiert sich durch das anschließende Vorhandensein einer Ticketnummer - damit kommt der Vertrag mit der Airline zu Stande. Einen Vertrag mit dem Reisebüro (das sich evtl. auf deutsches Recht berufen könnte) gibt es hier nur sehr eingeschränkt - den Vermittlungsvertrag nämlich. Der eigentliche Vertrag über das Erbringen einer Beförderungsleistung besteht nur zwischen Passagier und Airline...und die sitzt in Frankreich, wo es den Erklärungsirrtum nicht gibt.
Viele Grüße - Dirk
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Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.
Bei vielen Flugbuchungen werden Bestätigung und Rechnung in einem verschickt (zB Germanwings, Lufthansa).
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Hier sind aber mindestens drei Rechtsräume betroffen: Deutschland (Sitz des Kunden, des Vermittlers und des Abflugortes), Frankreich (Sitz des Leistungserbringers) und USA (Ziel des Fluges). Nur in einem davon ist das Prinzip des Erklärungsirrtums bekannt, sowohl Frankreich wie auch die USA kennen diesen in ihren jeweilige Vertragsrechten nicht. In USA z.B. gilt platt "consideration for consideration" - Geld gegen Ware. Und genau das ist hier durch die Ausstellung eines Flugtickets geschehen.
Hui, das macht Spaß.... Wer sagt, Gesetze sind trocken ??
habe dazu folgende interessante Bemerkung gefunden :
2. die Vertragssprache
Ist der Vertrag in einer bestimmten Sprache gefasst, so spricht vieles dafür, dass das Recht des jeweiligen Landes gelten soll, in dem diese Sprache gesprochen wird.
Wobei es aber keine eindeutige Regelung gibt und sich die Parteien selbst einigen müssen, welches Recht angewendet wird.
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Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.
Bei vielen Flugbuchungen werden Bestätigung und Rechnung in einem verschickt (zB Germanwings, Lufthansa).
Ja, und? Damit (und der konkludenten Handlung, gleichzeitig die Kreditkarte zu belasten) kommt ein Vertrag zwischen Kunde und Airline zu Stande. Ob dieser dann wirksam ist, ist eine andere Frage, die dann nach den bestehenden rechtlichen Parametern zu bewerten ist. Und diese Frage zu beantworten kann hinreichend kompliziert sein, besonders dann, wenn es nicht mehr um rein nationales Recht geht, sondern auch internationale Komponenten in's Spiel kommen.
Irgendwer warf hier eben noch die Frage auf, wann man so ein Ticket unter Berücksichtigung des Erklärungsirrtums als fix ansehen darf: Ziemlich bald. Um einen Erklärungsirrtum geltend machen zu können, muss die Anfechtung "unmittelbar nach Kenntnisnahme des Irrtums" erfolgen. Kenntnis hat Air France seit gestern Abend, es wäre der Airline also zuzumuten, innerhalb von 24-48 Stunden diese Anfechtung auszusprechen, zumal auch keine anderen Hindernisse wie ein Wochenende o.ä. vorliegen. Danach kann meiner Meinung nach auf DIESEN Paragraph nicht mehr zurück gegriffen werden.
Viele Grüße - Dirk
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Hier sind aber mindestens drei Rechtsräume betroffen: Deutschland (Sitz des Kunden, des Vermittlers und des Abflugortes), Frankreich (Sitz des Leistungserbringers) und USA (Ziel des Fluges). Nur in einem davon ist das Prinzip des Erklärungsirrtums bekannt, sowohl Frankreich wie auch die USA kennen diesen in ihren jeweilige Vertragsrechten nicht. In USA z.B. gilt platt "consideration for consideration" - Geld gegen Ware. Und genau das ist hier durch die Ausstellung eines Flugtickets geschehen.
Hui, das macht Spaß.... Wer sagt, Gesetze sind trocken ??
habe dazu folgende interessante Bemerkung gefunden :
2. die Vertragssprache
Ist der Vertrag in einer bestimmten Sprache gefasst, so spricht vieles dafür, dass das Recht des jeweiligen Landes gelten soll, in dem diese Sprache gesprochen wird.
Wobei es aber keine eindeutige Regelung gibt und sich die Parteien selbst einigen müssen, welches Recht angewendet wird.
Und in welcher Sprache ist der denn gefasst? In der Ausgabe der Webseite von sly.de (auf Deutsch) oder eher in Englisch wie es im Reservierungssystem, welches hinter der Webseite operiert und in der Sprache z.B. die Tarifregeln hinterlegt sind? Zudem "spricht vieles dafür" dass in so einem Fall der Kunde durchaus auf die Anwendung des deutschen Rechts pochen kann (aus der Sicht des Verbraucherschutzes auch durchaus sinnvoll), oder eben auf die Anwendung des Rechts eines anderen Rechtsraumes, solange er ein Gericht findet, dass sich als Zuständig bezeichnet - was hier in allen drei Rechtsräumen der Fall sein dürfte. Die Airline hingegen besitzt dieses Wahlrecht des Gerichtsortes nicht.
Und dann kommen die AGBs der Air France in's Spiel. Die formulieren zum Gerichtsort:
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.
Und das noch in deutscher Sprache...;-)! Aber spätestens hier tun sich dann die nächsten Probleme auf: Wurden die AGB der Air France ausreichend transparent gemacht, so dass diese Bestandteil des Vertrages geworden sind? Mit guter Wahrscheinlichkeit: Eher nicht...
Viele Grüße - Dirk
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Meine flüge wurden jetzt von fly.de storniert. War leider nichts zu machen. Hatte aber auch noch keine e-ticket-bestätigung. Drücke aber allen die nicht bei fly.de gebucht haben die daumen, dass es bei ihnen klappt. Werde in zukunft auf jeden fall nicht mehr bei fly.de buchen. Die anderen anbieter scheinen sich ja kulanter zu zeigen...
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Ich kann die Diskussion hier nicht ganz Nachvollziehen!
Es hat jemand einen Fehler gemacht und die Flüge werden dadurch Kostenlos Storniert!
Wo ist das Problem??
Oder handelt es sich hierbei lediglich um Deutsche Raffgierigkeit?
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Es geht darum, ob (und das weiß ich nicht, das muss jeder Betroffene für sich nachschauen) eine Rechnung verschickt wurde.
Bei vielen Flugbuchungen werden Bestätigung und Rechnung in einem verschickt (zB Germanwings, Lufthansa).
Ja, und? Damit (und der konkludenten Handlung, gleichzeitig die Kreditkarte zu belasten) kommt ein Vertrag zwischen Kunde und Airline zu Stande.
Eben.
Wenn die AGBs explizit zwischen "Buchungsbestätigung" (unwirksam im Sinne der AGB) und "Rechnung" (wirksam) unterscheiden, ist es doch erneut das Problem des Anbieters/Vermittlers, wenn er direkt mit der Bestätigung auch eine Rechnung verschickt.
Wobei die genannten Beispiele "Germanwings" und "Lufthansa" nicht vergleichbar sind, weil sie ja mit einiger Sicherheit dann nicht als Vermittler auftreten, sondern direkt als Dienstleister. Aber auch dann sehe ich nicht, wie die aus der Nummer wieder herauskommen wollen - sie haben nun einmal das Instrumentarium, erst durch Rechnungsstellung den Vertrag wirksam einzugehen und dann sollen sie auf Erklärungsirrtum zurückgreifen können, weil das explizite Angebot des Kunden falsch verstanden haben, oder warum?
Ein schönes Beispiel für einen "Erklärungsirrtum" (wie ich ihn mir vorstelle), das ist die (auch in diesem Forum publizierte) Geschichte mit dem Flugticket an den falschen Ort. Da haben zwei Personen angeblich jeder ein Ticket nach "San Jose"(? ich weiß den Namen nicht mehr genau) gebucht und haben bei Erhalt entsetzt festgestellt, dass der Zielort nicht wie erwartet bei San Francisco, sondern in Südamerika lag. Da würde ich als Richter ein Einsehen haben und sagen, dass da ein Erklärungsirrtum vorlag. Aber nicht, wenn ein Vermittler ein Angebotsausschreiben mit zu kleinem Preis veröffentlicht, bekommt das Angebot vom Kunden, bemerkt es erneut nicht, bestätigt es und rechnet es ab - und dann, als alle Kinder längst im Brunnen liegen, dann auf einmal geht das Gejammer los. Das kann nicht sein und das darf nicht sein. Dann muss er halt in den sauren Apfel beißen und den Schaden mit dem Dienstleister (Air France) regeln.
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Oder handelt es sich hierbei lediglich um Deutsche Raffgierigkeit?
Wieso deutsch? AirFrance ist doch französisch?!
Fly.de bietet Billigflüge an (das tun sie per se andauern), Leistungsträger ist AirFrance, die Leistung wird vom Kunden beantragt, sie wird bestätigt, die Tickets werden ausgestellt.
Dann fällt AirFrance auf, dass das sehr billige Preise sind, sie behaupten, sie hätten die Steuer vergessen und fordern 180,-€ p.P. nach.
Der Kunde sieht das natürlich anders, Fly.de hätte ja vorher schon die Möglichkeit gehabt, das Angebotssauschreiben als irrtümlich zu deklarieren und den Antrag abzulehnen.
Wer ist denn da nun "raffgierig"?
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Tja, recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen ...
Ist das grammatikalisch jetzt richtig ?? :lol: :lol: :lol:
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Tja, recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen ...
Ganz klar.
Aber Recht bekommen kann man sowieso nur dann, wenn man nicht im Vorfeld schon aufgibt und sich (in diesem Fall) auf das lahme Stornoangebot einläßt.
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Tja, recht haben heißt nicht immer auch Recht bekommen ...
Ist das grammatikalisch jetzt richtig ?? :lol: :lol: :lol:
Doch natürlich Bekommt man Recht!Ein Deutscher geht dann natürlich zum Anwalt!
Recht so!
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Ich kann die Diskussion hier nicht ganz Nachvollziehen!
Es hat jemand einen Fehler gemacht und die Flüge werden dadurch Kostenlos Storniert!
Wo ist das Problem??
Oder handelt es sich hierbei lediglich um Deutsche Raffgierigkeit?
Das Problem liegt darin : Das man das Gefühl hat, man ist über den Tisch gezogen worden.
Das Problem liegt darin : Das man seine Zeit geopfert hat.
Das Problem liegt darin : Das man seine Kreditkartendaten jemandem zur Verfügung gestellt hat der es nicht wert ist sie zu bekommen.
Das Problem liegt darin : Das ich mich, wenn ich Dich richtig verstehe, bei der supertollen Firma noch dafür bedanken soll, das ich verarscht wurde.
Na dann super...................... :bang: :platsch: :lachroll:
Zum Thema Raffgier: Wenn Du noch nie einem Schnäpchen auf der Jagd warst (z.B.MediaMarkt,Aldi,Lidl oder gar Outletstores in den USA) kannst Du hier auf diese Beitrag antworten !!!
Viele Grüße vom Neuling der hier schon eine ganze Weile mitliest.
SMO
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Nunja, wenn man genau weiß, dass man einen Errorfare bucht und damit absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügt, dann sollte man es auch akzeptieren, wenn diese sich wehrt. Ich sehe kein Problem darin, wenn keine 24h nach Buchung das ganze annuliert wird.
Da frage ich mich ehrlich wer den nun systematisch "über den Tisch gezogen" wird.
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Nunja, wenn man genau weiß, dass man einen Errorfare bucht und damit absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügt, dann sollte man es auch akzeptieren, wenn diese sich wehrt. Ich sehe kein Problem darin, wenn keine 24h nach Buchung das ganze annuliert wird.
Da frage ich mich ehrlich wer den nun systematisch "über den Tisch gezogen" wird.
Wenn ich bei einer Flug-Suchmaschine einen Flug nach meinen Wünschen suchen lasse und mir diese Suchmaschine eine mir passenden Flug anzeigt und ich diesen dann mit allem pipapo buche, sehe ich darin keinen Errorfare oder wie Du das nennst.
Es ist ein Angebot wo hier im Forum viele genutzt haben und sicherlich nicht darüber nachgedacht haben ob das Angebot
richtig ist oder ob die Herrschaften die für ihre Arbeit sicherlich nicht so wenig Geld bekommen, einen Fehler gemacht haben.
Du läßt doch auch keine Lewis 501 für 25$ in den USA im Geschäft liegen weil Du denkst es kann nicht in Ordung sein weil sie in Deutschland 75€ kostet, oder?
Übrigens,wer fügt denn dieser Gesellschaft Schaden zu? Ich ,wo mein sauer verdientes Geld ausgebe, oder der wo vergißt irgend welche Kerosinzuschläge oder Steuern anzugeben bzw. von vorherein einzukalkulieren.
Es wird niemandem von uns im Leben aus der Wirtschaft Geschenke gemacht und deshalb mache ich auch keine. :groove:
Also hör auf mit den Mutmaßungen.
SMO
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Zum Thema Raffgier: Wenn Du noch nie einem Schnäpchen auf der Jagd warst (z.B.MediaMarkt,Aldi,Lidl oder gar Outletstores in den USA) kannst Du hier auf diese Beitrag antworten !!!
Wer tatsächlich denkt,bei Media Markt und co ein Schnäppchen zu machen,der Darf Gern in dem Glauben bleiben.
Nunja, wenn man genau weiß, dass man einen Errorfare bucht und damit absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügt, dann sollte man es auch akzeptieren, wenn diese sich wehrt. Ich sehe kein Problem darin, wenn keine 24h nach Buchung das ganze annuliert wird.
Da frage ich mich ehrlich wer den nun systematisch "über den Tisch gezogen" wird.
Genau deiner Meinung!
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Nunja, wenn man genau weiß, dass man einen Errorfare bucht und damit absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügt, dann sollte man es auch akzeptieren, wenn diese sich wehrt. Ich sehe kein Problem darin, wenn keine 24h nach Buchung das ganze annuliert wird.
Da frage ich mich ehrlich wer den nun systematisch "über den Tisch gezogen" wird.
Wieso "genau weiß, dass man einen Errorfare bucht?" Du hast damals bei LAN "gewusst", dass es eine Errorfare ist, aber hier ist das überhaupt nicht erkennbar gewesen.
Wenn man den Beteiligten glauben darf, war das eine ganz normale Abfrage, ein ganz normales Angebot, an keiner Stelle war ersichtlich, dass ggf. die Steuer oder der Kerosinzuschlag "fehlt" - woher weiß man dann, dass das eine Errorfare ist?
Waren die (ähnlichen) Flugpreise von AirBerlin vor ein paar Wochen auch alles Errorfares (Antwort: nein)?
Sind Condor Fliegenpreise per Definition Errorfares?
Es kann doch nicht sein, dass jedes sehr billige Angebot direkt ein Errorfare sein muss.
Zudem konnte man ja (was auch sehr ungewöhnlich ist) diese Preise über verschiedene Portale buchen - das spricht ja viel eher dafür, dass keine Errorfare vorliegt, sondern dass es gewollte Angebote sind. Vielleicht wollte AirFrance 50. Geburtstag feiern oder so? Hätte ja zumindest theoretisch sein können.
Wenn fly.de den "Schaden" so weit gedeihen läßt, dass sie gültige Tickets ausstellen, dann ist das doch kein Fehler des Kunden? Und ich bezweifele, ob Du hier so einfach aufgeben würdest, wenn Du schon bezahlt hast und ein gültiges E-Ticket besitzt. Mit "systematisch über den Tisch ziehen" hat das nach meinem Empfinden jedenfalls nichts gemein.
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Nunja, wenn man genau weiß, dass man einen Errorfare bucht und damit absichtlich der Gesellschaft einen Schaden zufügt, dann sollte man es auch akzeptieren, wenn diese sich wehrt. Ich sehe kein Problem darin, wenn keine 24h nach Buchung das ganze annuliert wird.
Da frage ich mich ehrlich wer den nun systematisch "über den Tisch gezogen" wird.
Genau deiner Meinung!
Ich hatte gerade mal ein bisschen Langeweile und habe ich einem anderen Thread ein interessantes Zitat von Dir gefunden:
Versuch mal bei den ganzen Buchungsmaschinen die via ypsilon.net arbeiten, einen billigen Flug zu buchen. Da bekommst Du immer eine Preisanpassung, wenn Du die Buchung abschließen möchtest. Das doppelte ist dort auch nicht selten.
Da es aber ganz klar angezeigt wird bevor Du die Buchung abschickst, kann ja wohl von Beschiss keine Rede sein, oder?
Kein Beschiss?
Also ich bin Unternehmer.Wenn bei mir jemand einen Preis Anfragt und ich ihm einen Preis x nenne dann gillt der bei mir!!
Ich weiß nicht woher du kommst aber da wo ich wohne wäre man mit solchen Praktiken längst Pleite!
Was gilt denn jetzt? Preiserhöhung vor Beendigung des Buchungsvorganges ist Beschiss, Stornierung nach erfolgter Buchung wegen "Irrtum" ist o.k.?
Oder ist Air France in Deinen Augen kein Unternehmer.
Preis angefragt - Preis bekommen - gebucht - Preis gilt.
Oder habe ich einen wesentlichen Unterschied übersehen? ;)
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Wenn ich einem Kunden einen Preis mache dann gillt der,das ist heute auch noch so.
Sollte sich bei mir was ändern oder ich habe mich Verrechnet ist es meine Kullantz.Allerdings bin ich da eine Absolute Ausnahme!
Keiner meiner Mitbewerber würde das so machen.
Jeder hat andere Geschäftspraktiken.Fakt ist,das die hier gennaten Unternehmen natürlcih im Recht sind die Resien zu storniern.
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Versuch mal bei den ganzen Buchungsmaschinen die via ypsilon.net arbeiten, einen billigen Flug zu buchen. Da bekommst Du immer eine Preisanpassung, wenn Du die Buchung abschließen möchtest. Das doppelte ist dort auch nicht selten.
Da es aber ganz klar angezeigt wird bevor Du die Buchung abschickst, kann ja wohl von Beschiss keine Rede sein, oder?
Kein Beschiss?
Also ich bin Unternehmer.Wenn bei mir jemand einen Preis Anfragt und ich ihm einen Preis x nenne dann gillt der bei mir!!
Ich weiß nicht woher du kommst aber da wo ich wohne wäre man mit solchen Praktiken längst Pleite!
Was gilt denn jetzt? Preiserhöhung vor Beendigung des Buchungsvorganges ist Beschiss, Stornierung nach erfolgter Buchung wegen "Irrtum" ist o.k.?
Oder ist Air France in Deinen Augen kein Unternehmer.
Preis angefragt - Preis bekommen - gebucht - Preis gilt.
Oder habe ich einen wesentlichen Unterschied übersehen? ;)
[/quote]
:respekt:
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Du läßt doch auch keine Lewis 501 für 25$ in den USA im Geschäft liegen weil Du denkst es kann nicht in Ordung sein weil sie in Deutschland 75€ kostet, oder?
Hier kosten die Levis nun mal viel weniger als in Deutschland, das wäre kein Kriterium festzustellen, ob da was nicht in Ordnung ist.
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Wenn ich bei einer Flug-Suchmaschine einen Flug nach meinen Wünschen suchen lasse und mir diese Suchmaschine eine mir passenden Flug anzeigt und ich diesen dann mit allem pipapo buche, sehe ich darin keinen Errorfare oder wie Du das nennst.
Ich gehe nunmal davon aus, dass Leute die hier mitschreiben durchaus zwischen einem Angebot und einem Fehler unterscheiden können. Wenn plötzlich sämtliche AirFrance-Flüge ohne Ankündigung oder Hinweis auf der Website deutlich billiger sind und nach die Steuern&Gebühren auf einmal so günstig sind, dann wird ein Flugerfahrener Mensch das schon feststellen, dass das nicht normal ist.
Klar, wer da zufällig drauf gestossen ist der soll da gerne nachhaken. Aber wer das mit Wissen ausgenutzt hat der kann sich meiner Meinung nach ruhig mal sagen: "Ok, dieses mal Pech gehabt." und sich auf die nächste "Aktion" freuen.
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Fakt ist,das die hier gennaten Unternehmen natürlcih im Recht sind die Resien zu storniern.
Woran erkennst Du das?
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Fakt ist,das die hier gennaten Unternehmen natürlcih im Recht sind die Resien zu storniern.
Woran erkennst Du das?
Das hat die Vergangenheit gezeigt und auch bei diesem mal wird es nicht anders sein.
Better luck next time!!
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Das hat die Vergangenheit gezeigt und auch bei diesem mal wird es nicht anders sein.
Worauf beziehst Du Dich da? Mir sind zum einen nur Errorfare-Aktionen bekannt, die zugunsten der Kunden ausgegangen sind (Stichwort "LAN"). Und zum anderen fehlen mir (und diesem Thread) die endgültig rechtskräftigen Fakten, ob beispielsweise eine Rechnung vorliegt oder nicht.
Deswegen wundert mich Deine Sicherheit - und last not least weil "vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand": niemand weiß vorher, wie es nachher ausgeht.
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Beim LAN Errof fare wurde auch keine Einzige Reise sofort wieder Storniert.Das scheint diesmal ja anders zu sein.
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Ich frage mich aber allen Ernstes, wer wg. z.B. 180 EUR vor Gericht zieht? Sollte das Ticket
storniert werden, ist doch die Frage, ob eine Verhandlung bei der Überlastung der Gerichte
überhaupt vor dem Reisetermin stattfindet. Zudem glaube ich kaum, dass jemand alle
Gerichtsgebühren vorstrecken wird und das Risikos einer Niederlage, die ja mit weiteren
Kosten verbunden, eingehen wird.
Gruß
Aaronp
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Zudem glaube ich kaum, dass jemand alle
Gerichtsgebühren vorstrecken wird und das Risikos einer Niederlage, die ja mit weiteren
Kosten verbunden, eingehen wird.
a) Ich täte es.
b) Warum sollte man es nicht tun?
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Weil der Verlust vielleicht das ganze noch teurer macht?
Wenn ich dich mal zitieren darf:
und last not least weil "vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand": niemand weiß vorher, wie es nachher ausgeht.
Gruß
Aaronp
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b) Warum sollte man es nicht tun?
Weil die Gerichte besserse zu tun haben als sich um Kinkerlitzchen zu kümmern.
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Weil der Verlust vielleicht das ganze noch teurer macht?
Bei Verlust wird es teurer, aber es gibt ja auch die Möglichkeit, die Klage zu gewinnen. Und der Verlustfall ist nicht so teuer, als dass ich es nicht versuchen würde, allemal, wenn ich davon überzeugt wäre, im Recht zu sein.
Irgendwann und irgendwo muss man ja mal "Butter bei die Fische" geben, sonst läßt Du Dich Dein ganzes Leben lang herumschubsen.
Bei einem Streitwert i.H.v. 180,- Euro betragen die Gerichtskosten max. 76,- Euro inkl. MwSt., und auch nur dann, wenn keine Einigung erzielt wird und Du die Klage verlierst. Auf Grund des geringen Streitwerts kann keine der beiden Parteien Anwaltskosten geltend machen, das verbietet das Schadensminimierungsprinzip. Wer dennoch einen Anwalt einsetzt, zahlt ihn in jedem Fall selbst, egal wie das Verfahren ausgeht.
Wäre ich einer der Probanden und wäre im Besitz einer gültigen Rechnung (das ist der Knackpunkt bei fly.de), würde ich es durchziehen.
b) Warum sollte man es nicht tun?
Weil die Gerichte besserse zu tun haben als sich um Kinkerlitzchen zu kümmern.
Nö, die sind genau dafür da. Bitte keinen übertriebenen Devotismus. Wir reden ja vom Amtsgericht und von Zivilrecht, nicht von Strafrecht. Und ein exemplarisches Musterurteil könnte ja für die Zukunft Klarheit schaffen.
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Es gibt doch schon genug Musterurteile.
Es wurde zb.das mit den DVD Playern für 99 Cent genannt.Da wurde auch Gekauft und danach storniert.
Wüßte nicht wo da der Unterschied zum Flug sein soll.
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Es gibt doch schon genug Musterurteile.
Es wurde zb.das mit den DVD Playern für 99 Cent genannt.Da wurde auch Gekauft und danach storniert.
Wüßte nicht wo da der Unterschied zum Flug sein soll.
Der Unterschied könnte sein, dass es noch nie einen DVD-Player für 99 cent zu kaufen gab aber durchaus schon öfter Flüge in dem Preisbereich, um den es hier geht. Bei dem Tarifchaos und den dauernden Sonderangeboten, die z.T. nur einen oder wenige Tage gelten, soll ich erkennen, ob es ein Angebot oder ein Error Fare ist?
Ein Kollege von mir hat für November einen Flug nach San Diego (oder L.A.?) mit Air Berlin für 150 Euro gebucht, kein Error Fare. Soll ich erst überall nachsehen, ob Air France diesen Tarif (der ja auch auf der Air France Seite buchbar war) diesen Tarif als Angebot bewirbt, bvor ich buche?
Wenn man nie etwas dagegen unternähme, dass solche Tarife in nachhinein wieder sorniert werden, würde das ja Lockangeboten Tür und Tor öffnen. Wenns zur Buchung kommt sotrniert die Airline einfach und bietet mir den Flug für 100 oder 200 Euro mehr an. ISt ja alles kein Problem, oder?
Außerdem scheint in diesem Fall ja nur dieser eine Vermittler die Flüge stornieren zu wollen. Ich weiß von mindestens einem, der direkt bei Air France gebucht hat, schon seine Ticketnummer und Bestätigung hat und bisher kein Storno bekommen hat.
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Es gibt doch schon genug Musterurteile.
Es wurde zb.das mit den DVD Playern für 99 Cent genannt.Da wurde auch Gekauft und danach storniert.
Wüßte nicht wo da der Unterschied zum Flug sein soll.
DocHoliday hat ja schon wesentliche Fakten aufgezählt, die einen Vergleich nicht ohne weiteres ermöglichen.
Man könnte noch ergänzen, dass ein CD-Player keinen Passagierflug nach Miami ermöglicht und dass es deswegen keinesfalls Musterurteile gibt, denn die brauchen erheblich mehr Gleichstellungsmerkmale als nur einen zu geringen Preis.
Zudem sind auch die Randbedingungen in keiner Weise vergleichbar und ohnehin mir (und diesem Forum) so oder so in allen Einzelteilen eher unbekannt.
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Mal völlig davon abgesehen, dass der DVD-Player nicht ausgeliefert wurde, während das Flugticket ausgestellt, also im übertragenen Sinn ausgeliefert wurde. Das macht schon einen ziemlichen Unterschied...
Viele Grüße - Dirk
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Als naechstes folgt wahrscheinlich noch die Behauptung, dass solche Aktionen nicht als "Error Fares" (das ist schon fast deutscher Umgangssprachgebrauch) sogar hier regelmaessig publiziert werden und viele Leute freudestrahlend anspringen. Die uebersetzen wahrscheinlich "Error Fare" mit "Sonderangebot" oder so.
Es scheint fast, als sei gar niemand mehr bereit, einen angemessenen Preis fuer eine Leistung zu zahlen. Und sich dann darueber beschweren, dass billige Auslaender ihnen die Arbeit wegnehmen.
Manchmal kommt es so vor, als wenn man einer alten Frau, die gerade gestolpert ist, noch die aus der Tasche gefallene Geldboerse wegnimmt und sich die Sache danach selbst schoen redet mit "Ich habe nichts zu verschenken", "Die Frau ist aus eigener Schuld gestolpert" oder "Die Alte hat genug Geld".
Ich bin keinesfalls ein Fan irgendeiner Airline oder von fly.de, aber diese Geiz-ist-geil Mentalitaet (die ja von allen immer verurteilt wird) nimmt mittlerweile Auswuechse an, das solche "Schnaeppchenjagden" zu Lasten anderer schon fast zum Volkssport werden.
Sorry dafuer. Ja, ich sag lieber nichts mehr und traeume weiterhin davon, dass Leistungen angemessen honoriert werden.
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Es gibt doch schon genug Musterurteile.
Es wurde zb.das mit den DVD Playern für 99 Cent genannt.Da wurde auch Gekauft und danach storniert.
Wüßte nicht wo da der Unterschied zum Flug sein soll.
Der Unterschied könnte sein, dass es noch nie einen DVD-Player für 99 cent zu kaufen gab aber durchaus schon öfter Flüge in dem Preisbereich, um den es hier geht. Bei dem Tarifchaos und den dauernden Sonderangeboten, die z.T. nur einen oder wenige Tage gelten, soll ich erkennen, ob es ein Angebot oder ein Error Fare ist?
Ein Kollege von mir hat für November einen Flug nach San Diego (oder L.A.?) mit Air Berlin für 150 Euro gebucht, kein Error Fare. Soll ich erst überall nachsehen, ob Air France diesen Tarif (der ja auch auf der Air France Seite buchbar war) diesen Tarif als Angebot bewirbt, bvor ich buche?
Wenn man nie etwas dagegen unternähme, dass solche Tarife in nachhinein wieder sorniert werden, würde das ja Lockangeboten Tür und Tor öffnen. Wenns zur Buchung kommt sotrniert die Airline einfach und bietet mir den Flug für 100 oder 200 Euro mehr an. ISt ja alles kein Problem, oder?
Außerdem scheint in diesem Fall ja nur dieser eine Vermittler die Flüge stornieren zu wollen. Ich weiß von mindestens einem, der direkt bei Air France gebucht hat, schon seine Ticketnummer und Bestätigung hat und bisher kein Storno bekommen hat.
Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen und deshalb bin ich voll bei Dir !
Und genau weil ich dies mittlerweile nur für ein Lockangebot halte, fühle ich mich, wie schon weiter vorne erwähnt, über den Tisch gezogen. Punkt!!
Übrigens, ich habe mal bei AF auf der Homepage geschaut und meine BuchungsCode eingegeben und siehe da die Reservierung steht. Ich konnte sogar schon Plätze reservieren.
Ich werde meine Buchung bei F...de jetzt mal nicht stornieren wie von den gewünscht,sondern die Sache einfach mal abwarten. Vielleicht ist es bei AF eine Vorbuchung die jederzeit wieder herausgenommen werden kann, oder sie bleibt einfach stehen. Ich werde die nächten Tage einfach mal auf der Homepage schauen ob da noch was steht.Spätestens bei den nächsten Kreditkartenabrechnungen wird man sehen was passiert ist.
Falls keine Rechnung kommt hat sich die Sache so oder so erledigt.
SMO
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Das ist ja müßig hier zu diskutieren... ich stimme In-Tim und Andre zu. Ich glaube die meisten von uns wissen, dass solche Preise nichts mit normalen Flugpreisen zu tun haben. Demnächst wird wirklich noch das Klogehen extra berechnet, damit man weiterhin für einen Apfel und ein Ei fliegen kann und trotzdem kein Unternehmen pleite geht...
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Als naechstes folgt wahrscheinlich noch die Behauptung, dass solche Aktionen nicht als "Error Fares" (das ist schon fast deutscher Umgangssprachgebrauch) sogar hier regelmaessig publiziert werden und viele Leute freudestrahlend anspringen. Die uebersetzen wahrscheinlich "Error Fare" mit "Sonderangebot" oder so.
Es scheint fast, als sei gar niemand mehr bereit, einen angemessenen Preis fuer eine Leistung zu zahlen. Und sich dann darueber beschweren, dass billige Auslaender ihnen die Arbeit wegnehmen.
Manchmal kommt es so vor, als wenn man einer alten Frau, die gerade gestolpert ist, noch die aus der Tasche gefallene Geldboerse wegnimmt und sich die Sache danach selbst schoen redet mit "Ich habe nichts zu verschenken", "Die Frau ist aus eigener Schuld gestolpert" oder "Die Alte hat genug Geld".
Ich bin keinesfalls ein Fan irgendeiner Airline oder von fly.de, aber diese Geiz-ist-geil Mentalitaet (die ja von allen immer verurteilt wird) nimmt mittlerweile Auswuechse an, das solche "Schnaeppchenjagden" zu Lasten anderer schon fast zum Volkssport werden.
Sorry dafuer. Ja, ich sag lieber nichts mehr und traeume weiterhin davon, dass Leistungen angemessen honoriert werden.
Du sprichst genau das aus, was ich auch schon die ganze Zeit dachte :)
Ich bin sehr gerne bereit für einen Flug einen angemessen Preis zu bezahlen, damit ich auch in Zukunft komfortabel in die USA reisen kann und nicht bald noch für das Essen/Klo/Gepäck usw. extra zahlen muss.
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Das Problem der Buchungen über Fly.de ist doch, dass wohl die allermeisten nur deshalb dort gebucht haben, weil die Fehlertarife woanders schon rausgenommen waren. In einer solchen Situation, in der der Fehler offenkundig gerade von der Airline entdeckt worden war, noch schnell über einen anderen Anbieter zu buchen, hat die Buchung von vorneherein zu einem Wackelkandidaten gemacht.
Was genau ist denn der Fehler von Fly.de? Letztlich war Fly.de doch nur so langsam bei der Fehlerkorrektur, dass noch einige Leute dort den Fehlertarif buchen konnten und somit eine Chance auf einen billigen Flug hatten, die sie ohne Fly.de erst gar nicht gehabt hätten. Dass sich diese Chance jetzt doch nicht verwirklicht hat, rechtfertigt sicher nicht, sich "über den Tisch gezogen" zu fühlen.
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Manchmal kommt es so vor, als wenn man einer alten Frau, die gerade gestolpert ist, noch die aus der Tasche gefallene Geldboerse wegnimmt und sich die Sache danach selbst schoen redet mit "Ich habe nichts zu verschenken", "Die Frau ist aus eigener Schuld gestolpert" oder "Die Alte hat genug Geld".
Danke für diesen absolut treffenden, feinsinnigen und hochintelligenten Vergleich! Nachdem Du uns alle entlarvt hast, können wir die Diskussion ja mit diesen weisen Worten beenden.
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Meine Buchung via expedia scheint okay zu sein - mit dem Buchungscode auf der AF-homepage habe ich Sitzplätze reserviert - direkt nach der Buchung gestern abend und heute stehen die Ticketnummern drin und alles steht auf "bestätigt".
Was sagen die Fachleute - kann ich nun durchatmen? :roll:
Wie kann ich eigentlich die Buchungsklasse herausfinden? die steht weder bei expedia noch bei AF in meiner Buchung!?
Danke und Gruß
Anja
Hallo Anja,
hast Du deine Buchung schon per Rechnung bestätigt bekommen?
Wir stehen auch als bestätigt mit Ticketnummern und Sitzplatzreservierung auf der AF Homepage,
jedoch haben wir über Fly.de gebucht und sollen noch lt Fly.de die 180.-€/Person nachzahlen.
Mich würde nur interessieren ob bei Expediakunden die Buchungen durchgegangen sind.
Gruß Dana
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Danke für diesen absolut treffenden, feinsinnigen und hochintelligenten Vergleich!
Die Oma ist ja auch ein internationaler Konzern, bei dem der CEO sich gerade mal 20 Millionen $ Bonus gewährt hat weil er "nur" 800 Mill. $ Verlust gemacht hat.
Da hält sich mein Unrechtbewußtsein in Grenzen.
Aber ich bin ja auch ne miese, gierige, charakterlose Type, geblendet von der "Geiz ist Geil"
Manie.... 8) :roll:
Wahrscheinlich habe ich jetzt das Thema verfehlt, aber ich bin leider auch ein wenig einfältig.....
Willi
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Als naechstes folgt wahrscheinlich noch die Behauptung, dass solche Aktionen nicht als "Error Fares" (das ist schon fast deutscher Umgangssprachgebrauch) sogar hier regelmaessig publiziert werden und viele Leute freudestrahlend anspringen. Die uebersetzen wahrscheinlich "Error Fare" mit "Sonderangebot" oder so.
Es scheint fast, als sei gar niemand mehr bereit, einen angemessenen Preis fuer eine Leistung zu zahlen. Und sich dann darueber beschweren, dass billige Auslaender ihnen die Arbeit wegnehmen.
Manchmal kommt es so vor, als wenn man einer alten Frau, die gerade gestolpert ist, noch die aus der Tasche gefallene Geldboerse wegnimmt und sich die Sache danach selbst schoen redet mit "Ich habe nichts zu verschenken", "Die Frau ist aus eigener Schuld gestolpert" oder "Die Alte hat genug Geld".
Ich bin keinesfalls ein Fan irgendeiner Airline oder von fly.de, aber diese Geiz-ist-geil Mentalitaet (die ja von allen immer verurteilt wird) nimmt mittlerweile Auswuechse an, das solche "Schnaeppchenjagden" zu Lasten anderer schon fast zum Volkssport werden.
Sorry dafuer. Ja, ich sag lieber nichts mehr und traeume weiterhin davon, dass Leistungen angemessen honoriert werden.
:applaus: :applaus: :applaus:
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@ Dana
Ja, ich habe von expedia eine Rechnung bekommen - direkt nach der Buchung.
Und ansonsten haben die sich nicht weiter bei mir gemeldet - laut den Reiseplan der online bei expedia
steht, wird auch nochmal bestätigt: "E-Ticket - Der Kauf wurde von der Fluglinie bestätigt."
Ich hoffe nun weiterhin das Beste und wenn bis zum Wochenende nichts von expedia kommt, werde ich mal
anfangen Hotels und Mietwagen zu reservieren.
Gruß
Anja
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nicht bald noch für das Essen/Gepäck usw. extra zahlen muss.
Das mussst du leider jetzt schon bei einigen Airlines.
Gebühren für das zweite Gepäckstücke (transatlantisch) und inneramerikanisch für dein Essen bezahlen ist schon jetzt verbreitet.
Willi
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Wenn unsereins beim Buchen die plötzlich im allerletzten Schritt erfolgte Preiserhöhung übersieht, lassen einen die Vermittler und Fluggesellschaften auch nicht so ohne weiteres "aus Kulanz" aus dem Vertrag, obwohl da dann ebenfalls ein Erklärungsirrtum vorliegt. Warum sollte man dann also einem Multimilliarden Dollar schweren Unternehmen diesen Luxus gönnen?
Und ganz ehrlich, mit dem bestehlen von alten, wehrlosen Frauen hat das wohl wenig zu tun. Viel eher damit, dass ein Herr mittleren Alters im Anzug auf der Straße steht, und Geldscheine verteilt.
Ich denke erzieherisch wirksam ist es nur, wenn AF die Passagiere jetzt auch befördern muss, den Schaden hat, und beim nächsten Mal besser aufpasst. Sonst wird demnächst eine Error-Fare nach der nchsten veröffentlicht, um dann den Preis nachträglich anzupassen. So geht's auch nicht.
Ich bin ein ehrlicher Mensch, der sogar am Kiosk zuviel Wechselgeld zurück gibt. Und ich bin durchaus bereit für Leisung angemessen zu bezahlen, auch bei Airlines (z.B. 850 Euro für unseren Flug im Setember mit LH). Aber das bedeutet doch nicht im Umkehrschluß, dass ich nicht auch ein Schnäppchen mitnehme, wenn es geht.
Aber schön zu sehen, dass wir hier unter Heiligen weilen...
Gruß Markus
PS: Nein, ich habe keine Buchung laufen... ;)
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^^^ der meiner Ansicht nach bisher beste Beitrag zum Thema. Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen!
Lurvig
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http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/2777-anfechtung-von-error-fares-am-beispiel-fly-de.html
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Es scheint fast, als sei gar niemand mehr bereit, einen angemessenen Preis fuer eine Leistung zu zahlen.
OK, dann aber bitte in beide Richtungen. Warum darf ein Frlug FRA-LAX deutlich mehr kosten als ein Flug LHR-FRA-LAX, bei dem ich auf der Langstrecke in der selben Maschine sitze? Da kann von angemessenem Preis für FRA-LAX kaum die Rede sein.
Und ganz abgesehen davon, dass DIESE Fehler von den Arlines selbst herbei geführt werden. Warum wurde denn YQ eingeführt? Doch nur in fast schon betrügerischer Absicht, den Flugpreis niedriger erscheinen zu lassen und so in GDSen bei der Tariflistung oben zu stehen und zudem Reisebüros auf diesen Teil des Flugpreises keine Provision zahlen zu müssen (inzwischen eher kein Argument mehr). Es existiert schon ewig der IATA-konforme Q-surcharge für solche Dinge, der aber eben genau diese beiden genannten Vorzüge nicht mit sich bringt, da er als Bestandteil des Tarifs bewertet wird. Wer den also nicht verwendet, geht sehenden Auges genau solche Risiken ein und sollte die im Rahmen des eigenen Risikomanagement bewertet und akzeptiert haben.
Zudem: Selbst schon mal einen Fehler bei einer Flugbuchung gemacht (rhetorische Frage...)? Dann guck' mal, wie Du bei verschiedenen Airlines ener Korrektur hinterher rennst, egal wie schnell Du den Fehler erkennst. Da sind längst nicht alle so kulant wie z.B. Lufthansa, wo Du so einen Fehler mit einem einzigen Anruf korrigiert bekommst.
Und schließlich: Ändern sich Deine Pläne, kannst Du von Glück reden, wenn Du gegen Einwurf von nicht mehr sehr kleinen Münzen in der Lage bist, Deinen Flug umzubuchen - sollte die Airline aber ihre Pläne ändern, dann hast Du die Umbuchung zu akzeptieren oder bekommst halt Dein Geld wieder, alles darüber hinausgehende musst Du meist zumindest über einen Anwalt einfordern.
Ergo: Fairness ist immer in beide Richtungen zu sehen. Wenn mich Airlines so behandeln, wie sie es aktuell tun, habe ich NULL schlechtes Gewissen dabei, dort nach Strich und Faden auch MEINEN Vorteil zu suchen, wo immer ich kann.
Viele Grüße - Dirk
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Von Expedia habe ich noch nichts von wegen Zuzahlung oder Stornierung gehört, die Bestätigung und Rechnung kam ganz normal nach der Buchung und dann nichts mehr, die Kreditkarte ist auch schon Vorbelastet (steht unter vorgemerkte Umsätze).
Mal überraschen lassen, ich fliege nächste Woche erstmal nach Florida und bis März 2010 kommt notfalls, falls es jetzt doch nicht hingehauen hat, noch das ein oder andere Sonderangebot oder Fehler im Buchungssystem.
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Und schließlich: Ändern sich Deine Pläne, kannst Du von Glück reden, wenn Du gegen Einwurf von nicht mehr sehr kleinen Münzen in der Lage bist, Deinen Flug umzubuchen - sollte die Airline aber ihre Pläne ändern, dann hast Du die Umbuchung zu akzeptieren oder bekommst halt Dein Geld wieder, alles darüber hinausgehende musst Du meist zumindest über einen Anwalt einfordern.
Ergo: Fairness ist immer in beide Richtungen zu sehen. Wenn mich Airlines so behandeln, wie sie es aktuell tun, habe ich NULL schlechtes Gewissen dabei, dort nach Strich und Faden auch
:verneig: :applaus:
Gibt es eigentlich einen Newsletter für kommende Errorfares, wo ich gewissenloses Subjekt mich eintragen kann????
Willi
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Gibt es eigentlich einen Newsletter für kommende Errorfares, wo ich gewissenloses Subjekt mich eintragen kann????
Ohne jetzt groß Werbung machen zu wollen :oops:, mein Blog hat einen Newsletter. Allerdings geht es da allgemein um Reiseschnäppchen und nicht ausschließlich um Errorfares.
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Allerdings geht es da allgemein um Reiseschnäppchen und nicht ausschließlich um Errorfares.
Gefällt mir....registriert...
Willi
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Es scheinen hier manche etwas zu verwechseln. Hier wird sehr auf der Fluggesellschaft herumgehackt, aber die ist doch garnicht wirklich die Schuldige an der Misere. Bei allen anderen die über Air France oder direktausstellende Agenturen wie Expedia gebucht haben gab es ja keine Probleme. Nur bei Fly.de gibt es Ärger weil die eben zu langsam waren. Und Fly.de hat wohl auch den Schaden, sonst würden sie nicht so reagieren. Von der Fluggesellschaft aus lief alles wie immer. In dem Zeitraum wo der Tarif verfügbar war wurden auch Tickets mit den Konditionen ausgestellt und können abgeflogen werden.
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@ Dana
Ja, ich habe von expedia eine Rechnung bekommen - direkt nach der Buchung.
Und ansonsten haben die sich nicht weiter bei mir gemeldet - laut den Reiseplan der online bei expedia
steht, wird auch nochmal bestätigt: "E-Ticket - Der Kauf wurde von der Fluglinie bestätigt."
Ich hoffe nun weiterhin das Beste und wenn bis zum Wochenende nichts von expedia kommt, werde ich mal
anfangen Hotels und Mietwagen zu reservieren.
Gruß
Anja
Da hast Du wahrscheinlich Glück gehabt! Ich drück Die die Daumen das es klappt!!
Viel Spaß beim reservieren von Hotel/Motels etc....
Ich werde weiter nach Schnäpchen Ausschau halten auch wenn es dem einen oder anderen Vorredner nicht paßt.
Aber wie heißt es so schön: Jeder ist sich selbst der nächste.
Oder :Jeder ist seines Glückes eigener Schmied.
In diesem Sinne
Dana
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http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/2777-anfechtung-von-error-fares-am-beispiel-fly-de.html
Sehr interessant. Und ich freu mich, dass ich mit meiner Einschätzung der Rechtslage (Erklärungsirrtum) offenbar richtig lag :groove:
Da kann meine Prüfung im November kommen !!!! :rotierend2:
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http://www.vielfliegertreff.de/reiselust-reisefrust/2777-anfechtung-von-error-fares-am-beispiel-fly-de.html
Sehr interessant. Und ich freu mich, dass ich mit meiner Einschätzung der Rechtslage (Erklärungsirrtum) offenbar richtig lag :groove:
Da kann meine Prüfung im November kommen !!!! :rotierend2:
Und voll in die Falle getappst. Zwar mögen die Tatbestände für einen Erklärungsirrtum erfüllt sein (hat hier auch glaube ich niemand bestritten), aber dazu muss der VERTRAGSPARTNER die Anfechtung erklären, was für den Flug die Air France wäre. Und zwar direkt gegenüber ihrem Vertragspartner, NICHT gegenüber dem Vermittler. In sofern ist das Stornieren einer Reservierung durch sly.de klassischer Vertragsbruch aus dem abgeschlossenen Vermittlungsvertrag...
In sofern: Leider durchgefallen...
Viele Grüße - Dirk
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Sehe ich anders. Fly.de hat etwas vermittelt, was nicht mehr existierte. Es geht nicht darum, dass der Tarif falsch war, sondern darum, dass der Tarif zum Termin der Ticketausstellung nicht mehr verfügbar war!
Air France hat Tickets, die rechtzeitig ausgestellt wurden, problemlos akzeptiert.
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Bei allen, die bei ihrer fly.de-Buchung schon eine Ticketnummer im System hatten, war das Ticket ja schon ausgestellt...
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Sehe ich anders. Fly.de hat etwas vermittelt, was nicht mehr existierte. Es geht nicht darum, dass der Tarif falsch war, sondern darum, dass der Tarif zum Termin der Ticketausstellung nicht mehr verfügbar war!
Air France hat Tickets, die rechtzeitig ausgestellt wurden, problemlos akzeptiert.
Das geht schlicht nicht. Wenn ein Ticket ausgestellt wurde, wird die Airline der Vertragspartner. Und eine Ausstellung ist über Galileo (das System, das sly.de benutzt) nur möglich, wenn der Tarif zum Zeitpunkt der Ausstellung noch verfügbar ist.
In sofern: Buchungen ohne Ticketnummer haben verloren, weil hier der gewünschte Erfolg (Zustandekommen eines Beförderungsvertrages) gar nicht erreicht wurde, und hier kann sich sly.de auf BGB UND die eigenen AGBs zurückziehen, Stichwort Erklärungsirrtum in Bezug auf die Pflicht, die Leistung zu dem angepriesenen Preis zu besorgen.
Wenn aber das Ticket ausgestellt wurde, kommt ein Beförderungsvertrag zwischen Kunde und Airline zustande, der Vermittlungsvertrag wurde seitens sly.de abschließend erfüllt. Wiederrufen könnte an dieser Stelle nur die Airline, aber die hat das in keinem bisher bekannt gewordenen Fall bisher getan.
Viele Grüße - Dirk
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In sofern: Leider durchgefallen...
Viele Grüße - Dirk
Falsch! In der Zivilrechtsprüfung geht es um das Erfassen der Tatbestände, das übertragen auf die Gesetze und das Herleiten möglicher konsequenzen. Wie ein Anwalt mit den Tatbeständen um geht und ein Richter entscheidet ist eine andere Geschichte und spielt für das erkennen der Tatbestände keine Rolle, und die waren bis gestern so. :D
Auch viele Grüße, Manu
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In der Zivilrechtsprüfung geht es um das Erfassen der Tatbestände, das übertragen auf die Gesetze und das Herleiten möglicher konsequenzen.
Nur ist es mehr als gewagt (eigentlich schon fast blauäugig) sich nur deswegen in der Beurteilung bestätigt zu fühlen, weil in irgendwelchen Internetforen irgendwelche Laien unter anonymen Nicknamen irgendwelche (maximal auf Halbwissen beruhende) Vermutungen äußern. Allein der Brustton der Überzeugung schafft keine klaren Rechtsverhältnisse.
Ich bin zutiefst überzeugt davon, dass keinesfalls ein Erklärungsirrtum vorliegt (zumindest nicht von seitens fly.de). Der bestand allenfalls in der Angebotsausschreibung (die hier gar nicht zu Beurteilen ist). Aber die Beschaffung und Aushändigung des Tickets und die damit verbundene Ausstellung einer Rechnung beruht keinesfalls auf einem Erklärungsirrtum, sondern allenfalls auf grober Fahrlässigkeit.
Ich sehe das genauso wie Dirk, wenn überhaupt ein Erklärungsirrtum vorliegt, dann von seitens AirFrance. Aber die haben sich ja noch gar nicht zum Kunden geäußert.
Was ich übrigens auch für grob fahrlässig halte, ist der Umstand, dass fly.de Ihre Kunden lediglich mit einer (wahrscheinlich nicht einmal mit gültiger digitaler Signatur versehener) Email kontaktiert. Im Zweifel muss fly.de nämlich nachweisen, dass überhaupt der Widerspruch rechtzeitig erfolgte - was schwieirg ist, wenn man zu Recht davon ausgehen kann, dass ein Gros der Emails ohnehin in irgendwelchen Spamfiltern verschwindet, unabhängig davon, dass ein (rechtlich anerkannter) Versendungs- resp. Zustellungsnachweis nur sehr schwer zu erbringen ist.
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In sofern: Leider durchgefallen...
Viele Grüße - Dirk
Falsch! In der Zivilrechtsprüfung geht es um das Erfassen der Tatbestände
Und daran bist Du leider gescheitert, weil Du den Vermittlungsvertrag mit dem Reisevertrag durcheinander geworfen hast...einen Erklärungirrtum seitens sly.de gibt es schlicht nicht... Aber Kopf hoch, die vollkonstruierten Fallbeispiele einer BGB-Prüfung sind in der Regel nicht so komplex wie das wahre Leben...;-)!
Viele Grüße - Dirk
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wow, den Kommentaren nach zu urteilen scheinen hier nur gestandene Fachanwälte unterwegs zu sein.
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wow, den Kommentaren nach zu urteilen scheinen hier nur gestandene Fachanwälte unterwegs zu sein.
Ich schliesse mich mit meiner Meinung an dieses Zitat an. :P
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Wenn ich diesen ganzen Sermon lese... na ja... Deutsche Mentalität, oder wie sagt man?
Warum kann man nicht einfach sagen: "Ich hab versucht, einen Fehler im System zu nutzen, und es hat halt nicht funktioniert... Pech gehabt!"?
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Also ich habe gestern mal spaßeshalber bei Air France unter "meine Buchungen" reingeschaut und mit Eingabe meines Zugang-Codes wurde mein Flug mit Ticketnummer als bestätigt angezeigt. Gibt's hier noch mehr bei denen das so ist?
Ich habe auch direkt die Sitzplätze reserviert.
Jetzt weiß ich auch nicht was ich davon halten soll. Am besten mal ruhig (gegenüber F....de) verhalten und abwarten.
Wenn sich in den nächsten Tage nichts tut auf der AF-Homepage mit den bestätigten Flügen, werde ich mal dort anrufen mich nach den Tickets erkundigen.
SMO
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Warum kann man nicht einfach sagen: "Ich hab versucht, einen Fehler im System zu nutzen, und es hat halt nicht funktioniert... Pech gehabt!"?
Das wäre nicht Deutsch genug!!
EIN DEUTSCHER HAT IMMER RECHT!!
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Warum kann man nicht einfach sagen: "Ich hab versucht, einen Fehler im System zu nutzen, und es hat halt nicht funktioniert... Pech gehabt!"?
Das wäre nicht Deutsch genug!!
EIN DEUTSCHER HAT IMMER RECHT!!
:lachroll: :prost:
Wünsche natürlich dennoch allen ganz viel Glück die bei $ly.de gebucht haben!
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Aus dem anderen Forum, das "Glückwünschen" hat geholfen :wink: :
Sehr geehrter Herr xxx,
nach Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung und Air France wurde entschieden, Ihnen die Tickets zum bestätigten Preis zur Verfügung zu stellen.
Dies geschieht aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch.
Sie erhalten in Kürze Ihre Buchungsbestätigung mit den aktuell gültigen Ticketnummern. Bitte beachten Sie, dass diese nicht identisch mit evtl. durch Air France mitgeteilte Ticketnummern sind.
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Wenn ich diesen ganzen Sermon lese... na ja... Deutsche Mentalität, oder wie sagt man?
Warum kann man nicht einfach sagen: "Ich hab versucht, einen Fehler im System zu nutzen, und es hat halt nicht funktioniert... Pech gehabt!"?
Weil man dann eine Schwäche bzw. eine Niederlage eingestehen müsste. Und genau das fällt leider den Meisten außerordentlich schwer.
Aus dem anderen Forum, das "Glückwünschen" hat geholfen Wink :
Sehr geehrter Herr xxx,
nach Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung und Air France wurde entschieden, Ihnen die Tickets zum bestätigten Preis zur Verfügung zu stellen.
Dies geschieht aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch.
Sie erhalten in Kürze Ihre Buchungsbestätigung mit den aktuell gültigen Ticketnummern. Bitte beachten Sie, dass diese nicht identisch mit evtl. durch Air France mitgeteilte Ticketnummern sind.
Zusatz, der so nicht in Deiner Mail steht:
Desweiteren behalten wir uns vor, ihre Buchung bis zu 2 Stunden vor Beginn regelmäßig umzubuchen, bis sie genervt einem wesentlich teureren Flug zustimmen ;)
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Aus dem anderen Forum, das "Glückwünschen" hat geholfen :wink: :
Sehr geehrter Herr xxx,
nach Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung und Air France wurde entschieden, Ihnen die Tickets zum bestätigten Preis zur Verfügung zu stellen.
Dies geschieht aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch.
Sie erhalten in Kürze Ihre Buchungsbestätigung mit den aktuell gültigen Ticketnummern. Bitte beachten Sie, dass diese nicht identisch mit evtl. durch Air France mitgeteilte Ticketnummern sind.
Viel eher hat sich sly.de die dringend erforderliche Rechtsberatung eingeholt...;-)!
Viele Grüße - Dirk
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Aus dem anderen Forum, das "Glückwünschen" hat geholfen :wink: :
Sehr geehrter Herr xxx,
nach Rücksprache mit unserer Geschäftsleitung und Air France wurde entschieden, Ihnen die Tickets zum bestätigten Preis zur Verfügung zu stellen.
Dies geschieht aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch.
Sie erhalten in Kürze Ihre Buchungsbestätigung mit den aktuell gültigen Ticketnummern. Bitte beachten Sie, dass diese nicht identisch mit evtl. durch Air France mitgeteilte Ticketnummern sind.
Habe das gleiche Mail bekommen. Ebenso Glück gehabt
SMO
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Hallo an alle!
Ich habe auch gerade besagte Bestätigungs-Email nebst Rechnung von fly.de bekommen.
Dann gehts also doch für etwas über ~ 222 € EUR nach Florida :)
HAJ via CDG nach MIA & Retour 24.02.-08.03.2010
Viele Grüße und vielen dank an alle!
lovenyc