usa-reise.de Forum
Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: conny am 13.03.2011, 17:33 Uhr
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Hallo zusammen,
hat von Euch schon mal jemand erfolgreich eine Ausgleichszahlung gegen eine Airline wegen einer Flugannullierung durchgesetzt?
Insbesondere würde mich interessieren, ob schon mal tatsächlich eine Ausgleichszahlung in Geld (nicht als Gutschein!) geleistet wurde.
Herzlichen Dank schon mal vorab!
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Bin gerade mit Airberlin diesbezüglich in Verhandlung. Seit Wochen aber nix mehr von denen gehört. Auf meine Mails wird nicht geantwortet und bei Anrufen wird man vertröstet.
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Hallo,
ich habe von AirBerlin wegen 4 Stunden Verspätung einen Gutschein von 250 EUR (pro Person) bekommen, aber kein Cash. Aber zuerst hatten sie mir 25 EUR angeboten !!! Ich schrieb Ihnen, dass ich auf Almosen verzichten kann, und sie auf mich als Kunden verzichten müssten - dann kam zu meiner Überraschung der 250 EUR Gutschein.
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Ja, 250€ für die Annulierung eines EU-Fluges mit der Lufthansa. Grund für die Annulierung war ein technischer Defekt. Zwei Schreiben mit Fristsetzung und entsprechenden Verweisen auf EU VO 261 und Urteile des EUGH haben ausgereicht. Die Zahlung wurde per Überweisung geleistet.
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Auch hier geht es mal wieder um Air Berlin.
Schon seltsam, dass die hier so oft vertreten sind :lol:
Deren Taktik scheint es zu sein, nichts weiter von sich hören zu lassen.
Habe die Sache nun an flightright.de abgegeben.
Mal schauen, ob die es schaffen, eine Antwort (und eine Zahlung) zu erhalten.
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Hallo zusammen,
in unserem Fall ist KLM der Übeltäter.
Innereuropäischer Flug wurde annulliert und wir auf einen Flug umgebucht, von dem sich dann eine Teilstrecke als gar nicht existent heraus stellte. Samstagabend 23 Uhr galt es dann mit zwei Kindern in New York noch ein Hotelzimmer zu organisieren. Letztendlich kamen wir mit einem Tag Verspätung in Orlando an.
Als Grund für Annullierung gibt KLM ein technisches Problem beim einkommenden Flug an und verweigert trotz eigentlich eindeutiger rechtlicher Lage die Ausgleichszahlung.
Im Moment sind wir uns noch nicht ganz sicher, ob wir das Prozessrisiko eingehen sollen... :?
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Falls Ihr keine Rechtschutzversicherung habt, gebt es hierhin: http://www.euclaim.de/
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Ich habe mir gestern die Seite von www.flightright.de (http://www.flightright.de) angeschaut und ziehe das im Moment in Erwägung. Mal sehen... Rechtschutzversicherung haben wir leider keine :?
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Hallo zusammen,
in unserem Fall ist KLM der Übeltäter.
Innereuropäischer Flug wurde annulliert und wir auf einen Flug umgebucht, von dem sich dann eine Teilstrecke als gar nicht existent heraus stellte. Samstagabend 23 Uhr galt es dann mit zwei Kindern in New York noch ein Hotelzimmer zu organisieren. Letztendlich kamen wir mit einem Tag Verspätung in Orlando an.
Als Grund für Annullierung gibt KLM ein technisches Problem beim einkommenden Flug an und verweigert trotz eigentlich eindeutiger rechtlicher Lage die Ausgleichszahlung.
Im Moment sind wir uns noch nicht ganz sicher, ob wir das Prozessrisiko eingehen sollen... :?
Ja, Ja, die KLM. Kundenservice ist ne glatte 6.
Innereuropäischer Flug mit KLM ausgefallen , wurden umgebucht auf andere Fluglinie, waren 3:20 Std. zu spät am Ankunftsort in den USA.
Die Klage ist beim Anwalt in der 1.Instanz, freiwillig ( € 600,- pro Person) rücken die nichts raus. .
Wahrscheinlich bekommt nur der die zustehenden Ausgleichzahlungen, der über den Anwalt geht und Klage einreicht und das sind bestimmt nicht viele.
In der EU Verordnung sind die Ausgleichszahlungen klar und verständlich definiert, aber das interessiert KLM überhaupt nicht.
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Als Grund für Annullierung gibt KLM ein technisches Problem beim einkommenden Flug an und verweigert trotz eigentlich eindeutiger rechtlicher Lage die Ausgleichszahlung.
Im Moment sind wir uns noch nicht ganz sicher, ob wir das Prozessrisiko eingehen sollen... :?
Man sollte denen ein eindeutiges Schreiben präsentieren, gespikt mit Fakten und den Verweis auf die einschlägigen Urteile.
Da braucht man keinen Anwalt bemühen. Die zahlen schon :wink:
Wenn auch nicht immer mit Cash sondern mit Gutscheinen.
Das mit dem "auf Regress pochen" seh ich eher sportlich, da in unserem Fall, außer einem Tag weniger Urlaub,dem Ärger und einigen Telefonaten mit dem Reisebüro und Alamo in Atlanta kein weiterer "Schaden" entstanden ist.
(Andere verpassten zB ihre Einschiffung auf ein Kreuzfartschiff in San Diego)
Gerechnet hab ich ehrlich gesagt, auch mit Gar nichts.
Ich hab jetzt schon 3 "Ausgleichszahlungen" von Delta/KLM für diesen Einen ! anulierten (bzw verschobenen) DELTA-Flug Berlin>New York>Atlanta eingestrichen.
200$ als Gutscheine gabs sofort am Tag der Annulierung,
300€ dann nach dem ersten bösen Schreiben
200€ zusätzlich nach Einreichen diverser Quittungen...
(Alle 4 Flüge zusammen kamen insgesamt nur um die 900€)
Die restlichen 3 Flüge verliefen auch wunderbar nach Plan.
Okay, ein Anwalt hätte eventuell die komplett übliche Erstattung von 650€ pro Person rausgeschlagen,
obwohl der Flug weniger gekostet hat.
Aber da unser Flug sich "nur" um 28h verzögert hat aufgrund schlampiger Technik (in diesem Fall lags eindeutig an DELTA), durften die auch anteilmäßig den Mietwagenausfall und die gecancelte Hotelbuchung bezahlen.
Man muß denen nur die Quittungen dazureichen,..
Die zahlen!!
Auch wenn sie behaupten es wäre ausnahmsweise aus reiner Kulanz :lol: und niemals die übliche Praxis.
Also ich kann über mangelnde Aufmerksamkeit seitens KLM nicht klagen. :P
Die "Gutscheine" sind so gut wie Bargeld, wenn man sie anschließend bei e.bay vertickt (klappt ganz gut :wink:)
Nachteil der Gutscheine wenn man sie selber nutzt:
Sie sind nicht gültig bei Reisebürobuchungen und meist auch nicht bei Onlinebuchungen.
Nur direkt am Schalter, also dort wo es oft am teuersten ist!
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Falls Ihr keine Rechtschutzversicherung habt, gebt es hierhin: http://www.euclaim.de/
Hallo,
das ist aber keine so gute Idee. Die verlangen ja ein schw....Geld für Ihre Dienste. Da dann doch lieber ein Rechtsanwalt, denn den wird im Streitfall dann die Airline bezahlen.
Gruss Beate
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Ich habe mir gestern die Seite von www.flightright.de (http://www.flightright.de) angeschaut und ziehe das im Moment in Erwägung. Mal sehen... Rechtschutzversicherung haben wir leider keine :?
Und die sind genauso teuer :(
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Falls Ihr keine Rechtschutzversicherung habt, gebt es hierhin: http://www.euclaim.de/
Hallo,
das ist aber keine so gute Idee. Die verlangen ja ein schw....Geld für Ihre Dienste. Da dann doch lieber ein Rechtsanwalt, denn den wird im Streitfall dann die Airline bezahlen.
Gruss Beate
Naja, aber nur im Erfolgsfall. Wenn du verlierst, zahlst du den selbst, wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast. Bei den genannten Firmen hast du wenigstens kein Kostenrisiko. Immer noch besser als nichts zu unternehmen.
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Als Grund für Annullierung gibt KLM ein technisches Problem beim einkommenden Flug an und verweigert trotz eigentlich eindeutiger rechtlicher Lage die Ausgleichszahlung.
Im Moment sind wir uns noch nicht ganz sicher, ob wir das Prozessrisiko eingehen sollen... :?
Man sollte denen ein eindeutiges Schreiben präsentieren, gespikt mit Fakten und den Verweis auf die einschlägigen Urteile.
Da braucht man keinen Anwalt bemühen. Die zahlen schon :wink:
Wenn auch nicht immer mit Cash sondern mit Gutscheinen.
Das mit dem "auf Regress pochen" seh ich eher sportlich, da in unserem Fall, außer einem Tag weniger Urlaub,dem Ärger und einigen Telefonaten mit dem Reisebüro und Alamo in Atlanta kein weiterer "Schaden" entstanden ist.
(Andere verpassten zB ihre Einschiffung auf ein Kreuzfartschiff in San Diego)
Gerechnet hab ich ehrlich gesagt, auch mit Gar nichts.
Ich hab jetzt schon 3 "Ausgleichszahlungen" von Delta/KLM für diesen Einen ! anulierten (bzw verschobenen) DELTA-Flug Berlin>New York>Atlanta eingestrichen.
200$ als Gutscheine gabs sofort am Tag der Annulierung,
300€ dann nach dem ersten bösen Schreiben
200€ zusätzlich nach Einreichen diverser Quittungen...
(Alle 4 Flüge zusammen kamen insgesamt nur um die 900€)
Die restlichen 3 Flüge verliefen auch wunderbar nach Plan.
Okay, ein Anwalt hätte eventuell die komplett übliche Erstattung von 650€ pro Person rausgeschlagen,
obwohl der Flug weniger gekostet hat.
Aber da unser Flug sich "nur" um 28h verzögert hat aufgrund schlampiger Technik (in diesem Fall lags eindeutig an DELTA), durften die auch anteilmäßig den Mietwagenausfall und die gecancelte Hotelbuchung bezahlen.
Man muß denen nur die Quittungen dazureichen,..
Die zahlen!!
Auch wenn sie behaupten es wäre ausnahmsweise aus reiner Kulanz :lol: und niemals die übliche Praxis.
Also ich kann über mangelnde Aufmerksamkeit seitens KLM nicht klagen. :P
Die "Gutscheine" sind so gut wie Bargeld, wenn man sie anschließend bei e.bay vertickt (klappt ganz gut :wink:)
Nachteil der Gutscheine wenn man sie selber nutzt:
Sie sind nicht gültig bei Reisebürobuchungen und meist auch nicht bei Onlinebuchungen.
Nur direkt am Schalter, also dort wo es oft am teuersten ist!
Was glaubst Du was ich KLM präsentiert habe, die Schreiben waren gespickt mit Fakten. Die zahlen nicht ohne Klage.
So, wie Du schreibst kamen die Gutscheine von Delta oder ?
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Nein!
DELTA war in diesem Fall absolut dilletantisch.
Chaos pur!! Sowas hab ich noch nicht erlebt.
Von denen gabs nur die beiden 100$ "Blankogutscheine"
(wir hätten wahrscheinlich auch mehrmals die 100$-Gutscheine mitnehmen können /
die wurden wahllos von einer total überforderten Mitarbeiterin verteilt, wie Monopoly-Geld)
Siehe auch hier: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=48512.0
Unser Schreiben ging aber an Delta und die haben die Regulierung an KLM übertragen.
Mit den KLM-Gutscheinen haben wir dann bei Air-France 2 Flüge nach London gebucht...
Kann sein, das ich/bzw meine Frau schon erprobt sind im Aufsetzen solcher "Schreiben"/Forderungen,
bedingt durch viele Jahre e.Bay. In den letzten 9 Jahren als Käufer/Verkäufer dort
hab ich so einige komische Spassvögel erleben können..
(hab gerade wieder aktuell das Vergnügen :lol: )
Mit sachlichen bestimmenden Druck bzw der richtigen Wortwahl erreicht man ne Menge.
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Mit sachlichen bestimmenden Druck bzw der richtigen Wortwahl erreicht man ne Menge.
Nein, eben leider nicht. Du kannst davon ausgehen, dass ich juristisch alles andere als unbedarft bin. Ich möchte ganz bewusst mit diese Thread heraus finden, wie oft tatsächlich Ausgleichszahlungen geleistet werden. Mein - schon ziemlich bestätigter - Verdacht geht nämlich dahin, dass es einige Airlines ganz bewusst darauf anlegen, dass Prozessrisiko einzugehen.
Wenn es im Verfahren zu einem Vergleich kommt, bleibt in der Regel jeder auf seinen Anwaltskosten und auf der Hälfte der Gerichtskosten sitzen. Sollte ich mich nicht auf einen Vergleich einlassen, laufe ich Gefahr, dass die beklagte Gesellschaft auf einmal Fakten auf den Tisch bringt, die meine Klageforderung in einem anderen Licht erscheinen lässt. Was dann mit meinen Anwaltskosten passiert, könnt Ihr Euch sicherlich auch denken.
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conny, so traurig es ist - ohne Rechtsschutzversicherung bist Du aufgeschmissen ...
Ich hatte mal einen Fall (Details erspare mich uns) - da habe ich es bis zur Gerichtsverhandlung kommen lassen - das Urteil kam dann später per Post. Der Entschädigungsbetrag hat mich gewundert, mein RA hat dazu gesagt:
Der Richter hat es so gedeichselt, dass beide Parteien mit ihrem "Verlust" gerade unter der Grenze geblieben sind für eine Berufung (damals 800 DM, wenn ich mich recht erinnere).
Die anteiligen Kosten hat der Rechtsschutz für mich übernommen - hätte ich das selber bezahlt, wäre es ein Minusgeschäft geworden - obwohl ich mehr als 50 % meiner (schon von meinem RA reduzierten) Forderung bekommen habe!
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Überbuchungsausgleich wird sehr oft und sogar cash ausbezahlt, wobei sich die Airlines bei Verspätungen und "verpasster" Anschluss mittlerweile kräftig winden und drehen und auf Anfragen ewig nicht antworten oder bevor überhaupt was passiert alle level des customer service durchgehen:
1. email (lowest level): we regret blah, blah, gez. "Hrisiji Katmandu"
2. email (next level): we looked from different sides blah, blah, gez. "Supervisor Natubi Ritatmandu"
3. email (next level): auf deutsch "!" wir bedauern und 2000 Meilen, gez. "Kinga Rominova" (Polen, Rumänien, Ungarn)
4. email (top level) auf deutsch "leider können wir ihre email nicht auf diesem Wege beantworten, bitte wenden sie sich an unseren customer service" gez "Christine Meier" :roll:
Will sagen: Anwalt nehmen und auf 600 EUR+Aufwandsentschädigung klagen!