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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: lurvig am 28.02.2007, 12:30 Uhr
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eben gefunden:
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Mittwoch, 28. Februar 2007
Gut zu wissen, Nr. 35
Flug verpasst? Teil des Geldes zurück
Tritt ein Passagier seinen Flug nicht an, kann er die Flughafengebühren und Steuern von der Fluggesellschaft zurückverlangen. Dieses Recht gelte auch bei Stornierungen oder wenn der Passagier den Flug verpasst.
Das sagt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. "Steuern und Gebühren fallen grundsätzlich nur an, wenn der Passagier auch tatsächlich fliegt." Gerade bei Billigflügen machen diese Kosten einen Großteil des Flugpreises aus.
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Quelle: http://www.n-tv.de/770241.html (http://www.n-tv.de/770241.html)
Könnte ja den einen oder anderen interessieren.
Lurvig
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Aber leider dürfen die dafür auch wieder Gebühren verlangen, so dass im Endeffekt nichts dabei rum kommt.
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Hallo,
meines Wissen verlangt Ryanair für die Erstattung von Steuern und Gebühren "zufälligerweise" Gebühren in entsprechender Höhe.
Klag das mal durch...
Antje
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Es gibt aber auch kundenfreundliche Gegenbeispiele:
- HLX bzw. jetzt TUIfly: Erstattung ohne Gebühr
- LH: Erstattung ohne Gebühr
- Germanwings: Erstattung 5€ pro Passagier und Buchungsreferenz
- Easyjet: Erstattung 7,50€ pro Passagier und Flug
British Airways hingegen nimmt 35€ - was sich aber zumindest bei der Langstrecke auch immer noch lohnt..
Viele Grüße - Dirk