Das System "Übergangsversorgung" ist komliziert (und füllt viele Seiten Papier). Selbst für mich ist das nicht einfach zu durchschauen und man muss immer wieder nachlesen.
Kurzer(!) Abriss:
Man muss mindestens 35 Jahre dabei sein um auf die volle ÜV zu kommen, die bei max 60% liegt. Für jedes Jahr weniger werden Anteile abgezogen.
Man könnte mit 55 Jahren aufhören bei voller, würde aber bedingen, dass man mit 20 bei LH angefahen hat, was aber rechtlich nicht geht. Mindestalter für die ÜFhrung eines Verkehrslugzeugs ist 21.
Darüber hinaus muss in dem zum Aufhören mit 55 berechtigen Jahrgang der Altersdurchschnitt von Aufhörern und weiterbeschäftigten mindesten 58 Jahre betragen. So kommt, es dass die meisten bis min 58 fliegen, eher bis 60, weil viele mit 23-25 bei LH angefangen haben. Bis dahin war alles gut.
Jetzt gab es fünf "Kollegen" die den Hals nicht voll genug bekamen und wegen Diskriminierung geklagt haben. Sie wollten bis 60 fliegen. Leider hat sich das Verfahren über Jahre hingezigen, so dass diese Kollegen meist gar nicht mehr geflogen sind, weil 1. schon über 65, 2. evtl. noch ein Jahr geflogen sind oder 3. bei der Urteilsverkündung bereits tot waren.
Das führte nun dazu, dass die lebendigen Kollegen zwar 4 Jahre die ÜV unfreiwillig bezogen, und dann zum fliegen kamen. Eigentlich wollten sie aber nur die Kohle haben. Einige "Verlängerer" machten sich ein Spiel daraus, das Sim Training nicht mehr zu bestehen und "boten" an, "freiwillig" zu gehen, wenn LH jedoch das ausstehende Gehalt für die Jahre über 60 bis zum aktuellen Zeitpunkt bezahle. Dieser Deal lief aber nicht. Sie mussten dann fliegen. Geht alles noch weiter, aber würde zu weit führen. Der Erfolg von 5 Leuten schadet den restlichen ca 6000!
Was hat das nun mit der Urabstimmung zu tun?
Es gibt einen Tarifvertrag, der es jedem erlaubt zwischen 55 und 60 aufzuhören- wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Durch die Klage, die nun auch bei LH fliegen bis 65 erlaubt, fühlt sich LH nicht mehr an diesen TV gebunden, hat diesen gekündigt und behauptet, dass es keine Notwendigkeit mehr dafür gibt.
Das ist legitim, aber nicht rechtens, denn der TV entfaltet eine Nachwirkung. D.h. bis kein neuer Vertrag verhandelt ist, ist der aktuelle gültig.
Jeder, der diesen Job macht, hat eine unterschiedliche Leidensfähigkeit bezg. Schichtarbeit. Der eine quält sich die letzten 15 Jahre und hofft endlich mit 55 ausscheiden zu können, weil er körperlich am Ende ist. Der andere fliegt gerne bis 65, weil er sich fit fühlt.
Da sist der Sinnd er ÜV. Es gibt wirklich fälle, die von einem auf das andere Jahr plötzlich nach jedem Flug vüllig fertig sind. Gerade auder Langstrecke. Aber ein Zurück auf die Kurzsstrecke gibt es nicht, so muss man sich quälen. Und manchmal ist das eine Quälerei, auch in meinem Alter. Nach 2 Std "Schlaf" von Japan zurück, Aufwecken im Hotel um 23 Uhr deutsche Zeit, 13 Std Rückflug. Das geht in die Knochen. Das ist dann die Errungenschaft der ÜV. So kann jeder Jahr für Jahr selbst bestimmen, ober er gehen möchte oder nicht.
Der Andere Aspekt: Alle über 60 haben davon profitiert, dass vor langer Zeit viele man sogar regelmäßig mit 55 augehört haben. Sind dann meist nach 10- 11 Jahre Cpt geworde und fliegen nun seit knapp 30 Jahren als solcher. Haben von der Gemeinschaft profitiert und haben nun der Gemeinschaft den Tritt in den Hintern gegeben. Von den Klägern fliegt übrigens mittlerweile keiner mehr. Die Auswirkungen spüren aber alle. 1. hat sich die Zeit bis zum Kapitänsrang um etwa 5 verlängert (aktuell im Bereich 17-18 Jahre, anstatt 12-13). 2. streitet man mit der Firma nun über eine Errungenschaft, die ich als sehr wertvoll erachte, nämlich selbst bestimmen zu können, wenn mein Körper die Belastung nicht mehr tragen kann.
Das Gesetz ERLAUBT Fliegen bis 65, er ist keine Plficht! LH stellt es aber nun als Pflicht da. Wir werden sehen, was rauskommt. Es sind eh noch Verfahren anhängig.
Übrigens, zu der in den Berichten zitierten Gesprächsbereitschaft der LH nur kurz: Die VC hat den ganzen Dezember, als 1.- 31.12 zum Gespräch angeboten um eine Lösung zu finden, nich auf bestimmte Tage beschränkt, sondern wirklich uneingeschränkt 31 Tage!.
LH sah sich aber leider nur an den ersten drei Tagen im Monat in der Lage diesem Angebot nachzukommen, an weiteren Tage konnte oder wollte man nicht.