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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Alfred am 14.03.2008, 18:02 Uhr

Titel: Super GAU
Beitrag von: Alfred am 14.03.2008, 18:02 Uhr
Hallo miteinander,
jetzt weiß ich, was ein Super Gau ist.
Heute morgen um 8:10 Uhr Abflug von Düsseldorf über Frankfurt und Washington nach Orlando. So war es auf jeden Fall geplant und gebucht. In Orlando wollten wir ein WOMO übernehmen und damit 14 Tage durch Florida fahren.
Viertel nach 6 sind wir (meine Frau und ich) in der Flughafenhalle.
Mir ging es schon die letzen Tage durch beruflichen Stress nicht so besonders, aber es war nicht so, dass ich mir Sorgen machen müsste. Dachte ich !!!!
In der Flughafenhalle jedoch ging es mir zunehmend dreckig. Noch vor dem Benutzen des Eincheckautomaten drehte sich mir alles und ich musste mich auf den Boden setzen.
Kurz und gut, es war mir klar, dass ich in diesem Zustand den Flug nicht antreten konnte.
Meine Frau fragte, wenn wir ( was organisatorisch ohnehin nicht sehr sinnvoll gewesen wäre ) Mitte der nächsten Woche rüberfliegen und uns von der LTU dazu jeweils ein preiswerteres onewayticket kaufen würden ( pro Nase ca. 500 €), ob wir dann mit den regulären United Airlines und Lufthansa Tickets den Rückflug antreten könnten? Diese Frage war die reine Verzweiflung!!!!!!!
Antwort: "Nein! die sechsteilige Strecke müsse komplett abgeflogen werden. Wer also den Hinflug nicht in Anspruch nimmt, der wird beim Rückflug nicht mitgenommen!!!
Es sei denn, er kauft sich ein neues onewayticket der Gesellschaft. Preis: ca. 3000 Euro!!!!!!!!!
Jetzt sitze ich zu Hause, war beim Arzt, bin krank geschrieben und frage mich, ob ein solcher Schwächeanfall als Grund reicht, über die Reiserücktrittsversicherung zumindest einen Teil der Kosten zurück zu bekommen?
Ich hatte Flug und WOMO über Canusa als Paket gebucht.
Meine Frau wollte ohne mich auch nicht fahren.
a) traut sie sich das mit dem WOMO nicht alleine zu
B) wollte sie wissen, was mit mir los ist.

Also, gibt es hier vergleichbare "Schicksale"? Wie wurden die geregelt?
Was sollte ich bedenken?

Kurz und gut: ich hatte noch nie einen solchen Versicherungsfall!!!

Ich hoffe auf hilfreiche Tipps!!

Gruß,
Alfred
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: stephan65 am 14.03.2008, 18:07 Uhr
Ich kann dir leider keine Ratschläge geben, nur mein Mitgefühl ausdrücken. Das tut mir sehr leid, das ist wirklich der Urlaubs-GAU schlechthin.  :( Ich hoffe, es ist nichts ernstes und du kommst schnell wieder auf die Füße.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Smokey-the-Bear am 14.03.2008, 18:15 Uhr
Zunächst gute Besserung, Alfred!

Auch wenn momentan der Ärger bzw. die Trauer über den nicht angetretenen Urlaub überwiegt, so würde ich dennoch nicht vom Supergau sprechen.

Du hast eine Krankschreibung und eine Reiserücktrittskostenversicherung. Insofern sollte der finanzielle Ausfall weitgehend abgefedert sein.

Etwas ähnliches hatten wir vor 3 oder 4 Jahren, als meine Frau krank war. Ich kann Dir leider keine Details zur Abwicklung nennen, da dies damals unser Reisebüro weitgehend übernommen hat. Bis auf einen kleinen Selbstbehalt wurde alles zur Zufriedenheit geregelt.

Du wirst für die Versicherung wohl noch ein Attest benötigen, dass Dir tatsächlich bescheinigt, dass auch aus ärztlicher Sicht die Reise nicht angetreten werden konnte. Daran wird es wohl nicht scheitern.

Nimm vielleicht als Positivum mit auf den weg, dass der Urlaub nur aufgeschoben, nicht aufgehoben ist!
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Alfred am 14.03.2008, 18:25 Uhr
@Smokey-the-Bear und Stephan65
Danke für die mitfühlenden Worte!!!
Mir ist einerseits zum Heulen und andererseits zum Aufatmen zu Mute.
So kraftlos, wie ich mich momentan fühle, vermutlich verstärkt durch den entgangenen Urlaub, könnte ich mir mich woanders als zu Hause gar nicht vorstellen.
Das mit dem Attest dürfte auch kein Problem sein. Der Arzt hat mich ja untersucht. Andererseits sagte mir eine Freundin, die früher jahrelang als Reisebürofachfrau gearbeitet hatte, dass nach ihrer Kenntnis mindestens ein Bein gebrochen sein müsste.
Aber das ist vielleicht auch von Versicherung zu Versicherung anders.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: OWL am 14.03.2008, 18:38 Uhr
Die Beschreibung Deines Zusammenbruchs klingt ja fast wie der Beginn meiner letzten Magen-Darm-Grippe! Nun schreibst Du ja nicht genau, welche Diagnose Du hattest, aber so etwas müßte mit entsprechender ärztlicher Bescheinigung eigentlich als Versicherungsfall gelten.

Gute Besserung!
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Cincinnati am 14.03.2008, 18:42 Uhr
oh man .. dann gute Besserung
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Alfred am 14.03.2008, 18:43 Uhr
@OWL
die Toilette ist derzeit mein bester Freund.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: freddykr am 14.03.2008, 18:47 Uhr
Zuerst: Gute Besserung.

Auf jeden Fall sofort bei der Versicherung anzeigen.
Die Bedingungen für eine Zahlung müssten in den AGB stehen. Wenn Du aber krankgeschrieben bist (besser wäre noch ein Kommentar, ala "fluguntauglich"), dann sehe ich gute Chancen.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: atecki am 14.03.2008, 18:53 Uhr
Hi Alfred,

leider weiß hier keiner, welche Versicherung Du genau abgeschlossen hast, und ohne deren Bedingungen zu kennen, stochern wir alle im Nebel. Also am besten sofort mit der Versicherung in Kontakt treten und denen das Attest (wie schon gesagt am Besten mit dem Vermerk "fluguntauglich") zukommen lassen...

Auf jeden Fall wünsche ich Dir eine schnelle Genesung und hoffe daß Du den Urlaub bald nachholen kannst!

Axel
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: andi7435 am 14.03.2008, 19:06 Uhr
Hallo Alfred,

von mir auch erstmal die besten Genesungswünsche. Aber du hast ja noch Glück im Unglück gehabt. Da du noch nicht eingescheckt hattest, gilt ja deine Reise als nicht angetreten und dann greift die Reiserücktrittsversicherung mit entsprechenden Selbstbehalt. Ansonsten hättest du zusätzlich eine Reiseabbruchsversicherung gebraucht.
Ansonsten Versicherung vorab informieren und dir dann Attest vom Arzt geben lassen.

Andreas
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Matze am 14.03.2008, 19:16 Uhr
Natürlich der "schlimmste, anzunehmende Fall"- sehr bedauerlich!

Ich wünsche Dir ganz schnell gute Besserung!

Leider kann ich zum Thema nichts beitragen.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: tom22 am 14.03.2008, 21:15 Uhr
Hallo Alfred,

von mir natürlich auch mein Beileid.

Vor einigen Tagen gab es Zeitungsberichte zu einem Gerichtsurteil, in dem jemand eine Reise aufgrund von Krankheit abbrechen mußte und die Reiserücktrittsversicherung hatte die Kosten nicht übernehmen. der Kläger wollte vom Reisebüros die Kosten wegen Falschberartung zurückhaben. Der Kläger hat die Klage verloren und es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es zweierlei Arten von versicherungen gibt:

      Reiserücktrittsversicherungen bei denen der Reiseabruch nach Antritt der Reise
      (1) nicht mit versichert ist
und
      (2) mitversichert ist.

Daher ist entscheidend, welche Art von versicherung du hast und ob deine Reise mit der Ankunft schon als angetreten gilt, denn dann zahlen viele Versicherungen nicht mehr. Das Reisebüro ist nicht verpflichtet, auf Unterschiede dieser Art hinzuweisen.

Gruss Tom
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: O.S. am 14.03.2008, 22:11 Uhr
natürlich wäre das "Kleingedruckte" interessant. In den letzten Jahren wurden die Bedingungen der sogenannten Reiserücktrittsversicherung immer Kundenunfreundlicher, was sicher auch am "Verhalten" einiger Versicherter (Kunden) gelegen hat. Darunter müssen nun alle "Leiden". Größtes Problem ist der Versicherungsfall im Krankheitsfall !! fast allle Versicherungen erkennen nur noch einen stationären Aufenthalt (also Krankenhaus) als Rücktrittsgrund an, also nix mit einfach mal Krankschreiben lassen oder mein Hausarzt macht das schon. Das ist nun heute mal so !!
daher mein Rat, gebt ein paar Euro mehr aus und leistet Euch eine Reiseabbbruchversicherung, die zahlt auch noch,wenn man eher zurückfliegen muss, also auch noch mitten in der Reise !! Ich setzte mir immer ein Limit z.B. 1000 Euro, ist die Reise teurer, dann greife ich zur Abbruchversicherung, ist sie billiger,dann nur die Reiserücktrittsversicherung,  nun dann kann ich auch mal den Totelverlust verkraften. 

Gruß O.S.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Jack Black am 15.03.2008, 00:14 Uhr
Ich habe schon zwei mal wegen Krankheit eine Reise nicht antreten können und habe immer die Versicherung in Anspruch nehmen können. Auf die Anfrage der Versicherung, welche Erkrankung vorliegt, haben die Ärzte unter Berufung auf die Schweigepflicht keine Auskunft erteilt (O-Ton: "das geht die einen Dreck an") und lediglich ein Reiseunfähigkeitsattest erstellt.

Das hat keine Probleme gegeben, die Versicherung hat das akzeptieren müssen.

Im übrigen finde ich das ganze bei weitem nicht den Super-Gau - da gibt es durchaus deutlich unangenehmere Dinge, nämlich die Diagnose an sich. Die kann auch ganz anders lauten als "Schwächeanfall" - und dann ist bisweilen wirklich Super-Gau. Dann ist einem der verlorene Urlaub schlicht scheißegal. Könnte ich aus erster Hand berichten.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Mig am 15.03.2008, 12:29 Uhr
gute Besserung und viele Grüße aus dem benachbarten RE!

sei froh, dass es wirklich kein Super-GAU ist und freu Dich, dass es Dir langsam wieder besser geht und der Urlaub nur verschoben ist
ich gehe auch davon aus, dass die Versicherung bezahlt, wenn der Arzt Dir die Fluguntauglichkeit bescheinigt

alles Gute!
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: McC am 15.03.2008, 12:55 Uhr
Im übrigen finde ich das ganze bei weitem nicht den Super-Gau - da gibt es durchaus deutlich unangenehmere Dinge, nämlich die Diagnose an sich. Die kann auch ganz anders lauten als "Schwächeanfall" - und dann ist bisweilen wirklich Super-Gau. Dann ist einem der verlorene Urlaub schlicht scheißegal. Könnte ich aus erster Hand berichten.

Wie wahr !!!

Wichtiger ist die Gesundheit..... Urlaub ist in diesem Falle zweitrangig!
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: DocHolliday am 15.03.2008, 13:05 Uhr

"das geht die einen Dreck an"
...  die Versicherung hat das akzeptieren müssen.



So ganz richtig ist das nicht, denn nach den meisten Versicherungsbedingungen ist der Versicherer berechtigt, von den Ärzten Informationen einzuholen. Und insoweit sind die Versicherungsnehmer verpflichtet, von der Schweigepflicht zu entbinden.

Inwieweit das auch angewandt wird, steht auf einem anderen Blatt. Das mag wohl dann von den Umständen des Vorganges abhängen.

Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Alfred am 15.03.2008, 13:58 Uhr
@alle hier,
danke für die vielen Zuschriften.
Insbesondere der Hinweis darauf, dass ein Super Gau wohl eher eine niederschmetternde Diagnose wäre, ist zutreffend.
Eine Diagnose habe ich wegen des Wochenendes noch nicht, aber es geht mir nach 13 (!) Stunden Schlaf merklich besser.
Ich hanr mit das Formular der Versicherung heruntergeladen. Das ist die ELVIA, eine Tochter der Allianz.
Darin enthalten die Erklärung, den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Darin sehe ich auch kein Problem. Dem Missbrauch wäre ansonsten wirklich Tür und Tor geöffnet und die Zeche zahlen dann wieder alle Versicherten über die Prämien.
Was aber, wenn keine organische Ursache für den Schwächeanfall gefunden wird?
Gut für den Patienten, gut für die Versicherung, schlecht für den Geldbeutel???
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Jack Black am 15.03.2008, 14:13 Uhr
So ganz richtig ist das nicht, denn nach den meisten Versicherungsbedingungen ist der Versicherer berechtigt, von den Ärzten Informationen einzuholen. Und insoweit sind die Versicherungsnehmer verpflichtet, von der Schweigepflicht zu entbinden.

Einen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden halte ich für Wahnsinn (mit Verlaub): das führt letztendlich dazu, dass ein unausgebildeter Schreibtischhengst sich anmaßt zu beurteilen, ob eine Krankheit prohibitiv ist oder nicht - das wäre eine Katastrophe. Bei der Europäischen Reiseversicherung lauten die entscheidenden Klauseln so, dass sie (auf Wunsch) einen Vertrauensarzt beauftragen dürfen, was ja nicht das gleiche ist wie die Entbindung von der Schweigepflicht.

Im übrigen reicht bei all dem die Entbindung immer noch nicht aus, denn ein Arzt ist deswegen nicht gewungen, der Versicherung zu erzählen, was der Patient hat - er ist nur von Pflicht zu Schweigen entbunden. Er kann dann immer noch der Meinung sein, das ginge die einen Dreck an...

Hier die AGBs Auszugsweise (Europäische Reiseversicherung) - interessant übrigens die WoMo-Klausel

Zitat
§ 6 Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalles
1. Um eine Leistung gemäß § 2 zu erhalten, ist die versicherte Person verpflichtet,
     nach Eintritt des versicherten Rücktrittsgrundes die Reise unverzüglich
     zu stornieren, um die Stornokosten möglichst niedrig zu halten.
2. Die versicherte Person hat folgende Unterlagen bei der EUROPÄISCHEN
     einzureichen:
     a) Versicherungsnachweis, Buchungsunterlagen sowie ggf. eine Stornokosten-
          Rechnung und eine Rechnung über Vermittlungsentgelte einschließlich des
          Zahlungsnachweises;
     b) bei schwerer Unfallverletzung, unerwarteter schwerer Erkrankung, Schwangerschaft,
          Impfunverträglichkeit sowie Bruch von Prothesen und Lockerung
          von implantierten Gelenken ein ärztliches Attest, bei psychischer Erkrankung
          ein Attest eines Facharztes für Psychiatrie;
     c) bei Tod eine Sterbeurkunde;
     d) bei Schaden am Eigentum geeignete Nachweise (z. B. Polizeiprotokoll);
     e) bei Verlust des Arbeitsplatzes das Kündigungsschreiben des Arbeitgebers;
     f) bei Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses den Aufhebungsbescheid der
         Agentur für Arbeit und eine Kopie des neuen Arbeitsvertrages als Nachweis
         für das neue Arbeitsverhältnis;
     g) bei einer Nachprüfung eine Bestätigung der Schule;
     h) im Falle der Stornierung einer Ferienwohnung, eines Mietwagens, eines
         Wohnmobils oder Wohnwagens sowie bei Bootscharter eine Bestätigung
         des Vermieters über die Nichtweitervermietbarkeit des Objekts.
3. Die versicherte Person ist zum Nachweis des versicherten Ereignisses auf
     Verlangen der EUROPÄISCHEN außerdem verpflichtet,
     a) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie ggf. ein fachärztliches Attest
          einzureichen;
     b) der EUROPÄISCHEN das Recht einzuräumen, die Frage der Reiseunfähigkeit
          infolge einer schweren Unfallverletzung oder einer unerwarteten schweren
          Erkrankung durch ein fachärztliches Gutachten überprüfen zu lassen;
     c) sich durch einen von der EUROPÄISCHEN beauftragten Vertrauensarzt
         untersuchen zu lassen

Grüße
Rainer
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Kali am 15.03.2008, 17:42 Uhr
Hallo Alfred,
zuerst einmal gute Besserung, und das der "Super -Gau" nicht eingetreten ist.
Ich schließe mich der Meinung von Jack Black an das nicht jeder "kleine Sachbearbeiter" einfach das Krankenbild seines "Kunden" einsehen kann.
Aber wie schon andere schrieben: Lese sorgfälltig deine Police durch bzw.halt Rücksprache mit deiner Versicherung. Ich hoffe und wünsche Dir das du Glück hast und dadurch deine reise nur verschieben mußt.
Gruß Kali 
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Jansen am 15.03.2008, 19:25 Uhr
"das geht die einen Dreck an " ...... na na - ganz so ist es nicht, der Kunde muss schon per Gesetz von sich aus alles tun, um den Schaden gering zu halten - Stichwort : Schadenminderungspflicht ( dazu zählt in jedem Fall das zur Verfügung stellen von umfangreichen Informationen an den Versicherer - egal welchen) .
Weiterhin ist ein ärztliches Attest schon eigentlich eine ausführliche Stellungnahme des Arztes - eine pure AU Bescheinigung reicht wohl kaum - dann wäre ja dem Betrug Tür und Tor geöffnet.

Aber auch von mir die besten Wünsche, dass gesundheitlich alles schön wird. Mit dem Urlaub das ist schon bitter...aber der nächste Urlaub kommt bestimmt.

Gruß Jansen
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Mig am 14.04.2008, 16:31 Uhr
hi Alfred, wollte nur mal hören, wie es Dir jetzt geht 
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Alfred am 14.04.2008, 17:33 Uhr
@Mig,
Danke der Nachfrage. Ich bin schon eine ganze Zeit wieder auf den Beinen. Es war ein Schwächeanfall mit einigen Nachwirkungen, aber das ist Schnee von gestern.
Von der Versicherung habe ich noch nichts gehört, aber da wird noch eine Reaktion kommen.
Derzeit beschäftige ich mich in meiner Freizeit mit dem Sommerurlaub. Da geht es mit dem WOMO für 4 Wochen in den Nordwesten der USA. Ein bischen Feinabstimmung noch, dann ist dafür alles vorbereitet.
Die Planungsunterlagen für Florida habe ich gut verwart. Vielleicht wird es Ostern 2010 was mit dieser Tour.

Und was steht bei dir urlaubsmäßig für dieses Jahr an?
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Mig am 14.04.2008, 17:37 Uhr
ich schicke Dir mal ne PN - wir sind ja quasi Nachbarn  :wink:
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: playmaker11 am 15.04.2008, 07:23 Uhr
Hallo Alfred, zunächst mal mein "Beileid", aber wenn es nur ein Schwächeanfall war ist das eine gute Sache.
Soweit hier von gewissen Leuten immer kolpotiert wird, Du solltest keine Schweigepflichtsentbindungserklärung unterschreiben und es ginge die Versicherung einen Dreck an, so muß ich Dir leider sagen, daß Du dann auf keinen Fall zu Deinem Geld kommst.
Du bist nachweispflichtig, daß der Versicherungsfall eingetreten war. Und diesen Nachweis kannst Du nur mittels von Arztberichten erbringen. Die Versicherung ist nicht mal verpflichtet welche einzuholen (und darf es ohne Dein Einverständnis nicht), wenn sie das machen wollen, ist es quasi Service, weil sie die Gebühren dafür übernehmen. Sie können sich auch schlicht und einfach zurücklegen und warten, daß Du sie beibringst.

Und dann werden sie vermutlich auch Dein Attest (von Deinem behandelnden Arzt) nicht akzeptieren, sondern Dich nämlich wirklich zum Vertrauensarzt schicken.....
Also viel Lauferei und Aufwand.

Und letztlich, nehmen wir mal den Worst- case- Fall: sie bestreiten, Du willst Geld, also mußt Du klagen; was macht das Gericht ? Einen Gutachter einschalten.... Du hast es also im Zweifel ohnehin nicht in der Hand.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Doc Snyder am 15.04.2008, 10:17 Uhr
Also viel Lauferei und Aufwand.

Wenn ich das hier so alles lese überlege ich ernsthaft, ob ich nächstes Mal überhaupt eine Reiserücktrittskostenversicherung abschließe  :?.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: playmaker11 am 15.04.2008, 11:12 Uhr
Nee Doc, das hast Du falsch verstanden.
Grds. akzeptieren die Versicherer auch die (einfachen) Atteste vom Hausarzt. Sie holen diese Befundberichte selbst ein. Dafür brauchst Du (in aller Regel) nicht einmal zum Arzt, der erstellt diesen Bericht nach Aktenlage.

Wenn Du aber so etwas verweigerst, weil Du Deinen Arzt (bzw. die behandelnden Ärzte) nicht von der Schweigepflicht entbindest, hast Du eben den Nachweis nicht angetreten und es liegt nun an Dir das zu tun. Da das ganze einen faden Beigeschmack hat (nach dem Motto: der hat evtl. was zu verbergen), mußt Du eben damit rechnen nochmal zu anderen Ärzten gehen zu müssen. Dazu kommt der ganze Schriftverkehr.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Doc Snyder am 15.04.2008, 11:22 Uhr
Ah  :idea:, danke für die Klarstellung (schnell noch antworten bevor Hank hier dicht macht  :wink:).
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Jack Black am 15.04.2008, 11:56 Uhr
Nee Doc, das hast Du falsch verstanden.

Und Du hast es auch falsch verstanden (resp. "Jansen") - wenn ich (wie gefordert) den Arzt von Schweigepflicht entbinde, dann entscheidet dennoch der Arzt, ob er der Versicherung den Grund mitteilt, warum (damals war ich betroffen) der Patient nicht fahren konnte, oder ob er nur mitteilt, dass der Patient aus medizinischer Sicht reiseunfähig war. Und genau diesen Vorgang hat der Stationsarzt (resp. Ärztin) mit "das geht die einen Scheißdreck an" quittiert und hat NICHT angegeben, woran ich erkrankt war.

Ich habe dennoch die Kosten (bis auf die obligaten 20%) erstattet bekommen.

Merke: einen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien bedeutet NICHT ihn zu einer vollumfänglichen Diagnose zwingen zu können. Das bleibt immer noch seine Entscheidung.

Ansonsten bin ich auch inzwischen Doc Snyders Meinung, dass eine Reiserücktrittsversicherung kaum noch einen Sinn hat - speziell bei Reisen in die USA, wo die Leistungen einzeln erbracht werden und nicht, wie bei einer Pauschalreise, ein hoher Reisepreis auf dem Spiel steht.

Grüße
Rainer
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Doc Snyder am 15.04.2008, 12:26 Uhr
Ansonsten bin ich auch inzwischen Doc Snyders Meinung, dass eine Reiserücktrittsversicherung kaum noch einen Sinn hat - speziell bei Reisen in die USA, wo die Leistungen einzeln erbracht werden und nicht, wie bei einer Pauschalreise, ein hoher Reisepreis auf dem Spiel steht.

Kommt d'rauf an. Wenn man (wie wir auf unserer letzten Reise) diverse Inlandflüge oder viele Hotels über Priceline bucht bzw. nicht stornierbare Prepaidtarife der Hotels und Autovermieter nutzt, kann das auch ins Geld gehen.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Wilder Löwe am 15.04.2008, 17:23 Uhr
[Ansonsten bin ich auch inzwischen Doc Snyders Meinung, dass eine Reiserücktrittsversicherung kaum noch einen Sinn hat - speziell bei Reisen in die USA, wo die Leistungen einzeln erbracht werden und nicht, wie bei einer Pauschalreise, ein hoher Reisepreis auf dem Spiel steht.


Macht es einen Unterschied, ob ich Leistungen einzeln buche oder pauschal? Es kommt doch auf die Gesamtsumme an und die kann ich doch durchaus mit einer einzigen Rücktrittkostenversicherung abdecken? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Katrin
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Doc Snyder am 15.04.2008, 18:24 Uhr
Macht es einen Unterschied, ob ich Leistungen einzeln buche oder pauschal? Es kommt doch auf die Gesamtsumme an und die kann ich doch durchaus mit einer einzigen Rücktrittkostenversicherung abdecken? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Hotels (und auch Mietwagen?) kann man ja i. d. R. 24 h vor Ankunft kostenneutral stornieren (Ausnahme s. mein letztes Posting). Insofern sind dann nur die Flugkosten in den Sand gesetzt.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: playmaker11 am 16.04.2008, 07:10 Uhr
Nee Doc, das hast Du falsch verstanden.

Und Du hast es auch falsch verstanden (resp. "Jansen") - wenn ich (wie gefordert) den Arzt von Schweigepflicht entbinde, dann entscheidet dennoch der Arzt, ob er der Versicherung den Grund mitteilt, warum (damals war ich betroffen) der Patient nicht fahren konnte, oder ob er nur mitteilt, dass der Patient aus medizinischer Sicht reiseunfähig war. Und genau diesen Vorgang hat der Stationsarzt (resp. Ärztin) mit "das geht die einen Scheißdreck an" quittiert und hat NICHT angegeben, woran ich erkrankt war.

Ich habe dennoch die Kosten (bis auf die obligaten 20%) erstattet bekommen.

Merke: einen Arzt von der Schweigepflicht zu befreien bedeutet NICHT ihn zu einer vollumfänglichen Diagnose zwingen zu können. Das bleibt immer noch seine Entscheidung.
Wie konnte ich nur vergessen, daß nur Jack Black alles richtig weiß......

Mein lieber Jack, ich habe hier täglich Arztberichte auf dem Tisch (wenn auch nicht im Bereich der Reiserücktrittsversicherung) und weiß durchaus, daß Ärzte mitteilen können was sie wollen. Entscheidend ist aber die Frage, was muß der Arzt mitteilen, damit Dir der Nachweis der Reiseunfähigkeit gelingt.
Wenn es damals bei Dir geklappt hat - Glückwunsch !!
Bei mir hättest Du nichts bekommen, denn es bleibt dabei, daß Du nachweispflichtig bist, ob Du krankheitsbedingt die Reise antreten konntest oder nicht und zwar nach objektiven (heißt den Regeln der ärztlichen Kunst entsprechend) Maßstäben. D.h. wenn Dein Arzt meint, Du kannst nicht fahren, dies aber nicht den tatsächlichen med. Gegebenheiten entspricht, dann hilft Dir das gar nichts..... Denn im Zweifel kann nämlich für genau den Fall der "Vertrauensarzt" herangezogen werden - oder aber im Prozeß der Gutachter.
Warum also den Aufwand auslösen.....

Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Wilder Löwe am 16.04.2008, 11:46 Uhr

Hotels (und auch Mietwagen?) kann man ja i. d. R. 24 h vor Ankunft kostenneutral stornieren (Ausnahme s. mein letztes Posting). Insofern sind dann nur die Flugkosten in den Sand gesetzt.


... was bei vier Personen aber doch ein beträchtliches Sümmchen ausmacht. Da wir auch immer mal wieder ein Ferienhaus buchen (ab 30 Tage vorher 100%) oder Hotels aus dem Katalog, achten wir schon auf eine ordentliche Rücktrittsversicherung. Mein Kenntnisstand ist, dass man eine Summe X versichert, die sich dann aus den Leistungen A und B und C etc. zusammensetzen kann, die auch bei verschiedenen Anbietern gebucht sein können.

Katrin
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Jack Black am 16.04.2008, 13:47 Uhr
Bei mir hättest Du nichts bekommen,

Weswegen ich Reiserücktrittsversicherungen sowieso nicht mehr abschließe.

Du könntest aber dem Forum einen großen Gefallen tun und mitteilen, bei welcher Versicherung Du die Zahlung verweigerst, damit die Teilnehmer sich eine vernünftige Versicherung aussuchen können und nicht die Prämie in den Ofen schießen, weil sich ein medizinisch kenntnisfreier Mitarbeiter erlaubt, grundsätzlich ein Attest eines ausgebildeten Mediziners in Frage zu stellen. Diese Chance bekommst Du bei mir garantiert nie.
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: playmaker11 am 17.04.2008, 07:47 Uhr
Da ich Schäden bearbeite, kannst Du Dir "mich" sowieso nicht aussuchen, weil man sich den Schädiger eben nicht aussucht  :lol: :lol: :lol: :lol:

Ansonsten kannst Du verweigern was Du willst, das steht Dir natürlich frei. Dann wirst Du eben nichts bekommen - auch bei Gericht nicht  :lol: :lol: :lol:
Titel: Re: Super GAU
Beitrag von: Alfred am 17.04.2008, 16:54 Uhr
Heut hat mir die ELVIA einen Scheck über den Betrag abzüglich der 20% Eigenbeteiligung geschickt. Es hatte einige Zeit gedauert, bis mir der Reiseveranstalter die Stornorechnung geschickt hatte, aber bei der Reiserücktritt Versicherung ging es sehr schnell und sehr unkompliziert.
Alle hier genanannten Eventuellitäten traten nicht ein.
Also: ELVIA ist sehr empfehlenswert. Ich werde auch meine nächsten Reisen bei denen versichern, auch wenn ich die Versicherung hoffentlich nie wieder in Anspruch nehmen muss.
Einen schönen Gruß aus dem sonnigen Herne,
Alfred