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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Mittch am 01.06.2010, 10:34 Uhr

Titel: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Mittch am 01.06.2010, 10:34 Uhr
Auf diesem Wege ein m.E. wichtiger Hinweis: Die Mitnahme "gefährlicher" Gegenstände bei Flugreisen wird sehr unterschiedlich ausgelegt...
Ich bin schon mehrfach in die USA und auch nach Kanada geflogen und hatte immer mein Schweizer Taschenmesser im Handgepäck. Gelegenlich musste ich das Messer vorzeigen, kam damit aber immer durch. Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen. Im Mai - anlässlich eines Fluges nach San Francisco - kam dann die Ernüchterung:

Ein Sicherheitsbeamter in Berlin sah' es sich - nachdem es durch die Röntgenkontrolle gelaufen war - an, klappte es auf und stellte fest: "Das kommt hier nicht durch!" Er hatte kein Zentimetermaß dabei, wollte sich auf meinen Widerspruch nicht einlassen und stellte mich vor die Alternative, das Taschenmesser ins "normale" Gespräch zu geben (das schon aufgegeben worden war) oder es wegzuwerfen. So musste ich nun das 30 Euro teure Messer in Berlin in den Müll werfen, das in den Jahren 2007 bis 2010 anstandslos die Kontrollen in New York, Washington D.C., Paris, Frankfurt a.M etc. passiert hatte...

Meine Erkenntnis: Die Auslegung der Sicherheitbestimmungen erfolgt sehr subjektiv, wenn nicht gar willkürlich. Ich kann nur jedem USA-Reisenden, der z.B. sein Taschenmesser behalten möchte, rat, diese Gegenstände nicht mit ins Handgepäck zu nehmen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: D@nny am 01.06.2010, 11:00 Uhr
Ich will hier nicht groß klugscheissen, aber ich hätte mir schon Taschenmesser ins Handgepäck gepackt, weil ich solch einen Ärger schon von Anfang an vermeiden möchte.   :shock:
Das du bisher immer damit durchgekommen bist, hätte mich natürlich auch vermuten lassen, dass es auch weiterhin klappt.

Ärgerlich natürlich, dass du es nun wegwerfen musstest.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Palo am 01.06.2010, 11:07 Uhr
... und seit wann ist das neu?  ;-)
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: AdiW am 01.06.2010, 11:18 Uhr
Sorry Mittch, aber Deine Interpretation der Sicherheitsbestimmungen ist reichlich naiv. Es ist den (hoffentlich) meisten Flugreisenden bekannt, dass spitze und scharfe Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

Was war Dir dabei neu?  :roll:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: stephan65 am 01.06.2010, 11:18 Uhr
Nachdem meine Frau schon vor 6 Jahren auf Sardinien eine Nagelschere wegwerfen musste, wäre ich nie auf die Idee mit einem Messer gekommen.  :grins:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: D@nny am 01.06.2010, 11:25 Uhr
Nachdem meine Frau schon vor 6 Jahren auf Sardinien eine Nagelschere wegwerfen musste, wäre ich nie auf die Idee mit einem Messer gekommen.  :grins:


 :lol: :lol: :lol:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Jack Black am 01.06.2010, 11:35 Uhr
Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen.

Welche Bestimmungen liegen Dir da vor? Quelle?

Auf der Seite von TSA steht bei den erlaubten/verbotenen Gegenständen

Zitat
Knives - except for plastic or round bladed butter knives    No    Yes

Da "No" steht für Handgepäck, das "Yes" für Checked-In. Mit anderen Worten: Messer sind grundsätzlich im Handgepäck verboten, außer Messer mit Plastikklinge oder abgerundete Buttermesser. Von 6cm o.ä. Klingenlänge steht da GAR NICHTS.

siehe http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm#8

Dann sieh es positiv, das Messer hätte man Dir schon bei früheren Flügen abnehmen müssen (wenn es stimmt, was Du behauptest). Ich wäre niemals auf die Idee gekommen, ein Taschenmesser im Handgepäck mitnehmen zu wollen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Mig am 01.06.2010, 11:36 Uhr
Meine Erkenntnis: ...   Ich kann nur jedem USA-Reisenden, der z.B. sein Taschenmesser behalten möchte, rat, diese Gegenstände nicht mit ins Handgepäck zu nehmen.

 :lol: :lol: :lol:
sorry, aber das ist nicht wirklich neu...
und: wozu braucht man ein Taschenmesser an Bord eines Flugzeugs?
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Soulfinger am 01.06.2010, 11:37 Uhr
Tja, ich brauche kein Messer: ich bin selber ne Waffe!  8)

Spaß beiseite: wer kommt denn auf so ein schmales Brett, ein Messer mit an Bord zu nehmen? Das weis ja inzwischen jedes Kind - meiner Frau haben sie sogar schon ne Pinzette weggenommen!
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: mrh400 am 01.06.2010, 11:41 Uhr
Hallo,
Es ist den (hoffentlich) meisten Flugreisenden bekannt, dass spitze und scharfe Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

das stimmt in dieser stringenten Form nicht ganz. Mit seiner Aussage:
Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen.
hat Mittch auch nicht ganz unrecht; vgl. z.B. die Hinweise (http://www.lba.de/cln_010/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/A_Z_Verbotene_Gegenstaende.html) des Luftfahrtbundesamtes zu den einschlägigen Betimmungen der EU:
Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
...
c) Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
...
Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter ab dem Scharnier gemessen"


Für die USA sind allerdings die schon weiter oben zitierten Vorschriften der TSA (http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm#4) maßgebend, die bei Messern (im Gegensatz zu Scheren - die dürfen sogar 10 cm lange Klingen haben!) keine Ausnahmen kennen:
"Item                                                                    Carry-on    Checked
...
Knives - except for plastic or round bladed butter knives No             Yes
...
Scissors - metal with pointed tips and blades shorter
       than four inches                                              Yes              Yes
..."


Dessen ungeachtet würde ich auch nie so etwas im Handgepäck mitnehmen, weil man bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem Sicherheitspersonal nur verlieren kann. (Immerhin konnte ich aber mal einen Kontrolleur in Turin davon überzeugen, daß eine (abgerundete) Nagelfeile auf Pappendeckelbasis, wie man sie manchmal in Hotels bekommt, kein Sicherheitsrisiko darstellt).

NB: eine zerbrochene CD/DVD kann mindestens so spitz und scharf und gefährlich sein wie ein Klappmesser - aber das ist kein Argument, Messer zuzulassen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: geesy am 01.06.2010, 11:42 Uhr
So musste ich nun das 30 Euro teure Messer in Berlin in den Müll werfen, das in den Jahren 2007 bis 2010 anstandslos die Kontrollen in New York, Washington D.C., Paris, Frankfurt a.M etc. passiert hatte...
Aaaaaaahhha.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Stefanie_GZ am 01.06.2010, 11:45 Uhr
du hättest auch fragen können, ob du es in einen Zipperbeutel packen kannst :D :D

Ob es Willkür ist oder Unfähigkeit der Sicherheitsleute das Messer nicht zu erkennen, weiß keiner.

Ich habe es aber auch mal erlebt, bin mit einer Freundin nach Spanien, sie hatte ihr komplettes Schminketui, samt Maniküre Set im Handgepäck. War kein Problem in Düsseldorf am Flughafen hat es keiner gemerkt, auf dem Rückflug, allerdings in Malaga, musste sie das gesamte Mainüreset wegschmeißen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: funny1a am 01.06.2010, 16:19 Uhr
Nachdem meine Frau schon vor 6 Jahren auf Sardinien eine Nagelschere wegwerfen musste, wäre ich nie auf die Idee mit einem Messer gekommen.  :grins:


Genau so ging es uns auch vor ein paar Jahren.

Ich würde auch nie auf die Idee kommen ein Taschenmesser ins Handgepäck zu nehmen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: freddykr am 01.06.2010, 16:35 Uhr
Generell ist es so, dass in der EU (auch gültig für Flüge Richtung USA!) die EU-Bestimmungen gültig sind.

Diese findet man hier:
http://www.bmvbs.de/Anlage/original_959772/Liste-verbotener-Gegenstaende-bei-Flugreisen.pdf

Demzufolge sind Messer bis 6cm gestattet.
Aber: Die Flughäfen haben keine Lust auf Diskussionen mit den Reisenden und lehnen dies teilweise prinzipiell ab.

http://www.monstersandcritics.de/artikel/200727/article_15282.php/Verwirrung-beim-Handgep%C3%A4ck-Messer-nicht-immer-verboten

Ist für den einzelnen Reisenden natürlich dumm, wenn er sich auf die offiziellen Regelungen verlässt, aber machen kann man da weniger, außer: Alle Messer gehören ins aufgegebene Gepäck.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: JürgenH am 01.06.2010, 18:30 Uhr
Das liegt aber eher an Berlin!
An den Berliner Airports arbeiten bei den Sicherheitskontrollen die größten Vollpfosten, die ich in Deutschland kenne! Die kommen soagr bei Crews auf die Idee, eine 0.5L Colalasche abnehmen zu wollen (mir sebst passiert!).
Ich hab da gar nicht lange rumdiskutiert (ausser mir war kein anderer Passagier da!), sondern denen gesagt, ich kann auch 5 m weiter zu den Kollegen gehen und dort duch den Creweingang und stehe dann 2 min später mit der Flasche wieder hier. Dann hab ic meine Tasche gepackt und bin weiter gegangen.

Du kannst und v.a. DARFST ein Messer mit bis zu 6 cm Klingenlänge mitnehmen! Ich würde eine Beschwerde an den Flughafen schreiben und Ersatz verlangen!
Was die SiKo in Berlin (TXL und SXF) abzieht ist unverschämt und zeugt von reinster Unkenntnis der Vorschriften!
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: search_182 am 01.06.2010, 19:46 Uhr
Das liegt aber eher an Berlin!
Sehe ich ähnlich... Am GAT interessiert sich kein Mensch für irgendetwas und bei den normalen Pax-Kontrollen machen sie oft einen ordentlichen Wind um nichts.

In sämtlichen Lounges jeseits der Sicherheitskontrolle gibt es übrigens auch Messer en masse, wenn auch nur normales Essbesteck.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: AdiW am 01.06.2010, 19:53 Uhr
Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?

@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: search_182 am 01.06.2010, 20:18 Uhr
@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht?
Dann bleibt also die Cockpit-Axt demnächst auch am Boden? Wäre in Sachen Gleichbehandlung nur konsequent...

Die 100ml Regelung für Flüssigkeiten gilt meines Wissens nach bewusst nur für Passagiere. Ich fände es schlimm den gleichen Wahnsinn, den man mit Passagieren in Sachen Flüssigkeiten veranstaltet auch noch den Crews aufzuhalsen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: mrh400 am 01.06.2010, 20:26 Uhr
@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht?
Dann bleibt also die Cockpit-Axt demnächst auch am Boden?
die veräßt wohl - ggfs. abgesehen von Wartungssituationen - nie die Maschine und läuft somit nicht im öffentlichen Teil luftseitigen Bereichs herum.

Ich fände es schlimm den gleichen Wahnsinn, den man mit Passagieren in Sachen Flüssigkeiten veranstaltet auch noch den Crews aufzuhalsen.
Warum eigentlich nicht. Dann würde der Druck vielleicht größer, diesen Quatsch komplett einzustellen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Jack Black am 01.06.2010, 20:28 Uhr
Du kannst und v.a. DARFST ein Messer mit bis zu 6 cm Klingenlänge mitnehmen!

Interessante Aussage. Bei einer Einreise in die USA gelten also NICHT die Vorschriften des Gastgebers (und damit der TSA), sondern die Vorschriften des Abflughafens. Ist das so richtig interpretiert? Und wenn ja, wo findet man eine rechtsverbindliche Auskunft?

Und gleich die nächste Frage: wozu hat die TSA für die Einreise in die USA eigene Vorschriften, wenn sie sowieso nicht anwendbar sind, weil das der Abflughafen frei entscheidet? Also muss die USA alles dulden, was uns Europäern (oder auch Arabern usw) genehm ist?

Wirklich interessant.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: JürgenH am 02.06.2010, 14:38 Uhr
Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?

Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:
Das ist ganz einfach erklärt:
Bei den Passagieren werden alle FLüssigkeiten abgenommen, sofern sie nicht den Regeln entsprechen. Blödsinnig, unsinnig, aber darüber müssen wir ncht diskutieren. Die Änderungen sind ja nun absehbar.

Warum wir anders behandelt werden? Auch das ist ganz einfach zu erklären, und zwar eigentlich mit einem Wort: Zuverlässigkeitsüberprüfung!

"Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Luftsicherheitsbehörde überprüft im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung folgende Dinge:
1.
die Identität des Betroffenen
2.
Startet Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, sowie im Einzelfall, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Untrlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
3.
Holt uneingeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ein,
4.
bei ausländischen Betroffenen eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen.

Der betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken. Sofern die vorangegangenen Auskünfte Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen zulassen, darf die Luftsicherheitbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit haben.

Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprfüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgmein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden."

Wir sind als Crewmember "amtsbekannte Personen" (Zitat der BuPol), deren persönlicher Hintergrund von diversen staatlichen Stellen (s.o.) überprüft wurde. Dazu muss ich einen Antrag stellen, der so etwa 6-8 Wochen bearbeitet wird.

Wenn das nicht langt um ungeschoren einen 0,5 L Flasche in den Sicherheitsbreich des Flughafens als Crew zu bekommen, dann sollte man uns den Flieger unter dem Arsch wegziehen.

Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht :D. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht ;)
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Mig am 02.06.2010, 14:47 Uhr
na dann: guten Appetit für die selbst mitgebrachte Cola!  :lol:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: JürgenH am 02.06.2010, 15:25 Uhr
Im Übrigen ist das mit der Cola je nach Firma unterschiedlich.
Bei LH kannst Du ohne Sorge zur Cola greifen. Bei Germanwings bekommt man eine 1,5 L Flasche Wasser gestellt und den Rest muss man bezahlen, also auch die Cola. Und ich meine auch den Preis, den auch der Passagier bezahlt.
Wie das bei Air Berlin ist, weiß ich nicht. Ich denke aber auch, das man dort wie bei LH handelt.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Jack Black am 02.06.2010, 15:48 Uhr
Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

Aber die USA gehört doch gar nicht zur EU (oder irre ich mich dann dort)?! Wenn man in die USA fliegt, gelten doch die Bestimmungen der USA, und nicht die der EU? Und die USA mag nun einmal keine Messer im Handgepäck - auch wenn es kürzer als 6cm ist.

Wer ist denn nun der Vollpfosten - derjenige, der sich an Anordnungen der TSA hält, oder derjenige, der sie ignoriert? Ich meine, dann muss man ja auch sein Gepäck nicht offen lassen und diese TSA-Schlösser sind auch für die Katz' - mindestens auf dem Hinweg. Denn es gelten ja gar nicht die Vorschriften der TSA, sondern die der EU. Oder nicht?
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: search_182 am 02.06.2010, 16:24 Uhr
Wer ist denn nun der Vollpfosten - derjenige, der sich an Anordnungen der TSA hält, oder derjenige, der sie ignoriert? Ich meine, dann muss man ja auch sein Gepäck nicht offen lassen und diese TSA-Schlösser sind auch für die Katz' - mindestens auf dem Hinweg. Denn es gelten ja gar nicht die Vorschriften der TSA, sondern die der EU. Oder nicht?
Bei Flügen in die USA derjenige, der sie ignoriert:
Zitat von: TSA
Q. Which countries are affected by the new directives?
A. The security measures apply to all passengers on international flights flying directly to the U.S. worldwide.
Quelle. (http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/guidance_international_flights.shtm)
So wie ich das verstehe gelten bei Abflügen in die USA beide Regularien, bei "kritischen" Punkten wird jeweils die strengere Auslegung berücksichtigt. EU Vorschriften gelten immer, weil Abflug in der EU; TSA Regeln zusätzlich bei Anflug in die USA.
Die entsprechenden Gesetzestexte habe ich bisher nicht gefunden, wer sich schonmal mit EU-Regularien auseinandergesetzt hat wird verstehen warum  :knockout:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: mrh400 am 02.06.2010, 16:28 Uhr
Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

Aber die USA gehört doch gar nicht zur EU (oder irre ich mich dann dort)?! Wenn man in die USA fliegt, gelten doch die Bestimmungen der USA, und nicht die der EU? Und die USA mag nun einmal keine Messer im Handgepäck - auch wenn es kürzer als 6cm ist.

Wer ist denn nun der Vollpfosten - derjenige, der sich an Anordnungen der TSA hält, oder derjenige, der sie ignoriert? Ich meine, dann muss man ja auch sein Gepäck nicht offen lassen und diese TSA-Schlösser sind auch für die Katz' - mindestens auf dem Hinweg. Denn es gelten ja gar nicht die Vorschriften der TSA, sondern die der EU. Oder nicht?
selbst wenn man davo ausgeht, daß für den Abflughafen hierzulande nur das EU-Recht gelten soll - wie soll man mit Passagieren umgehen, die drüben bei der Einreise gescreent werden, wie das z.B. in Atlanta geschieht? Ich glaube nicht, daß man von unseren Sicherheitskräften verlangen kann, daß sie USA-Reisende danach differenzieren, wie die Gebräuche am Ankunftsflughafen üblich sind.

PS: Der "Sucher" hat das inzwischen schon etwas fundierter beantwortet.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: borni am 02.06.2010, 16:29 Uhr
Abgesehen von der Frage, wozu man ein Messer unbedingt im Handgepäck braucht, kann man sich den Stress sparen immer zu überprüfen, welche Bestimmungen bei welchem Abflughafen gerade gelten, um mal eine Schere, mal ein Messer, mal eine Nagelpfeile in die Tasche oder Koffer zu stecken.
Daran zu denken, keine spitze Gegenstände im Handgepäck zu tragen, ist nicht so schwer. Es ist wirklich keine EInschränkung der persönlichen Freiheit, oder?

Es ist eben NICHT auf den Abflughafen bezogen, sondern es ist EU weit EINHEITLICH geregelt, dass man Messer bis zu einer Klingenlänge von 6 cm ins Handgepäck mitnehmen kann! Also kann ich doch erwarten, dass auch die Vollpfosten an den Berliner Airports die Regeln kennen, die bereits ca. 2 Jahre gültg sind, oder?

@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:
Das ist ganz einfach erklärt:
Bei den Passagieren werden alle FLüssigkeiten abgenommen, sofern sie nicht den Regeln entsprechen. Blödsinnig, unsinnig, aber darüber müssen wir ncht diskutieren. Die Änderungen sind ja nun absehbar.

Warum wir anders behandelt werden? Auch das ist ganz einfach zu erklären, und zwar eigentlich mit einem Wort: Zuverlässigkeitsüberprüfung!

"Zuverlässigkeitsüberprüfung
Die Luftsicherheitsbehörde überprüft im Zuge der Zuverlässigkeitsüberprüfung folgende Dinge:
1.
die Identität des Betroffenen
2.
Startet Anfragen bei den Polizeivollzugs- und den Verfassungsschutzbehörden der Länder, sowie im Einzelfall, dem Bundeskriminalamt, dem Zollkriminalamt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesnachrichtendienst, dem Militärischen Abschirmdienst und der Bundesbeauftragten für die Untrlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik.
3.
Holt uneingeschränkte Auskünfte aus dem Bundeszentralregister ein,
4.
bei ausländischen Betroffenen eine Auskunft aus dem Ausländerzentralregister, sowie im Einzelfall Anfragen an die zuständige Ausländerbehörde
5.
soweit im Einzelfall erforderlich, Anfragen an die Flugplatzbetreiber und Luftfahrtunternehmen sowie an den gegenwärtigen Arbeitgeber des Betroffenen nach dort vorhandenen, für die Beurteilung der Zuverlässigkeit bedeutsamen Informationen.

Der betroffene ist verpflichtet, an seiner Überprüfung mitzuwirken. Sofern die vorangegangenen Auskünfte Anhaltspunkte für Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen zulassen, darf die Luftsicherheitbehörde Auskünfte von Strafverfolgungsbehörden einholen.
Die Luftsicherheitsbehörde gibt dem Betroffenen vor ihrer Entscheidung Gelegenheit, sich zu den eingeholten Auskünften zu äußern, soweit diese Zweifel an seiner Zuverlässigkeit haben.

Ohne eine abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprfüfung, bei der keine Zweifel an der Zuverlässigkeit des Betroffenen verbleiben, darf diesem kein Zugang zu nicht allgmein zugänglichen Bereichen des Flugplatzgeländes gewährt werden."

Wir sind als Crewmember "amtsbekannte Personen" (Zitat der BuPol), deren persönlicher Hintergrund von diversen staatlichen Stellen (s.o.) überprüft wurde. Dazu muss ich einen Antrag stellen, der so etwa 6-8 Wochen bearbeitet wird.

Wenn das nicht langt um ungeschoren einen 0,5 L Flasche in den Sicherheitsbreich des Flughafens als Crew zu bekommen, dann sollte man uns den Flieger unter dem Arsch wegziehen.

Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht :D. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht ;)

Hmm es gibt genug Berufsgruppen die so eine Prüfung machen müssen (oder einfach gemacht wird) können jetzt alle so ihre Sachen mitbringen .... nein natürlich nicht  :wink:
denke es ist relativ einfach Leute für seine zwecke in ein Crew zu bekommen (gibt sicherlich Länder wo das nicht so ernst genommen wird) wenn man das möchte, deswegen ist es in meinen Augen vollkommen richtig allen ihre Flüssigkeiten, Messer ect (egal wie lang) an der Kontrolle weg zu nehmen  :shock: Ein Messer hat egal wie lang es ist nichts in einer Flugzeugkabine zu suchen !
Und solche Aussagen wie "Vollpfosten" finde ich auch nicht wirklich angebracht, der gute Mann an der Kontrolle hat für die Sicherheit an Board eines Flugzeuges zu sorgen und wenn er der Meinung ist das von den Messer Gefahr ausgehen könnte soll er es halt abnehmen .... wenn ich an einen Flugzeug ein leicht defektes Teil sehe was laut Anweisung vieleicht noch zugelassen ist, ich aber aus den Bauchgefühl sage "ne das lasse ich lieber nicht drin" dann wechsel ich das auch aus und lasse es prüfen..... Bitte nie vergessen das es um die Sicherheit hunderter Menschen geht !!
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: DocHoliday am 02.06.2010, 16:39 Uhr
Nur mal eine bescheidene Frage: Was interessieren mich bei Flügen in die USA in der Praxis die TSA-Bestimmungen?
Die kämen doch nur zum tragen, wenn ich dort umsteige und nochmal durch die Security muss. Bei der Ankunft musste ich noch nie durch eine erneute Sicherheitskontrolle. Mal abgesehen davon, dass ich mit einem egal wie langen Messer diesseits der Immigration nicht gefährlicher bin als jenseits. Das Flugzeug habe ich dann längst wieder verlassen.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Inspired am 02.06.2010, 17:00 Uhr
Um mal auf das Sicherheitspersonal im allgemeinen und im besonderen zu sprechen zu kommen:

Bei allem Verständnis für die Bedeutung der Sicherheit auf dem Flug, muss ich persönlich auch immer stark an mich halten, um den Herrschaften gegenüber nicht albern zu werden: Diese hochwichtigen Mienen, dieses wortlose Herangewinke, dieser unfreundliche Kommandoton vor allem auf deutschen Flughäfen - furchtbar! Was sind denn das für Leute, die so etwas machen?

Und wenn man dann von Fällen liest, bei denen das "Sicherheitspersonal" Passagiere bestiehlt und selbst mitbekommt, dass blöde Scherze gemacht werden ("wussten Sie denn nicht, dass XYZ an Bord nicht erlaubt ist?" mit Verweis auf irgend ein teures Gerät und dann "ha, ha, haaaaaah, war ein Scherz, gute Reise wünsche ich Ihnen"), dann könnte ich sämtliche Manieren vergessen.

Oder das Feuerzeug wird konfisziert nach einer ernsthaften Diskussion, ob es denn OK sein könnte, wenn es in dem Zip-Lock-Beutel liegt, die Streichhölzer hingegen finden sie gar nicht?

Wenn ich so etwas mitbekomme, bestärkt mich das nicht gerade in meinem Vertrauen und Verständnis.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: AdiW am 02.06.2010, 17:06 Uhr
Um es kurz zu machen: Ich gelte als zuverlässig, Du nicht :D. Darum bin ich von den EU Regularien ausgenommen und Du nicht ;)

I´m deeply impressed... :verneig: :verneig: :verneig:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: AdiW am 02.06.2010, 17:09 Uhr
Nur mal eine bescheidene Frage: Was interessieren mich bei Flügen in die USA in der Praxis die TSA-Bestimmungen?

Kommst Du ab und zu auch zurück ?  :)
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: mrh400 am 02.06.2010, 17:14 Uhr
Hallo,
Bei der Ankunft musste ich noch nie durch eine erneute Sicherheitskontrolle.
dann bist Du noch nie in Atlanta angekommen (nicht als Umsteiger, auch als Einreisender mußt Du Dich und Dein Handgepäck wie vor dem Abflug screenen lassen - was mit den Koffern auf ihrem Weg zum Hauptterminal passiert, wo man sie endgültig entgegennehmen kann, weiß ich nicht; die Zeitdauer spricht jedenfalls dafür, daß die auch nicht nur auf dem Band transportiert werden).
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: borni am 02.06.2010, 17:15 Uhr
Um mal auf das Sicherheitspersonal im allgemeinen und im besonderen zu sprechen zu kommen:

Bei allem Verständnis für die Bedeutung der Sicherheit auf dem Flug, muss ich persönlich auch immer stark an mich halten, um den Herrschaften gegenüber nicht albern zu werden: Diese hochwichtigen Mienen, dieses wortlose Herangewinke, dieser unfreundliche Kommandoton vor allem auf deutschen Flughäfen - furchtbar! Was sind denn das für Leute, die so etwas machen?

Und wenn man dann von Fällen liest, bei denen das "Sicherheitspersonal" Passagiere bestiehlt und selbst mitbekommt, dass blöde Scherze gemacht werden ("wussten Sie denn nicht, dass XYZ an Bord nicht erlaubt ist?" mit Verweis auf irgend ein teures Gerät und dann "ha, ha, haaaaaah, war ein Scherz, gute Reise wünsche ich Ihnen"), dann könnte ich sämtliche Manieren vergessen.

Oder das Feuerzeug wird konfisziert nach einer ernsthaften Diskussion, ob es denn OK sein könnte, wenn es in dem Zip-Lock-Beutel liegt, die Streichhölzer hingegen finden sie gar nicht?

Wenn ich so etwas mitbekomme, bestärkt mich das nicht gerade in meinem Vertrauen und Verständnis.
Tja und wenn ich dann immer wieder sehe wie die Leute von irgendwelchen möchtegern Geschäftsleuten (die ja immer in Eile sind :roll:)  vollgesabbelt werden (und das 8 Stunden am Tag) kann ich gut verstehen das sie auch mal schlecht gelaunt sind.....
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: AdiW am 02.06.2010, 17:18 Uhr
Bei allem Verständnis für die Bedeutung der Sicherheit auf dem Flug, muss ich persönlich auch immer stark an mich halten, um den Herrschaften gegenüber nicht albern zu werden: Diese hochwichtigen Mienen, dieses wortlose Herangewinke, dieser unfreundliche Kommandoton vor allem auf deutschen Flughäfen - furchtbar! Was sind denn das für Leute, die so etwas machen?

Witzige Bemerkungen von der Sorte "ich habe darin eine Bombe..." würde ich allerding sein lassen, allzu laut lachen die dabei nicht...
Ja, die meisten haben eine wahnsinnig wichtige Mieneund einen unfreundlichen Ton darauf, ich denke eher, dass es der stumpfsinnige Job ist, der dies bewirkt. Ich versuche meistens, es zu ignorieren...
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Jack Black am 02.06.2010, 17:35 Uhr
Nur mal eine bescheidene Frage: Was interessieren mich bei Flügen in die USA in der Praxis die TSA-Bestimmungen?

Sie interessieren Dich deswegen in der Praxis, weil offensichtlich die USA davon ausgehen kann, dass die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen schon durch das Personal am Abflughafen gewährleistet wird, weswegen der entsprechende Beamte eben kein "Vollpfosten" ist sondern sich lediglich an die Vorschriften hält. Weswegen u.a. Taschenmesser nicht im Handgepäck mitzuführen sind.

Zudem ist das Handgepäck ja nur eine Facette der Regularien - wenn Du Deinen Koffer verschlossen hast, kann es sehr wohl passieren, dass dieser aufgebrochen wird. Wir finden in unserem Gepäck in mittlerer Regelmäßigkeit einen Zettel der TSA, dass der Koffer obligat geöffnet und untersucht worden ist. Und zwar auf dem Weg IN die USA. Auch das ist ja eine Bestimmung der TSA, die es innerhalb der EU nicht gibt.

Ich denke, dass sich JürgenH mit seinen Betrachtungen über Vollpfosten in dieser Angelegenheit einfach etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt hat - es gelten bei Transatlantikflügen ganz sicher die Bestimmungen der TSA und nicht die schwächeren Bedingungen der EU.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: JürgenH am 02.06.2010, 17:45 Uhr

Hmm es gibt genug Berufsgruppen die so eine Prüfung machen müssen (oder einfach gemacht wird) können jetzt alle so ihre Sachen mitbringen .... nein natürlich nicht  :wink:
denke es ist relativ einfach Leute für seine zwecke in ein Crew zu bekommen (gibt sicherlich Länder wo das nicht so ernst genommen wird) wenn man das möchte, deswegen ist es in meinen Augen vollkommen richtig allen ihre Flüssigkeiten, Messer ect (egal wie lang) an der Kontrolle weg zu nehmen  :shock: Ein Messer hat egal wie lang es ist nichts in einer Flugzeugkabine zu suchen !
Und solche Aussagen wie "Vollpfosten" finde ich auch nicht wirklich angebracht, der gute Mann an der Kontrolle hat für die Sicherheit an Board eines Flugzeuges zu sorgen und wenn er der Meinung ist das von den Messer Gefahr ausgehen könnte soll er es halt abnehmen .... wenn ich an einen Flugzeug ein leicht defektes Teil sehe was laut Anweisung vieleicht noch zugelassen ist, ich aber aus den Bauchgefühl sage "ne das lasse ich lieber nicht drin" dann wechsel ich das auch aus und lasse es prüfen..... Bitte nie vergessen das es um die Sicherheit hunderter Menschen geht !!
Nein, es ist nicht relativ einfach für seine Zwecke Leute in die Crew zu bekommen. Wir sind als Besatzungsmitglieder im Dienst von der EU Regel ausgenommen, wie übrigens auch alle anderen wie Caterer, Techniker usw...
Wenn ich mich nun im Dienst durch die Kontrolle begebe und dann kommt so einer daher, der mir die Flüssigkeit wegnehmen will, dann werd ich sauer! Nur mal als kleine Anmwerkung: Selbst wenn ich mich nackig in einen Flieger setze, dann ist das für die  Flugsicherheit genau so hilfreich, wie wenn ich ein Messer dabei habe. Ich brauche kein Messer um ein Flugzeug zu entführen.
Ich bin Teil der Flugsicherheit und keine Gefahr. Das erkennen langsam auch mal die Behörden.
Was bingt es einem Piloten im Dienst ein Messer abzunehmen, wenn wir wesentlich mächtigere Waffen im Cckpit selbst haben?
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: borni am 02.06.2010, 18:42 Uhr

Hmm es gibt genug Berufsgruppen die so eine Prüfung machen müssen (oder einfach gemacht wird) können jetzt alle so ihre Sachen mitbringen .... nein natürlich nicht  :wink:
denke es ist relativ einfach Leute für seine zwecke in ein Crew zu bekommen (gibt sicherlich Länder wo das nicht so ernst genommen wird) wenn man das möchte, deswegen ist es in meinen Augen vollkommen richtig allen ihre Flüssigkeiten, Messer ect (egal wie lang) an der Kontrolle weg zu nehmen  :shock: Ein Messer hat egal wie lang es ist nichts in einer Flugzeugkabine zu suchen !
Und solche Aussagen wie "Vollpfosten" finde ich auch nicht wirklich angebracht, der gute Mann an der Kontrolle hat für die Sicherheit an Board eines Flugzeuges zu sorgen und wenn er der Meinung ist das von den Messer Gefahr ausgehen könnte soll er es halt abnehmen .... wenn ich an einen Flugzeug ein leicht defektes Teil sehe was laut Anweisung vieleicht noch zugelassen ist, ich aber aus den Bauchgefühl sage "ne das lasse ich lieber nicht drin" dann wechsel ich das auch aus und lasse es prüfen..... Bitte nie vergessen das es um die Sicherheit hunderter Menschen geht !!
Nein, es ist nicht relativ einfach für seine Zwecke Leute in die Crew zu bekommen. Wir sind als Besatzungsmitglieder im Dienst von der EU Regel ausgenommen, wie übrigens auch alle anderen wie Caterer, Techniker usw...
Wenn ich mich nun im Dienst durch die Kontrolle begebe und dann kommt so einer daher, der mir die Flüssigkeit wegnehmen will, dann werd ich sauer! Nur mal als kleine Anmwerkung: Selbst wenn ich mich nackig in einen Flieger setze, dann ist das für die  Flugsicherheit genau so hilfreich, wie wenn ich ein Messer dabei habe. Ich brauche kein Messer um ein Flugzeug zu entführen.
Ich bin Teil der Flugsicherheit und keine Gefahr. Das erkennen langsam auch mal die Behörden.
Was bingt es einem Piloten im Dienst ein Messer abzunehmen, wenn wir wesentlich mächtigere Waffen im Cckpit selbst haben?

Da ich selber aus dem Bereich "Technik" komme sind mir die "Abläufe" schon bekannt  :wink:

Aber jetzt mal im ernst, du glaubst doch nicht wirklich das die Crew zb einer Airline aus Afrika die gleiche Überprüfung bekommt wie du ?
Und so lange die Airline als "Sicher" eingestuft wird kann sie auch in den deutschen Luftraum einfliegen....und nu verlang nicht das das Sicherheitspersonal dann noch erkennen soll wer überprüft wurde und wer nicht...

PS:Es ist einfach so das solche Leute aus Erfahrung handeln genau wie du wenn du vieleicht einen betrunkenden Touri an Board hast ...
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: DocHoliday am 02.06.2010, 19:34 Uhr
Nur mal eine bescheidene Frage: Was interessieren mich bei Flügen in die USA in der Praxis die TSA-Bestimmungen?

Sie interessieren Dich deswegen in der Praxis, weil offensichtlich die USA davon ausgehen kann, dass die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen schon durch das Personal am Abflughafen gewährleistet wird

Das meinte ich mit in der Praxis. Da sind die Kontrollen auf dem Abflughafen relevant. Mir ist es egal, weil ich sowieso nicht weiß, was ein Messer im Handgepäck soll. Dass mein aufgegebenes Gepäck u.U. kontrolliert wird, ist mir klar, wobei ich den TSA-Zettel bisher immer nur auf dem Rückweg im Koffer gefunden habe.

@mrh: In Atlanta bin ich tatsächlich noch nicht gelandet. Security bei der Ankunft? :shock: Habe ich noch nie von gehört und habe ich auch (innerhalb und außerhalb der USA) noch nirgendwo anders erlebt. Man lernt nie aus.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: mrh400 am 02.06.2010, 19:52 Uhr
Hallo,
Security bei der Ankunft? :shock: Habe ich noch nie von gehört
aber vielleicht gelesen  :wink: - steht in einigen Reiseberichten, z.B. in meinem (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=26476.msg336057#msg336057)  :frech: :nixwieweg:
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: bruenor75 am 02.06.2010, 22:41 Uhr
Hallo,
Es ist den (hoffentlich) meisten Flugreisenden bekannt, dass spitze und scharfe Gegenstände nicht im Handgepäck mitgeführt werden dürfen.

das stimmt in dieser stringenten Form nicht ganz. Mit seiner Aussage:
Das größte Schneidemesser hat eine Länge von 6 cm und entspricht damit genau den geltenden Bestimmungen.
hat Mittch auch nicht ganz unrecht; vgl. z.B. die Hinweise (http://www.lba.de/cln_010/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/A_Z/A_Z_Verbotene_Gegenstaende.html) des Luftfahrtbundesamtes zu den einschlägigen Betimmungen der EU:
Folgende Gegenstände dürfen von Fluggästen nicht in Sicherheitsbereiche oder an Bord eines Luftfahrzeugs mitgenommen werden:
...
c) Spitze oder scharfe Gegenstände, die Verletzungen hervorrufen können, einschließlich:
...
Messer mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter
Scheren mit einer Klingenlänge über 6 Zentimeter ab dem Scharnier gemessen"
[/color]

Für die USA sind allerdings die schon weiter oben zitierten Vorschriften der TSA (http://www.tsa.gov/travelers/airtravel/prohibited/permitted-prohibited-items.shtm#4) maßgebend, die bei Messern (im Gegensatz zu Scheren - die dürfen sogar 10 cm lange Klingen haben!) keine Ausnahmen kennen:
"Item                                                                    Carry-on    Checked
...
Knives - except for plastic or round bladed butter knives No             Yes
...
Scissors - metal with pointed tips and blades shorter
       than four inches                                              Yes              Yes
..."


Dessen ungeachtet würde ich auch nie so etwas im Handgepäck mitnehmen, weil man bei einer Meinungsverschiedenheit mit dem Sicherheitspersonal nur verlieren kann. (Immerhin konnte ich aber mal einen Kontrolleur in Turin davon überzeugen, daß eine (abgerundete) Nagelfeile auf Pappendeckelbasis, wie man sie manchmal in Hotels bekommt, kein Sicherheitsrisiko darstellt).

NB: eine zerbrochene CD/DVD kann mindestens so spitz und scharf und gefährlich sein wie ein Klappmesser - aber das ist kein Argument, Messer zuzulassen.

Wenn das rot unterlegte aus der Vorschrift rauskopiert ist, ist die Sache doch eindeutig:

Es dürfen KEINE spitzen oder scharfen Gegenstände mit an Bord genommen werden, die Verletzungen hervorrufen können *PUNKT*
Die sechs cm sind eingeschlossen in diesen Grundsatz.

Ist doch ganz einfach.
Ganz davon ab gebe ich hier den Leuten recht, die den Sinn eines Taschenmessers im Flugzeug anzweifeln.

Und dass der gute Mensch auch nur seinen Job macht, dafür kann er nichts. Ich will gar nicht wissen, was sich die Kontrolleure anhören dürften, wenn es wirklich mal einen Vorfall gäbe, in den ein "harmloses" Taschenmesser involviert wäre...

Von daher: gut aufgepasst...
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: JürgenH am 02.06.2010, 23:33 Uhr
Dann dürfte man aber auch keine Kugelschreiber mehr mitnehmen. Ist auch spitz und Verletzungsgefahr ist auch gegeben.

Ausnahmsweise hat man sich bei den 6 cm Klingenlänge was gedacht.
Es ist einfach so, dass man tatsächlich ein Messer mit 6cm Klingenlänge mitnehmen kann, ganz offiziell. Aber wenn dann ein Kontrolleur die Vorschriften nicht kennt, dann hat man als Pax eben keine Chance. Der kleine Mann an der SiKo will halt auch mal seine Macht auskosten. Naja, ich muss ja "nur" 200-250 mal p.a durch die Kontrollen. Wenigstens die Herren an den Crewkontrollstellen haben meist den Durchblick. Können aber leider selbst nichts gegen bescheuerte Vorschriften machen.
Ist aber wichtig, dass wir da durch gehen, wir könnten ja auch gefährlich sein. Die Axt und die Brechstange nimmt uns aber keiner aus dem Flieger und ab und an hat man auch eine Waffe während des Fluges zur Aufbewahrung im Cockpit- damit nichts passiert! Immer schön, wenn man dann wegen 0.5L Flüssigkeit eine Diskussion anfangen muss.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Inspired am 02.06.2010, 23:38 Uhr
Bescheidene Zwischenfrage: Warum hat man denn eine Axt im Cockpit?
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: DocHoliday am 02.06.2010, 23:39 Uhr
Hallo,
Security bei der Ankunft? :shock: Habe ich noch nie von gehört
aber vielleicht gelesen  :wink: - steht in einigen Reiseberichten, z.B. in meinem (http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=26476.msg336057#msg336057)  :frech: :nixwieweg:

oops!  :oops: :D
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: Inspired am 27.06.2010, 21:35 Uhr
Dieser Thread hat mir jedenfalls heute geholfen eine versehentlich in der Tasche vergessene (Nagel)Schere zu retten:

Auf dem Hinflug wurde sie entweder nicht entdeckt oder war OK für die Herrschaften in Nürnberg, auf dem Rückflug wurde mir erklärt, ich dürfe sie nicht mitnehmen. Da hatte ich sie wieder im Handgepäck, weil ich dachte, die Schere ist in Ordnung.

Nach meinem Einwand, dass sie doch keine 6 cm lange Klingen habe, wurde die Chefin gerufen, die nach einem Blick in mein unschuldiges Touri-Gesicht entschied, dass die Schere mitfliegen darf.
Titel: Re: Taschenmesser und Reisebestimmungen: Vorsicht, Willkür!
Beitrag von: The Half-Blood Prince am 27.06.2010, 22:23 Uhr
@JürgenH: Warum sollten Crew-Mitglieder anders behandelt werden, wenn es um die Getränke geht? Kein Passagier darf eine 0,5er Flasche mitnehmen (auf Sardinien werden sogar die leeren Flaschen abgenommen... :D), also...stell´ Dich nicht so an, als Crew-Mitglied bekommst Du mit Sicherheit Dein Cola an Bord.  :wink:

In Frankfurt kann man sich NACH dem Screening am Automaten Flaschen ziehen (€2,50 für 0.5l Cpla, Lift, Wasser, usw.) oder sie z.B. beim Bäcker kaufen. Die Mädels an der Kasse fragen einen sogar, ob man die Flasche mit an Bord nehmen will und packen sie dann in eine Tüte, die versiegelt wird. Im Flieger packt man die Flasche dann aus und keiner sagt was - weder bei LH noch bei USAir.
In Denver desgleichen. Man kann direkt nach dem Screening entweder Wasser kaufen, oder sich seine beim Screening noch leere Flasche am nächsten Trinkbrunnen füllen und mit an Bord nehmen. Ich habe das schon mehrfach mit meiner CamelBak-Flasche ohne Probleme gemacht. Meine Frau kauft sich lieber was und damit gab's auch noch nie Probleme.
ich habe in den USA auch immer wieder Leute gesehen, die mit Trinkbechern aus dem Foodcourt oder großen Packungen mit Essen an Bord gegangen sind - hat keine Sau interessiert.