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Autor Thema: Fluggastrechte - haben wir Anspruch  (Gelesen 4758 mal)

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Wurzelsepp

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #15 am: 08.01.2017, 17:58 Uhr »
Dass Airlines mal gerne auch bis zum Ende mauern, zeigt übrigens dieser schöne Fall:

https://www.welt.de/wirtschaft/article154000749/Gerichtsvollzieher-will-Condor-Flugzeug-pfaenden.html

An den Fall kann ich mir erinnern. Allerdings habe ich von Condor bei einer Flugverspätung von 21h im letzen Jahr völlig problemlos die 600,-/Person als Scheck bekommen. Das hat - wenn ich mich richtig erinnere - keine 2 Wochen gebraucht von meiner mail mit der Forderung bis der Scheck im Briefkasten lag.

Bevor ich Dienste wie Flightright o.ä. in  Anspruch nehmen würde, würde ich es immer zuerst selbst versuchen. Oder kann sich daraus ein Nachteil ergeben?

TGW712

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #16 am: 08.01.2017, 18:26 Uhr »
Nur in der Theorie. Theoretisch kann ich mich - wenn eine Forderung mit erheblichem Nachdruck geltend gemacht wird - auch anwaltlich wehren (negative Feststellungsklage) und theoretisch könnte ich dann die Kosten aufgedrückt bekommen, wenn an der Forderung nichts dran war. Das ist aber sehr theoretisch.

Antje

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Antw:Fluggastrechte - haben wir Anspruch
« Antwort #17 am: 08.01.2017, 19:05 Uhr »
Seufz, Freunde versuchen seit Mai von Air Berlin Geld zu bekommen. Derzeit ist das bei der Schlichtungsstelle, die auch nicht gerade schnell sind. Deren Bescheid wollten die beiden abwarten, bevor sie weitere Schritte planen.