Ich habe es so gemacht:
Wenn es EU-USA war am besten per Fax (wegen Nachweis), dass der Flug soviel zu spät war (Dabei gilt Abflugzeit bis die Tür geöffnet wurde), welchen Anspruch man laut Fluggastrecht nach Paragraf XX fordert und eine Frist von 14 Tagen setzen. Und Natürlich die Flugdaten / Boardingpass mitsenden.
Das Ganze 14 Tage später nochmal.
Dann das Ganze einem Anwalt übergeben (Meißt reicht dann ein Schreiben.
Viele Grüße
Frank