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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: joerg am 30.10.2002, 19:33 Uhr

Titel: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: joerg am 30.10.2002, 19:33 Uhr
Einer unserer United-Inlandsflüge in den USA war überbucht. Daraufhin hat man uns entweder ein Freiflugticket oder alternativ Flug-Vouchers im Wert von 300 US-$ je Person angeboten. Wir haben uns für die Vouchers entschieden, lieber wär mir allerdings Cash gewesen. Bei Lufthansa solls angeblich auch Cash geben, bei United gabs keinen Weg dafür, auch nach Rückkehr und nochmailger Nachfrage am United-Schalter in Frankfurt machte man uns keine Hoffnungen, die Schecks in Cash umzutauschen. das Blöde ist dabei, dass diese Voucher nur auf reinen United-Flügen gelten, nicht mal auf Codesharing Flügen. Und von berlin aus kann ich damit rein gar nix mehr anfangen. Weiss jemand, wie die genaue Rechtslage ist ?
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Kalle am 31.10.2002, 07:47 Uhr
Hi joerg,
klick mal  
hier
link:http://213.198.49.4/cgi-local/usaboard/YaBB.pl?board=meinung;action=display;num=1024055514 -
da findes Du einige Postings über das Thema

Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: joerg am 31.10.2002, 14:14 Uhr
hm, demnach hätte ich härter verhandeln sollen ? ist das wirklich nur Verhandlungssache ?
Danke trotzdem erstmal für den Link !
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Hank am 12.01.2003, 16:07 Uhr
Bei Lufthansa kannst Du wählen, ob Du die Voucher nimmst oder Dir 50% des Wertes in cash auszahlen läßt. Sollte mich wundern, wenn das bei United anders wäre.

Ansonsten - jetzt, wo Du die Vouchers einmal als Entschädigung akzeptiert hast, kannst Du nicht mehr viel tun.

Versuche die Vouchers über e**y.com anzubieten.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: joerg am 18.01.2003, 17:59 Uhr
Wir hatten nochmal an UAL Deutschland geschrieben und man hat uns erstens die Gültigkeit auf 2 Jahre verlängert und zweitens mitgeteilt, daß auch auf den LH-Zubringern von Berlin die Vouchers gültig sind...Und da der Dollar ja immer besser wird, werden wir nun doch dieses Jahr nochmal mit UA fliegen...wer weiss, wie lange die´s noch gibt.. Obwohl wir in diesen Krisenzeiten eigentlich lieber mit europäischen Airlines fliegen würden..
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Gerald am 01.10.2014, 13:33 Uhr
an die arbeitsrechtler unter euch.

ich bin ja gestern auch erst von meinem südwest-trip zurückgekommen. regulär wäre ich am sonntag nachmittag in deutschland wieder angekommen. leider war mein rückflug überbucht und auch keine andere verbindung war möglich. somit konnte ich erst am dienstag wieder in die arbeit anstatt am montag.

wie wird das dann (allgemein) vom unternehmen gehandhabt, wenn solche fälle aufgrund - ich sage es mal - höherer gewalt passieren? muss ich urlaub oder freizeitausgleich opfern? ist ja nicht meine schuld, auch wenn ich pflicht habe, zur arbeit zu erscheinen.

das ich eine entschädigung von der fluglinie bekomme für die weitere hotelübernachtung sowie verpflegung und eine entschädigungszahlung je nach entfernung ist schon beantragt/eingefordert.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Soulfinger am 01.10.2014, 13:48 Uhr
Die Betriebe verhalten sich da unterschiedlich. Alle 4 Möglichkeiten sind wahrscheinlich:
- du nimmst rückwirkend Urlaub
- du nimmst Gleitzeit
- du bekommst unbezahlten Urlaub
- du wirst rausgeworfen wegen unentschuldigtem Fehlen
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Tinerfeño am 01.10.2014, 14:49 Uhr
Es liegt eine "subjektive Unmöglichkeit der Arbeitsleistung" vor. Der Gläubiger = Arbeitgeber kann nicht mehr auf die Arbeitsleistung bestehen, allerdings kann er Schadenersatzforderungen stellen (oder Urlaubstage abziehen, Nacharbeit verlangen etc,). Wie es genau gehandhabt wird, ist wohl von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Ein Arbeitgeber wird vielleicht Verständnis haben, der andere nicht.

Laut diesem Urteil sind Abmahnungen allerdings durchaus gerechtfertigt, da der Urlaub in diesem Fall zu knapp kalkuliert war:

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2007/08/16/einen-tag-zu-spaet-aus-dem-urlaub-abmahnung-rechtens.php
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: mrh400 am 01.10.2014, 15:12 Uhr
Laut diesem Urteil sind Abmahnungen allerdings durchaus gerechtfertigt, da der Urlaub in diesem Fall zu knapp kalkuliert war:

http://www.arbeitsrecht.de/rechtsprechung/2007/08/16/einen-tag-zu-spaet-aus-dem-urlaub-abmahnung-rechtens.php
Zunächst: es handelt sich nicht um ein Urteil, sondern um einen Vergleich. Außerdem lag da die Besonderheit eines speziellen "Billigtickets" vor.

Witzigerweise dürfte es sich bei dem Arbeitgeber um die Airline handeln, die ja an der Überbuchung wohl nicht ganz unschuldig gewesen ist - denn es ist von einem "verbilligten Personalticket" die Rede. Das Ergebnis des Vergleichs ist unter diesen Umständen imho (nur) dann gerechtfertigt, wenn der Arbeitnehmer die Überbuchungspraxis und den Umgang mit Personaltickets in solchen Fällen geläufig war bzw. sein mußte.

PS: ich sehe gerade, daß es sich um die LSG gehandelt hat, also nicht um die Airline selbst, sondern "nur" um ein Konzernunternehmen. Dennoch meine ich, daß eine derartige Abmahnung die Kenntnis (bzw. fahrlässige Unkenntnis) des Umgangs mit derartigen Tickets voraussetzt. Ich gehe aber davon aus, daß das in den Bedingungen für Personaltickets erkennbar geregelt ist.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Soulfinger am 01.10.2014, 15:17 Uhr
Apropos Überbuchung: hab ich schon lange nimmer davon gehört . . . normalerweise checkt man doch schon 24h vorher ein und gut is . . .

ICH kenne Firmen, die nur auf so eine "Story" warten und dann Leute abmahnen oder sogar rauskegeln . . .
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: mrh400 am 01.10.2014, 15:29 Uhr
Apropos Überbuchung: hab ich schon lange nimmer davon gehört . . . normalerweise checkt man doch schon 24h vorher ein und gut is . . .
vor ca. einem Jahr geisterte mal durch die Presse, daß Lufthansa damit anfängt, gezielt in der First zu überbuchen. Dann wird das in den anderen Klassen nach wie vor auch nicht anders sein. Dann hat man auch online keine Garantie, daß man nicht der letzte ist, den die Hunde beißen.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Soulfinger am 01.10.2014, 15:33 Uhr
hmm, eigenartig . . . wenn ich doch aber so früh wie möglich meine Bordkarte ausdrucke, sollte ich doch eigentlich dabei sein, oder? OK, wenn ich kurz vor knapp am Flughafen auftauch, ohne eingecheckt zu haben, können einen die Hunde schon beissen.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: mrh400 am 01.10.2014, 15:48 Uhr
hmm, eigenartig . . . wenn ich doch aber so früh wie möglich meine Bordkarte ausdrucke, sollte ich doch eigentlich dabei sein, oder?
Geht halt nicht immer und überall.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Microbi am 01.10.2014, 16:51 Uhr
In der First wird nicht überbucht - sonst überall, wenn genug Tickets verkauft werden.

Mic
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: mrh400 am 01.10.2014, 17:06 Uhr
In der First wird nicht überbucht
:?:
Link 1 (http://www.vielfliegerforum.de/lufthansa-inkl-germanwings-16/lufthansa-ueberbucht-first-class-390928/)
Link 2 (http://vielflieger360.de/lufthansa-first-class-testweise-uberbucht)

u.v.a.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Tinerfeño am 01.10.2014, 17:07 Uhr
Geht halt nicht immer und überall.

Neuerdings checke ich auch immer für den Rückflug trotz nicht vorhandenem Druckers online ein. Die Bordkarte erhalte ich, falls ich nicht die Möglichkeit habe, diese über das Smartphone anzuzeigen, notfalls noch nachträglich am Schalter. Diese Methode sollte eigentlich einer Nicht-Mitnahme infolge einer Überbuchung vorbeugen.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Microbi am 01.10.2014, 17:17 Uhr
Schöne Schweinerei. Da hat man noch gar nicht die angestrebten fünf Sterne und mir bleiben langsam keine mehr übrig, die ich noch abziehen könnte.

Mic
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Soulfinger am 01.10.2014, 18:55 Uhr
Neuerdings checke ich auch immer für den Rückflug trotz nicht vorhandenem Druckers online ein.
Jedes Motel hat einen PC mit Drucker . . . einfach Mund aufmachen und nachfragen  :roll:
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Tinerfeño am 01.10.2014, 19:08 Uhr
Neuerdings checke ich auch immer für den Rückflug trotz nicht vorhandenem Druckers online ein.
Jedes Motel hat einen PC mit Drucker . . . einfach Mund aufmachen und nachfragen  :roll:

Ja, Herr Lehrer, mache ich in Zukunft.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Floridiana am 02.10.2014, 17:03 Uhr
An alle die einen Ersatz fuer das Flugticket akzeptiert haben - warum eigentlich? Man muss ja nicht, wenn es zeitlich nicht passt oder das Angebot unguenstig ist. Irgendwer anderes wird schon zugreifen.
Titel: Re:
Beitrag von: Tinerfeño am 02.10.2014, 17:18 Uhr
Das würde mich mal wirklich interessieren. Kann es heutzutage tatsächlich passieren, dass man unfreiwillig nicht mitgenommen wird?
Titel: Re:
Beitrag von: Gast am 02.10.2014, 18:10 Uhr
Das würde mich mal wirklich interessieren. Kann es heutzutage tatsächlich passieren, dass man unfreiwillig nicht mitgenommen wird?

Ja natürlich. Wenn keiner freiwillig verzichtet.

Und wenn der Flieger dermaßen überbucht ist, dann bleibt nicht derjenige stehen, der nicht online eingecheckt hat, sondern derjenige, der statuslos auf Billigticket unterwegs ist.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: djohannw am 03.10.2014, 11:38 Uhr
Neuerdings checke ich auch immer für den Rückflug trotz nicht vorhandenem Druckers online ein. Die Bordkarte erhalte ich, falls ich nicht die Möglichkeit habe, diese über das Smartphone anzuzeigen, notfalls noch nachträglich am Schalter. Diese Methode sollte eigentlich einer Nicht-Mitnahme infolge einer Überbuchung vorbeugen.

Es verbessert sicherlich die Chancen, aber eine Garantie ist das auch nicht. Wie schon beschrieben ist der Zeitpunkt des Checkins nur ein nachgelagertes Kriterium, welches über das Zurücklassen entscheidet. Zuvor wird der Vielfliegerstatus und die Buchungsklasse berücksichtigt, und nur dann, wenn alles gleich in dieser Hinsicht ist, wird der Checkin-Zeitpunkt berücksichtigt.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: Tinerfeño am 03.10.2014, 11:50 Uhr
Zuvor wird der Vielfliegerstatus und die Buchungsklasse berücksichtigt, und nur dann, wenn alles gleich in dieser Hinsicht ist, wird der Checkin-Zeitpunkt berücksichtigt.

Und in dem Fall wird man dann zum Schalter am Gate gebeten? Sowas beobachtet man ja öfters mal - insbesondere in Nordamerika ist mir das aufgefallen.
Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: wolfi am 03.10.2014, 13:01 Uhr
Nicht ganz OT:

Mein Neffe und seine Kumpel haben das auf ihren Ostasien-Reisen quasi perfektioniert, speziell auf dem Rückflug nach D ...  :D

Sie sind immer so spät wie möglich (aber natürlich innerhalb des vorgeschriebenen Zeitfensters) zum check-in und es ist tatsächlich mehrfach passiert, dass sie freundlich gefragt wurden, ob sie dringend nach Hause müssten, oder bereit wären, freiwillig zurück zu treten - mit einem großzügigen Verzehrgutschein, einer Übernachtung im 4 oder 5 Sterne Hotel und einer miles Gutschrift als kleines Dankeschön der airline ...

Ein Mal wurde einer aus der Gruppe über Paris umgebucht, kam dann ein paar
Stunden später an ...

Ein ander Mal wurden sie sogar in die C upgraded ...

Sie haben es richtig darauf angelegt!

Titel: Re: Überbuchung und Entschädigung
Beitrag von: MisterB am 14.10.2014, 15:02 Uhr
Also wenn die einzige Unannehmlichkeit eine spätere Ankunft ist und ich eh nix vorhab wozu ich zu spät kommen würde, dann wäre ich bei der Rundfrage nach "Freiwilligen" eigentlich fast immer dabei.
Ich würde dann mal fragen, wie der aktuelle Kurs der Entschädigung steht und dann würde ich die Kohle nehmen.

Ist mir mal in Düsseldorf passiert, da wollte ich mit LH nach Mailand (oder wars Madrid ?? keine Ahnung).
Zuerst wurden Freiwillige gesucht die später fliegen. Hätte ich 150 Euro bekommen. Ich hatte mich schon wieder hingesetzt und war froh über meinen Verdienst da kam die nette Frau vom Schalter wieder auf mich zu und fragte, ob ich auch bereit wäre für 250 Euro ne andere Strecke nach Mailand zu fliegen (es wäre hierbei ein Stopp in Zürich gewesen). Letztendlich war ich dann ca. 2,5 Stunden später angekommen. Da ich nix vorhatte wars mir egal. Die Kosten für meinen Trip hatte ich damit raus :-)

Gruß
Bernd