Ich nehmen mal, dass ihr mit Delta fliegt.
... irgendwann will ich schon auch ein Motel für die Ankunftsnacht buchen und da wäre es schon hilfreich, wenn ich wüsste, ob wir um 10.00 Uhr nachts oder um 3 Uhr nachmittags ankommen.
Es ist ja ziemlich unerheblich, ob Du um 06:39 pm. oder um 06:55 pm. ankommst. Mich hat noch nie ein Motel gefragt, auf welche Minute ich ankomme.
Ich denke, es geht mehr darum, wie weit man noch fahren will, also um die Lage des Hotels. :?:
Und da ist es ein Unterschied, ob man am Nachmittag oder am späten Abend landet.
EU-Richtlinie (1,5 Stunden-Verschiebung)
Du meinst also, wenn von Expedia alles über eine Fluggesellschaft (hier Delta) gebucht wurde, müsste uns Delta nun einen Flug am 25.8. auch anbieten können?
Ja, das meine ich.
Aber warum ist das nicht geschehen? Zu teuer? Das weiß ich leider nicht.
Bin nun mal gespannt, was mir Expedia antwortet. Interessiert mich auch.
Danke für die Rückmeldungen.
lg GoWest
Den Inlandflug Las Vegas -> SLC, SLC -> Honolulu fliegen wir nun mit Delta. Hier werden ja wohl neu für das zweite Gepäckstück 25$ verlangt.
Grds. gilt: die Airline muß Dich an einem bestimmten Tag von A nach B bringen. Auf die Zeiten, Maschinen, Flugzeugtypen, Umsteigeflughäfen etc. hast Du kein Anrecht.
Entscheidender Faktor ist einzig die Zeit.
Auch hier gilt das vorher Gesagte. Du hast kein Anrecht auf einen bestimmten Flug, daher mußt Du wohl auch Umsteigen.
Hier kommt allerdings wieder der Faktor Zeit in Spiel, denn die Direktflüge sind i.d.R. deutlich schneller als die Umsteigevarianten. Zudem dürfte es wohl kaum vorkommen, daß eine Direktverbindung gecancelled wird.
Zudem dürfte es wohl kaum vorkommen, daß eine Direktverbindung gecancelled wird.kommt aber vor: die Lufthansa hat z.B. den (bereits gebuchten) Direktflug DEN - MUC ab 30.09. ausgedünnt. Jetzt muß ich in FRA umsteigen. Da keine andere Ariline diese Verbindung fliegt, ist das Bestehen auf der Direktverbindung wohl reine Theorie - es sei denn, ich fliege an einem anderen Datum.
Nein !
Sorry, aber das stimmt so nicht. Du schließt mit der Airline ein Fixgeschäft ab, das bestimmten Rahmenbedingungen im Rahmen der Ticketausstellung festschreibt, und eine davon kann die Beförderung auf einem Non-Stop-Flug sein. Wird dieser nun gestrichen, verletzt die Airline erstmal den abgeschlossenen Vertrag.
Was dann daraus wird, steht auf einem anderen Blatt. Auf jeden Fall wird es aber sehr aufwendig und erstmal sehr teuer, seine Wünsche durchzusetzen, wenn man sich mit der Airline nicht gütlich einigen kann - vermutlich müsste man dann den Flug stornieren und einen Ersatzflug buchen, wobei man dann die Kosten dafür gerichtlich geltend machen müsste.
Allerdings sind Airlines gerade bei Flugstreichungen oft sehr kulant und erlauben bei der Umbuchung viele Freihaieten, so dass man mit ein wenig gutem Willen immer zu einem gemeinsam tragfähigen Ergebnis kommt.
Viele Grüße - Dirk
Nein !
Ein Fixgeschäft ist es nicht, weder dem Sinn nach und schon gar nicht juristisch gesehen, denn dann wäre jegliche Umbuchung, Verschiebung etc. und sei es nur um Minuten oder Sekunden nicht zulässig und würde das Geschäft zu nichte machen.
Der auf die Personen-Beförderung gerichtete Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft. Bei erheblicher Verschiebung der Flugzeiten wird demzufolge die vertragliche Beförderungsleistung unmöglich. Der Luftfrachtführer ist zum Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet. So hat er dem Flugreisenden die Kosten des selbstorganisierten Rückfluges zu ersetzen, wenn der Rückflug von 19.15 Uhr auf 10.15 Uhr vorverlegt wird.
Der Rahmen ist grds. 24 Stunden. D.h. an einem bestimmten Tag von A nach B. Mehr nicht.
Nett sind ja dann gerade diese Fälle, wo man um 0:05 Uhr ankommt, denn gerade das fällt aus dem Rahmen raus. Aber selbst da sind die Gerichte kulant (ist ja nicht ganz verkehrt, denn es macht keinen Sinn hier eine Grenze zu setzen, wenn es sich beispielsweise nur um 10 Minuten Verschiebung handelt, während ein Verschiebung von 12 Stunden (09:00 ab 21:00 Uhr zulässig sein sollte).
So ganz "Fixgeschäft" ist es aber nicht, da auch in Deinem Urteil von "erheblicher Verschiebung" gesprochen wird.Nein !
Ein Fixgeschäft ist es nicht, weder dem Sinn nach und schon gar nicht juristisch gesehen, denn dann wäre jegliche Umbuchung, Verschiebung etc. und sei es nur um Minuten oder Sekunden nicht zulässig und würde das Geschäft zu nichte machen.
Dann sollte Dich zum Beispiel folgendes Urteil jetzt aber in basses Erstaunen versetzen:ZitatDer auf die Personen-Beförderung gerichtete Luftbeförderungsvertrag ist ein absolutes Fixgeschäft. Bei erheblicher Verschiebung der Flugzeiten wird demzufolge die vertragliche Beförderungsleistung unmöglich.
So ganz "Fixgeschäft" ist es aber nicht, da auch in Deinem Urteil von "erheblicher Verschiebung" gesprochen wird.
Auch in den aktuellen Fluggastrechten sind Verschiebungen von mehreren Stunden (ich glaub, bis zu 4h) für den Passagier hinzunehmen.
Von Umbuchung "nonstop --> umsteigen" ist in den Fluggastrechten gar nicht die Rede.
Wird wahrscheinlich drauf ankommen, was im Vertrag steht.ZitatVon Umbuchung "nonstop --> umsteigen" ist in den Fluggastrechten gar nicht die Rede.
Was hier auch nicht maßgeblich ist. Hier ist dann allgemeines Vertragsrecht und das fehlen einer zugesicherten Eigenschaft -> Sachmangel gefragt.
Wird wahrscheinlich drauf ankommen, was im Vertrag steht.
Bei meiner diesjährigen Buchung bei Orbitz von LAX nach HNL steht z.B. nirgends, daß es nonstop ist.
Ja, es ist ein Nonstop-Flug (zwischen LAX und HNL gibts nicht wirklich viel zum Zwischenlanden ;-))Wird wahrscheinlich drauf ankommen, was im Vertrag steht.
Bei meiner diesjährigen Buchung bei Orbitz von LAX nach HNL steht z.B. nirgends, daß es nonstop ist.
Ist es denn (derzeit) ein Non-Stop-Flug? Wenn ja steht es im Vertrag...Dein Ticket (bzw. die Buchungsbestätigung) ist das entsprechende Dokument, dass die Vertragseigenschaften beschreibt...
Das Urteil kenne ich.
Absoluter Ausrutscher eines Amtsrichters.
Beim Amtsgericht Köln kamen weitere 2.200 EUR dazu (117 C 164/01). Der zwischen Anwaltskanzlei und Lufthansa geschlossene 'Luftbeförderungsvertrag' sei ein 'absolutes Fixgeschäft', urteilte der Amtsrichter, d.h. die Fluggesellschaft schulde dem Kunden die Beförderung zu einer bestimmten Zeit.
Fakt ist, daß die Gerichte (und auch die Instanz und Obergerichte) eine Verschiebung zulassen.
Wie weit und wie lange ist wie gesagt Einzelfall (wie Du selbst sagst und wie ich auch schon klar gemacht hatte).
By the way: die Motivation des Geschäftsreisenden (der termine hat) ist da egal. Hier kommt man wiederum ins Schadenersatzrecht, indem man nämlich fragen muß, welche Kosten entstehen dem (umgebuchten) Passagier dadurch und sind die möglicherweise Ersatzpflichtig (oder Vermögensschaden).
Aber das schweift jetzt doch sehr weit ab.