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Autor Thema: Schadenersatzansprueche gegen Fluggesellschaften  (Gelesen 1259 mal)

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BigDADDY

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Schadenersatzansprueche gegen Fluggesellschaften
« am: 08.07.2003, 20:47 Uhr »
Jambo.
Also nehmen wir mal folgenden unrealistischen Fall an:
eine Verspaetung beim Flug, ausgeloest nicht durch hoehere Gewalt (wie z.B. Wetter), sondern technische Probleme am Flugzeug. M.E. muss die Fluggesellschaft fuer ein voll funktionsfaehiges Flugzeug sorgen, ist es kaputt, steht dem Reisenden Ersatz oder zumindest eine gewisse Wiedergutmachung zu.
Frage: welche Entschaedigung steht dem Reisenden zu, wo ist dieses genauer geregelt und muss die Fluggsellschaft auf eine eventuelle Wiedergutmachung hinweisen?
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atecki

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Re: Schadenersatzansprueche gegen Fluggesellschaft
« Antwort #1 am: 08.07.2003, 21:21 Uhr »
Hi BD,

die Frage ist, ob der Flug pünktlich durchgeführt wird oder nicht (von einem voll funktionsfähigem Flieger geh ich mal aus).

Die Ansprüche (wann/warum welche Entschädigung) gegenüber der Airlines sind mit EU-Recht irgendwo geregelt, wo weiß ich aber nicht genau. Ich meine die Sätze wurden gerade vor kurzem (Anfang Juli) zugunsten des Passagiers erhöht...


Hank

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Re: Schadenersatzansprueche gegen Fluggesellschaft
« Antwort #2 am: 09.07.2003, 08:09 Uhr »
Zitat
EU-GESETZ

Geld zurück bei Flugverspätung

Mit einer am Donnerstag verabschiedeten Richtlinie stärkt das EU-Parlament die Rechte von Flugreisenden. Die Kompensation für sitzen gelassene Kunden wurde erhöht, und bei größeren Verspätungen müssen die Fluggesellschaften den Ticketpreis erstatten.
 
Straßburg - Mit ihrer in zweiter Lesung gebilligten Entscheidung will das Europäische Parlament Fluglinien von der gängigen Praxis, ihre Maschinen zu überbuchen, abbringen. Um sicherzustellen, dass ihre Kapazitäten möglichst ausgelastet sind, verkaufen die Fluggesellschaften mehr Tickets, als überhaupt Plätze verfügbar sind. Nach Angaben der EU-Kommission müssen jährlich rund 250.000 Kunden an ihrem Startflughafen zurückbleiben und Wartezeiten in Kauf nehmen.  
Die gestrandeten Passagiere konnten bisher zwischen einem Alternativflug und der Rückerstattung des vollen Kaufpreises plus Entschädigung wählen. In der neuen Richtlinie, die bis Ende des Jahres in Kraft treten dürfte, wurde die Höhe der Entschädigungszahlung fast verdoppelt. In Zukunft können sitzen gelassene Fluggäste für Flüge bis 1500 Kilometer 250 Euro, bis 3500 Kilometer 400 Euro und darüber hinaus 600 Euro fordern.  

Galt das Recht auf Schadenersatz bisher nur für Linienflüge, steht nun auch Passagieren von Charterflügen Schadenersatz zu. Erstmals können auch Kunden, deren Flüge komplett gestrichen wurden, auf Kompensation bestehen. Wenn die Fluglinie nicht mindestens zwei Wochen im Voraus über die Annullierung informiert oder für eine zeitnahe Umbuchung gesorgt hat, dann gelten sogar dieselben Entschädigungssätze wie bei der Überbuchung.  

Zum ersten Mal können auch Passagiere, die mit Verspätungen ihr Ziel erreichen, Anspruch auf Erstattung des Flugpreises erheben: Sobald sie länger als zwei Stunden auf ihren Kurzstreckenflug oder länger als vier Stunden für einen Langstreckenflug warten mussten, erhalten sie den Ticketpreis zurück.  

Scharf kritisiert wurde die Richtlinie im Voraus von Billigfluglinien. Die Entschädigungssätze der EU würden ein Vielfaches ihrer Ticketpreise betragen. Ryanair und EasyJet stehen jedoch wegen schlechten Services, häufiger Verspätungen und Annullierungen besonders in der Kritik.  


© Spiegel Online, 03.07.2003  



Und hier die Zeiten:

Bei Verspätung

> 2h short-haul flight -> refund of ticket

> 4h long-haul flight -> refund of ticket


Denied boarding (choice of flight with another airline or refund of ticket + compensation)

< 1500km -> 250 Euro
< 3500km -> 400 Euro
> 3500km -> 600 Euro


Gültig ab Ende des Jahres. Kohle gibts also keine bei Verspätung, aber man kann das Ticket zurückgeben, was insbesonders bei den Billigfliegern mit ihren seltsamen Geschäftspraktiken von Vorteil sein kann.
Cheers,

Hank !




rike

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Re: Schadenersatzansprueche gegen Fluggesellschaft
« Antwort #3 am: 12.07.2003, 18:33 Uhr »
ich hatte bei meinem letzten flug jede menge probleme. da ich nicht weiss, ob ich bestimmte ansprueche auf schadensersatz habe, wuerde mich eure meinung interessieren....
also: habe im februar fuer rund 900 euro einen flug von philadelphia ueber frankfurt nach leipzig fuer mai buchen lassen. gebucht bei united airlines, betrieben von lufthansa. mir wurde gesagt ich solle am abflugtag mit meiner erhaltenen referenznummer am schalter erscheinen und alles wuerde gut gehen... von wegen: 3 stunden vorher da zum check-in und was ist ? lufthansa hat meinen sitzplatz storniert. keiner wusste wieso, weshalb, warum und ich bin schliesslich ueber paris und frankfurt nach hause geflogen. gab auch zwischendurch jede menge problemchen und meine reiseplaene mussten aufgrund der spaeteren ankunft auch geaendert werden.
habe eine beschwerde an ua geschrieben und vor 3 tagen antowrt erhalten (angeblich haben die nachforschungen so lange gedauert.....) -> bla,bla,bal... sie bieten mir einen gutschein ueber 150euro an und das auch nur weil sie sooo nett sind => rechtsansprueche werden abgestritten und nur von kulanz geredet.
da ich so etwas vorher noch nicht hatte nun meine frage: soll ich froh sein, dass sie mir wenigstens den gutschein zugestehen oder koennte ich noch mehr rausschlagen? ich bin ja froh ueberhaupt etwas zu krigen, aber hoert sich fuer die entstandenen unangenehmlichkeiten doch ein bissel unangemessen an... vielleicht liege ich da aber auch vollkommen falsch und ihr koennt mich wieder auf den boden holen? ;) danke schon mal!!! gruss, rike

rike

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Re: Schadenersatzansprueche gegen Fluggesellschaft
« Antwort #4 am: 12.07.2003, 18:34 Uhr »
oh, hatte vergessen: habe den flug fuer mich in deutschland buchen lassen, da ich in den us mehr bezahlt hatte...