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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: ArizonaChris am 19.11.2008, 21:05 Uhr
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Hier war doch kürzlich eine Diskussion zu diesem Thema, gerade im Spiegel gelesen:
REISERECHT: Rückflugticket bleibt bei verpasstem Hinflug gültig (http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,591423,00.html)
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Das Problem ist nur, dass die Amerikaner wohl kaum irgendsoein deutsches Urteil interessiert, wenn man dann am Flughafen steht und nicht mitgenommen wird. Bei internationalen Flügen halte ich das für äußerst problematisch...
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Außerdem gilt es nur für Lufthansa und ist noch nicht rechtskräftig. Selbst danach bringt es dir nichts, wenn die Gesellschaft dir den Flug verweigert und du erst vor Gericht ziehen musst, um Rechts zu bekommen. Ich kann mir vorstellen, dass sich soetwas bis vor BGH zieht und das dauert.
Gruß
Aaronp
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Es gilt nicht nur für die LH, sondern für alle Verträge auf die deutsches Recht anwendbar ist (s. auch den unteren Abschnitt, bei dem die BA die Beklagte vor dem LG Köln war).
Abgesehen davon, daß es noch nicht rechtskräftig ist und auch das Urteil des OLG Köln noch aussteht, stellt sich die Frage wie sehr sich die unteren Instanzen daran halten, nicht jeder kommt zum LG bzw. OLG !! Und das Urteil lässt denen nämlich auch offensichtlich Spielraum, weil es aussagt, daß man den Einzelfall beachten muß.
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Lt. Artikel betrifft es nur die Lufthansa:
Zunächst betrifft das nur die Lufthansa.
Gruß
Aaronp
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Abgesehen davon, daß es noch nicht rechtskräftig ist und auch das Urteil des OLG Köln noch aussteht
Laut Artikel (wie auch auf den Seiten der Verbraucherzentrale gesagt wird) ist das Berufungsverfahren von BA heute (20.11.2009) vor dem OLG Frankfurt zu entscheiden gewesen. Eine weiterführende Info finde ich zwar noch nicht, aber wenn wirklich heute ein Urteil gefällt wurde, könnte (und sollte) das bedeuten, dass das Urteil mindestens gegen BA rechtskräftig ist (hoffentlich!).
Bin gespannt...
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Da man die LH - nach dt. Recht - immer in Frankfurt verklagen kann, dürfte es auch für die sehr interessant sein, was das OLG Frankfurt entschieden hat.
Allerdings gilt für beide Fälle, daß möglicherweise als dritte Instanz der BGH noch da wäre....