nochmal: beide Seiten gehen einen Vertrag ein und beide Seiten haben ihn einzuhalten. Wenn sie das nicht tun/können/wollen, haben sie die Konsequenzen zu tragen. Punkt, aus, Ende.
Kann ich verstehen. Daher schreibt Ryanair ja in seinen Bedingungen ausdrücklich, dass sie bei Annulierung keine Hotel oder Essensgutscheine bereitstellen. Und damit muss ich dann leben. Basta.
Ryanair empfielt sogar ausdrücklich Anschlussflüge nicht über Ryanair zu buchen.
Wenn mir dass nicht passt, dann muss ich da nicht buchen.
Warum muss dann der Gesetzgeber sich da einmischen?
Es ist traurig. Ich hoffe mal dass sich die Fluggesellschaften da europaweit wehren. Ich denke mal, das ist nocht nicht ausgestanden.
Hier ein Auszug aus den Bedingungen von Ryanair:
- Wenn Flüge von Ryanair annulliert werden und keine passenden Alternativflüge angeboten werden können, erstattet Ryanair bei Beantragung ohne weitere Haftung alle Beträge, die für den annullierten Flug bisher bezahlt wurden. Ryanair stellt für verspätete oder annullierte Flüge keine Essens- oder Hotelgutscheine zur Verfügung.
- Ryanair ist eine Fluggesellschaft, die sich auf die eigentliche Flugbeförderung konzentriert. Wir sind aus diesem Grund nicht in der Lage, für die Beförderung von Fluggästen oder Reisegepäck zu Anschlussflügen von Ryanair oder anderen Fluggesellschaften zu sorgen. Wir empfehlen, Anschlussflüge nicht über Ryanair zu buchen. Ryanair übernimmt keinerlei Garantie für das Erreichen von Anschlussverbindungen und folglich keine Haftung für etwaige Verluste oder Kosten, die durch das Versäumen einer Anschlussverbindung entstehen können.
Quelle:
http://www.ryanair.com/conditions.html?language=DEAlso erst lesen, dann buchen.
So long
Stefan