Wenn auch Eure Reise ein bischen unglücklich verlaufen ist, so sind das eher Mängel, die zwar ausgesprochen unschön sind, die jedoch am besten im Gespräch mit der airline angesprochen werden sollten.
Keine Frage ist dies unschön, aber ob es sicher ein erheblicher Mangel ist sei dahingestellt und kommt darauf an, was vertraglich vereinbart wurde. Hauptleistungspflicht ist sicher der Transport, inwieweit Nebenleistungspflichten erhebliche Mängel darstellen muss im Einzelfall geprüft werden und würde hier zu weit gehen.
Die Frage nach Entschädigung kann hier allerdings nicht beantwortet werden, denn Rechtsberatung ist in einem freien Forum nicht zulässig.Off-Topic, nimmt mich aber mal wunder:
Ärgerlich ja, die Frage aber ob Dir dafür eine Entschädigung zusteht ist differenziert zu betrachten. So einfach wie sich das rck01 hier macht ist es sicherlich nicht.
bedenke in jedem Fall: Du streitest um einen auslegbaren Begriff (für den einen ist es wichtig, die ganze Zeit irgendwelche Filme zu sehen, für den anderen ist das nicht ansatzweise interessant), derjenige der im Zweifel zu richten hat mag seine eigene Meinung dazu haben........
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Meine Erfahrungen mit US Airways waren auch nicht immer positiv und ich hab mich grundsätzlich nach den betroffenen Flügen mit US Airways selbst schriftlich in Verbindung gesetzt. Warum sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen wenn ich noch gar nicht weiß ob sich die Fluggesellschaft quer stellt???Da stimme ich Dir absolut zu, zunächst mal sollte man es "im Guten" probieren - die Frage hier war aber konkreter gestellt, welchen Anspruch auf Entschädigung er geltend machen kann (also zielte offensichtlich auf eine Rechtsberatung ab um z.B. selbstbewusster auftreten zu können).
Meister Lampe, ich würde an Deiner Stelle einen sehr "netten" Brief an US Airways mit allen notwendigen Fakten und Daten schicken und warten was passiert. In der Regel kommt nach ca. 4 Wochen ein Antwortschreiben. Das letzte Mal (vor Einführung des neuen Reiserechts) bekamen wir pro Person einen Reisegutschein im Wert von 120 Euro. Einziger Nachteil - konnte nur bei einem Flug mit US-Airways eingelöst werden.
Zuletzt kommt noch der Faktor dazu, warum sollen Rechtsanwälte ständig für andere Forenteilnehmer kostenlos arbeiten? Bäcker werden doch auch nicht ständig nach kostenlosen Brötchen gefragt, oder?
Wie und welchen Anspruch auf Entschädigung kann ich (...) geltend machen ?
Mir geht es einzig und allein um die extrem "schissige" Art und Weise, wie immer wieder (total falsch!) darauf verwiesen wird, dass man in Foren keine "Rechtsberatung" geben dürfe - wobei es sich im eigentlich Sinn in keinster Weise um Rechtsberatung handelt, sondern um Meinungen von andern Forenteilnehmern.Falsch. Da es sich hier um einen klar definierten Fall einer definierten Person in der "Ich"-Perspektive handelt, ist dies eine Rechtsberatung.
Und nun? Ich würde nun zum Anwalt gehen - dafür sind Business-Class Plätze zu teuer, um das einfach hinzunehmen.Hui... welch' Einsicht. Ist aber schon interessant, dass da von EU-Verordnung geredet wird. Hat da der Beschwerdeführer etwa unpassende Begriffe verwendet und wundert sich nun, warum es nichts wird? Hier wurden so viele Begriffe verwendet, die schön klingen aber mit dem Fall (wohl) sicher nichts zu tun haben...
Mir ist noch schleierhafter, wo Du siehst, dass ich ein strafrechtliches Problem irgendwo sehe??Eigentlich pflege ich auf so unverschämte Beiträge nicht zu antworten.