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Autor Thema: was soll ich machen??  (Gelesen 1290 mal)

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luziferccc

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was soll ich machen??
« am: 26.09.2006, 16:46 Uhr »
hi,

also hier meine situation:
bin gerade in kanada zum studium.
rückflug gebucht: 8.1.07  von YFC (fredericton) über toronto nach frankfurt mit air canada

durch planänderung werd ich aber von mitte dez- mitte feb in nyc sein.
rückflug umbuchen geht net (nur datum, nicht abflughafen)
flug von nyc nach fra oder txl kostet  1500 euro oder mehr.
kann ich einen roundtripflug buchen   zb. txl-jfk  (eg. januar als abflugzeit) und dann den rückflug nehmen?
oder würde das net gehen, weil ich ja beim hinflug net eingecheckt hätte?
was sind alternativen??
das rückflugdatum ändern und extra wieder nach fredericton zum abflug wäre meine letzte option.

hat jemand ne idee?

ratlady

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #1 am: 26.09.2006, 17:04 Uhr »
nee, roundtrip buchen und nur den Rueckflug nehmen geht definitiv nicht - sobald ein Flugsegment nicht angetreten wird, verfallen ALLE darauffolgenden Segmente... Genausowenig kannst Du z.B. unterwegs auf der gebuchten Strecke "zusteigen" (das Thema hatten wir aber auch schon mal).

Was evtl. eine Moeglichkeit waere, roundtrip von NYC nach FRA und dann den Rueckflug (ggf.) verfallen lassen bzw. canceln... muesstest Du halt mal schauen, ob das billiger waere als die Umbuchung des Originaltickets und Rueckkehr nach Kanada.

Hast Du schon mal bei Condor oder LTU versucht? Die bieten doch glaub ich auch guenstige one-ways an... (?)

Justinian

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #2 am: 26.09.2006, 17:16 Uhr »
@ratlady: Nein, so klar ist es nicht. Hier will der Kunde ja nicht nachträglich zusteigen (also während des Rückfluges bei einer Zwischenlandung oder eines Umsteigens), sondern schlicht nur den Hinflug verfallen lassen. Nochmals zur Verdeutlichung: Es macht einen Unterschied, ob er auf dem (gebuchten) Reise (Hinflug FRA-Toronto, Rückflug Toronto-NYC-FRA erst in NYC zusteigt) oder bei gleichem Hinflug den komplett ausfallen lässt, dafür aber in Toronto einsteigt).

Wenn ich jedoch richtig informiert bin, dann versuchen das die Airlines in den AGB auszuschließen - müsste man im Einzelfall nachlesen.

Ob diese Klausel jedoch wirksam ist, ist umstritten. Es gibt z.B. ein Urteil des AG Frankfurt/Main (31 C 2972/05 -74), welches zumindest in dem Fall, dass ein Kunde einen günstigen Roundtrip gebucht hat und für den Rückflug einen weiteren Roundtrip (er dort also den Hinflug nie angetreten hat), Schadensersatz zugesprochen hat.

(Ich muss hier jedoch sagen, dass ich das Urteil noch nicht im Volltext gelesen habe, will ich im Oktober nachholen. Dennoch wird man hier nicht mehr sagen können - keine Rechtsberatung!

Du müsstest also damit rechnen, dass Du eventuell deine Rechte gerichtlich prüfen lassen müsstest. Oder Du versuchst einen One-Way-Flug bei z.B. Condor oder LTU zu buchen?!

mrh400

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #3 am: 26.09.2006, 17:31 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Justinian
Du müsstest also damit rechnen, dass Du eventuell deine Rechte gerichtlich prüfen lassen müsstest.
...und zwar möglicherweise nachdem ihm (ihr) das Boarden in NYC verweigert worden ist. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen, es sei denn irgendein Verband zahlt mir einen Alternativflug und kommt für die Kosten des Musterprozesses auf.
Gruß
mrh400

Justinian

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #4 am: 26.09.2006, 17:49 Uhr »
Zitat von: mrh400
Hallo,
...und zwar möglicherweise nachdem ihm (ihr) das Boarden in NYC verweigert worden ist. Darauf würde ich es nicht ankommen lassen, es sei denn irgendein Verband zahlt mir einen Alternativflug und kommt für die Kosten des Musterprozesses auf.
Na, das hatte ich in meinem jugendlichem Leichtsinn nicht extra erwähnt, dass man in NYC evtl. ein reguläres Ticket lösen müsste (darum ja auch die Klage auf Schadensersatz!)...  :wink:
Aber warum Musterprozess? Es gibt doch schon Urteile (vgl. oben) und es ist fraglich ob man dies näher zum BGH treiben müsste...
Sicher wirst Du keinen Verband finden, die Dir aber auch in Bezug auf die Vorkasse für das Flugticket etwas bezahlt - ich stelle mir es gerade bildlich vor, man steht am JFK und telefoniert wild mit der Verbraucherzentrale...  :frech:

luziferccc

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #5 am: 26.09.2006, 17:53 Uhr »
hey, danke für die schnellen antworten!!!

nee, also risiko ist net so meins. also da werd ich mal schauen, ob ich was gutes finde.
ltu scheidet aus   668 usd für one way...puhh  glaub eher net.
condor fliegt net von jfk
singapore airlines 361 usd, ziemlich preiswert für nen oneway und diese airline

wo könnte ich noch schauen, gibts gute websites in den usa  a la  opdo, skyways in deutschland?

Justinian

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #6 am: 26.09.2006, 18:00 Uhr »
Du hast einige ja schon angesprochen, wir haben ein paar originale Buchungsmasken von einigen Anbietern/Airlines auf dieser Seite zusammengefasst (Link in meiner Signatur) - vermute aber, da Du ja schon bei einigen schon geschaut hast, dass Du nicht furchtbar viel neues finden wirst.

mrh400

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #7 am: 26.09.2006, 21:41 Uhr »
Hallo,
Zitat von: Justinian
Sicher wirst Du keinen Verband finden, die Dir aber auch in Bezug auf die Vorkasse für das Flugticket etwas bezahlt - ich stelle mir es gerade bildlich vor, man steht am JFK und telefoniert wild mit der Verbraucherzentrale...
das war ja auch nur eingeschränkt ernst gemeint, aber wenn schon, dann müßte man das natürlich vorher klären; und wenn man keinen findet - wovon ich prinzipiell auch ausgehe - würde ich das Risiko eben nicht eingehen (und das wollte ich letztlich sagen)

Zitat von: Justinian
Aber warum Musterprozess? Es gibt doch schon Urteile (vgl. oben) und es ist fraglich ob man dies näher zum BGH treiben müsste...
na ja, bei allem Respekt, ob alle anderen Gerichte, die mit so etwas befaßt werden, sich dem Einzelrichter des AG Frankfurt für die Beklagten mit sagen wir mal "Ka - Lu"  :wink: (vielleicht aber auch "Ca - De", weil der eingetragene Firmenname ja mit "Deutsche" beginnen könnte  :P ) anschließen oder nicht ihre ggfs. abweichende Meinung im Interesse der Rechtsfortbildung zum Besten geben wollen, wäre ich nicht so sicher (da gibt - oder jedenfalls gab, ich bin schon länger aus dem "Geschäft" - es ja auch OLGs, die sich durch viele abweichende Meinungen profilieren). Außerdem bekomme ich natürlich nur dann einen Verband als Sponsor (ja, ja, wenn überhaupt), wenn ich einen Musterprozeß führe   :lachen07:

PS: natürlich könnte die Zuteilung beim AG Frankfurt auch nach laufenden Fallnummern geschehen, dann wüßte man nicht einmal, ob man beim gleichen Beklagten an den gleichen Richter gerät.
Gruß
mrh400

ratlady

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #8 am: 27.09.2006, 00:56 Uhr »
Zitat von: Justinian
@ratlady: Nein, so klar ist es nicht. Hier will der Kunde ja nicht nachträglich zusteigen (also während des Rückfluges bei einer Zwischenlandung oder eines Umsteigens), sondern schlicht nur den Hinflug verfallen lassen. Nochmals zur Verdeutlichung: Es macht einen Unterschied, ob er auf dem (gebuchten) Reise (Hinflug FRA-Toronto, Rückflug Toronto-NYC-FRA erst in NYC zusteigt) oder bei gleichem Hinflug den komplett ausfallen lässt, dafür aber in Toronto einsteigt).


Hmm, danke, das wusste ich nicht... :oops:  war bisher immer davon ausgegangen, dass ein gebuchter roundtrip halt als "ein Flug mit mehreren Segmenten" zaehlt (soweit ich mich erinnern kann, war das bei den Papiertickets ja auch immer so numeriert gewesen  :?: ), und bei Nichtantritt eines Segments - egal welches - automatisch der "Rest" verfaellt... man lernt nie aus.  :)

Dennoch scheint es aber weder empfehlenswert noch problemlos zu sein... das waere fuer mich in der Situation trotz allem ausschlaggebend  :wink:

Heiner

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #9 am: 27.09.2006, 06:44 Uhr »
Hi!

Und warum buchst Du denn nicht jfk-txl-jfk und läst den Rückflug verfallen?
Bei Ticketfox würdest Du Flüge für ca 400€ bekommen.



Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

Justinian

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #10 am: 27.09.2006, 11:26 Uhr »
@mrh400:
Das ist selbstverständlich, auch wenn man manchmal das Gefühl durch die Presse hat, dass es anders wäre: in Deutschland haben wir kein Case-Law. Daher sind andere Urteile Hinweise, mehr nicht.
Nachdem viele Airlines ihren Sitz in Deutschland in Frankfurt haben, ist es wahrscheinlich, dass man am AG Frankfurt/Main landet (dort wird intern aber nach Turnus vergeben, also nicht nach Buchstaben - es wäre also Zufall beim gleichen Richter zu landen).

@ratlady:
Genau das ist das Problem mit "Rechtsberatungen". Manchmal sind es Kleinigkeiten die über Richtig und Falsch unterscheiden oder wie hier die eine gewisse Unsicherheit auslösen. Die Airlines sehen es ja vermutlich genauso wie Du beschrieben hast, aber ob das haltbar ist?! Das weiß man eben noch nicht genau...

@heiner:
Möglicherweise hat er die Diskussion über den Kundenservice und die Meinung über seine Kunden gelesen?
Aber Deine Aussage verstehe ich trotzdem nicht. Wenn er zurück möchte (also JFK-FRA), dann kann er doch eben den Rückflug gerade nicht verfallen lassen und wir sind am Anfang des Problems... kann man den Hinflug verfallen lassen?

torric

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #11 am: 27.09.2006, 12:07 Uhr »
Zitat von: Justinian
Aber Deine Aussage verstehe ich trotzdem nicht. Wenn er zurück möchte (also JFK-FRA), dann kann er doch eben den Rückflug gerade nicht verfallen lassen und wir sind am Anfang des Problems... kann man den Hinflug verfallen lassen?

Jetzt verstehe ich dich gerade nicht. Wenn er nur den Flug von JFK nach Deutschland benötigt, warum kann er dann nicht, wie Heiner geschrieben hat, JFK - Deutschland - JFK buchen und den Rückflug verfallen lassen? Das wäre doch die Lösung des Problems und ganz ohne Gericht, Anwalt und Rechtsberatung.

Justinian

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Re: was soll ich machen??
« Antwort #12 am: 27.09.2006, 13:07 Uhr »
@torric:
Huch... da sind bei mir doch irgendwie die Flughäfen durcheinandergekommen...  :oops:
Du hast natürlich recht.
Würde aber immer noch das Singapore-Angebot von dem luziferccc sprach günstiger sein. Und es würde nichts verfallen.

@heiner:
Sorry, mein Fehler... hatte es in der Eile wohl durcheinandergebracht. Entschuldige bitte.