@ratlady: Nein, so klar ist es nicht. Hier will der Kunde ja nicht nachträglich zusteigen (also während des Rückfluges bei einer Zwischenlandung oder eines Umsteigens), sondern schlicht nur den Hinflug verfallen lassen. Nochmals zur Verdeutlichung: Es macht einen Unterschied, ob er auf dem (gebuchten) Reise (Hinflug FRA-Toronto, Rückflug Toronto-NYC-FRA erst in NYC zusteigt) oder bei gleichem Hinflug den komplett ausfallen lässt, dafür aber in Toronto einsteigt).
Wenn ich jedoch richtig informiert bin, dann versuchen das die Airlines in den AGB auszuschließen - müsste man im Einzelfall nachlesen.
Ob diese Klausel jedoch wirksam ist, ist umstritten. Es gibt z.B. ein Urteil des AG Frankfurt/Main (31 C 2972/05 -74), welches zumindest in dem Fall, dass ein Kunde einen günstigen Roundtrip gebucht hat und für den Rückflug einen weiteren Roundtrip (er dort also den Hinflug nie angetreten hat), Schadensersatz zugesprochen hat.
(Ich muss hier jedoch sagen, dass ich das Urteil noch nicht im Volltext gelesen habe, will ich im Oktober nachholen. Dennoch wird man hier nicht mehr sagen können - keine Rechtsberatung!
Du müsstest also damit rechnen, dass Du eventuell deine Rechte gerichtlich prüfen lassen müsstest. Oder Du versuchst einen One-Way-Flug bei z.B. Condor oder LTU zu buchen?!