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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: deinerose01 am 20.03.2013, 13:38 Uhr

Titel: Verspätung US Airways
Beitrag von: deinerose01 am 20.03.2013, 13:38 Uhr
Hallo,
nachdem wir 2 Wochen in Kalifornien im Urlaub waren, mussten wir auf der Heimreise in Charlotte umsteigen. Dort saßen wir dann schon im Flugzeug, als so ein Flughafenbus das Flugzeug streifte und es einen Kratzer gab. dann saßen wir 2 STunden im Flugzeug und mussten warten, durften dann aber noch einmal aussteigen. Um auf den PUnkt zu kommen, letzendlich hatten wir 5 Stunden Verspätung für unseren Flug nach Frankfurt. Kennt sich jemand mit dem amerikanischen Recht aus und kann mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße, Annika
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: Soulfinger am 20.03.2013, 13:46 Uhr
Auf was willst du hinaus?? Du rechnest jetzt doch nicht etwa mit einer Entschädigung, oder?
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: djohannw am 20.03.2013, 21:17 Uhr
Da nur US Airways von Charlotte nach Frankfurt fliegt, geht es also vermutlich um einen Flug mit denen, und da gelten die EU-Regeln nicht. Aus diesem Grund wirst Du allenfalls eine symbolische Entschädigung bekommen (ein paar Meilen, ein kleiner Gutschein oder etwas in der Art), mehr ist da aber nicht zu erwarten. Die US-Regularien erfordern nach meinem Wissen jedenfalls keine monetäre Entschädigung für Passagiere bei einer solchen Verspätung.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: Hundi am 21.03.2013, 00:02 Uhr
Hallo Annika,

wenn Du den Flug von Deutschland aus gebucht hast, dürfte eigentlich das EU-Recht greifen.
Einen Versuch ist es immer wert, denn was hast Du schon zu verlieren?

Ich würde einfach mal die Airline anschreiben und den Fall schildern.

Zum Thema rechtliche Grundlagen:

Schau Dir mal ein paar einschlägige Websites an:

http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/passenger-rights/air/index_de.htm
schreibt z.B. folgendes (Inhaltlich zitiert):

Entschädigung von 600 Euro bei Flugverspätung von mehr als 3 Stunden (gegeben) und Flugstrecke größer als 3.500 km (auch gegeben).

Von dem her würde ich mich auf die EU-Fluggastrechte berufen und eine Entschädigung einfordern.

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auch eine Homepage zu dem Thema und bietet Hilfe bei der Durchsetzung der Fluggastrechte an:
http://www.lba.de/DE/Buerger_Service/Fluggastrechte/AnnullierungVerspaetungNichtbefoerderung/Uebersicht_Fluggastrechte.html;jsessionid=C9CBEBE3F3AFDFB10641A0D95B5DDAE2.live2053?nn=23302

Lg und viel Erfolg,
Flo
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: EDVM96 am 21.03.2013, 01:14 Uhr
wenn Du den Flug von Deutschland aus gebucht hast, dürfte eigentlich das EU-Recht greifen.
Das EU-Recht greift in diesem Fall nicht:

"Diese Verordnung gilt
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen
der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von
einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem
Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen
des Vertrags unterliegt, antreten, es sei denn, sie
haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und
Unterstützungsleistungen erhalten."


Grundsätzlich lässt sich eine Ausgleichszahlung zwar auch von ausländischen Airlines (in diesem Fall US Airways) einfordern, jedoch nur auf dem Flug von Deutschland ins Ausland. Nicht umgekehrt.

Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.

Im Gesetzestext steht:
"Ein ausführendes Luftfahrtunternehmen ist nicht verpflichtet, Ausgleichszahlungen gemäß Artikel 7 zu leisten,
wenn es nachweisen kann, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch dann nicht
hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären."


In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach EU Fluggastrechteverordnung 261/2004.

Quelle: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:046:0001:0007:de:PDF
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: djohannw am 21.03.2013, 06:38 Uhr
wenn Du den Flug von Deutschland aus gebucht hast, dürfte eigentlich das EU-Recht greifen.

Diese Sache hat der EUGH vor einiger Zeit kassiert - eine nicht-EU Fluglinie muss auf dem Flug in Richtung EU diesen Regeln nicht folgen...eine Entschädigungspflicht für diese besteht nur beim Ablug aus der EU. Ob die Buchung in der EU erfolgt oder es sich um ein Rückflugticket ab einem EU-Staat handelt ist dabei irrelevant.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: JürgenH am 21.03.2013, 07:06 Uhr
Hallo,
nachdem wir 2 Wochen in Kalifornien im Urlaub waren, mussten wir auf der Heimreise in Charlotte umsteigen. Dort saßen wir dann schon im Flugzeug, als so ein Flughafenbus das Flugzeug streifte und es einen Kratzer gab. dann saßen wir 2 STunden im Flugzeug und mussten warten, durften dann aber noch einmal aussteigen. Um auf den PUnkt zu kommen, letzendlich hatten wir 5 Stunden Verspätung für unseren Flug nach Frankfurt. Kennt sich jemand mit dem amerikanischen Recht aus und kann mir da weiterhelfen?

Liebe Grüße, Annika

Und welcher Schaden ist Dir nun effektiv entstanden?
Was hätte die Airline unternehmen können, damit der Flughafenus den flieger NICHT streift?

Genau DAS ist der Grund, weshalb ich bei solch mittlerweile reflexartigen Fragen nach Entschädigung, und nichts anderes lässt der Beitrag erahnen, aus der Haut fahren kann. Aber so ist das nunmal. Reflexe sind nicht steuerbar. Und die EU hat dem Passagier neuartige Reflexe verpasst.
Reicht man einmal jemandem den kleinen Finger, ist die Hand auch gleich weg!

Und als nächster Toppic kommt dann: ´Warum sind die Flüge so teuer?´

Wenn man nicht immer maximieren würde, sondern einfach auch mal die Vernunft walten ließe, würde es sich deutlich entspannter leben.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: Soulfinger am 21.03.2013, 07:35 Uhr
Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.
yepp, da kann die Airline nur wirklich nix dafür - genauso wie gegen das Wetter.

Ich würde mir den Frust sparen. Ist doch nix passiert, bist doch daheim angekommen und hast keinen Flieger verpasst oder
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: freddykr am 21.03.2013, 09:28 Uhr
Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.
yepp, da kann die Airline nur wirklich nix dafür - genauso wie gegen das Wetter.

Ich würde mir den Frust sparen. Ist doch nix passiert, bist doch daheim angekommen und hast keinen Flieger verpasst oder
Und mir persönlich ist eine Airline lieber, die den Flieger dann erst mal auf dem Boden lässt und gründlich checkt, als trotzdem zu fliegen ... wird ja nicht soooo schlimm gewesen sein.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: TGW712 am 21.03.2013, 09:58 Uhr
Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.
yepp, da kann die Airline nur wirklich nix dafür - genauso wie gegen das Wetter.

Ich würde mir den Frust sparen. Ist doch nix passiert, bist doch daheim angekommen und hast keinen Flieger verpasst oder

Höhere Gewalt ist NICHT Fremdverschulden. Wenn es eine deutsche Airline wäre, würde der Anspruch hier durchgehen. Die Airline hat dann im Innenverhältnis gegen den Betreiber des Busses einen Ausgleichsanspruch. Es muss nicht eigenes Verschulden vorliegen, um den Anspruch annehmen zu können.

Bei Wetter und Co ist das natürlich anders und hier sowieso, da eben keine europäische Airline.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: motorradsilke am 21.03.2013, 09:58 Uhr

Zudem fällt der "Streifschuss" des Flughafenbusses sicherlich unter die Kategorie "höhere Gewalt", da kann die ausführende Airline nun wirklich nichts dafür.


Höhere Gewalt, wenn ich einen eindeutig zu benennenden Schuldigen habe?

Vermutlich wird die EU Fluggastrechteverordnung hier nicht zum Tragen kommen, aber müsste der Flughafenbetreiber hier nicht schadensersatzpflichtig sein?

Ob sich das allerdings durchsetzen lässt und sich der Aufwand lohnt? Dazu müsste man sich im amerikanischen Recht besser auskennen.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: JürgenH am 21.03.2013, 14:53 Uhr
Ich zitiere aus Wikipedia:

"Die höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung)."

Was hätte also die Airline unternehmen können, damit der Flughafenbusfahrer nicht in das Flugzeug fährt? Aus Airlinesicht ist das ein nicht zu beinflussendes Ereignis, dass auch durch größte Sorgfalt der Airline nicht hätte abgewendet werden können.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: danny am 23.03.2013, 13:00 Uhr
Mein Kumpel war auch auf dem Flug und hat dadurch seinen Weiterflug (getrenntes Ticket) in FRA verpasst. Musste dann den Zug nehmen. Hab Ihm geraten US Airways anzuschreiben um evtl. Entschädigung für das Zugticket (ca. 70,- EUR) zu bekommen. Wie stehen seine Chancen?
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: EDVM96 am 23.03.2013, 13:20 Uhr
Wie stehen seine Chancen?
0,0%.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: TGW712 am 23.03.2013, 15:43 Uhr
Ich zitiere aus Wikipedia:

"Die höhere Gewalt liegt nach deutscher Rechtsprechung vor, wenn das schadenverursachende Ereignis von außen einwirkt, also seinen Grund nicht in der Natur der gefährdeten Sache hat (objektive Voraussetzung) und das Ereignis auch durch die äußerst zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch unschädlich gemacht werden kann (subjektive Voraussetzung)."

Was hätte also die Airline unternehmen können, damit der Flughafenbusfahrer nicht in das Flugzeug fährt? Aus Airlinesicht ist das ein nicht zu beinflussendes Ereignis, dass auch durch größte Sorgfalt der Airline nicht hätte abgewendet werden können.

Unfälle sind KEINE höhere Gewalt, die müssen in der Risikovorsorge des Anbieters eingeplant sein.

"Höhere Gewalt ist
ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder durch Handlungen
dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung
unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich erträglichen Mitteln auch durch die äußerste, nach
der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden kann und
auch nicht wegen seiner Häufigkeit vom Betriebsunternehmer hinzunehmen ist (Filthaut,
HPflG, 7. Aufl., § 1 Rdnr. 158 m.w.N.)."

Es kann der Airline theoretisch zugemutet werden, das Flugzeug abzusichern, es ist kein unplanbares Ereignis, das einem Naturereignis vergleichbar ist.

Einen Absatz später steht dann bei Wikipedia auch:

"Höhere Gewalt erfordert regelmäßig einen völlig unerwarteten Eintritt eines dieser Ereignisse. Wenn jedoch mit dem Eintritt eines Ereignisses durchaus gerechnet werden kann wie etwa bei Überschwemmungen, die immer wieder in denselben Regionen auftreten, liegt keine höhere Gewalt vor. So setzt höhere Gewalt bei einem Verkehrsunfall voraus, dass das schädigende Ereignis von außen her auf den Betrieb des Fahrzeugs eingewirkt haben muss und so außergewöhnlich gewesen sein muss, dass der Halter oder der Fahrer überhaupt nicht damit zu rechnen brauchte und dieses Ereignis auch nicht durch die größte Sorgfalt abwenden konnte. "

Dass eine Airline damit nicht rechnen muss, wird sie kaum vortragen können, da ja genau wegen solcher Ereignisse z.B. vor jedem Flug der Pilot die Maschine auf äußere Schäden checkt. In dem Bordfilm bei Air Berlin sagt der Pilot z.B. ausdrücklich, dass er besonders auf Beschädigungen durch Bodenfahrzeuge achtet.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: djohannw am 24.03.2013, 07:18 Uhr
Genau DAS ist der Grund, weshalb ich bei solch mittlerweile reflexartigen Fragen nach Entschädigung, und nichts anderes lässt der Beitrag erahnen, aus der Haut fahren kann.

Der Grund, warum die Regeln so sind wie sie sind habe ich gerade mal wieder gehabt. Mir IST ein Schaden durch ein von der Airline herbeigeführtes ungeplantes Overnight entstanden, und anstelle kulant die Kosten dafür zu regulieren wird monoton nur auf das Primärereignis (Wetter) verwiesen, ohne dabei eben auf die eigentliche Problematik (mangelnde Bereitschaft, das Problem mit einer Umbuchung vermeiden) einzugehen, so dass man die Entschädigung verweigert.

Gebucht war in dem Fall BOS-YUL-FRA, und aufgrund Wetterproblemen war der BOS-YUL-Flieger so weit verspätet, dass die YUL-FRA Verbindung nicht zu erreichen war. Also haben wir aktiv von uns aus um eine Umbuchung auf entweder BOS-MUC-FRA mit LH oder BOS-ZRH-FRA mit LX gebeten (beide planmäßig an dem Tag operierend mit ausreichend Zeit bis zum Abflug UND verfügbaren Sitzen im gebuchten Compartment) - was aber seitens der Mitarbeiter grundweg abgelehnt wurde, mit so fadenscheinigen Aussagen wie "wir haben die Maschine in einer viertelstunde gedreht" und "der Flieger in Montreal wartet auf sie"...und zwar bis hoch zum Stationsleiter. Natürlich haben wir den Umstieg verpasst: dank zusätzlichem (absehbaren, hatten alle vorherigen Flieger auch) 30 minütigem Ground delay nach Ready for departure sind wir sogar deutlich nach dem planmäßigen Abflug des Weiterflugs in YUL angekommen, und die Langstrecke war natürlich weg.

Unsere Forderung an AC war dann, die zusätzlichen Kosten zu übernehmen: Mietwagen ca. 100€, da für zwei Personen günstiger als die Bahn, weil unser Sparpreisticket am Vortag natürlich verfallen war sowie die Verpflegungskosten vor Ort (ca. 25€ über die bereitgestellten Voucher hinaus). Wir haben ein Hotel von AC gestellt bekommen, da der Delay vor Ort als "Controllable" eingestuft wurde... die deutsche Direktion von Air Canada hat das aber alles rundweg abgelehnt und ist im Antwortschreiben nicht einmal überhaupt nicht auf die Problematik eingegangen, sondern hat nur das Thema "Wetter" geritten.

Wer daher so handelt (und ich stehe da nicht alleine da) darf sich dann nicht wundern, wenn die EU-Kommission relativ harsche Entshädigungskriterien definiert, um hier wieder ein Gleichgewicht der Kräfte herzustellen...

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: JürgenH am 24.03.2013, 09:10 Uhr

Dass eine Airline damit nicht rechnen muss, wird sie kaum vortragen können, da ja genau wegen solcher Ereignisse z.B. vor jedem Flug der Pilot die Maschine auf äußere Schäden checkt. In dem Bordfilm bei Air Berlin sagt der Pilot z.B. ausdrücklich, dass er besonders auf Beschädigungen durch Bodenfahrzeuge achtet.

Das ist richtig. In dem Fall saßen aber bereits alle im Flieger ("Dort saßen wir dann schon im Flugzeug, als so ein Flughafenbus das Flugzeug streifte und es einen Kratzer gab."), wenn ich das recht verstanden habe und dann erst ist ein Bus in den Flieger gefahren.
Nach Schilderung des TE gehe ich davon aus, dass man gerade dabei war "abzulegen". Da kann man den Flieger nicht mehr 100% absichern.
Es gibt in einigen Ländern sog. Wingwalker, die während des Pushbacks an den Flügelspitzen mitlaufen.
Wenn aber nun ein Busfahrer die Regeln nicht beachtet, bzw. irgendwas übersehen hat, dann kannst Du als Airline nichts dagegen machen. Eine Flugzeugabsicherung währned des Pushbacks ist einfach nicht weiter möglich, sonst könnte das Flugzeug sich selbst nicht mehr bewegen. Wie will man denn aus der Parkbucht rauskommen?
Ist aber auch in dem Fall egal, da es eine US Airline war und ex US geflogen wurde. Die Frage ist interessant für eine EU Airline ex US. Dieder Fall würde sicher vor Gericht landen.

@ Dirk
Ich sage ja, wenn ein Schaden entstanden ist, ist das auch keine Frage. Dieser muss bezahlt werden.
Was ich allerdings anprangere ist diese mittlerweile reflexartige Frage bei unwesentlichen Verspätungen, ohne das jemandem ein Schaden entstanden ist.
Ich weiß nicht in welchem Forum ich die Frage gelesen habe, aber da wurde schon während der Aneise (!) nach Entschädigung gefragt. Der TE war noch nicht mal am Ziel angekommen, sondern saß noch am Umsteigeairport.
Verwundert es da, dass die Airlines sich querstellen? Mich nicht.
Wenn jeder wegen jedem Pups (entschuldigung) ohne wirklich entstandenen Schaden nach der EU Verordnung schreit, dann wirkt sich das eben nachteilig für alle aus.
Würde ich als Unternehmen nicht anders machen.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: motorradsilke am 24.03.2013, 10:35 Uhr
Was ich allerdings anprangere ist diese mittlerweile reflexartige Frage bei unwesentlichen Verspätungen, ohne das jemandem ein Schaden entstanden ist.
Ich weiß nicht in welchem Forum ich die Frage gelesen habe, aber da wurde schon während der Aneise (!) nach Entschädigung gefragt. Der TE war noch nicht mal am Ziel angekommen, sondern saß noch am Umsteigeairport.

Ein Schaden ist aber nunmal nicht nur ein materieller Schaden. Auch vertane Urlaubszeit ist ein Schaden. Wenn du genug davon hast und dir das egal ist, ist das ja schön, Für manche Menschen ist das aber nun mal anders.

Weiß dann Jemand, ob man eine Chance hätte, vom eigentlich Schuldigen, also dem Flughafenbetreiber, Schadenersatz zu bekommen. Oder ist das aussichtslos?
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: freddykr am 24.03.2013, 13:50 Uhr
Was ich allerdings anprangere ist diese mittlerweile reflexartige Frage bei unwesentlichen Verspätungen, ohne das jemandem ein Schaden entstanden ist.
Ich weiß nicht in welchem Forum ich die Frage gelesen habe, aber da wurde schon während der Aneise (!) nach Entschädigung gefragt. Der TE war noch nicht mal am Ziel angekommen, sondern saß noch am Umsteigeairport.

Ein Schaden ist aber nunmal nicht nur ein materieller Schaden. Auch vertane Urlaubszeit ist ein Schaden. Wenn du genug davon hast und dir das egal ist, ist das ja schön, Für manche Menschen ist das aber nun mal anders.
Dies ist aber jedem sein Risiko des Reisens. Oder verklagst Du die Fahrer der Fahrzeuge, die meinen nicht fahren zu können und zu einer Vollsperrung der Autobahn führen und Du die Nacht im Auto verbringen kannst und so einen Urlaubstag verpasst?

Manchmal wünschte ich, es würden alle das Leben so sehen, wie es ist; voller Überraschungen und Risiken. Wenn man sich damit arrangiert, lebt es sich viel ruhiger.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: motorradsilke am 24.03.2013, 14:19 Uhr
Was ich allerdings anprangere ist diese mittlerweile reflexartige Frage bei unwesentlichen Verspätungen, ohne das jemandem ein Schaden entstanden ist.
Ich weiß nicht in welchem Forum ich die Frage gelesen habe, aber da wurde schon während der Aneise (!) nach Entschädigung gefragt. Der TE war noch nicht mal am Ziel angekommen, sondern saß noch am Umsteigeairport.

Ein Schaden ist aber nunmal nicht nur ein materieller Schaden. Auch vertane Urlaubszeit ist ein Schaden. Wenn du genug davon hast und dir das egal ist, ist das ja schön, Für manche Menschen ist das aber nun mal anders.
Dies ist aber jedem sein Risiko des Reisens.

Mit dieser Einstellung musst du dann aber die gesamte EU Fluggastrechteverordnung in Frage stellen, da wird auch "nur" vertane Zeit entschädigt, ohne dass ein materieller Schaden entstanden sein muss.

Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: freddykr am 24.03.2013, 15:20 Uhr
Dies ist aber jedem sein Risiko des Reisens.

Mit dieser Einstellung musst du dann aber die gesamte EU Fluggastrechteverordnung in Frage stellen, da wird auch "nur" vertane Zeit entschädigt, ohne dass ein materieller Schaden entstanden sein muss.
In gewisser Art und Weise tue ich dies sogar.
Die Verordnung war mal dafür gedacht, dass Airlines nicht ohne Weiteres Flüge verschieben/absagen (aus fadenscheinigen Gründen)/überbuchen, ohne das der Passagier gewisse Rechte hat. Bis zu diesem Punkt finde ich die Verordnung ok.

Was allerdings mittlerweile daraus geworden ist, finde ich gar nicht mehr ok.
Nur weil jemand mal 4h am Flughafen sitzen muss, weil beim Flieger etwas defekt ist (es kann immer mal was kaputt gehen, auch bei bester Wartung), und dann noch bis zu 600€ kassiert... Nein danke, dies übersteigt mein Verständnis.
Ich hätte eher die Betreuungsleistungen am Airport ausgedehnt (höhere Verpflegungspauschalen z.B.).
Aber im Endeffekt zahlt jeder mit seinen Tickets dafür mit.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: worldtrav am 24.03.2013, 15:59 Uhr
Ich muss auch zugeben das ich teilweise es sehr befremdlich finde das man immer mehr liest wie viele wegen in meinen Augen jeder kleinlichkeit erstmal Geld zurueck moechte.
Die 4 h die man am Flughafen rumhockt sind so oder so weg und ich persoenlich wuerde mir den Stress da irgendwelchen Entschaedigungen hinterherjagen def. nicht machen.

Aber jedem das seine, wenns gluecklich macht.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: motorradsilke am 24.03.2013, 16:54 Uhr
Aber im Endeffekt zahlt jeder mit seinen Tickets dafür mit.

Dazu hatte Rainer mal eine schöne Rechnung aufgemacht, wonach wohl jeder Gast einen Betrag im Centbereich oder um einen Euro zahlen müsste. Zahl ich gern, wenn dann auch Jeder, dem sie nach der Verordnung zusteht, die Entschädigung ohne Probleme bekommen würde.

Es ist ja nicht nur die vertane Zeit, es ist (zumindest teilweise) jede Menge Stress: wann komme ich weiter, schaffe ich meinen Anschlussflug, muss ich Hotels oder den Mietwagen umbuchen (vielleicht in einer Sprache, die ich nicht perfekt spreche), gibt das Ärger (vielleicht wird die Buchung dann storniert), komme ich am nächsten Tag pünktlich (oder überhaupt) zur Arbeit usw.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: lonewolf81 am 24.03.2013, 19:36 Uhr
Ach wie war das schön als Reisen noch ein Abenteuer war - mit der heutigen Vollkaskomentalität kann das ja jeder. ;)
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: TGW712 am 24.03.2013, 19:57 Uhr

Das ist richtig. In dem Fall saßen aber bereits alle im Flieger ("Dort saßen wir dann schon im Flugzeug, als so ein Flughafenbus das Flugzeug streifte und es einen Kratzer gab."), wenn ich das recht verstanden habe und dann erst ist ein Bus in den Flieger gefahren.
Nach Schilderung des TE gehe ich davon aus, dass man gerade dabei war "abzulegen". Da kann man den Flieger nicht mehr 100% absichern.
Es gibt in einigen Ländern sog. Wingwalker, die während des Pushbacks an den Flügelspitzen mitlaufen.
Wenn aber nun ein Busfahrer die Regeln nicht beachtet, bzw. irgendwas übersehen hat, dann kannst Du als Airline nichts dagegen machen. Eine Flugzeugabsicherung währned des Pushbacks ist einfach nicht weiter möglich, sonst könnte das Flugzeug sich selbst nicht mehr bewegen. Wie will man denn aus der Parkbucht rauskommen?
Ist aber auch in dem Fall egal, da es eine US Airline war und ex US geflogen wurde. Die Frage ist interessant für eine EU Airline ex US. Dieder Fall würde sicher vor Gericht landen.

Es kommt aber ausschließlich darauf an, ob überhaupt nicht mit dem Ereignis gerechnet werden kann und die Airline keine denkbare Möglichkeit hat, das Ereignis abzuwenden. Das ist bei Vulkanausbruch, Blizzard und co der Fall - bei nem Busfahrer, der betrunken ist aber nicht. Und wenn man 200 Wingwalker einstellt oder mobile Leitplanken ums Flugzeug packt - alles denkbar und das reicht.

Ich sag ja nicht, dass ich das toll finde oder sofort auf Ersatz pochen würde in einem solchen Fall. Rechtlich ist es aber schlicht so.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: Alfred am 31.03.2013, 12:24 Uhr
Amerikanische Fluglinien machen sich die Sache ohnehin sehr einfach und leidtragend ist der Passagier. Folgender Fall im letzten April:
Flug von Dus über Chicago nach PHX. Gebucht 6 Monate vorher bei LH und ab Chicago Weiterflug mit UA.
Aufenthalt in Chicago 3 Stunden. Ausreichend Zeit für die Immigration. Tolle Verbindung!
2 Monate vor Flugantritt Mitteilung erhalten, dass die UA Maschine ausfällt und der Weiterflug mit der folgenden Maschine stattfinden soll. Dadurch 6 Stunden Aufenthalt in Chicago. Mein Einwand, dass 5 Minuten nach der ausgefallenen Maschine der UA ein Flieger der USAirways - ebenfalls Star Allianz - nach PHX fliegt und man uns doch bitteschön auf diesen Flieger umbuchen möge, wurde als "Nicht möglich" zurückgewiesen. Die USA Maschine war nicht ausgebucht! Dass letzlich die Maschine der UA dann noch zusätzlich 2 Stunden Verspätung hatte und wir dadurch 8 Stunden Aufenthalt in Chicago hatten, machte das Ganze zusätzlich stressig.
Im Nachhinein erfuhr ich, dass UA gerne Flieger ausfallen lässt, die sich nicht rechtzeitig gefüllt haben. Offensichtlich erlaubt die amerikanische Rechtsprechung den Airlines einen solchen Umgang mit den Passagieren. In Europa habe ich das noch nie erlebt.
Titel: Re: Verspätung US Airways
Beitrag von: kieckbusch am 31.03.2013, 16:27 Uhr
Mein Erlebnis war dies:
In LAS kippte ein Mann in dem Schlauch zum Flieger um. Ein Arzt, der zufällig da war, erkannte: volltrunken.
Der Mann wurde rausgetragen, sein Koffer musste gesucht werde, dann war die Startgenehmigung weg, dann drehte der Wind - jedenfalls hatten wir 5 volle Stunden Verspätung, als wir in FRA ankamen. Das Bahnticket mit 50% Rabatt war dann ungültig, wir mussten 90 Euro aufwenden.
Die Anfrage bei Condor ergab, dass wir uns an den Verursacher, also an den Besoffenen halte sollten.
Die Adresse wollten sie aber erst nach Gerichtsbeschluss herausgeben. Das haben wir dann nicht weiter verfolgt.
Gruß, Wolfgang