stimmt, nur daß ein Transitgast in FRA nicht durch die Handgepäckkontrolle geht, außer er/sie verläßt den Sicherheitsbereich weil er sich verlaufen hat
(übrigens: hatte bisher nur 1 Mal eine Handgepäckkontrolle in FRA erlebt)
Übrigens: die polizeiliche Passkontrolle hat nichts mit dem Zoll zu tun sondern mit dem Schengenabkommen. UK ist das letzte Land in dert EU, das nicht Schengen ist: wenn du über LHR, UK einreist, musst du 2 Mal durch die Passkontrolle sowohl UK auch im ggf. nächsten EU Land. Im Gegensatz zur Schweiz, die mittlerweile Schengen beigetreten ist und wobei hier Passkontrollen bei Einreise z.B. über Deutschland oder Frankreich entfallen.
Zur Verzollung: grundsätzlich (für den Auto/Kraftfahrzeugverkehr) gilt, daß das EU Land das als erstes betreten wird, die Verzollung übernimmt,
nicht aber bei Flugreisen, wenn das Gepäck bis ans Zielland durchgecheckt ist: dann macht es das Zielland - meistens sogar der Zielort (kann länderspezifisch abweichen).
Bei Weiterreise in ein Nicht-EU Land ist es grundsätzlich gleich: falls du mit Handgepäck einreist (Sicherheitskontrolle verlassen) muss ggf. verzollt werden. Ansonsten gelten die Regeln des Ziellandes (ggf. niedrigere Wareneinfuhrgrenze etc.) für dein Gepäck sofern es durchgecheckt wird. Solltes du nicht durchchecken können bis ins Nicht-EU Land (also in FRA das Gepäck annehmen), musst du die Einfuhr in die EU verzollen, weil nicht sichergestellt werden kann, daß die Ware die EU wirklich wieder verläßt (Transit) - ggf. gibt es Transitmöglichkeiten ähnlich wie es die Schweiz zuläßt (was natürlich keinen Deutschen davon abhält, mit 6 Kisten Wein, 10kg Pasta und 5l Olivenöl über den Bernadino zurück nach Deutschland zu fahren OHNE Transit zu deklarieren
)