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Autor Thema: Warum ist ein Rückflugticket ungültig, wenn Hinflug nicht angetreten wurde?  (Gelesen 6378 mal)

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Alfred

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Hallo miteinander,
vielleicht kann mir hier jemand diesen Sachverhalt nachvollziehbar erklären!!!

Meine Frau hatte einen Flug von Deutschland in die USA und zurück gebucht. Fluggesellschaften waren United Airlines und Lufthansa.
Aus bestimmten Gründen konnte sie kurzfristig erst einige Tage später rüber fliegen. Da für diesen Reisetermin die Preise der genannten Gesellschaften sehr hoch waren buchte sie LTU.
Am Flughafen wurde ihr nun auf Nachfrage am Lufthansa Schalter gesagt, dass sie für den Rückflug nicht auf das UA / LH - Ticket zurück greifen könnte. Der Rückflug sei verfallen, weil der Hinflug nicht angetreten wurde. Das Ticket müsse komplett abgeflogen werden. In diesem Fall DUS - FRA - Washington - Orlando und dann auf dem umgekehrten Weg zurück.
Mir erschließt sich diese Regelung nicht. Der Rückflug ist bezahlt, der Sitz reserviert und er kann dennoch nicht genutzt werden.
Hier im Forum gibt es ja viele Flugprofis. Vielleicht kann mir jemand das erklären??
Mir jedenfalls erschließt sich die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens nicht.

USAflo

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Moin!

Dazu folgende Links (einige unterinstanzliche Urteile gibt es dazu also schon und das AG Frankfurt, wie das AG Erding haben sich dabei auch mit den AGB der Lufthansa beschäftigt):

http://www.swr.de/infomarkt/reise/-/id=2249406/nid=2249406/did=2326440/1wmaq65/index.html

http://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucherschutzfliegen2.html

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/0,1518,443894,00.html

http://www.kostenlose-urteile.de/newsview4418A.htm

hier der Link zur pdf Datei zum Urteil des LG Frankfurt (hat sich dort mit der entsprechenden AGB Klausel der British Airways auseinander gesetzt und diese für ungültig erklärt/ Ein entsprechendes Verfahren mit der Lufthansa ist wohl noch offen und es ist mir nicht bekannt, ob das Urteil des LG FaM rechtskräftig geworden ist oder ob BA in Berufung gegangen ist/ die ntscheidenden Passagen der Urteilsbegründung finden sich auf Seite 7):
http://www.lg-frankfurt.justiz.hessen.de/irj/servlet/prt/portal/prtroot/slimp.CMReader/HMdJ_15/LG_Frankfurt_Internet/med/2a3/2a325173-4204-711d-88ef-197ccf4e69f2,22222222-2222-2222-2222-222222222222,true.pdf

Im übrigen mal bei der Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt erkundigen, da weiterer Rechtsrat hier nicht möglich ist.

Tschau
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dashy

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Hallo Alfred,

soweit ich mich erinnern kann, gibt es seit 12 / 2007 ein Urteil der Verbraucherzentrale das eben genau diese Vorgehensweise der Airlines nicht rechtskräftig ist.
Anscheinend wurden mehrere Airlines abgemahnt (auch LH), allerdings kann ich keine nachfolgenden Artikel finden, wie sich der Verbraucher z.B bei einem solchen Vorfall verhalten soll etc.

Hier der Artikel:

http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=7&themen_id=59&mit_id=957&task=mit

Hat deine Frau denn LH vorher bescheid gegeben das sie den Hinflug nicht antreten kann?
Irgendwo habe ich gelesen das es besser ist, der Airline solche Änderungen mit zu teilen um den Rückflug bestätigen zu lassen?!

Hoffe das hilft dir ein wenig weiter!
Frohe Ostern


lurvig

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sehr interessant. Denn bei uns stellt sich evtl. das gleiche Problem. Flug für zwei Personen gebucht (ebenfalls LH/UA) und vermutlich wird meine Freundin erst 3 Tage später nachkommen können. Wir dachten auch, dass man dann einfach den Hinflug verfallen lässt und versucht einen neuen billigen one-way-Flug zu buchen. Der Rückflug sollte dann wie geplant genutzt werden. Aber scheinbar (sowas hatte ich auch schon vermutet) gibst da ja schon Probleme. Ich werde mal die o.g. Links studieren müssen.

Update:
LH sagte mir gerade am Telefon, dass diese Vorgehensweise (Hinflug nicht genutzt -> Rückflug verfällt) nach wie vor in den AGB steht und auch so gehandhabt würde. Ungeachtet irgendwelcher Gerichtsentscheidungen. Daraus entnehme ich: es würde also im Einzelfall auf einen Rechtsstreit herauslaufen, bei dem man vermutlich gar nicht so schlechte Karten hätte. Aber in jedem Fall Aufwand und Ärger und eine Garantie gibts natürlich nicht.

Lurvig

Alfred

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@dashy
der Grund, der den planmäßigen Abflug verhinderte, trat extrem kurzfristig auf. Allerdings  informierte ich die Dame am LH - Ticketschalter vor meinem eigenen Abflug davon, dass meine Frau nachreisen würde, aber mit mir gemeinsam den Rückflug antreten wolle.
Auskunft: "Dann muss sie ein neues Rückflugticket kaufen (als oneway). Preis sollte ca. 3000 Euro sein.
Als Reaktion auf diesen Preis verzichtete sie auf den Amerika Flug.

Doc Snyder

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Zusatzfrage:

Würde es funktionieren, ganz normal einzuchecken (ohne Koffer aber mit Meilengutschrift  :wink:) und dann aber wieder nach Hause zu fahren?

lurvig

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Zusatzfrage:

Würde es funktionieren, ganz normal einzuchecken (ohne Koffer aber mit Meilengutschrift  :wink:) und dann aber wieder nach Hause zu fahren?

sehr interessante Option ;)
Da aber an Board nochmal gezählt wird, wird zumindest auffallen, dass jemand fehlt. Wer das ist könnte evtl. auch feststellbar sein. Was dann weiter geschieht, ist (mir) unklar.

Lurvig

EDVM96

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Wer das ist könnte evtl. auch feststellbar sein.
Wieso eventuell?
Der große Abschnitt deines Boarding-Passes würde bei der Airline nicht vorliegen,
folglich bist du nicht mitgeflogen und hast auch kein Anrecht auf Meilen.

USAflo

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Update:
LH sagte mir gerade am Telefon, dass diese Vorgehensweise (Hinflug nicht genutzt -> Rückflug verfällt) nach wie vor in den AGB steht und auch so gehandhabt würde. Ungeachtet irgendwelcher Gerichtsentscheidungen. Daraus entnehme ich: es würde also im Einzelfall auf einen Rechtsstreit herauslaufen, bei dem man vermutlich gar nicht so schlechte Karten hätte. Aber in jedem Fall Aufwand und Ärger und eine Garantie gibts natürlich nicht.

So ist es leider meist immer bei Rechtsstreitigkeiten...
LH wird erst was an den eigenen AGB ändern wenn ein rechtskräftiges (höchstinstanzliches) Urteil konkret zu ihren AGB vorliegt. Die Entscheidungen der Amtsgerichte interessieren einen so großen Konzern erstmal nicht so (Die Lufthansa wird sich deshalb auch davor hüten gegen ein AG- Urteil in Berufung zu gehen, da ja dann ein höherinstanzliches Urteil ergehen würde). Und selbst wenn, dann müsste ja jeder seine Rechte (in diesem Falle Schadensersatzansprüche; den Anspruch auf Beförderung wird man nicht gerichtlich durchsetzen können) selbst wahrnehmen, was natürlich mit Zeit, Aufwand (und Kosten zunächst, außer man hat eine Rechtsschutzversicherung) verbunden ist.

Tschau
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dashy

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jetzt habe ich noch einen sehr interessanten Artikel aus 2008 gefunden  :idee:

http://www.focus.de/reisen/fliegen/billigfluege_aid_230527.html

Das bringt einem zwar nicht den vollen Flugpreis zurück, aber immerhin die Steuern & Gebühren, auf die man anscheinend Anspruch hat wenn man die Flüge nicht antreten konnte (scheinbar ist es egal aus welchen Gründen man nicht geflogen ist)

Und die Steuern & Gebühren sind ja auch schon ne Menge Kohle!


Alfred

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Wenn jedoch der Flugpreis Bestandteil eines Pakets ist, zB. Flug plus WOMO plus Hotel plus Versicherungen, dann ist weder der Flugpreis bekannt, noch der Teil, dendie Steuern ausmachen.
Schon wird es wieder kompliziert.
Aber es scheint darauf hinauszulaufen, dass jeder Betroffene seine eigene Klage vor Gericht einreichen muss, vermutlich seine Unkosten ersetzt bekommt, aber die Airline das billiger kommt, als ein Grundsatzurteil zu riskieren.

dashy

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hmmm...dass verstehe ich jetzt nicht so ganz?!

auf den Flugtickets stehen doch immer Preis & Steuern, egal ob man diese irgendwo als Packet gebucht hat oder nicht?
Zumindest war das bei immer der Fall, egal ob ich Pauschalangebote oder eigenständig gebucht habe, die Tickets die ich bekommen habe (Papier oder e-ticket), dort standen immer Preis & Steuern ausgeschrieben!

Somit könnte man sich doch wenigstens die Steuern & Gebühren wieder zurück holen, oder liege ich jetzt total daneben? :verwirrt:





USAflo

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Aber es scheint darauf hinauszulaufen, dass jeder Betroffene seine eigene Klage vor Gericht einreichen muss, vermutlich seine Unkosten ersetzt bekommt, aber die Airline das billiger kommt, als ein Grundsatzurteil zu riskieren.


Genauso ist es... :roll:
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DocHolliday

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Nachvollziehbar dürfte doch der Gedanke sein, daß die airlines von kurzfristig Buchenden einen höheren Preis fordern; und diejenigen, die oneway irgendwo hin müssen, zahlen ganz schön hohe Preise.

Wer oneway irgendwo hin will, soll nicht ein "Phantasieticket" (hin und rück) zu einem guten Preis buchen können, um die teuren oneway-ticket Preise zu umgehen.

Der deal ist doch: von A nach B und zurück - dafür gibt es einen Preis.

Oder der deal ist: von B nach A - dafür gibt es dann einen ganz anderen Preis.

Und für einen der deals hat man sich nun mal entschieden.

Wer jedoch ein flexibles ticket (bis hin zu kostenloser Stornierung) kaufen will, der kann das natürlich auch - dann natürlich wieder zu einem anderen Preis.


So ist es und jeder weiß es. Das Risiko, ein Produkt zu kaufen, welches man am Ende so wie gekauft nicht mehr haben will, hat auch jeder; wobei mancher Vertragspartner Kulanz walten lassen wird.





In-Tim

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Ich denke es gibt für die Airline zumindest einen vertretbaren Grund warum der Rückflug verfällt. Denn die Airline verkauft diesen Platz weiter und kann diesen somit nicht für die nicht mitgeflogene Person freihalten. Dies automatisch zu verlangen wäre auch nicht fair gegenüber Fluggesellschaft und würde für weniger ausgelastete Flugzeuge sorgen. Unfair gegenüber dem Kunden finde ich allerdings, dass das Rückflugticket anscheinend auch ungültig wird wenn man es ankündigt, dass man diesen Flug antreten wird. Man kann schließlich auch unverschuldet einen Flug verpassen. In diesem Punkt bin ich sehr enttäuscht von angeblich so seriösen Fluggesellschaften. Ich hoffe die Gerichte setzen dieser Abzocke bald ein Ende, denn wenn ich eine Leistung gekauft habe, dann habe ich auch Anspruch darauf, wenn ich dem Anbieter eine Chance gelassen habe darauf zu reagieren. Man stelle sich vor das würden andere Beförderungsdienstleister genauso handhaben, wie die Bahn.
07-10 | 30 US-States; EU,NO,SE,MK
11-13 | SE,NO,DK,FR,SP | AU,TH,SGP,SA,IN,IDN,VAE | USA:CA,AZ
2014 | UK,SP,MK,AT,CH | VAE,MA,IDN,RU | USA:WA,OR,CA,NV,AZ;
2015 | EU,BY | USA:NY,DC,CA,NV,UT,ME,NH,VT,RI,CT,NJ | CAN:QC,NB

EDVM96

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Ich denke es gibt für die Airline zumindest einen vertretbaren Grund warum der Rückflug verfällt. Denn die Airline verkauft diesen Platz weiter und kann diesen somit nicht für die nicht mitgeflogene Person freihalten.
Die Airline hat den Platz für den Rückflug dann aber bereits schonmal verkauft.
Aber doppelt hält besser...

Aaronp

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Wie schon weiter oben erwähnt wurde, solange das Urteil noch
Revisionen zulässt, wird keine Airline die AGBs ändern. Ich befürchte
eher, dass nach einer Änderung der AGBs die Preise insgesamt steigen
könnten. Denn eine Airline ist ein Wirschaftsunternehmen und kalkuliert
alle Einnahmen. Hier würde ein Teil wegbrechen... hoffen wir mal, dass
dies nicht geschehen wird (Erhöhung der Preise).

Gruß
Aaronp