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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Entrada am 01.01.2008, 20:21 Uhr
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Hallo zusammen
Viele kennen ja sicher das Urteil des LG Frankfurt (http://www.vzbv.de/go/presse/957/7/59/index.html), das entschied, dass eine Fluggesellschaft nicht einfach den Rückflug canceln kann, wenn der Passagier nicht den Hinflug angetreten hat. Soweit so gut. Die Verbraucherzentrale Bundesverband schreibt auf ihrer Homepage, dass somit das Cross Ticketing unzulässig sei. Aber was heißt das nun? Sie spricht auf ihrer Homepage immer nur von Hin- und Rückflug, schreibt aber auch...
Was bedeutet Cross-Ticketing? In den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaften heißt es sinngemäß, dass Flugtickets ihre Gültigkeit verlieren, wenn sie nicht in der im Flugschein angegebenen Reihenfolge genutzt werden.
Bedeutet das nun, dass durch das Untersagen von Cross Ticketing auch der Zubringer zum Interkontinentalflug ausbleiben kann, ohne dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert? Bei mir ginge es um einen Flug FRA - SFO / LAX - MUC, der Mitte April rund 610 Euro p.P. kosten würde. Gleicher Flug mit Vor- und Nachlauf Luxemburg kostet dagegen nur 490 Euro, was bei zwei Personen immerhin 240 Euro Preisunterschied macht. Weiß jemand mehr?
Gruß,
Sascha
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Cross-Ticketing heißt der Kauf von zwei Flugscheinen mit sich überkreuzenden Daten, durch die man die Mindestaufenthaltsfristen umgeht und mit dem Verfall je eines Rück- und Hinfluges Kosten spart. Ist insgesamt eine eher unclevere Sache, da das bei verfallenem Hinflug auf jeden Fall Ärger für den Rückflug bedeutet, auch wenn das LG Frankfurt diese Praxis für unzulässig erklärt hat.
Um Deine Frage zu beantworten: Nein, das Wegfallen-lassen von Anschlußflügen ist davon nicht gedeckt. Es gibt aber andere Urteile (u.a. vom AG Köln), die eine solche Interpretation zulassen würden, aber eins ist sicher: Das gibt mit ziemlicher Sicherheit Ärger beim Checkin in Frankfurt, wenn Du den LUX-FRA Flug hast verfallen lassen - egal, was derzeit Gerichte entschieden haben oder nicht. Du wirst vermutlich in so einem Fall nicht darum herum kommen, dann erstmal ein neues Ticket zu kaufen und die entsprechende Erstattung vor Gericht einzuklagen.
Viele Grüße - Dirk
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Hallo,
ich kenne cross ticketing als folgende Variante:
Z.B.: Fankfurt - Madrid - Frankfurt & Madrid - Frankfurt - Madrid
Die Termine für die Flüge werden so gelegt, dass die Rückflüge jeweils in günstige Preisklassen fallen (unabhängig vom Wunschtermin). Man nutzt aber nur die Hinflüge bei den beiden Tickets (jeweils zu den Wunschflugterminen). Anschließend wird der jeweilige Rückflug vom Reisebüro storniert. Insgesamt ist dann der Flugpreis deutlich günstiger. Teilweise kann es sogar sein, dass der Flugpreis für zwei Tickets niedriger ist als der Flugpreis für ein Ticket zu den Wunschterminen (insbesondere bei sehr kurzfristigen Buchungen).
Die Fluggesellschaften mögen dies nicht, da das Ticket ansonsten zu einem deutlich höheren Preis verkauft worden wäre und verbieten "cross ticketing".
Gruss Tom
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Okay, vielen Dank Euch beiden. Jetzt hab ich das verstanden und eigentlich wäre die Sache für mich erledigt, wenn ich eben nicht entdeckt hätte, dass der Anschlussflug auf dem Rückweg von München nach Luxemburg sogar auf meinem "Heimatflughafen" in Saarbrücken stoppt. Das wäre ja echt perfekt und dann würden wir auf dem Hinweg eben Luxemburg in Kauf nehmen. Der günstigere Flug und die Landung direkt in der Heimat wiegt die Nachteile des Hinflugs auf. Daraus ergibt sich dann aber ne neue Frage: Ich habe ja keine Bedenken, dass wir in Saarbrücken aus der Maschine kommen, aber was wäre mit unserem Gepäck? Dürfen wir erwarten, dass das mit uns aus der Maschine kommt, oder wird Luxair gemäß Flugschein auf eine Beförderung bis Luxemburg bestehen?
Gruß,
Sascha
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Ich habe ja keine Bedenken, dass wir in Saarbrücken aus der Maschine kommen, aber was wäre mit unserem Gepäck? Dürfen wir erwarten, dass das mit uns aus der Maschine kommt, oder wird Luxair gemäß Flugschein auf eine Beförderung bis Luxemburg bestehen?
Wenn Du das so "durchgehend" buchst hast Du in Sachen Gepäck ziemlich verloren - wenn Du beim Abflug die Agents nicht überredet bekommst, das Gepäck nur bis SCN durchzuchecken fliegt das schön bis nach Luxemburg weiter. Und dass du die LH-Damen in LAX dazu überredet bekommst, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
Aber dafür gibt es eine Lösung: Da Flugunterbrechungen von weniger als 24 Stunden bei Langstrecken nicht als Stopover gelten, könntest Du wie folgt buchen (z.B. am 18.4.):
18.4.:
LH 459 SFO 20:55 MUC 17:00 +1 340 0 F7 A7 C9 D9 Z0 Y9 B9 M9 H9 Q9 V9 W0 S0
LG 9726 MUC 18:45 SCN 19:45 ER4 0 J4 C4 Z4 Y4 M4 K4 Q4 U4 N4 L4 G4 B4 V4 S4 X4 H4 R4 O4 A4 W4
19.4.:
LG 9562 SCN 10:20 LUX 10:45 ER3 0 J4 C4 Z4 Y4 M4 K4 Q4 U4 N4 L4 G4 B4 V4 S4 X4 H4 R4 O4 A4 W4
Damit würde dann Dein Gepäck auf jeden Fall in Saarbrücken ausgeladen, da Du ja erst am Folgetag weiter nach Luxemburg fliegen würdest, wenn Du denn am nächsten Tag für den Weiterflug einchecken tätest. Da aber das für die Preisberechnung maßgeblich Ziel weiterhin Luxemburg ist, hättest Du so Dein Ziel erreicht. Nachteil: Sowas bastelt Dir nur ein Reisebüro, das wirst Du Online nur hinbekommen, wenn Du Dich einigermaßen gut mit Buchungsmaschinen auskennst und eine findest, die halbwegs flexibel ist.
Viele Grüße - Dirk
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Hallo
Ich würde alternativ auch Preise übers "gute alte" Reisebüro checken. Der Preis eines der lokalen RB`s war bei mr 07 unschlagbar günstig.Zwei Kollegen , welche in einen RB gearbeitet hatten, konnten den Preis (fast) nicht glauben.
Gebucht war Luxemburg über Heathrow nach Los Angeles, Los Angeles - Washington Dulles, Washington Dulles - Fra - (Lux). 520 €, Frankfurt ist 1:30 entfernt, Luxemburg 55-80 (Verkehrslage) Das RB hat den Flug Frankfurt - Lux so gebucht, daß er erst am nächsten Tag war.Also die Methode welche djohannw schon erwähnt hat. Sie muß nicht unbedingt teurer sein.
Anne
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Wenn Du das so "durchgehend" buchst hast Du in Sachen Gepäck ziemlich verloren - wenn Du beim Abflug die Agents nicht überredet bekommst, das Gepäck nur bis SCN durchzuchecken fliegt das schön bis nach Luxemburg weiter. Und dass du die LH-Damen in LAX dazu überredet bekommst, halte ich für nahezu ausgeschlossen.
So Flieg ich / wir seit Jahren mit Swiss von L.A. oder Miami retour ohne irgendwelche Probleme.
Die gebuchten Flüge würden ja von ZRH (Zürich) noch bis FRA weitergehen, aber den Flug nach FRA lasse ich immer verfallen.
Beim Check-in in USA erwähne ich nur dass mich in ZRH jemand abholen wird da von ZRH schneller zuhause als ab FRA und ich deshalb die Koffer in ZRH benötige und die nicht nach FRA weiter müssen.
Der letzte Check-in Angestellte in L.A. meinte bloss "No problem.." und dass er selber es auch so machen würde.
Er fragte dann gleich noch ob er das nicht benötigte Flugsegment nach FRA im System gleich stornieren soll was dann auch gemacht wurde.
In diesem Jahr muss ich mal kein Segment verfallen lassen da direkt ZRH - USA - ZRH gebucht mit Meilen von M&M :D
Gruss Patric
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Hallo Sascha,
Wir sind die letzten Jahre auch immer von Luxemburg abgeflogen (Heimatort Saarbrücken). Zum einen ist es billiger, zum anderen finden wir Luxemburg besser anzufahren als Frankfurt.
Den Rückflug Von San Francisco über München nach Luxemburg haben wir 2006 auch gemacht. In Saarbrücken sind wir aber nicht ausgestiegen, da wir unser Auto in Luxemburg stehen hatten. Vielleicht würde es ja gehen, wenn man direkt beim Einchecken angibt, dass man nur bis Saarbrücken möchte.
Ansonsten finde ich die Verbindung über Luxemburg schon klasse, obwohl mir in den kleinen Maschinen meist raulig wird.
Gruss aus Saarbrücken,
Anke
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Ist insgesamt eine eher unclevere Sache, da das bei verfallenem Hinflug auf jeden Fall Ärger für den Rückflug bedeutet, auch wenn das LG Frankfurt diese Praxis für unzulässig erklärt hat.
So einfach ist das nicht für die Fluggesellschaft. Das Urteil bedeutet nicht nur, dass die "Praxis" unzulässig ist, sondern dass bereits die entsprechenden AGBs ungültig sind. D.h. im Klartext, dass mindesten BA jetzt neue AGBs herausgeben muss - und in der Folge selbstverständlich alle anderen Fluggesellschaften, denn der Prozess war ein Musterprozess.
Noch nach so einem Urteil Ärger machen zu wollen, wäre extrem dumm von einer Fluggesellschaft - da drohen sicherlich drakonisch teure Geldbußen bei Zuwiderhandlung und nicht nur die Kostenerstattung für irgendwelche Flüge.
Ich finde das Urteil ausgezeichnet.
Grüße
Rainer
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Bedeutet das nun, dass durch das Untersagen von Cross Ticketing auch der Zubringer zum Interkontinentalflug ausbleiben kann, ohne dass der Flugschein seine Gültigkeit verliert? Bei mir ginge es um einen Flug FRA - SFO / LAX - MUC, der Mitte April rund 610 Euro p.P. kosten würde. Gleicher Flug mit Vor- und Nachlauf Luxemburg kostet dagegen nur 490 Euro, was bei zwei Personen immerhin 240 Euro Preisunterschied macht. Weiß jemand mehr?
Achtung: Das Urteil des Landgerichts Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig. Ein langer Weg durch alle möglichen Instanzen ist möglich. Im schlimmsten Fall kann das Jahre dauern (Europäischer Gerichtshof).
Bis zur Rechtsgültigkeit muss jeder somit wie bisher auch selbst entscheiden, ob er im Zweifelsfall ein Gericht bemühen will, denn bis dahin wird keine Fluggesellschaft irgendwas ändern.
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Ansonsten finde ich die Verbindung über Luxemburg schon klasse, obwohl mir in den kleinen Maschinen meist raulig wird.
Gruss aus Saarbrücken,
Anke
Ich glaube, "raulig", gesprochen "raulisch", ist ein typisch saarländischer Ausdruck. Allerdings kamen unter Google auch ein paar Treffer zu "rauligen" (rolligen) Katzen. :D
Deshalb (von einer Saarländerin) zur Klarstellung: Der armen Anke wird in kleinen Maschinen meist schlecht.
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Hallo Flicka,
vielen Dank für Deine ergänzenden Erklärungen :wink:. Als zugereister Saarländer war ich mir mit der Schreibweise nicht so sicher, habe aber meinen Kollegen gegenüber - ein Ur-Saarländer- gefragt und der meinte die Schreibweise "raulig" wäre okay, ich hatte nämlich überlegt es zu schreiben, wie man es spricht. Das raulig auch noch andere Bedeutungen hat, wusste ich nicht.
Gruss,
Anke
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Hallo Anke :-)
Hauptsache wir Saarländer verstehen uns ;-)
An alle anderen: Danke für die Hinweise.
Gruß,
Sascha
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Hallo Sascha,
habe gerade nochmal bei Lufthansa geschaut. Die Verbindung Saarbrücken-San Francisco-Saarbrücken lässt sich über München auch buchen. Ist wahrscheinlich eine Frage des Preises. Mitte April bis Anfang Mai würde es pro Person 780 Euro kosten. Muss man dann halt mal rechnen, ob sich das lohnt.
Gruss,
Anke
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Hey, doch so viele Saarländer hier :D
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Dann wird es aber langsam Zeit, dass ihr den Schwenker 'rausholt...;-)!
[DUCK]
Viele Grüße - Dirk (immer noch in Deckung)
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Hi!
Lufthansa-Kunden müssen gebuchte Flüge komplett und in der geplanten Reihenfolge in Anspruch nehmen, entschied das Kölner Oberlandesgericht und bestätigte damit eine entsprechende AGB-Klausel der Airline.
airliners.de (http://www.airliners.de/nachrichten/bereiche/management/marketing/lufthansa-darf-cross-ticketing-verbieten/18740)
Gruß Heiner
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Die Diskussionen sind wohl so alt wie die X-tickets....
... entscheidend ist doch, wie die LH nachweisen will, dass die X-tickets aus Vorsatz gebucht wurden. Ausserdem muß LH nachweisen können, welcher Schaden zum Zeitpunkt der Buchung entstanden ist. Da sich die Buchungssituation aber sekundenschnell ändert, dürfte dies nur mit einem immensen technischen Aufwand nachzuweisen sein.
Übrigens: Zubringer Flüge innerhalb Deutschlands werden oft (keine Garantie) kulant behandelt. Wer also auf der Autobahn nach STR im Stau steckt kann ggf. auch direkt nach FRA fahren, sollte halt bei LH Bescheid geben und den Grund nennen (funktionierte bei mir 2001-2005 regelmässig einwandfrei)
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Übrigens: Zubringer Flüge innerhalb Deutschlands werden oft (keine Garantie) kulant behandelt. Wer also auf der Autobahn nach STR im Stau steckt kann ggf. auch direkt nach FRA fahren, sollte halt bei LH Bescheid geben und den Grund nennen (funktionierte bei mir 2001-2005 regelmässig einwandfrei)
Generell wird es bei Airlines mittlerweile sehr kulant gehandhabt, wenn man nachweisen kann, daß es nicht absichtlich geschah (z.B. bei Krankheit den Hinflug nicht angetreten und später anderweitig zum Zielort gefahren).
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Also ich habe das ja im Juni in Boston versucht in Amsterdam rauszukommen, war leider nix zu machen und ich mußte 7 Std. da bleiben bis ich dann nach Düsseldorf durfte. Der Delta Mitarbeiter war sogar total frech und hat rumgemotzt usw. ich vermute mal das vor mir schon einige da waren :D
Nach meiner Nachfrage in Amsterdam dann ob ich mein Gepäck bekommen könnte, hat man mir erklärt das dieses eingeschlossen ist mit einem Zeitschloss und das nur aufgeht wenn mein Flug sei........fragt sich nur warum auf dem Hinflug mein Gepäck nicht dabei war oder :roll:
Im übrigen würde ich gerne mehr hier posten aber ich habe seit Anfang an Probleme das ich hier eingeloggt bleibe.........immer fliege ich raus ?
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Stimmt: bestimmer airlines verbieten das Gepäck nur bis zum ersten Halt einzuchecken um die Aussteiger zu verhindern (eigentlich Quatsch, denn du ansonsten könnten sie ja auch diesem leg noch einen zusätzlichen Platz verkaufen).
Bei LH ging es bisher immer bis FRA einzuchecken und dann - bei einer Wartezeit von 2h - entspannt zu checken, ob der Zubringer pünktlich geht (selten) oder ob man nicht lieber gleich den Zug nach Ulm nehmen sollte, oder nen Mietwagen...