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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Reggie Dunlop am 01.11.2008, 17:37 Uhr

Titel: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Reggie Dunlop am 01.11.2008, 17:37 Uhr
Hallo

Mein Bruder geht im Januar wieder in die USA, nach Raleigh. Er hat dort eine Stelle die wohl erstmal auf 4 Jahre befristet ist und hat ein entsprechendes Visum bekommen.

Nun sucht er einen günstigen Flug. Er benötigt erstmal nur den Hinflug. Ein einfacher Flug ist aber recht teuer, so daß wir überlegen ob er ein Angebot einer Fluglinie nutzen soll bei dem Hin- und Rückflug dabei sind. So zum Beispiel die Möglichkeit nach New York mit Lufthansa. Das Angebot wäre deutlich günstiger als ein reiner Hinflug. Den Rest der Strecke würde er über einen günstigen Inlandsflug oder mit dem Greyhound machen.

Nun die Frage: Er würde einen Hin-und Rückflug buchen und dann nur den Hinflug nutzen. Wenn er den Rückflug nicht antritt kann ihm das zum Verhängnis werden? Kann die Fluglinie ihm da irgendwelche Konsequenzen draus drehen? Mir ist so spontan nichts eingefallen. Aber vielleicht gibt es ja irgendwelche Blacklists oder so etwas, so daß er dann später nicht mehr diese Fluglinie nutzen kann. Bzw. ist sowas illegal und kann man dafür belangt werden? Wenn ja entschuldigt bitte meine Unwissenheit!

Gruß und Danke
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: freddykr am 01.11.2008, 18:09 Uhr
Er würde einen Hin-und Rückflug buchen und dann nur den Hinflug nutzen. Wenn er den Rückflug nicht antritt kann ihm das zum Verhängnis werden? Kann die Fluglinie ihm da irgendwelche Konsequenzen draus drehen?
Da sollte erstmal nichts passieren. Allerdings sollte er nicht auf den Gedanken kommen, die Steuern/Gebühren für den nicht genommenen Rückflug zu fordern. Dann könnte es zu einer Nachbelastung führen.
Oder Du fragst bei den Airlines (oder im Reisebüro) mal direkt nach, was sie für Vorschläge haben.

Als sichere Alternative bieten sich dann noch Oneway-Tickets von AB/LTU oder Condor an.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: andi7435 am 01.11.2008, 18:26 Uhr
Laut einen anderen Airlineforum soll es aber so eine "Blackliste" geben bzw. die Airlines lassen da schon eine Kontrolle mitlaufen. Bei einmal passiert dir sicherlich nichts und es werden auch keine Nachforderungen seitens der Airline gestellt, da ja der Oneway-Tarif deutlich teurer ist. Sollte dein Bruder aber z.B. viele male das so handhaben, dann kann es sicherlich zu Nachforderungen kommen. Und wie Danilo schon schrieb, Steuern/Gebühren bekommst du nicht erstattet.
Alternativ, wenn der Zielflughafen New York ist, eventuell einen Flug bei AB buchen. Die bieten den Oneway-Tarif ja normal an.

Andreas
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Palo am 02.11.2008, 01:12 Uhr
Da passiert nix
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 02.11.2008, 01:21 Uhr
Da passiert nix

Genau. Ganz im Gegenteil, du kannst die Steuern und Gebühren für den nicht angetretenen Flug zurückverlangen (wenn in Deutschland gebucht). Habe ich selbst gemacht diesen Sommer. Hatte einen Flug Hamburg-New York und zurück mit der LTU und wollte eigentlich den Rückflug stornieren weil ich länger bleiben wollte und von San Francisco zurück. Ging aber nicht... Also habe ich einfach den Rückflug unangekündigt nicht angetreten und nach Rückkehr in Deutschland per Email die Erstattung gefordert. Ging absolut problemlos und wurde ohne Gebühr und sogar inkl. Kerosinzuschlag erstattet (habe 175€ pro Strecke bezahlt, 100€ davon wurden erstattet).

Nachforderungen hat es seitens der Lufthansa wohl wirklich mal gegeben, hat aber keine rechtliche Relevanz. Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen. Das hat der europäische Gerichtshof klar entschieden. Du als Kunde bist nicht dafür verantwortlich was die Airlines für unlogische Preissysteme haben. Also auf jeden Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen! Wäre ja noch schöner... Mehr als das zu verweigern können sie nicht.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: ratlady am 02.11.2008, 08:33 Uhr
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 02.11.2008, 08:47 Uhr
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.
Ich denke, das sollte/muß aber in den Beförderungsbedingungen der Airline stehen. Steht da nix, dann können sie auch IMHO nichts fordern.

Was ich mir vorstellen könnte, wäre die Nachforderung der Stornierungs-/Änderungsgebühr.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: ratlady am 02.11.2008, 08:57 Uhr
Ich denke, das sollte/muß aber in den Beförderungsbedingungen der Airline stehen.

Sagte ich doch :wink:. Mir ging es lediglich um die allgemeine Aussage, dass man ruhig "mehr" buchen kann, ohne das dann auch wahrzunehmen [weil es auf diese Weise billiger ist]. Auch wenn das bei LH evtl. moeglich ist, kann man das IMHO nicht derart verallgemeinern.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 02.11.2008, 09:48 Uhr
Es steht dir frei eine Leistung zu bezahlen sie aber nicht in Anspruch zu nehmen.

In Bezug auf Flugtickets kann man das m.W. nicht so pauschal sagen. Soweit ich weiss, gibt es durchaus einige Airlines, in deren "contract of carriage" auch "prohibited ticketing practices" aufgefuehrt sind. Dazu gehoeren z.B. die bewusste Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten, um einen billigeren Preis zu bekommen, und ich meine auch die Buchung eines Round Tickets nur um die teurere One Way Fare zu umgehen. Letzteres zumindest wird sich im Einzelfall allerdings vermutlich nur schwer nachweisen lassen... dennoch wuerde ich, genau wie freddykr, eher davon abraten, durch "Rueckerstattungsforderungen" moeglicherweise schlafende Hunde zu wecken.

1. Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
2. In der EU ist eine solche Praxis nicht erlaubt. Wenn es tatsächlich noch Airlines gibt die etwas nachfordern, dann einfach nicht drauf eingehen. Was wollen sie machen? Dich verklagen? Ich bin mir sicher das schlimmste was denen in den Sinn kommt ist die Steuernund Gebühren nicht zu erstatten (was auch schon illegal ist).

Ich zumindest verschenke kein Geld weil ich zu feige bin da mal anzurufen oder ne kurze Mail hinzuschicken.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 02.11.2008, 09:52 Uhr
Zitat
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.

Dann muß man sich das hinterher erstreiten. Und darauf hat nicht jeder Lust.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: andi7435 am 02.11.2008, 09:52 Uhr
@In-Tim

Du wagst dich ziemlich weit hinhaus mit deiner Meinung. LTU stellt einen Sonderfall dar, weil Sie die Strecken jeweils als Oneway-Ticket verkaufen. Deshalb auch die Rückerstattung bei dir. Wenn es so einfach ginge mit der Rückerstattung, möchte ich mal wissen, wieso LH diese teuren Oneway-Tickets auf den Markt wirft und nicht alle Geschäftsreisenden auf deine Idee kommen, billige Tickets mit möglichst vielen Beschränkungen zu buchen und die dann nicht abgeflogenen Tickets einzufordern. Überkreuzbuchungen nehme ich davon mal aus. Solltest du dich jetzt noch auf einzelne Gerichtsurteile in D nennen die den Kunden einen Schadenersatz bzw. Rückerstattung zugesprochen haben, sind das Einzelurteile. Du musst dann selber wieder klagen.

@Reggie

Dein Bruder wird ja pro Jahr doch bestimmt einmal Euch besuchen kommen. Warum nimmt er nicht einfach ein Ticket mit offenen Rückflug ?

Andreas
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 02.11.2008, 10:10 Uhr
Ich merke: Weicheier hier, die Airlines für mächtiger halten als den Staat. Lasst euch doch von denen nicht verarschen!

Was soll den passieren? zur Not war man halt irgendwo hängengeblieben, Domestic-Flight nicht bekommen, war krank oder was weiß ich. Braucht man aber eh nicht, da es in den letzten Jahren anscheinend keine Fälle von Nachforderungen mehr gab.

Warum sollte ich als Passagier klagen? Die Airline will was von mir, nicht umgekehrt. Also muss sie klagen. Schonmal von sowas gehört?
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: andi7435 am 02.11.2008, 10:19 Uhr
@In-Tim

Apropo krank. Der Freund meiner Arbeitskollegin war gebucht auf VIE-DRS-VIE. Rückflug konnte er nicht antreten wegen Krankheit. Anruf bei AUA, selbst mit Attest gibt es die Steuern+Tax nicht zurück. Du kannst die AGB nicht nur zu deinen Vorteil auslegen. Klar musst du schon klagen, du willst doch Steuern+Gebühren zurück für den nicht angetretenen Flug.

Andreas
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 02.11.2008, 11:08 Uhr
Ja, aber ging es hierbei nicht darum, ob die Airline Nachforderungen stellen kann? Das war doch die Frage. Und dafür muss sie klagen!

Mit den nicht erstatteten Steuern&Gebühren kann man kann man sich ja vielleicht abfinden. Aber zumindest versuchen sollte man es doch.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Jack Black am 02.11.2008, 11:16 Uhr
Zitat
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.

Der Vertrag ist aber ungültig, wenn sein Inhalt gegen geltendes Recht verstößt.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Aaronp am 02.11.2008, 12:57 Uhr
Ihr vergesst dabei nur, wenn die Airline vor Gericht geht, braucht ihr auch
mal erst einen Anwalt. Wenn keine Rechtschutzvers. besteht, geht ihr in
Vorkasse. Ob ihr dann gewinnt, hängt widerum vom Richter, da es wie
gesagt Einzeluteile sind und kein Grundsatzurteil. Recht haben und Recht
bekommen sind auch in D zwei Paar Schuhe...

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 02.11.2008, 13:28 Uhr
Ihr vergesst dabei nur, wenn die Airline vor Gericht geht, braucht ihr auch
mal erst einen Anwalt. Wenn keine Rechtschutzvers. besteht, geht ihr in
Vorkasse. Ob ihr dann gewinnt, hängt widerum vom Richter, da es wie
gesagt Einzeluteile sind und kein Grundsatzurteil. Recht haben und Recht
bekommen sind auch in D zwei Paar Schuhe...

Gruß
Aaronp

Nochmal: Reden wir hier immer noch über Nachforderungen?



Also, in welcher Welt leben hier manche eigentlich? Bei mir ist die Zeitung nicht voll von Berichten wie Airlines ihre Kunden verklagen.. Kommt mal wieder runter. Die Vorstellung ist absolut utopisch. Bei dem einzig mir bekannten Fall ging es um eine Firma und hunderte Buchungen.

Viel Spass in eurer Welt wo der kleine Bürger gnadenlos bis auf die nackte Haut ausgenommen wird. Wo Recht und Gesetz nicht respektiert werden und wo eine Airline anscheinend euer Konto plündern darf und ihr könnt nichts dagegen unternehmen... Also wirklich, warum wollt ihr eigentlich jedem so eine Angst vor den bösen Airlines machen?

Vielleicht sollte man einfach mal etwas freundlicher und nicht immer nur über Paragraphen mit anderen Menschen verhandeln, wenn es zu Differenzen kommt. Normalerweise will einem keiner etwas böses.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Aaronp am 02.11.2008, 14:14 Uhr
Wenn du von der Airline eine Rechnung erhalten solltest und diese
nicht bezahlst (du bist ja im Recht), erhälst du einen Mahnbescheid,
hier musst du Widerspruch einlegen und schon bist du im Rechtsstreit...
lässt du es laufen, erkennst du nach 14 Tagen den Mahnbescheid als
richtig an (ich kann dir auch einfach so einen zukommen lassen ohne
eine berechtigte Forderung, aber nach 14 Tage ohne dein zutun habe
ich eine berechtigte Forderung) und schon erhält der Kläger einen Titel,
den er 30 Jahre lang vollstrecken lassen kann.

Gruß
Aaronp
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Reggie Dunlop am 02.11.2008, 14:16 Uhr
Okay Danke für Eure Statements. Ich denke mein Bruder wird sich mal im Reisebüro schlau machen was die meinen was er für Möglichkeiten hat.

Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 02.11.2008, 14:31 Uhr
Zitat
Was in den AGB's steht ist nicht immer auch Gesetzes-konform. Gerade bei Airlines.
Gesetz hin oder her, Du akzeptierst sie aber erstmal mit Abschluss des Vertrages.

Der Vertrag ist aber ungültig, wenn sein Inhalt gegen geltendes Recht verstößt.
Ein Vertrag wird nicht zur Gänze ungültig wenn Teile der Bestimmungen gegen geltendes Recht verstoßen. Dann werden nur die entsprechenden Vertragsbestandteile unwirksam (sofern nicht ausdrücklich angegeben ist, daß der gesamte Vertrag dadurch unwirksam wird).

Rein persönlich würde ich der Sache auch eher gelassen gegenüber stehen. Wir hatten für den nächsten Urlaub auch ähnliches überlegt und den Heimflug via Asien durchzuführen. Auch dann hätten wir für den Hinflug ein Return-Ticket gekauft, es aber verfallen lassen.

Natürlich wären wir in dem Fall nie auf die Idee gekommen, hier auch noch was zurückzufordern.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Andre am 02.11.2008, 14:48 Uhr
Eine Airline braucht nicht zu klagen. Sie belastet ganz einfach die Kreditkarte des Kunden.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Widerspruch einlegen und diesen beim KK-Institut begruenden. Die Airline legt daraufhin die Tarifbediingungen zum gebuchten Flug vor und wenn dort drin steht, dass bei NOSHOW keine Rueckerstattung oder sogar eine Nachforderung erhoben wird, hat der Kunde keine Chance.

Es gilt auch hier: Tarifregeln beachten!
Es gibt teilweise Nachforderungen, aber eben nicht bei jeder Airline und nicht in jedem Tarif. Eine Pauschalantwort gibt's deshalb auch nicht.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Vegasfan am 02.11.2008, 17:56 Uhr
Eine Airline braucht nicht zu klagen. Sie belastet ganz einfach die Kreditkarte des Kunden.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Widerspruch einlegen und diesen beim KK-Institut begruenden. Die Airline legt daraufhin die Tarifbediingungen zum gebuchten Flug vor und wenn dort drin steht, dass bei NOSHOW keine Rueckerstattung oder sogar eine Nachforderung erhoben wird, hat der Kunde keine Chance.

Wenn man so ein Vorhaben "plant", sollte man eben per Überweisung zahlen und umgeht somit das eventuelle Problem einer KK-Belastung...

Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Andre am 02.11.2008, 18:08 Uhr
Welche Linienflugairline akzeptiert denn Zahlung per Ueberweisung?
Unabhaengig davon befreit die gewuenschte Zahlweise nicht von eventueller Schuld. Im Zweifelsfall stellt die Airline ein ADM (Agent Debit Memo) aus und holt sich das Geld vom ticketausstellenden Agent, der sich dann wiederum mit dem Schuldner auseinandersetzen muss oder aber auf den durch den Schuldner verursachten Kosten sitzen bleibt.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Vegasfan am 02.11.2008, 18:35 Uhr
Welche Linienflugairline akzeptiert denn Zahlung per Ueberweisung?
Unabhaengig davon befreit die gewuenschte Zahlweise nicht von eventueller Schuld. Im Zweifelsfall stellt die Airline ein ADM (Agent Debit Memo) aus und holt sich das Geld vom ticketausstellenden Agent, der sich dann wiederum mit dem Schuldner auseinandersetzen muss oder aber auf den durch den Schuldner verursachten Kosten sitzen bleibt.

Überweisung nicht, aber Lastschrift (LH z.B.). Eine evtl. ungerechtfertigte nachträgliche Abbuchung kann mit einem Mausklick bei der Bank rückgängig gemacht werden. Eine entsprechende Autorisierung (Unterschrift bzw. Einwilligung) liegt ja für diesen Betrag auch nicht vor! Da hat die Airline erst mal Arbeit mit und eine Klage wird sie sich überlegen!
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Smartmatze am 02.11.2008, 20:48 Uhr
Eine evtl. ungerechtfertigte nachträgliche Abbuchung kann mit einem Mausklick bei der Bank rückgängig gemacht werden. Eine entsprechende Autorisierung (Unterschrift bzw. Einwilligung) liegt ja für diesen Betrag auch nicht vor! Da hat die Airline erst mal Arbeit mit und eine Klage wird sie sich überlegen!

Bei einer KK ist es aber auch nicht anders. Bei der Buchung autorisierst du ja nur die Zahlung der vereinbarten Summe.
Jegliche Nachforderung (selbst wenn sie berechtigt ist - DARÜBER urteilt die KK-Firma aber nicht!) stellt also erst einmal eine "unautorisierte Zahlung" dar. Damit dürfte sie sich zurückholen lassen.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: djohannw am 02.11.2008, 21:19 Uhr
Eine Airline braucht nicht zu klagen. Sie belastet ganz einfach die Kreditkarte des Kunden.
Ist der Kunde damit nicht einverstanden, muss er Widerspruch einlegen und diesen beim KK-Institut begruenden. Die Airline legt daraufhin die Tarifbediingungen zum gebuchten Flug vor und wenn dort drin steht, dass bei NOSHOW keine Rueckerstattung oder sogar eine Nachforderung erhoben wird, hat der Kunde keine Chance.

Was für ein Quatsch. Wir sind hier in Deutschland, und da muss eine Belastung der Kreditkarte durch eine konkludente Willenserklärung des Inhabers "gedeckt" sein. Das bedeutet z.B., dass ein Hotel die No-Show Gebühr erheben darf, wenn der Kunde zur Garantie die Kreditkarte hinterlegt hat. Anders bei einer Flugbuchung: Dort wird die Karte nur zur Begleichung des vereinbarten Flugpreises genutzt. Damit fehlt die Willenserklärung des Kreditkarteninhabers und macht eine eventuell dadurch veranlasste Abbuchung schlicht zu einer unutorisierten Belastung, die man problemlos zurückgeben kann.

Faktisch darf die Airline nicht einmal alle Kreditkartendaten nach Erhalt der Kreditkartenautorisierung über den vereinbarten Betrag mehr aufbewahren - PCI DSS sei Dank. (https://www.pcisecuritystandards.org/security_standards/pci_dss.shtml) Dort ist festgelegt:

Zitat
Sensitive authentication data must not be stored after authorization (even if encrypted).

Und da CVV2/CVC2/CAV2 genau zu diesen Daten gehören, die aber bei einer "Card not present"-Transaktion benötigt werden, kann eine einmal hinterlegte Kreditkarte im Regelfall nicht ohne weiteres nochmals belastet werden. In sofern ist die Nachbelastung von irgendwelchen Beträgen per Kreditkarte seitens der Airline eine nicht einmal eine theoretische Möglichkeit.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: Andre am 02.11.2008, 23:43 Uhr
Das ist einfach Unsinn.
Du kannst jede beliebige Flugbuchung aufrufen und wirst darin die KK-Daten des Kunden finden, solange die Flugbuchung gelistet ist (ich meine, Buchungen werden bis 6 Monate nach Abflug des letzten Segments geloescht). Und selbst danach kann man noch eine Booking History aufrufen.
Und wenn im "Kaufvertrag" steht, dass bei NoShow Gebuehren anfallen, dann duerfen diese Betraege auch belastet werden und auch das KK-Institut kann nichts dagegen unternehmen. Mehrfach schon erlebt. Es gibt ein zwar ein kurzes Pruefungsverfahren, aber letzten Endes geht es ausschließlich darum, was beim Kauf schriftlich vereinbart und akzeptiert wurde.
Das gilt uebrigens fuer Deutschland.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: djohannw am 03.11.2008, 06:15 Uhr
Das ist einfach Unsinn.
Du kannst jede beliebige Flugbuchung aufrufen und wirst darin die KK-Daten des Kunden finden, solange die Flugbuchung gelistet ist (ich meine, Buchungen werden bis 6 Monate nach Abflug des letzten Segments geloescht). Und selbst danach kann man noch eine Booking History aufrufen.

Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden, nicht aber der Full Magnetic Stripe (der bei Card-present Transaktionen für die Authorisierung benötigt wird) und auch nicht die CVV2 Werte. Beides findest Du demzufolge auch nicht in der Buchungsrückschau. Buchungen werden übrigens einen Tag nach dem letzten Segment gelöscht - es seie denn, es existiert noch ein weiterer Eintrag in der Buchung, der zu einem späteren Zeitpunkt liegt. Dann einen Tag nach dem letzten Element...

Zitat
Und wenn im "Kaufvertrag" steht, dass bei NoShow Gebuehren anfallen, dann duerfen diese Betraege auch belastet werden und auch das KK-Institut kann nichts dagegen unternehmen. Mehrfach schon erlebt. Es gibt ein zwar ein kurzes Pruefungsverfahren, aber letzten Endes geht es ausschließlich darum, was beim Kauf schriftlich vereinbart und akzeptiert wurde.
Das gilt uebrigens fuer Deutschland.

Wie oben bereits erwähnt - wenn bei einem Hotel die Kartennummer als Sicherheit hinterlegt wird, sind zwei Parameter gegeben:

- Die Authorisierung wurde noch nicht durchgeführt, deshalb kann das Hotel die vollen Daten solange speichern, bis es entweder beim Check-In oder eben beim No-Show darauf zurückgreift
- Es liegt genau das konkludente Handeln vor, das man diese Vorgehensweise durch das Hinterlegen der Karte vereinbart hat.

Bei Airlines liegt der Fall anders, da die Zahlung (und damit die Authorisierung) bereits erfolgt ist, wenn der No-Show eintritt. Daher kann dort mit den noch gespeicherten Resten der Kreditkarteninformation keine Belastung mehr herbeigeführt werden. Und ein konkludentes Handeln, dass die Übermittlung der Kreditkartendaten zum Zweck einer Garantie erfolgt ist, liegt erst recht nicht vor - hier war die Zahlung des vereinbarten Flugpreises vereinbart und eben keine Garantie für irgendwas.

Und das ganze ist jetzt ohne jede Wertung, in wie weit die Belastung wegen No-Show gegen geltendes deutsches Recht verstoßen würde. Der Meinung wäre ich dann übrigens auch noch, und kein Kreditkartenanbieter in Deutschland würde sich in so einem Zusammenhang so aus dem Fenster lehnen und da der Airline das Geld überlassen.

In sofern kann ich mir schlicht nicht vorstellen, dass Du schon jemals eine nachträgliche Belastung der Kreditkarte eines Kunden für ein No-Show bei einem Flug gesehen hast. Dass ein Reisebüro - bei einer Häufung solcher Fälle - ein ADM bekommen kann ist mir klar, aber der Kunde (oder Fluggast) ist beim No-Show des letzten Segments fnanziell vollkommen sicher.

Viele Grüße - Dirk
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 03.11.2008, 06:22 Uhr
Zitat
Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden
Bin zwar kein Bank-Fachmann, aber reicht nicht die Nummer aus um eine Karte zu belasten?
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: playmaker11 am 03.11.2008, 07:15 Uhr
Wo ist das Problem ? Du buchst eine Leistung, die bezahlst Du und nimmst sie nachher nicht in Anspruch....
Mal abgesehen von der Rückforderung - die ich als ein wenig problematisch ansehe - was will die Airline Dir vorwerfen ???
Da hat sie keine rechtliche Grundlage für eine Rückforderung.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 03.11.2008, 07:22 Uhr
Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, daß die Airline hier was nachfordert. Der Aufwand wäre viel zu groß.

Das Ticket ist ja schließlich bezahlt und eigentlich kann es der Airline egal sein, ob jemand auf dem Sitz sitzt oder ob er leer zurückfliegt.

Man sollte halt nicht so dreist sein und die Steuern&Gebühren wieder zurückfordern.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 03.11.2008, 10:19 Uhr
Man sollte halt nicht so dreist sein und die Steuern&Gebühren wieder zurückfordern.

Warum nicht? Das ist bei vielen Leuten die öfter mal einen Rückflug nicht antreten gängige Praxis und dein gutes Recht. Die Airline wird nicht plötzlich, weil du ja so "dreist" bist und das forderst, was alle Medien inzwischen als dein Recht publiziert haben, auf einmal eine Rechnung über den mehrfachen Flugpreis schicken. Und sollten sie es doch tun ist das ein schöner Fall für die Medien und die Verbraucherzentrale. Schonmal von sowas gehört? Ich nicht..

Der einzige Fall der mir bekannt ist wo die Airline geklagt hat war eine Agentur die gewerbsmäßig an Firmen Cross-Over-Flüge verkauft hat.

Also lass es doch bei "ich werde nicht so dreist sein". Meine klare Empfehlung ist: Fordert es zurück. Fragen kostet nix!
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 03.11.2008, 10:25 Uhr
Zitat
was alle Medien inzwischen als dein Recht publiziert haben,
gibts auch einen oder mehrere Links dazu?
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: In-Tim am 03.11.2008, 10:33 Uhr
Soll ich dir etwa Links zum heute-Journal, Tagesschau, FAZ, hunderten Tageszeitungen, Spiegel, Focus, Stern, und allen privaten Fernsehsendern geben?

http://www.wdr.de/tv/servicezeit/mobil/sendungsbeitraege/2007/0828/02_fluggebuehren.jsp
http://www.focus.de/schlagwoerter/themen/r/rueckzahlung
http://www.welt.de/finanzen/article1082501/Nur_wer_fragt_bekommt_sein_Geld_zurueck.html
http://www.welt.de/reise/article2568793/Wer-zu-spaet-kommt-hat-das-Nachsehen-Oder.html

Zitat
Beim sogenannten "Cross-Ticketing" bleibt der Rückflug gültig
Das Amtsgericht Erding (AZ: 4 C 129/07) entschied in einem Urteil zum Thema "Cross-Ticketing" zu Gunsten des Fluggastes. Das "Cross-Ticketing" bezeichnet den Vorgang, wenn ein Hin- und Rückflug gebucht, tatsächlich aber nur eine Teilstrecke geflogen wird. In diesem Fall hat der Fluggast einen Hin- und Rückflug gebucht, wollte aber nur den Rückflug in Anspruch nehmen. Die betroffene Fluggesellschaft verwies allerdings auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkannte die Gültigkeit des Rückflugtickets nicht an, weil dieses nur gültig sei, wenn der Hinflug angetreten wurde. Nach dem Urteil der Richter ist diese Regelung unzulässig. (Westdeutsche Zeitung, Leben, "Rückflug bleibt gültig", S.17, 12.11.2007)

Zitat
Bei Stornierung eines Fluges müssen die im Ticketpreis enthaltenen Steuern und Gebühren erstattet werden
Wird ein Flug storniert muss eine Stornogebühr bezahlt werden, die je nach Fluggesellschaft und Zeitpunkt der Stornierung zwischen 20 bis 100 Prozent vom Ticketpreis beträgt, einige Fluggesellschaften erheben auch eine pauschale Stornogebühr. Leider gibt es allerdings Fluggesellschaften, die vom Kunde bezahlten Kosten für Steuern und Gebühren, im Falle einer Stornierung, mit der Stornogebühr verrechnen. Weil für die Fluggesellschaft im Stornierugnsfall für die betreffende Person keine Kosten für Steuern und Gebühren entstehen, müssen diese im vollem Umfang zurück erstattet werden. (www.zdf.de, Ratgeber > Reise & Freizeit > Reiseservice "Zu Unrecht abkassiert: Fluggesellschaften drücken sich vor Zahlungen", 16.05.2006)


Und wenn es Probleme mit bestimmten Fluggesellschaften gibt (LH scheint ja hier der Kandidat zu sein), dann wird man es sicher hier finden:
http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448


Ich habe inzwischen durch etwas lesen herausgefunden, dass einige es bei Air France so hatten (2006), dass sie nach Rückforderung der Steuern & Gebühren ein Schreiben bekommen haben, welches besagte, dass die Rückerstattung nur möglich ist wenn der Tarif neu berechnet wird. Dann kann man es ja sein lassen wenn man keine Lust auf einen Rechtsstreit hat... Aber so wie es hier dargestellt wird, dass man nach der Rückforderung gleich der böse Kunde ist dem die Kreditkarte belastet wird ist es nun wirklich nicht.
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: magnum am 03.11.2008, 10:58 Uhr
Danke
Titel: Re: Was passiert wenn man den Rückflug nicht antritt?
Beitrag von: djohannw am 03.11.2008, 21:02 Uhr
Zitat
Die Nummer und das Ablaufdatum dürfen auch gespeichert werden
Bin zwar kein Bank-Fachmann, aber reicht nicht die Nummer aus um eine Karte zu belasten?

Nicht mehr. Früher war das ausreichend, aber heutzutage wird eben je nach Art der Transaktion der komplette Magnetstreifeninhalt oder alternativ die CVV2-Zahl benötigt. Es gibt Ausnahmen (z.B. wenn man eine Transaktion als Abo anlegt für alle Folgebelastungen oder bei "manuellen" Transaktionen), aber die Regel ist das nicht.

Viele Grüße - Dirk