usa-reise.de Forum

Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: tom22 am 14.10.2021, 13:22 Uhr

Titel: Wegen Kreditkarten charge back - Ryanair lehnt Transport von Kunden ab
Beitrag von: tom22 am 14.10.2021, 13:22 Uhr
Passagiere von Ryanair, die während der Corona-Pandemie ihre Ticketkosten per Kreditkarten charge back zurückgeholt haben, da Ryanair die Ticketkosten nicht erstatten wollte, müssen damit rechnen, dass Ryanair bei zukünftigen Flügen den Transport ablehnt. Ryanair besteht darauf, dass die Kunden zunächst ihre Schulden begleichen.

https://orf.at/stories/3232574/
Titel: Antw: Wegen Kreditkarten charge back - Ryanair lehnt Transport von Kunden ab
Beitrag von: partybombe am 14.10.2021, 15:03 Uhr
Es geht allerdings lediglich um die Flüge, welche trotz der Pandemie wie geplant durchgeführt wurden, der Kunde diese aber nicht antrat. Mir erschließt sich nicht, warum Ryanair beim Caskbackverfahren nicht bereits entsprechend reagierte.
Nicht betroffen sind dagegen, abgesagte/gestrichene Flüge, wo die Fluggesellschaften - in der Regel trotz eigener Aussage erstatten zu wollen - , die Rückerstattung endlos verzögerten.
Titel: Antw: Wegen Kreditkarten charge back - Ryanair lehnt Transport von Kunden ab
Beitrag von: Jack Black am 14.10.2021, 16:04 Uhr
Ich verstehe schon nicht, wieso die KK das Chargeback anerkannt haben. Ich musste dafür ziemlich viel dokumentieren und es musste klar ersichtlich sein, dass der Veranstalter die Leistung nicht erbracht hat und eine Erstattung verweigert. Hier wurde aber die Leistung erbracht, ziemlich komisch.
Titel: Antw: Wegen Kreditkarten charge back - Ryanair lehnt Transport von Kunden ab
Beitrag von: partybombe am 15.10.2021, 10:48 Uhr
Ich verstehe schon nicht, wieso die KK das Chargeback anerkannt haben. Ich musste dafür ziemlich viel dokumentieren und es musste klar ersichtlich sein, dass der Veranstalter die Leistung nicht erbracht hat und eine Erstattung verweigert. Hier wurde aber die Leistung erbracht, ziemlich komisch.

Richtig! Scheint ein sehr spezieller Fall von Cashback zu sein.
Zumal (der Vertragspartner) Ryanair ja vor der Umsetzung des Cashback die Möglichkeit erhält Einspruch gegen die Rückerstattung einzulegen.