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Autor Thema: Nachbelastung für Flüge  (Gelesen 1245 mal)

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ines

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Nachbelastung für Flüge
« am: 27.09.2004, 13:13 Uhr »
Hallo an alle,

ich habe jetzt vom Reisebüro eine Nachberechnung für im Juli/August gebuchte Flüge bekommen, die das Reisebüro angeblich von der Airline bekommen hat.
Bin ich verpflichtet, diese Kosten zu tragen?

Danke.

nomad

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #1 am: 27.09.2004, 13:52 Uhr »
Guck' Dir die AGBs des Reisebueros an, bei dem Du gebucht hast. Meistens sind solche nachtraeglichen Preiserhoehungen in ganz bestimmten Faellen (z.B. bei Oelpreiszuschlaegen) ausdruecklich erlaubt.
Also vermutlich musst Du zahlen, aber die AGBs oder Reisebestimmungen helfen weiter.

Gruesse,

nomad.

Andre

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #2 am: 27.09.2004, 14:16 Uhr »
Kommt darauf an, ob die Tickets bereits ausgestellt sind.
Falls bereits ausgestellt, kann nicht nachbelastet werden.
Wenn die Tickets noch nicht ausgestellt sind, gibt das RB dir sicher die Fuel Surcharges aus der Vergangenheit weiter, was vollkommen legitim ist. Ich weiss nicht wie andere RB's das handhaben, aber wir geben unseren Kunden in dem Fall einerseits eine Mitteilung, ab wann Zuschlaege anfallen (damit der Kunde entscheiden kann, ob er die Tix nicht doch lieber gleich ausstellen lassen will) und andererseits geben wir dem Kunden die Moeglichkeit kostenfrei zu stornieren.

atecki

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #3 am: 27.09.2004, 14:24 Uhr »
Hi,

wofür ist denn die Nachbelastung? Was steht im Schreiben des Reisebüros?

Grüße

Axel

Anonymous

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #4 am: 27.09.2004, 20:50 Uhr »
Angegeben ist "Erhöhung der Kerosiensteuern".

Wolfgang

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #5 am: 27.09.2004, 22:32 Uhr »
hi,

der Witz ist gut. Kerosin ist in Deutschland (noch) steuerfrei.  :lachen07:
Gruß

Wolfgang

Antje

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #6 am: 29.09.2004, 20:20 Uhr »
Hallo,

und selbst die Zuschläge für gestiegene Kerosinkosten sind durchaus strittig - wobei es sich letztens um Zuschläge auf Pauschalreisen handelte. (war so Ende der 90er Jahre schon mal so, daß es Zuschläge gab). Dagegen wurde geklagt und die Leute, die geklagt haben, haben Recht bekommen.

Nun vermute ich, daß sich die Veranstalter nicht nochmal ne blaue Nase holen und das Ganze in den AGB und den Zuschlagsschreiben so formuliert haben, daß es rechtlich nun wasserdicht ist.

Ist ne heikle Situation - ich versteh angesichts der knappen Kalkulationen die Aufschläge - die zusätzlichen Kosten sind echt nicht drin - aber ärgerlich bleibt es dennoch...

Antje

Easy Going als Gast

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #7 am: 30.09.2004, 17:16 Uhr »
Wahrscheinlich hast Du auch noch die Moeglichkeit aufgrund der Nachberechnung vom Flug zuruezutreten und Dein Geld wieder zu bekommen. Wenn das Ticket schon ausgestellt ist - hat das RB keine Chance. Mir wurde schon einmal (allerdings nach einer vollzogenen Reise) eine Nachberechnung vom RB gestellt wegen gestiegenem Dollarkurs. :shock:
Ich habe dann gefragt ob ich bei gesunkenem Kurs etwas rausbekommen haette und natuerlich nichts bezahlt. Danach kamen noch ein paar Mahnungen (u.a. mit Androhung man wuerde einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken) - nachdem ich das auch ignoriert hatte war Ruhe.

Gruss
Easy

franketo

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Re: Nachbelastung für Flüge
« Antwort #8 am: 30.09.2004, 17:39 Uhr »
Der kleine aber feine Unterschied ist ob man ein Ticket kauft oder reserviert. Wenn man es kauft wird es nicht nachbelastet. wenn manes nur im Reisebüro reserviert , die letzte Zahlung erst ein paar Wochen vor Reisebeginn macht muss halt nachzahlen wenn der Preis oder Gebühren sich ändern.
Ich finde das recht logisch. ein Grund mehr Tickets zu kaufen.

Gruss
franketo