Ich würde auch mit Swiss fliegen, allerdings haben die gegenüber den anderen beiden Airlines einen Nachteil: Auch wenn die Schweiz die EU261/04-Regeln übernommen hat, gilt das nicht für die Rechtsprechung des EU-Gerichtshof. Das hat zur Folge, dass sich Swiss bei Verspätungen über drei Stunden weigert, die entsprechende Entschädigung zu zahlen, wenn der Flug nicht ab einem EU-Land abgeht oder der Abflug ab EU die verspätete Ankunft am Zielort verursacht hat.
Wie gesagt, ich würde trotzdem Swiss fliegen, aber man sollte sich bewusst sein, dass man dann eben nicht so umfänglich durch die EU-Richtlinie geschützt ist wie bei den beiden anderen Airlines...
VIele Grüße - Dirk