Hallo Maurice!
Ich habe ähnliche Probleme mit dem Zubringerflug bzw. meiner ist auch gestrichen worden und die Flüge nach USA haben stattgefunden!
Nachdem mich anfangs die Fluggesellschaft über jede Minute Veränderung des Fluges jeweils mit einer E-Mail informiert haben, fand zum Schluss an Informationen nichts mehr statt- lediglich auf der Homepage konnte man bei seinen Buchungen sehen, welche Flüge stattfinden bzw. gestrichen sind.
Für den Flug LAX-LAS hätte ich mich sogar einchecken sollen/können, obwohl sie mich doch gar nicht nach LA gebracht haben
Am 09.04. habe ich dann die Rückerstattung des Ticketpreises bei American Airlines inklusive Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2001 via Einschreiben eingefordert!
Am heutigen 14.04. gegen 09:30Uhr (konnte bei der Sendungsverfolgung einsehen) wurde der Brief von AA angenommen und ich habe von ihnen schon um 16:18Uhr per E-Mail bekommen, indem sie die Rückerstattung des Flugtickets intern weitergeleitet haben und ich mich zwei Abrechnungszeiträume (was auch immer das heißen mag) gedulden soll.
Bei der Entschädigung möge ich mich doch bitte an British Airways wenden, die den Flug originär ausgeführt hätten.
Wie oben schon beschrieben worden ist, müssen Gerichte entscheiden, ob eine Entschädigung, wegen höherer Gewalt, abgewiesen werden kann.
In meinem Fall ist ja lediglich der Flug nach London ausgefallen, sodass ich den Flug von LHR-LAX, der ja stattgefunden hat, nicht antreten konnte! British Airways hat ja keine Ahnung, ob ich Ami bin, ob ich eine Green Card besitze oder sonstige Gründe habe, um in die Staaten einzureisen. Und Flüge nach London sind an diesem Tag durch Lufthansa gegangen, sodass sie mir eine Alternative hätten anbieten können!
Naja, Teilziel Erstattung des Flugtickets offensichtlich erreicht, jetzt muss es nur noch zurückgebucht werden!
Entschädigungszahlung wäre ein Bonbon, wobei ich aber Realist bin und dies wohl nicht erreichen werde!
beste Grüße