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Autor Thema: Zubringerflug gestrichen  (Gelesen 3892 mal)

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MauriceOL

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Zubringerflug gestrichen
« am: 14.04.2020, 15:59 Uhr »
Hallo zusammen,
ich schreibe in der Hoffnung, dass von euch vielleicht jemand den Überblick hat oder gewisse Erfahrung in so einer Sache. Wir haben bei KLM gebucht und da sind viele news nur auf englisch, was eine genaue Erklärung für uns nicht gerade unterstützt.

Wir haben Anfang Juni / Ende Juni Flüge aus DE nach Amsterdam gebucht (Zubringer) und von dort nach Chicago. Bisher gibt es zu diesem Zeitraum (noch) kein „no“ aus den USA.

KLM hat aber schonmal die Zubringer gestrichen. Die Hauptflüge finden Stand jetzt statt.

Daher stellt sich die Frage, wie wir in so einem Fall vorgehen können, zumal man aktuell bei der Lufthansa aus DE nach Chicago für den betreffenden Zeitraum buchen kann. Im dümmsten Fall säßen wir auf den Gutscheinen zweier Gesellschaften.

Frage 1: ich buche ja Zubringer- und Anschlussflug zusammen. Wird nun der Zubringer für den gesamten Monat gestrichen, wie hier, stellt sich die Frage, ob die Rücknahme vom Hauptflug auf unsere Kappe geht? Theoretisch kann man auch mit Bus/Bahn/Auto nach Amsterdam...
Frage 2: gelten aktuell die üblichen Erstattungen für Streichungen innerhalb Europas?
Frage 3:Falls die Einreisebeschränkungen verlängert werden, bekommt man Stand heute einen Gutschein, den man innerhalb von einem Jahr einlösen muss. Diese Bedingung scheint bei jeder in Frage kommenden EU-Airline gleich zu sein!?

Vielen Dank für eure Antworten

Detritus

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #1 am: 14.04.2020, 16:04 Uhr »
Einfach mal abwarten - KLM streicht aktuell immer erst den Zubringer bevor sie ein paar Tage den Hauptflug streichen.

Ich warte seit 5 Wochen auf ein Lebenszeichen von denen für gestrichene Flüge - bis jetzt 0,0 Reaktion.

Denen geht es finanziell gerade ziemlich dreckig - außer einem Gutschein brauchst Du da auf nichts anderes hoffen.

Und ob Du den dann je nutzen kannst steht eh noch in den Sternen.

MauriceOL

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #2 am: 14.04.2020, 16:08 Uhr »
Okay, das hilft mir schon mal ein bisschen.
Immerhin sind die Niederlande und Frankreich mit je um 14% Eigentümer, da bin ich ganz guter Dinge, dass man irgendwie eine Gegenleistung bekommt.

Drücke dir für eine baldige Antwort auf jeden Fall die Daumen !!!

Jack Black

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #3 am: 14.04.2020, 16:11 Uhr »
Frage 1: ich buche ja Zubringer- und Anschlussflug zusammen. Wird nun der Zubringer für den gesamten Monat gestrichen, wie hier, stellt sich die Frage, ob die Rücknahme vom Hauptflug auf unsere Kappe geht? Theoretisch kann man auch mit Bus/Bahn/Auto nach Amsterdam...

Wenn es eine einzige Buchung ist, ist der ganze Flug gestrichen mit Streichung des ersten "Legs". Selbstverständlich ist es unerheblich, ob Du mit dem Auto fahren könntest oder nicht. Nach Fluggastverordnung muss der Flugpreis erstattet werden.

Frage 2: gelten aktuell die üblichen Erstattungen für Streichungen innerhalb Europas?

Die Frage verstehe ich nicht ganz. Es gibt bei Annullierung natürlich den Reisepreis zurück. Zusätzlich gibt es bei kurzfristiger Annullierung (1 Woche oder kürzer) noch eine Entschädigung, wenn keine höhere Gewalt vorliegt. Das wird ggf. noch Gerichte beschäftigen,.

Frage 3:Falls die Einreisebeschränkungen verlängert werden, bekommt man Stand heute einen Gutschein, den man innerhalb von einem Jahr einlösen muss. Diese Bedingung scheint bei jeder in Frage kommenden EU-Airline gleich zu sein!?

Die Gutscheinlösung ist von Deutschland nur angefragt worden, bedarf aber der Zustimmung der EU (mehrerer Gremien). Die finnische Kommissarin hat der Anfrage aber eine klare Absage erteilt, damit hast Du weiterhin das Recht aus Auszahlung. Du KANNST einen Gutschein annehmen, MUSST aber nicht. Wenn er bis Ende 2021 nicht eingelöst wurde, muss er ausbezahlt werden.
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MauriceOL

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #4 am: 14.04.2020, 16:21 Uhr »
Wir haben alles zusammen gebucht, über die KLM Homepage.

Also Heimatflughafen-Chicago mit Stop in Amsterdam. Und eben dieser Stop (hin und zurück) ist schon gecancelt.

So wie ich dich verstehe ist damit die gesamte Buchung obsolet, weil ein Teil davon gecancelt ist. Bisher sind nur einzelne Mails mit der Ankündigung hierzu eingetroffen.

Da wir das zum ersten mal erleben bleibt noch die Frage, ob wir aktiv werden müssen oder man nichts unternehmen muss !? Durch das aktuelle Chaos ist ja mit einer Antwort so schnell nicht zu rechnen.

Wahrscheinlich ist es ratsam, abzuwarten bis die USA zumindest die nächste Verlängerung des Einreiseverbots ausgesprochen haben, bevor bei einer anderen Airline eine Buchung platziert wird.


Menace91

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #5 am: 14.04.2020, 16:42 Uhr »
Hallo Maurice!

Ich habe ähnliche Probleme mit dem Zubringerflug bzw. meiner ist auch gestrichen worden und die Flüge nach USA haben stattgefunden!
Nachdem mich anfangs die Fluggesellschaft über jede Minute Veränderung des Fluges jeweils mit einer E-Mail informiert haben, fand zum Schluss an Informationen nichts mehr statt- lediglich auf der Homepage konnte man bei seinen Buchungen sehen, welche Flüge stattfinden bzw. gestrichen sind.
Für den Flug LAX-LAS hätte ich mich sogar einchecken sollen/können, obwohl sie mich doch gar nicht nach LA gebracht haben  :D

Am 09.04. habe ich dann die Rückerstattung des Ticketpreises bei American Airlines inklusive Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2001 via Einschreiben eingefordert!
Am heutigen 14.04. gegen 09:30Uhr (konnte bei der Sendungsverfolgung einsehen)  wurde der Brief von AA angenommen und ich habe von ihnen schon um 16:18Uhr per E-Mail bekommen, indem sie die Rückerstattung des Flugtickets intern weitergeleitet haben und ich mich zwei Abrechnungszeiträume (was auch immer das heißen mag) gedulden soll.

Bei der Entschädigung möge ich mich doch bitte an British Airways wenden, die den Flug originär ausgeführt hätten.

Wie oben schon beschrieben worden ist, müssen Gerichte entscheiden, ob eine Entschädigung, wegen höherer Gewalt, abgewiesen werden kann.
 In meinem Fall ist ja lediglich der Flug nach London ausgefallen, sodass ich den Flug von LHR-LAX, der ja stattgefunden hat, nicht antreten konnte! British Airways hat ja keine Ahnung, ob ich Ami bin, ob ich eine Green Card besitze oder sonstige Gründe habe, um in die Staaten einzureisen. Und Flüge nach London sind an diesem Tag durch Lufthansa gegangen, sodass sie mir eine Alternative hätten anbieten können!

Naja, Teilziel Erstattung des Flugtickets offensichtlich erreicht, jetzt muss es nur noch zurückgebucht werden!
Entschädigungszahlung wäre ein Bonbon, wobei ich aber Realist bin und dies wohl nicht erreichen werde!

beste Grüße

Schneewie

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #6 am: 14.04.2020, 16:58 Uhr »
Bei uns hat jetzt KLM den Flug Düsseldorf - Amsterdam - Calgary Mitte Juni gestrichen.
Rückflug steht noch im System, aber wenn man nicht hinkommt, kann man ja auch nicht zurück fliegen.

Denke, das Storno kommt nun auch noch.
Gruß Gabriele

miwunk

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #7 am: 14.04.2020, 16:59 Uhr »
""""bevor bei einer anderen Airline eine Buchung platziert wird."""

Denkst Du tatsächlich daran, einen anderen Flug zu buchen?? Hoffentlich verstehe ich das falsch. :roll:



Jack Black

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #8 am: 14.04.2020, 20:23 Uhr »
Und eben dieser Stop (hin und zurück) ist schon gecancelt.

Du hast eine eigenartige Auffassung. Ein "Stop" ist nicht gecancelt (dann würde eine Maschine vom Himmel fallen), da ist ein Flug gecancelt worden. Kein Stop. Der Teilflug von Amsterdam nach "irgendwo" (Dein Zuhause) und anders herum wahrscheinlich auch. Das nennt sich ein "Leg" in der Branche und damit ist die ganze Buchung gecancelt.

Da wir das zum ersten mal erleben bleibt noch die Frage, ob wir aktiv werden müssen oder man nichts unternehmen muss !? Durch das aktuelle Chaos ist ja mit einer Antwort so schnell nicht zu rechnen.

Wenn Du nichts tust, tun die auch nichts. Wenn ich es richtig verstehe, liegen die Flüge noch in der Zukunft. Dann würde ich abwarten, bis die Termine verstrichen sind und anschließend hat die Airline 1 Woche Zeit, Dir den Ticketpreis zu erstatten. Danach befinden sie sich "in Verzug". Ich selbst habe auch ein Problem mit einer Airline (Condor), ich habe einen Anwalt beauftragt. Das ist mir zu blöd, viele Airlines nehmen Kunden nicht ernst, erst wenn ein Anwalt eingeschaltet wird. Deswegen habe ich jetzt sofort einen Anwalt beauftragt. Natürlich trage ich das Risiko, dass Condor insolvent geht, dann verliere ich nicht nur das Ticket, dann zahle ich auch den Anwalt. Aber so teuer ist das auch nicht. Mir ist es der Versuch jedenfalls wert.
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Smokey-the-Bear

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #9 am: 15.04.2020, 08:41 Uhr »
Die Sache ist im Grunde recht einfach:

Wenn von EINER Buchung (die mehrere Flüge umfasst) auch nur ein Flug gestrichen wird, kannst Du den "Rest" der Reise ohne Kosten stornieren. Es ist unerheblich, an welcher Reihenfolge der Reise der gestrichene Flug liegt.

Ich würde damit an die Airline herantreten.

Vermutlich wird man Dir zunächst eine Gutschein-Lösung anbieten wollen (bevor man die Tickets erstattet). Das mußt Du dann für Dich selbst entscheiden, ob auch ein Gutschein (inkl. der im Kontext dann geltenden Regelungen) für Dich eine Alternative darstellt.
Viele Grüße
  Frank

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Schneewie

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #10 am: 15.04.2020, 09:41 Uhr »
Die Sache ist im Grunde recht einfach:

Wenn von EINER Buchung (die mehrere Flüge umfasst) auch nur ein Flug gestrichen wird, kannst Du den "Rest" der Reise ohne Kosten stornieren. Es ist unerheblich, an welcher Reihenfolge der Reise der gestrichene Flug liegt.


Echt?
Da unser Hinflug nach Kanada ja nun nicht stattfindet, wäre ja auch der Rückflug unsinnig. Da bin ich mal gespannt, was unser Reisebüro mit unseren Flügen macht.
Gruß Gabriele

Smokey-the-Bear

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #11 am: 15.04.2020, 10:35 Uhr »
Ja. Echt.

Voraussetzung:
EINE Buchung, für die komplette Flugreise.

Niemand darf erwarten, dass Du den Rückflug "behälst", wenn man Dich vorher nicht hingeflogen hat, obwohl Du beide Richtungen in einer Buchung hast.

Rein theoretisch könntest Du Dir separat einen anderen Hinflug besorgen und den weiter noch vorhandenen Rückflug aus der "Original-Buchung" in Anspruch nehmen. Wäre denkbar, aber für meine Begriffe nicht anzustreben.

Dann aber wäre vorher unbedingt zu klären, wieviel Du für den ausgefallenen Hinflug aus der Original-Buchung zurückbekommst. Vermutlich aber würde die Airline zu guter Letzt auch noch den Rückflug aus der "Original-Buchung" stornieren. Vielleicht erst unmittelbar vor dem Flug-Datum.

(In dem Fall hättest Du dann einen "neuen" Hinflug ohne Rückflug. Also auch Mist.)
Viele Grüße
  Frank

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #12 am: 15.04.2020, 10:49 Uhr »
Ja. Echt.

Voraussetzung:
EINE Buchung, für die komplette Flugreise.

Niemand darf erwarten, dass Du den Rückflug "behälst", wenn man Dich vorher nicht hingeflogen hat, obwohl Du beide Richtungen in einer Buchung hast.


Ist alles auf einer Buchung.
Wie geschrieben, dann warte ich mal ab, was das Reisebüro sagt. Denen habe ich schon gemailt, das der Hinflug nicht mehr stattfindet.
Gruß Gabriele

lurvig

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Antw: Zubringerflug gestrichen
« Antwort #13 am: 16.04.2020, 12:30 Uhr »
falls es interessiert oder irgend jemandem hilft... hier meine KLM-Cancellation-History:

am 10.04:
- AMS-NRT um einen Tag verschoben, Mail kam um 10:37
- DRS-AMS gestrichen, Mail kam um 14:52
- AMS-NRT nun auch gestrichen, Mail kam um 15:05
- AMS-DRS gestrichen, Mail kam am Folgetag um 04:39

Einen Flug der Gesamtbuchung habe ich quasi noch, von Tokyo Narita zurück nach Amsterdam. Der wäre auch erst am 31.Mai. Nutzbär ist der ja aber nicht... und ich gehe davon aus, dass auch der gestrichen wird.
Auch wenn es noch lange hin ist.

2020 ist ein Sch....-Jahr für alle Reisenden. Naja, und für die meisten anderen wohl auch. Ob es 2021 besser wird weiss keiner...

Lurvig