Das ist ganz einfach:
Die Ware wird am Ankunftsflughafen (meistens FRA) vom Zoll begutachtet, liegt der Warenwert über dem max. Freibetrag (22,-€), so muss sie verzollt werden. Wenn die Ware nicht hinreichend deklariert wurde (sprich: der Versender keine nachvollziehbare Rechnung eingelegt hat) oder wenn die Ware nicht per Post/DHL zugestellt wird, dann wird sie an das Zollamt Deines Heimatortes weitergeleitet und Du bekommst ein Schreiben vom Zollamt, dass Du dort ein Paket abholen kannst. Da bezahlst Du dann den fälligen Zoll und Umsatzsteuer.
Wenn die Ware hinreichend deklariert wurde und sie wird per Post/DHL zugestellt, dann wickelt bereits DHL die Formalitäten beim Zoll ab und ist dann Inkasso berechtigt, den Zoll und die Umsatzsteuer an der Haustür einzuziehen. Das ist der bequemere Fall, weil Du dann nicht zum Zollamt brauchst.
Ist der Warenwert max. 22,-€, so bekommst Du das Paket einfach so zugestellt.
Grüße
Rainer