In den USA gilt ohnehin die Fair Use Doktrin (bestimmte, nicht autorisierte Nutzungen von geschütztem Material werden zugestanden, sofern sie der öffentlichen Bildung und der Anregung geistiger Produktionen dienen). In deinem Fall ist die Verwendung / Veröffentlichung also völlig in Ordnung.
Vielen Dank erst einmal für deine sehr willkommene Einschätzung, die z.B. ein mir bis dato unbekanntes wichtiges Stichwort geliefert hat: Fair Use Doctrine.
So sehr ich es mir auch wünschen würde, aber nach eigenen Recherchen befürchte ich, dass die Sache nicht ganz so unproblematisch ist, wie du schildert. Vielleicht sehe ich auch einfach den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr oder übersehe einen wichtigen Aspekt.
Klar dürfte sein, dass Fotografie und anschließende nicht-kommerzielle Web-Veröffentlichung von Naturgütern (Landschaften im weitesten Sinne) unproblematisch ist, da Landschaften nicht unter die US Copyright-Klauseln fallen. Bei kommerzieller Verwendung bin ich mir hingegen nicht so sicher, was z.B. der NPS dazu sagt (ist für mein konkretes Anliegen aber auch irrelevant, daher habe ich da nicht weiter gesucht).
Bei potentiell bewohnbaren Gebäuden ist es komplizierter. Sind diese vor dem 01.12.1990 vollendet worden, dürfen Bilder gemacht und veröffentlicht werden. Bei neueren Gebäuden nur, wenn sie von öffentlichen Orten aus sichtbar sind, wozu allerdings auch bestimmte Innenbereiche (z.B. Foyer) zählen. Dazu folgende Überlegung: Wenn ich von der Aussichtsplattform eines Hochhauses von oben ein Museum fotografiere, ist zwar der Blickwinkel nicht-öffentlich erreichbar, aber das fotografierte Gebäude prinzipiell in aller Regel doch, so dass es keine Probleme geben sollte.
Kritisch sieht es bei Skulpturen, Kunstgütern, Memorials etc. aus. Für diese gibt es prinzipiell erst einmal kein Recht auf Verfielfältigung, es sei denn sie wurden vor 1923 vollendet oder vor 1978 ohne expliziten Copyright-Hinweis. Es gab da wohl einmal einen höchstrichterlich geklärten Präzedenzfall zwischen dem Künstler Frank Gaylord, der das Korean War Memorial in D.C. (die 19 Skulpturen) kreiert hat, und dem U.S. Postal Service, die das Motiv für eine Briefmarke verwenden wollten. Strafmaß: $540.000 Ausgleichszahlung. Würde also bedeuten, dass solche Bilder auch nicht auf eine nicht-kommerzielle Website dürfen.
Um es noch komplexer zu machen, kommen zwei Normen hinzu, die ebenalls relevant werden könnten (Achtung: Konjunktiv!). Das sog. Schutzlandprinzip könnte so ausgelegt werden, dass für eine deutsche Website deutsches Recht (weit umfassende Panoramafreiheit) zum Tragen kommt. Da eine deutsche Website aber auf ausländischen Servern gehostet und grundsätzlich von überall auf der Welt aufgerufen werden kann, könnte das Schutzlandprinzip auch nicht gelten. Wenn die Site dann aber wiederum ausschließlich auf Deutsch verfasst ist, würde das u.U. nahelegen dieses Schutzlandprinzip doch anzuwenden. Nach meinem Eindruck eine rechtliche Grauzone, die noch nicht eindeutig geklärt worden ist.
Die von EDVM96 zu Recht ins Spiel gebrachte Fair Use Doctrine liegt quer zu allen anderen genannten Vorschriften und könnte in letzter Konsequenz legitimieren Bilder von Skulpturen etc. doch auf eine Website zu bringen. Da könnte Nicht-Kommerzialität sicherlich ein wichtiges Argument sein, vielleicht würde es sich auch empfehlen im Impressum oder an anderer Stelle einen deutlichen Hinweis zu platzieren, dass die Site informieren soll, einen landeskundlichen Anspruch und damit didaktischen Hintergrund im weiteren Sinne hat.
Fazit: Ganz sicher kann man nicht sein, aber ich würde in der Gesamtbetrachtung und unter den genannten Bedingungen (keine Werbung, zumindest entfernter Bildungsanspruch) nicht davor zurückscheuen auch Bilder von urheberrechtlich geschütztem Artwork zu präsentieren. Besser sicherlich vorher eine Genehmigung versuchen einzuholen. Ich könnte mir vorstellen, dass man bei einer landeskundlich angehauchten Website mit tendenziell amerikafreundlicher Diktion in aller Regel auf offene Ohren und Kulanz stoßen würde.
Über weitergehende Meinungen würde ich mich sehr freuen.