A) Genau diesen Nämlichkeitsbeweis, kann er damit umgehen, in dem er eine Kopie der abgestempelten Rechnung bei der nächsten Ausreise mitnimmt.
Wenn Du dafür haftest, dann kann er es so machen.
B) Für den NB muss zwingend die Originalrechnung vorliegen, leidvoll bei unserer Reise gelernt, die hatte ich nämlich nicht dabei und wer nimmt schon gerne Originalrechnungen mit in den Urlaub ?
Blödsinn, es wird nicht besser durch ständige Wiederholung. Für den Nämlichkeitsnachweis muss überhaupt keine Rechnung vorgelegt werden, sondern bei der Einreisse muss der Nämlichkeitsnachweis VOR DER Reise ausgestellt werden. Und dafür benötigt man keine Rechnung, am besten nimmt man einfach das Gerät an sich mit.
C) Steht auf jeder Amazon Rechnung mit höherpreisigen Elektronikartikeln eine Seriennummer,
Blödsinn, Du schreibst Dir einen Mist zusammen, das tut langsam weh. Auf keiner Rechnung, schon gar nicht auf Amazon Rechnungen, steht eine Seriennummer. Und wenn Du bei Amazon im Marketplace gekauft hast, bekommst Du nicht einmal eine vernünftige Rechnung - ich habe dort beispielsweise eine Canon EOS 7D mit Kitobjektiv gekauft, für 1.700€, auf dem Fetzen der dabei liegt, steht nicht einmal ein Preis.
oder hmeinst du die lassen dich z.B. deinen defekten AV-Reciever tauschen ? Neue bestellen, alten zurückschickem ?
Ja, wenn Du so betrügen willst, das ist so machbar. Trotzdem stehen auf Rechnungen keine Seriennummern.
A+B : Aussage eines Zollbeamten FRA
Kann ich nicht abstreiten, weil ich nicht dabei war. Heißt aber im Klartext: Zollbeamter hat keine Ahnung. Lies Dir den o.g. Link von
www.zoll.de durch - da steht es verbindlich richtig.