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Autor Thema: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?  (Gelesen 2077 mal)

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Patrick77

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Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« am: 10.01.2009, 07:58 Uhr »
Hallo,
habe mir bei Amazon eine Casio Exilim EX-Z 80 Digitalkamera gekauft,
habe jetzt ein paar Bilder gemacht und bin mit der Qualität nicht zufrieden.
Ist Amazon eigentlich verpflichtet die Kamera zurückzunehmen wenn diese
geöffnet und getestet wurde? :roll:
Aus den AGB´s lese ich es eher so das es nicht geht :roll:
Hat hier jemand schon Erfahrung gehabt?
Gruß
Patrick
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freddykr

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #1 am: 10.01.2009, 08:18 Uhr »
Amazon.de?
Dann kannst Du innerhalb von 14 Tage die Ware ohne Angabe von Gründen zurücksenden. Danach nicht mehr, wenn kein technischer Mangel besteht.
Viele Grüße,
Danilo


Patrick77

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #2 am: 10.01.2009, 08:28 Uhr »
Ja hab ich bei Amazon.de bestellt.
Ich glaube das mit den 14 Tagen bezieht sich auf ungeöffnete Waren.
Ich werde einfach mal da anrufen, bei Google gibt es auch unterschiedliche Meinungen.
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Flicka

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #3 am: 10.01.2009, 08:47 Uhr »
Ruf einfach mal an.

Ich hatte die letzten Tage das Problem, dass eine DVD, die ich zu Weihnachten ans Patenkind verschenkt habe, nicht richtig funktioniert hat. Ich habe dann die Rücksendeformulare auf Amazon.de ausgefüllt und Ersatz bekommen.

Leider hat auch diese Ersatz-DVD auf dem Player der Patenkindfamilie nicht funktioniert. Auf meinem Player lief sie allerdings einwandfrei.

Ich habe dann einfach mal bei Amazon angerufen und das Problem geschildert. Und siehe da: Statt sich auf den Standpunkt zu stellen, dass es kein Fehler der DVD sei sondern des Players, sagte die nette Mitarbeiterin zu mir, ich solle die DVD zurückschicken und bekäme das Geld wieder erstattet, sie würde das entsprechend unter dem Vorgang vermerken.

Das Geld habe ich zwar noch nicht zurück (die DVD liegt auch vermutlich noch bei DHL), aber es klang ja schon mal alles ganz positiv.

freddykr

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #4 am: 10.01.2009, 09:34 Uhr »
Ja hab ich bei Amazon.de bestellt.
Ich glaube das mit den 14 Tagen bezieht sich auf ungeöffnete Waren.
Ich werde einfach mal da anrufen, bei Google gibt es auch unterschiedliche Meinungen.
Nein, die 14 Tage gelten auch bei geöffneter Ware, ausgenommen CDs, DVDs, Software u.ä. (Stichwort: "Fernabsatzgesetz")

Hab ich selbst schon praktiziert, klappt ohne Probleme.

Schau mal hier:
http://www.amazon.de/gp/help/customer/display.html?ie=UTF8&nodeId=504958
Viele Grüße,
Danilo


Patrick77

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #5 am: 10.01.2009, 10:58 Uhr »
Hab bei Amazon angerufen und kann "freddkr" bestätigen, ich kann die
Ware auch benutzt innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, ausgeschlossen
natürlich DVD´s, CD´s und Software. :)
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EasyAmerica

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #6 am: 10.01.2009, 11:47 Uhr »
Ja hab ich bei Amazon.de bestellt.
Ich glaube das mit den 14 Tagen bezieht sich auf ungeöffnete Waren.
Der Sinn der Regelung im Fernabsatzgesetz ist ja der, dass du die Ware beim Internetkauf nicht "in Augenschein" nehmen kannst. Das kannst du zu Hause aber nur dann nachholen, wenn du die Verpackung auch öffnen kannst. Also ist das nicht nur zulässig, sondern sogar der Sinn der Regelung.
Viele Grüße
Heinz

otrsz

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #7 am: 10.01.2009, 12:41 Uhr »
In der Vorweihnachtszeit hatten sie sogar ein verlängertes Rückgaberecht bis zum 31.1.09.
Hab dort ohne Probleme meine Xbox und Canon Eos 450D zurückgeschickt. Die Canon gabs woanders viel güntiger, die xbox sogar umsonst.

Achte nur darauf anzugeben "ware entsprach nicht meiner Ansprüchen" oder so ähnlich, dann bekommst du auch das Porto erstattet.


olli

EasyAmerica

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #8 am: 10.01.2009, 13:35 Uhr »
Achte nur darauf anzugeben "ware entsprach nicht meiner Ansprüchen" oder so ähnlich, dann bekommst du auch das Porto erstattet.
Das Porto ist dem Kunden dann zu erstatten, wenn der Warenwert mehr als 40 Euro beträgt und die Ware bereits bezahlt wurde.
Viele Grüße
Heinz

otrsz

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #9 am: 10.01.2009, 13:39 Uhr »
Ja das steht da, aber es wird explizit nach dem Grund gefragt und dann kommt so ein Satz wie:

Da das verschulden auf unserer Seite liegt bekommen Sie das Porto erstattet. Wenn man z.b. ankreuzt "Ware wo anders günstiger" kommt dieser Satz nicht.

olli

Smartmatze

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Re: Rückgaberecht bei geöffneter Ware?
« Antwort #10 am: 12.01.2009, 18:54 Uhr »
Also: Zuersteinmal gibt es KEIN "Rückgaberecht, sondern nur ein 14-tägiges WIDERRUFSRECHT.

Diese Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt der Ware und dann kann der Kunde OHNE ANGABE VON GRÜNDEN die Ware zurückschicken. Bei einem Warenwert von über 40 Euro muss der Anbieter die Rücksendekosten auch zurückerstatten, völlig egal WARUM.

Wichtig ist hierbei nur zu beachten, dass ihr den Kaufvertrag WIDERRUFT und nicht die Waren "zurückgebt".

Die Bedingungen für das Widerrufsrecht sind immer in den AGB zu finden. Dort kann man dann auch lesen, was der Gesetzgeber für den Verbraucher für Vorgaben macht.

Zitat
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Eingang der Ware und nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf durch Rücksendung der Ware ist zu richten an:

    Amazon.de Rücksendezentrum
    36242 Bad Hersfeld

Der Widerruf kann online erfolgen unter:
http://www.amazon.de/kontaktformular
oder per Brief an:

    Amazon EU S.a.r.l.
    5, Rue Plaetis
    L-2338 Luxemburg

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. für den Gebrauch der Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -- wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre -- zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.

Ende der Widerrufsbelehrung

Was lesen wir daraus: Es ist KEINE Form zu waren (wie z.B. irgendein Formular auszufüllen oder Gründe anzugeben). Das ist nur eine "Hilfe" für Amazon, NICHT jedoch zwingend notwendig.
Ebensowenig MUSS die Ware "originalverpackt" oder ähnliches sein. Sie darf "ähnlich wie in einem Ladengeschäft" benutzt werden, was eben genau DEM entspricht, was DU auch gemacht hast (ein paar Bilder gemacht und sie nicht für gut befunden).

Übrigens ist eine beschädigte Verpackung KEIN Grund, die Rücknahme zu verweigern, allerdings kann es - je nach Grad der Beschädigung oder gar des Fehlens der Verpackung - sein, dass der Verkäufer den Kunden in Regress dafür nehmen kann (sprich: der Kunde Schadensersatz leisten muss).

Fazit: Der WIDERRUF gemäß Fernabsatzrecht ist an KEINE Form und an KEINE BEDINGUNGEN gebunden - im Gegensatz zum "Umtausch" oder zur "Rückgabe" (was sowohl bei Läden vor Ort als auch im Internet FREIWILLIGE Leistungen sind (die eben an Bedingungen geknüpft werden dürfen (wie z.B. Umtausch nur gegen Warengutschein bei MediaMarkt)).

Viele Grüße
Matze
2005 LV-SF-LA-GC-MV-LV www.janaundmatze.de
2007 SF, LV, Caymans und N.Y.
2008 FL und N.Y.
2010 Hawaii (Oahu, Kauai, Big Island)