Genau das, was ich geschrieben habe. Wenn du keinen Nachweis aus D
hast und der Zoll dich kontrolliert, wird der Wert des Fahrrades geschätzt
und du versteuerst diesen dann. Es sei denn, der Zoll nimmt dir ab, dass
das Fahrrad schon aus D ausgeführt worden ist. Du bringst eine Ware
nach D. Da ist es egal, ob gebraucht oder neu. Sonst könntest du ja
z.B. jedes gebrauchte Auto zollfrei einführen.
Gruß
Aaronp