Hallo zusammen,
ich brauche bitte euren guten Rat beim Ausfüllen des eTA Antrags für Kanada. Trotz der auch in Deutsch verfügbaren Erklärungen bin ich mir bei zwei Punkten absolut nicht sicher und möchte logischerweise nichts falsch machen, um schlimmstenfalls dann am Flughafen oder bei der Einreise dumm dazustehen. Gebucht ist noch nichts.
1. Als Beispiel: im Pass steht der Name ‚ERIKA MUSTERMANN‘, kann ich im Antrag auch ‚Erika Mustermann‘ schreiben? Ist Groß- und Kleinschreibung im Antrag egal? Wie tragt ihr Namen, Anschrift und Geburtsort ein?
2. Noch schlimmer, mein Mann hat den Umlaut ‚ü‘ im Namen. Normalerweise würde man daraus in internationaler Schreibweise ein ‚ue‘ machen, so steht es im maschinenlesbaren Teil und so werden auch seine Flugtickets gebucht. Allerdings heißt es bei den Erläuterungen, dass angeblich ein ‚ü‘ eingetragen werden kann, weil das ein französischer Buchstabe ist. Wenn man das ‚ü‘ wählt, stimmen aber Ticket und eTA nicht überein
. Andererseits heißt es, bei Transliterationen im Pass (das ist für mich der Fall, wenn aus ‚ü‘ im maschinenlesbaren Teil ein ‚ue‘ wird) soll man die Transliteration nehmen.
Ich bin verwirrt, was nehme ich nun, das ‚ü‘ oder das ‚ue‘? Wie habt ihr das geregelt? Bei ‚ä‘ oder ‚ö‘ besteht das Problem nicht, die gibt es nicht im Französischen…
Ich hoffe, irgendein Günther, Jürgen, Rüdiger, Herr oder Frau Müller etc. kann mir helfen
.
Danke im Voraus für eure Erfahrungen und Tipps,
viele Grüße Felicia