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Nordamerika => Kanada & Alaska => Kanada => Thema gestartet von: Winfried am 09.07.2012, 19:33 Uhr
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Hallo,
es soll in diesen Jahr wieder in den Osten Kanadas gehen. Wir planen den Lorenzstrom auf der nördlichen Seite hochzufahren, um dann hinter Tadoussac auf die andere Seite zu wechseln. Bei einer Anfrage beim Betreiber der Fähren wurde ich auf neue Bestimmungen bezüglich Gefahrgut hingewiesen. Danach dürfen nur max. 65 Liter Propan mitgeführt werden. Ich habe recheriert: Ein MH 22" hat soll einen Tank von 85 Liter Volumen haben (Auskunft Veranstalter). Nach weiterer Rechere habe ich einen Flyer gefunden. Danach dürfen auch nur 25 Liter Benzin mitgeführt werden. Dieses ist m.E. für derartige Fahrzeuge in diesen Gegenden sehr wenig.
Fragen:
Hat jemand Erfahrungen mit diesen Bestimmungen?
Wie werden diese angewandt?
Gibt es sonstige Tipps oder Hinweise, wie man verfahren könnte?
Vielen Dank im Voraus
Winfried
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Ich interpretiere das auf den Gasoline - Reservekanister, nicht auf den Haupttank des Fahrzeuges. Wird wohl auf Reservekanister beschränkt sein da sonst viele Bootstrailer ihren Sprit für Außenborder - Motor mitführen würden. Der Propan-Festtank bei RV dürfte wohl auch nicht dazu gezählt werden sondern eher die nicht installierten Propan-Flaschen.
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Ergänzung zum Thema
Inzwischen habe ich nach weiterer Recherche folgende Info erhalten (Vermieter Fraserway):
Einige Faehren beim St. Lorenz-Strom kann man mit Ihrer Groesse Wohmobil (22") nicht befahren[/b].
Dies sind die folgenden:
- Matane-Baie-Comeau-Godbout
- Riviere-du-Loup-Saint-Simeon
- Les Escoumins-Trois-Pistoles
Die Tadoussac-Baie-Sainte-Catherine Faehre ist davon ausgenommen, da Sie aufgrund der kurzen Fahrzeit nicht denselben
Einschraenkungen unterliegt. Zitat Ende.[/color]
Man bezieht sich anscheinend beim Propangas tatsächlich auf das max. Tankvolumen. Beim Benzin ist der Reservekanister gemeint.
Winfried