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Autor Thema: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen  (Gelesen 5265 mal)

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monana88

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Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« am: 26.03.2017, 12:19 Uhr »
Hallo,

wir plane für Ende August eine Rundreise in Westkanada und wollten gerne auch nach Vancouver Island fahren.
Nun habe ich eher durch Zufall gelesen, dass eigentlich alle Mietwagenvermieter verbieten, mit der Fähre zu fahren.
Wie jetz?
Gibt es auch Vermieter, die das explizit anbieten oder welche Erfahrungen habt ihr zu dem Thema gemacht?

Über Antworten würde ich mich sehr freuden!


Viele Grüße
monana88

EDVM96

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #1 am: 26.03.2017, 12:23 Uhr »
Nun habe ich eher durch Zufall gelesen, dass eigentlich alle Mietwagenvermieter verbieten, mit der Fähre zu fahren.
Das ist Unsinn.
Richtig ist, dass während der Mietwagen sich auf Fähren befindet keinerlei Versicherungsschutz seitens des Vermieters besteht.


monana88

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #2 am: 26.03.2017, 12:34 Uhr »

Nun habe ich eher durch Zufall gelesen, dass eigentlich alle Mietwagenvermieter verbieten, mit der Fähre zu fahren.[/quote]Das ist Unsinn.
Richtig ist, dass während der Mietwagen sich auf Fähren befindet keinerlei Versicherungsschutz seitens des Vermieters besteht.
[/quote]

Bei den Bedingungen von alamo steht beispielsweise "Fährfahrten sind nicht erlaubt.". Beim Anruf bei Hertz vorhin wurde gesagt:"Das ist verboten".

Deswegen wollte ich mal hören, wie andere damit umgehen, heißt, es dann einfach "riskieren" und mit der Fähre fahren?

miwunk

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #3 am: 26.03.2017, 12:48 Uhr »
Hier sind die Mietbedingungen für Alamo. Viel Spass beim Lesen!

Ich habe das gerade "überflogen", finde aber nirgends den Vermerk, dass Fährfahrten verboten sind. Wir sind auch schon wirklich oft mit Mietwagen oder auch Womo auf Fähren gefahren.
Es wäre ja auch unlogisch, da man ja VI anders nicht erreichen kann. Da würden sich die Hotels und Restaurants auf VI ja schön beschweren.

AdiW

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #4 am: 26.03.2017, 12:51 Uhr »
Deswegen wollte ich mal hören, wie andere damit umgehen, heißt, es dann einfach "riskieren" und mit der Fähre fahren?

Ich bin mit der Fähre gefahren und kann mich an diese Einschränkung nicht erinnern...

monana88

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #5 am: 26.03.2017, 12:53 Uhr »
Hier sind die Mietbedingungen für Alamo. Viel Spass beim Lesen!

Ich habe das gerade "überflogen", finde aber nirgends den Vermerk, dass Fährfahrten verboten sind. Wir sind auch schon wirklich oft mit Mietwagen oder auch Womo auf Fähren gefahren.
Es wäre ja auch unlogisch, da man ja VI anders nicht erreichen kann. Da würden sich die Hotels und Restaurants auf VI ja schön beschweren.

Deswegen bin ich ja auch etwas erschrocken. VI ist in vielen Rundreisen ein toller Bestandteil!
Die Mietbedingungen findet man, wenn man auf der Seite von ADAC unter den Mietbedingungen von beispielsweise alamo schaut. Die Aussage von Hertz bezog sich auf ein Telefonat mit einer Mitarbeiterin von denen heute Morgen.

monana88

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #6 am: 26.03.2017, 12:56 Uhr »
Deswegen wollte ich mal hören, wie andere damit umgehen, heißt, es dann einfach "riskieren" und mit der Fähre fahren?

Ich bin mit der Fähre gefahren und kann mich an diese Einschränkung nicht erinnern...

Ich bin auch nur durch Zufall darauf gestolpert, als ich in den Mietbedinungen schauen wollte, ob Fahrten nach Kanada (weil wir ab Seattle mieten) erlaubt sind...  :shock:

miwunk

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #7 am: 26.03.2017, 13:11 Uhr »
Was der ADAC oder auch ein anderer Vermittler hier in Deutschland schreibt ist unrelevant. Es gelten die Bestimmungen, die Alamo herausgibt.

Soulfinger

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #8 am: 26.03.2017, 14:03 Uhr »
Bin schon zwei mal mit dem Mietwagen drüben mit ner Auto-Fähre gefahren. Ich wusste auch jeweils, dass da kein Versicherungsschutz besteht. Was soll da schon passieren? Wenn so ein Kahn absäuft hat man erstmal andere sorgen - zudem sind die Fähren ja sicherlich auch versichert.
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Marvin88288

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #9 am: 28.03.2017, 10:09 Uhr »
Hallo!

Die Einschränkung habe ich noch nie gesehen, wäre ja selbst für Fahrten die nicht nach VI gehen wohl rechtlich sehr fraglich.

Die Fähren über den Kootenay Lake und Upper Arrow Lake sind ja sogar offizielle Stücke des HW 3A bzw des HW 23 und die darf man durchgängig befahren.

In Victoria hatten wir in 2013 ja eine Reifenpanne, da hat Hertz auch nichts gesagt, hätten Sie wohl getan, den dahin kommt man ja nur mit Fähre, wenn man von Vancouver kommt.

Gruß Torsten

mrh400

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #10 am: 28.03.2017, 17:33 Uhr »
Ich bilde mir auch ein, eine solche Regelung schon gelesen zu haben (bei Hertz). Ich kann aber nichts mehr in meinen Unterlagen finden. Jedenfalls bin ich 2007 ohne Bedenken mit den Fähren auf den Outer Banks unterwegs gewesen und 2015 zwischen Festland und Vancouver Island gependelt. Außerdem habe ich 2010 und 2015 noch kleinere Fährverbindungen zum Übersetzen genutzt (Tadoussac, Arrow Lakes). Wie sagt schon Soulfinger:
Wenn so ein Kahn absäuft hat man erstmal andere sorgen

Gefunden habe ich schließlich bei Avis Canada: die ausdrückliche Erlaubnis mit Ausnahme von in Neufundland angemieteten Fahrzeugen: https://docs.abgcarrental.com/location/avis/DE/CA/de/

Gruß
mrh400

Heiner

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Antw: Fahrten mit der Fähre - Mietwagen
« Antwort #11 am: 28.03.2017, 22:29 Uhr »
Hi!

Bei Hertz steht
Zitat
Mit folgenden Einschränkungen dürfen Sie das Fahrzeug auf eine Fähre mitnehmen:

Alle Fahreinschränkungen müssen eingehalten werden. Bitte lesen Sie unter dem Stichwort "Fahreischränkungen/Fahren im Ausland" in den Mietbedingungen nach.
Sie können mit der Fähre reisen, solange dies für Fahrzeug und/oder Land trotz Fahreinschränkungen zulässig ist.
Jegliche Beschädigung des Fahrzeuges, sowohl während der Fahrt als auch im Zielland, ist durch CDW/TP/SuperCover (sofern abgeschlossen) abgedeckt.
Sollte das Fahrzeug nicht mehr fahrtüchtig sein, müssen Sie die Rückführungskosten ins Anmietland in vollem Umfang selbst tragen, es sei denn, Sie haben auf der Grundlage der jeweils geltenden gesetzlichen Regelungen einen Erstattungsanspruch.

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt